Personen, die nach dem Gesetz dazu berechtigt sind, können eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Familienangehörige erhalten. Dies gilt für Ehegatten und minderjährige Kinder. Wenn das minderjährige Kind aus einer früheren Ehe des Rechtsinhabers stammt, besteht in diesem Fall ein Anspruch auf eine Familienaufenthaltsgenehmigung?
In diesem Artikel, der von unseren Fachanwälten verfasst wurde, finden Sie umfassende Informationen über die Familienaufenthaltsgenehmigung für das Kind aus einer früheren Ehe.
Wer kann eine Familienaufenthaltsgenehmigung erhalten?
Nach dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz können Ehegatten und minderjährige Kinder folgender Personen eine Familienaufenthaltsgenehmigung erhalten
– Türkische Staatsbürger
– Inhaber einer Blauen Karte
– Personen, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufhalten
Wenn die minderjährigen Kinder dieser Personen aus einer früheren Ehe stammen, kommen an dieser Stelle andere Faktoren wie das Sorgerecht ins Spiel.
Was ist das Sorgerecht?
Unter dem Sorgerecht versteht man die Rechte, Befugnisse und Pflichten der Eltern, die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange der Kinder zu schützen und sie zu vertreten, um die Pflege, den Schutz und die Erziehung der minderjährigen und in besonderen Fällen auch eingeschränkten volljährigen Kinder in verschiedenen Bereichen sicherzustellen.
Die Rechte des anderen Elternteils des Kindes, dessen Sorgerecht einem Elternteil übertragen wurde, sind wie folgt:
– Recht, das Kind zu sehen
– Das Recht, mit dem Kind zu kommunizieren
– das Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Kind
– Das Recht, die Bedürfnisse des Kindes zu erfüllen
– Das Recht auf Beteiligung an den Unterhalts- und Ausbildungskosten des Kindes
Der sorgeberechtigte Ehegatte kann den anderen Ehegatten nicht daran hindern, diese Rechte auszuüben.
Ist für die Mitnahme von Kindern ins Ausland die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich?
Bei geschiedenen Paaren ist in Fällen, in denen das Kind unter gemeinsamem Sorgerecht steht, d. h. in Fällen, in denen beide Elternteile das Sorgerecht für das Kind gemeinsam ausüben, die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich, um das Kind ins Ausland zu bringen.
In diesem Fall muss eine notariell beglaubigte Auslandsreisegenehmigung des anderen Ehegatten eingeholt werden. Der Ehegatte, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, kann das Kind ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten ins Ausland bringen. Einige Länder können jedoch während des Visumverfahrens die Zustimmung des anderen Elternteils verlangen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich beim Konsulat des Landes, in das man reisen möchte, über diese Anforderung zu informieren.
Wie kann man ein Kind, für das ein Ehepartner das Sorgerecht hat, mit ins Ausland nehmen?
Wenn im Falle einer Scheidung einem Ehegatten das Sorgerecht übertragen wird, kann der andere Ehegatte keine gerichtliche Entscheidung gegen die Mitnahme des Kindes ins Ausland durch den sorgeberechtigten Ehegatten erwirken. So steht es der ausländischen Mutter, die das Sorgerecht hat, frei, mit ihrem Kind in ein Land ihrer Wahl zu reisen. Dies stellt an sich keine Straftat dar und ist nicht rechtswidrig.
Zudem ist es verfassungswidrig, die sorgeberechtigte Ausländerin daran zu hindern, ihr Kind ins Ausland zu bringen, da dies die Erfüllung der elterlichen Pflicht verhindern würde. Hindert der Sorgeberechtigte das Kind jedoch daran, sich mit dem anderen Elternteil zu treffen, kann das Sorgerecht für das Kind geändert werden. Denn sowohl das Wohl des Kindes als auch die Aufrechterhaltung seiner persönlichen Beziehung zu seinen Eltern erfordern dies. Daher kann das Gericht beschließen, das Sorgerecht für das Kind zu ändern, wenn das Kind während der persönlichen Besuchstage, die dem nicht sorgeberechtigten Ehepartner gewährt werden, nicht mit seinen Eltern zusammentreffen kann.
In einer der Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs zu diesem Thema heißt es: „Der sorgeberechtigte Ehegatte ist nicht auf die Zustimmung seines geschiedenen Ehegatten angewiesen, um das gemeinsame Kind als natürliche Folge der Ausübung des Sorgerechts ins Ausland zu bringen.“ heißt es dort.
2. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs, 2015/11374 E., 2015/12897 K., 17.06.2015 T.
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei für das Kind aus einer früheren Ehe
Es gibt einige Unterschiede in Bezug auf den Umzug ins Ausland mit einem Kind aus einer früheren Ehe.
Damit sich derjenige, der das Sorgerecht für das Kind hat, im Ausland niederlassen und sein Kind mitnehmen kann, ist eine Einverständniserklärung erforderlich, auch wenn er das Sorgerecht hat. In diesem Fall muss der nicht sorgeberechtigte Teil seine Zustimmung geben.
