Wie gründet man eine Agentur für den Verkauf von Flugtickets?

Die Gründung einer Agentur für den Verkauf von Flugtickets bietet Unternehmern, die in diesem Sektor tätig werden wollen, viele Möglichkeiten, doch müssen verschiedene Aspekte wie rechtliche Verfahren, Lizenzierung und kommerzielle Anforderungen berücksichtigt werden. Die bei der Gründung einer Agentur zu beachtenden Schritte und die einschlägigen Vorschriften sind im Folgenden aufgeführt:

1. rechtliche Grundlagen und Lizenzierung

Flugticket-Verkaufsagenten müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen und die entsprechenden Lizenzen erhalten, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. In der Türkei gibt es zwei wichtige autorisierte Institutionen in dieser Hinsicht:

DGCA (Directorate General of Civil Aviation): Sie ist die Institution, die die Lizenz- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Beförderung durch Fluggesellschaften regelt. Bestimmte Anforderungen und Antragsverfahren für Agenturen, die Flugtickets verkaufen wollen, werden von dieser Institution verwaltet.

IATA (International Air Transport Association): Die IATA ist eine internationale Organisation, die Flugticketagenturen die Akkreditierung für ihre weltweite Tätigkeit erteilt. Die Mitgliedschaft in der IATA bietet den Agenturen ein breites globales Netzwerk und Zuverlässigkeit.

Unternehmen, die eine Agentur gründen wollen, müssen die Anforderungen der DGCA und der IATA erfüllen und gemäß den von diesen Institutionen festgelegten Bedingungen arbeiten.

2. antrags- und lizenzverfahren

Bei der Gründung einer Flugscheinagentur sind die folgenden Schritte zu beachten:

Eintragung im Handelsregister: Der erste Schritt bei der Gründung einer Agentur ist die Eintragung des betreffenden Unternehmens in das Handelsregister. Dieser Vorgang ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Agentur offiziell tätig werden kann.

DGCA-Antrag: Es ist notwendig, bei der Generaldirektion für Zivilluftfahrt einen Antrag zu stellen und eine Genehmigung für den Verkauf von Flugtickets zu erhalten. In diesem Antrag müssen Informationen wie der finanzielle Status des Unternehmens, die Organisationsstruktur und die Büroflächen angegeben werden. Die DGCA führt die erforderlichen Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass das Unternehmen im Einklang mit dem Gesetz arbeiten kann.

IATA-Akkreditierung: Agenturen, die eine IATA-Mitgliedschaft anstreben, sollten sich bei der IATA bewerben und das Akkreditierungsverfahren einleiten. Bei der Bewertung der Anträge berücksichtigt die IATA Kriterien wie finanzielle Zuverlässigkeit, Erfahrung in der Branche und betriebliche Kompetenz.

Zertifizierung der Agentur: Während des Bewerbungsverfahrens muss die Agentur über bestimmte Zertifikate verfügen. DGCA und IATA bewerten auch die Kompetenzen des Personals, das den Ticketverkauf abwickeln wird.

Juristische Personen, die einen Agenturtitel beantragen möchten, der die Grundlage für den Antrag auf ein Betriebszertifikat für ein Reisebüro bildet, stellen beim Ministerium einen Antrag auf Erteilung eines Reisebürotitels mit einem vom Ministerium vorbereiteten Antrag oder einem vom Antragsteller vorbereiteten Antrag, der die geforderten Informationen und ein Dokument über die Namensregistrierung, falls vorhanden, enthält.

Angaben, die im Antrag enthalten sein müssen

Der Antrag muss den Namen, den Nachnamen, die Unterschrift, den Titel, die Telefon- und die Faxnummer, die Angaben zur offenen Adresse, das DATUM DES ANTRAGS (es muss geschrieben werden, um eine Anfrage über den Bildschirm zur Verfolgung des Titelantrags stellen zu können) und den Stempel der juristischen Person enthalten.

Im Antrag auf Gründung eines neuen Reisebüros wird der Titel der juristischen Person in den Abschnitt „Titel des Reisebüros“ des ausgedruckten Antrags geschrieben, und der Abschnitt „Dokumentennummer“ bleibt leer.

Anträge ohne den Vor- und Nachnamen und die Unterschrift der Person, die die juristische Person vertritt, sowie den Firmenstempel werden nicht bearbeitet.

Das vom Ministerium vorbereitete oder vom Antragsteller zu erstellende Formular zur Beantragung des Titels einer Agentur wird in der Reihenfolge der Priorität ausgefüllt.

Die Bewertung erfolgt in der Reihenfolge, und wenn der Titel, der als geeignet angesehen wird, bestimmt ist, werden die anderen beantragten Titel nicht berücksichtigt (z. B. wenn der Titel an dritter Stelle in einem Formular mit 6 Titeln als geeignet angesehen wird, werden die Titel an vierter und fünfter Stelle nicht berücksichtigt). Dieser Aspekt sollte beim Ausfüllen des Formulars berücksichtigt werden.

Die zu beantragenden Titel können auch im Antrag angegeben werden, ohne dass ein Formular für den Titelantrag erforderlich ist.

Antragsbeilagen

Bankquittung (vom Bankbeamten mit feuchter Unterschrift unterzeichnet), aus der hervorgeht, dass die Antragsgebühr von 25.000 TL (Fünfundzwanzigtausend) im Namen des Unternehmens auf das IBAN-Konto mit der Nummer TR35 0001 0017 4503 4831 7055 39 eingezahlt wurde,

Eine Kopie der Seiten des Handelsregisterblattes des Unternehmens,

Original oder Kopie des Handelsregisterauszugs, falls dieser noch nicht im Handelsregister veröffentlicht wurde,

Original oder Kopie des Unterschriftsrundschreibens

Um den Antrag von juristischen Personen, die eine neue Agentur gründen wollen, zu prüfen, müssen der oben genannte Antrag, das Formular für die Beantragung des Titels und die Anhänge dem Ministerium persönlich oder per Post zugestellt werden. Der vom Ministerium geprüfte und für angemessen befundene Titel wird dem Antragsteller (per PTT (Post) mit Rückschein an die im Antrag angegebene Adresse) und dem Verband der türkischen Reisebüros (TURSAB) schriftlich mitgeteilt.

Nach der Gründung der Agentur wird ein Antrag auf Mitgliedschaft im TURSAB gestellt. Dieses Antragsverfahren läuft wie folgt ab;

Die juristische Person, die ein Zertifikat als Reisebüro erwerben möchte, stellt beim Ministerium für Kultur und Tourismus einen Antrag auf Erteilung eines Titels als Reisebüro mit einem Antrag und einem Dokument über die Eintragung einer etwaigen Marke. Für Informationen über den Antrag: https:// yigm.ktb.gov.tr/

T.C. Innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der Mitteilung an den Antragsteller, dass das Ministerium für Kultur und Tourismus den Titel eines Reisebüros für angemessen hält, wird ein Antrag bei TÜRSAB mit dem entsprechenden postalischen Zustellungsdokument und den unten aufgeführten Unterlagen gestellt.

Nach der von TÜRSAB vorzunehmenden Prüfung und Bewertung des Inhalts des Antragsdossiers wird ein Konformitätsaudit am Arbeitsplatz durch unseren Verband an der mitgeteilten Adresse durchgeführt. Wenn die Prüfung, Bewertung und Inspektion des Antragsdossiers und der Adresse mit den einschlägigen Rechtsvorschriften übereinstimmen, werden die „Gebühr für die Eintragung als Mitglied“ und der „Jahresbeitrag“ schriftlich vom Antragsteller angefordert.

Um die Verfahren für die Mitgliedschaft in unserem Verband abzuschließen, müssen die vertretungsberechtigte(n) Person(en), die den Mitgliedsbeitrag fristgerecht entrichtet haben, an der INFORMATIONSVERANSTALTUNG für NEUGründungen teilnehmen, bei der die Aktivitäten unseres Verbandes von den zuständigen Verantwortlichen vorgestellt werden. Aus diesem Grund werden die Antragsteller, die die Zahlungspflicht für die Informationsveranstaltung erfüllen, der Reihe nach zu der Veranstaltung eingeladen.

TÜRSAB teilt dem Ministerium seine Meinung über die Anträge mit, die die oben genannten Anforderungen erfüllen. Bei Anträgen, die von TÜRSAB als nicht angemessen erachtet werden, wird dem Antragsteller der Grund für die Nichtübereinstimmung mitgeteilt. T.C. Falls die Prüfung des Ministeriums für Kultur und Tourismus zu Mängeln führt, werden diese dem TÜRSAB mitgeteilt.