Wenn die nicht sorgeberechtigte Partei jedoch ohne triftigen Grund nicht zustimmt, kann die Erlaubnis für das Kind, ins Ausland zu gehen, bei Gericht beantragt werden. Nach dem Grundsatz des Kindeswohls kann das Gericht eine Entscheidung erlassen, und das Kind kann ins Ausland reisen, ohne dass die nicht sorgeberechtigte Partei zustimmen muss.
Lässt sich die sorgeberechtigte Partei jedoch im Ausland nieder, so darf dies die persönlichen Beziehungen des Kindes zum anderen Elternteil nicht beeinträchtigen. Daher kann die nicht sorgeberechtigte Partei beim Gericht eine Neubewertung des Sorgerechts beantragen, weil sich die Umstände in Bezug auf das Kind geändert haben.
Folglich muss die Person, die für ihr Kind, für das sie das Sorgerecht hat, eine Familienaufenthaltsgenehmigung in der Türkei beantragen möchte, die notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils des Kindes einholen.
Fazit
Damit ein Kind aus einer früheren Ehe eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei erhalten kann, muss der Elternteil, der das Sorgerecht für das Kind hat, die notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils einholen. Dies beruht auf dem Grundsatz des Kindeswohls und soll die Kontinuität der Beziehung zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil gewährleisten. Wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil seine Zustimmung ohne triftigen Grund verweigert, kann die Zustimmung zum Verlassen des Landes durch einen Antrag bei Gericht eingeholt werden, und das Gericht kann die erforderlichen Entscheidungen treffen. Dieses Verfahren sollte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Rechte des Kindes geachtet und geschützt werden.
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Dies wird besonders bei komplexen rechtlichen Verfahren wie Sorgerecht und Aufenthaltserlaubnis deutlich. In Fällen wie der Beantragung einer Familienaufenthaltsgenehmigung für ein Kind aus einer früheren Ehe müssen viele rechtliche Details korrekt gehandhabt werden. Fragen wie das Sorgerecht, Zustimmungserfordernisse und das Kindeswohl erfordern eine gründliche Kenntnis und sorgfältige Auslegung des rechtlichen Rahmens.
Wie wichtig die juristische Unterstützung in diesen Verfahren ist, wird im Folgenden deutlich:
- Kenntnis der gesetzlichen Regelungen: Nach dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz ist es wichtig, die Rechte beider Parteien in Angelegenheiten wie Sorgerecht und Aufenthaltserlaubnis zu schützen. An dieser Stelle verhindert die richtige Beratung durch Anwälte Fehltritte und den Verlust von Rechten.
- Zustimmungserfordernisse: Die Einholung einer Einverständniserklärung, insbesondere des nicht sorgeberechtigten Elternteils, kann für kritische Schritte wie die Erlaubnis des Kindes, das Land zu verlassen, oder die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei zwingend erforderlich sein. Die Komplexität der rechtlichen Verfahren lässt sich mit Hilfe erfahrener Anwälte leichter bewältigen.
- Gerichtliche Anträge: In Fällen, in denen die Zustimmung ohne triftigen Grund nicht erteilt wird, ist es möglich, bei Gericht die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen. In solchen Verfahren sind juristische Kenntnisse und die Vorbereitung der richtigen Dokumente, die dem Gericht vorgelegt werden müssen, von entscheidender Bedeutung.
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Häufig gestellte Fragen
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Muss die Person, die sich mit ihrem Kind in der Türkei niederlassen möchte, die Erlaubnis ihres geschiedenen Ehepartners einholen?
Ja, ausländische Staatsangehörige müssen die Erlaubnis ihres geschiedenen Ehepartners einholen, um eine Aufenthaltsgenehmigung für ihre Kinder in der Türkei zu erhalten.
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Können die Kinder einer Person, die sich wegen ihres neuen Ehepartners aus einer früheren Ehe in der Türkei niedergelassen hat, eine Familienaufenthaltsgenehmigung erhalten?
Damit sich eines der geschiedenen Paare zusammen mit dem Kind in der Türkei niederlassen kann, muss das Kind seine Zustimmung geben. Wird die Zustimmung erteilt, kann eine Familienaufenthaltsgenehmigung für das Kind erteilt werden. Der Elternteil des Kindes, der sich in der Türkei niederlässt, muss jedoch die Voraussetzungen für die Erteilung der Familienaufenthaltsgenehmigung erfüllen.
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Was ist zu tun, wenn der geschiedene Ehepartner dem Kind nicht erlaubt, sich in der Türkei niederzulassen?
Für den Ehegatten, der seine Zustimmung nicht ohne Grund oder gegen das Wohl des Kindes verweigert, können rechtliche Anträge gestellt werden, damit die notwendigen Verfahren ohne Zustimmung durchgeführt werden. Entscheidend ist das Wohl des Kindes.