Wenn das Ministerium den Antrag für angemessen hält, wird eine Genehmigung der Behörde für die Erteilung eines „Travel Agency Business Certificate“ vorbereitet. Nach der Genehmigung durch die Behörde wird das Travel Agency Operating Certificate ausgestellt und TÜRSAB mitgeteilt. Das Ministerium sendet das ausgestellte Geschäftszertifikat an die Provinzdirektion für Kultur und Tourismus, um es dem Antragsteller zuzustellen.

Die TÜRSAB-Mitgliedschaft ist mit der Ausstellung des Geschäftszertifikats durch das Ministerium abgeschlossen. Bei der Festsetzung des Mitgliedsbeitrags wird das Jahr der Ausstellung des Zertifikats zugrunde gelegt.

Erforderliche Dokumente

1. der Antrag auf Mitgliedschaft
2. das Original des Gewerbescheines
Aktueller Handelsregisterauszug mit Anschrift und Vertretungsberechtigung der antragstellenden juristischen Person
3. (Anhang-2) Original Strafregisterauszug
T.R. Identitätsnummer und Strafregistererklärung in Anhang-2 der Vorstandsmitglieder und der vertretungsberechtigten Person(en) in Aktiengesellschaften, der Geschäftsführer und der vertretungsberechtigten Person(en) in Gesellschaften mit beschränkter Haftung

4. das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie des Unterschriftsrundschreibens
5. das Original der Bürgschaft für die Gründung eines Reisebüros

– Das Original der gemäß Artikel 29 und in der Höhe von Artikel 30 der Verordnung über Reisebüros und den Verband der Reisebüros auszustellenden Garantieerklärung oder;

– Der Original-Transaktionsbeleg (abgestempelt und von der zuständigen Bank unterzeichnet) muss auf das Konto mit der Nummer 350 154 021-9 (IBAN NO: TR 890 000 100 100 000 350 154 021) der Zentralen Finanzverwaltung des Ministeriums für Kultur und Tourismus bei der Zentralbank, Zweigstelle Ankara, vom Konto der antragstellenden juristischen Person eingereicht werden.

6 (Anhang-1) Original-Agentur Titel Undertaking

Es handelt sich um eine Verpflichtungserklärung, dass der Titel der Agentur geändert werden kann, wenn das Ministerium dies für erforderlich hält.

7. eine Bescheinigung über das im Reisebüro zu beschäftigende Personal

In der Zentrale und in den Zweigstellen des Reisebüros muss mindestens ein Mitarbeiter mit einer der folgenden Qualifikationen beschäftigt werden.

Im Bereich Hotelmanagement und Tourismus: das Original oder eine beglaubigte Kopie der Urkunde über den Abschluss der Berufsschule, des Associate Degrees oder des Grundstudiums

Original der Bescheinigung über die erfolgreichen Fremdsprachenkenntnisse für Informationsbeamte

Original oder beglaubigte Kopie des vom Ministerium ausgestellten Führungszeugnisses

(In Reisebüros der Gruppe C können anstelle des Personals, das über die im ersten Absatz genannten Qualifikationen verfügt, auch Personen eingestellt werden, die einen Leistungsnachweis als Informationsbeauftragter besitzen).

8. eine SSI-Beschäftigungserklärung, aus der hervorgeht, dass das Personal, dessen Dokumente vorgelegt werden, im letzten Zeitraum im Unternehmen oder in der Liste der SSI-versicherten Dienste der antragstellenden juristischen Person tätig war
9. (Anhang-3) Erklärung über das zu beschäftigende Personal Original
10. das Original des Formulars zur Aktualisierung der Reisebüroinformationen
11. (Anhang-4) Original der Erklärung zum Handelsregisterblatt
Wenn es sich bei der juristischen Person um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, eine Erklärung mit Datum und Nummer des Gesellschaftsvertrags und der Gesellschafter und Geschäftsführer, wenn es sich um eine Aktiengesellschaft handelt, eine Erklärung mit Datum und Nummer des Handelsregisterblatts, aus dem die Satzung und die Angaben zum Vorstand und zu den Vertretungsbefugnissen hervorgehen.

Erforderliche Formulare und Petitionen

1. Anlage – 1

2. anlage – 2

3 Anlage 3

4 Anlage 4

5 Formular zur Aktualisierung der Reisebüroinformationen

6 Antrag auf Ausstellung eines neuen Dokuments

7. muster einer Bürgschaftserklärung

8. das Unterschriftsrundschreiben; das Original oder die beglaubigte Kopie des Dokuments, das die Unterschriftsmuster des Vertreters einer Institution oder Organisation enthält.

9. das Handelsregisterzertifikat; das gemäß Artikel 16 der Handelsregisterverordnung ausgestellte Registerzertifikat;
MERSIS-Nummer, Handelsname, bei realen Personenhandelsunternehmen der Vor- und Nachname, der Wohnort und die Identifikationsnummer des Geschäftsinhabers, der Hauptsitz des Unternehmens, die Adresse des Hauptsitzes des Unternehmens mit der Adresse der Zweigniederlassung in Zweigniederlassungen, der Tätigkeitsbereich des Unternehmens, das dem Unternehmen zugewiesene Kapital, Es handelt sich um ein Dokument, aus dem hervorgeht, wer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments berechtigt ist, das Unternehmen zu vertreten.

10. die Bürgschaft

– Wird die Bürgschaft in Form eines Garantieschreibens ausgestellt, so müssen in der endgültigen und unbestimmten Bürgschaft der Titel der Vertretung und der Titel des Unternehmens angegeben werden.

– Garantien, die keine Garantieschreiben sind: Die Originalquittung, die auf das „Sammelkonto TR89 0000 1001 0000 0350 1540 21 IBAN nummeriert“ der Zentralen Finanzdirektion des Ministeriums für Kultur und Tourismus der Republik Türkei oder bei der Zentralen Rechnungsstelle des Ministeriums oder bei der Zentralen Rechnungsstelle des Ministeriums über die Rechnungsstellen der allgemeinen Haushaltsabteilungen der Provinzen oder Bezirke hinterlegt wird. (Das Original der Quittung muss abgestempelt und unterschrieben sein; außerdem muss im Absenderteil der Quittung die Handelsbezeichnung (auf keinen Fall ein persönlicher Name) und im Erläuterungsteil die Bezeichnung der vom Ministerium für Kultur und Tourismus der Republik Türkei erhaltenen Agentur angegeben werden).

Für die Gruppe -A: 7.000,00.-TL (Siebentausend Türkische Lira)
für die Gruppe -B: 6.000,00.-TL (Sechstausend Türkische Lira)
für die Gruppe -C: 5.000,00.-TL (Fünftausend Türkische Lira)
und diese Beträge sollten 25% für jeden Zweig betragen.

Warum wir?

Als Anwaltskanzlei Güneş & Güneş bieten wir Ihnen mit unserer 25-jährigen Erfahrung und unseren Dienstleistungen in 4 Sprachen (Englisch, Deutsch, Russisch und Türkisch) professionelle Beratung durch unsere fachkundigen und kompetenten Anwälte bei der Gründung einer Agentur für den Ticketverkauf im Luftfahrtsektor. Wir bieten alle Arten von rechtlicher Unterstützung für die Erlangung einer Agenturlizenz für den Verkauf von Flugtickets, die Verwaltung der rechtlichen Verfahren und den Eintritt in den Sektor sowie alle Arten von rechtlichen Lösungen für die Probleme, die bei diesen Verfahren auftreten. Wir stehen Ihnen zur Seite, indem wir Ihnen die effektivsten und schnellsten Lösungen für ein sicheres Wachstum Ihres Unternehmens im Luftfahrtsektor anbieten.

Häufig gestellte Fragen

  1. Welche Gruppen von Reisebüros gibt es und worin bestehen die Unterschiede zwischen diesen Gruppen?

    Reisebüros werden je nach den von ihnen angebotenen Dienstleistungen in 3 Hauptgruppen eingeteilt:
    Reisebüros der Gruppe A: Sie erbringen alle Reisebürodienstleistungen.
    Reisebüros der Gruppe B: Internationaler Land-, See- und Luftverkehr
    Gruppe C Reisebüros: Sie organisieren Inlandsreisen nur für türkische Staatsbürger.
    Reisebüros der Gruppen (B) und (C) dürfen außer ihren eigenen Leistungen keine anderen Reisebürodienstleistungen erbringen. Sie können jedoch die von Reisebüros der Gruppe (A) zu erbringenden Dienstleistungen anbieten.

  2. Wie hoch sind die Einschreibegebühr für Mitglieder und der Jahresbeitrag für den Verband und wie werden diese Beträge festgelegt?

    Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag gelten ab Beginn eines jeden Kalenderjahres und werden durch Erhöhung des Aufwertungssatzes angewandt, der gemäß dem wiederholten Artikel 298 des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 213 für das jeweilige Jahr festgelegt und bekannt gegeben wird.
    Die Aufnahmegebühr für Mitglieder für das Jahr 2024 beträgt 359.476,83 TL (Die Aufnahmegebühr wird einmalig während des Aufnahmeverfahrens erhoben. Sie wird nicht zurückerstattet, wenn die Gewerbebescheinigung vom Ministerium ausgestellt und die Mitgliedschaft in der Vereinigung vollzogen wird).
    Der Jahresbeitrag für das Jahr 2024 beträgt 17.973,85 TL. (Einschließlich des Jahres, in dem das Betriebszertifikat vom Ministerium genehmigt wird, wird sie jedes Jahr zu dem gemäß dem wiederholten Artikel 298 des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 213 festgelegten und bekannt gegebenen Aufwertungssatz erhoben).
    Die TÜRSAB-Mitgliedschaft wird mit der Erteilung des Betriebszertifikats durch das Ministerium endgültig festgestellt. Bei der Festsetzung des Mitgliedsbeitrags wird das Jahr der Ausstellung des Zertifikats zugrunde gelegt.

  3. Wie hoch sind die Sicherheiten, die dem Ministerium zur Verfügung gestellt werden müssen?

    7.000,00 TL für Reisebüros der Gruppe A
    6.000,00 TL für Reisebüros der Gruppe B
    5.000,00 TL für Reisebüros der Gruppe C
    und für jede Zweigstelle muss eine Sicherheit in Höhe von 25 % des vorgenannten Betrags gestellt werden.

  4. Wie lauten die Kontodaten des Ministeriums, auf das der Betrag eingezahlt wird, und was ist bei der Auszahlung zu beachten, wenn die Sicherheit in bar geleistet wird?

    Die Zahlung muss vom Unternehmenskonto auf das Konto mit der Nummer 350 154 021-9 (IBAN NO: TR 890 000 100 100 000 350 154 021) der Zentralen Finanzverwaltung des Ministeriums für Kultur und Tourismus bei der Zentralbank der Republik Türkei, Zweigstelle Ankara, überwiesen werden, wobei der vom Ministerium für angemessen erachtete Titel in das Erläuterungsfeld einzutragen ist, und der Transaktionsbeleg ist von der zuständigen Bank abgestempelt und unterzeichnet vorzulegen.

  5. In welchem Stadium der Beantragung des Geschäftszertifikats kann die Tätigkeit als Reisebüro aufgenommen werden?

    Der Titel „Reisebüro“ wird durch die Mitgliedschaft bei TÜRSAB und den Erhalt des vom Ministerium ausgestellten Gewerbescheins erworben. Aus diesem Grund werden Reisebürotätigkeiten, die bis zum Erhalt des Zertifikats ausgeübt werden, gemäß dem Gesetz Nr. 1618 als „Tätigkeit ohne Gewerbeschein“ definiert, und es drohen strafrechtliche Sanktionen.

  6. Wenn der Antrag auf ein Gewerbezertifikat von TÜRSAB oder dem Ministerium nicht genehmigt wird, wie werden dann die an TÜRSAB oder das Ministerium gezahlten Mitgliedsbeiträge, Jahresbeiträge und Garantien zurückerstattet?

    Wenn der Antrag storniert wird, werden die an den Verband gezahlten Mitgliedsbeiträge und Jahresgebühren zurückerstattet. Für die Rückerstattung der Garantie des Ministeriums muss der Antragsteller die Rückerstattung direkt beantragen.

  7. Wer kann das Antragsdossier einreichen?

    Der Antrag kann von den Personen gestellt werden, die von der antragstellenden juristischen Person bevollmächtigt wurden. Bei der Antragstellung muss die Person das Dokument über die besagte Vollmacht vorlegen.

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