Liquidation einer gewöhnlichen Partnerschaft: Rechtliche Prozesse bezüglich der Liquidation der Partnerschaft, Partnerschaftspflichten und Rechte der Partner bei der Liquidation der Partnerschaft im Lichte der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs
Eine gewöhnliche Personengesellschaft ist eine Art Personengesellschaft, die keine juristische Person hat und in der mehr als eine Person ihre Arbeitskraft oder ihr Kapital zusammenbringt, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen.
Da in einer gewöhnlichen Partnerschaft die Partner auch für ihr persönliches Vermögen verantwortlich sind, kommt dem Beendigungs- und Liquidationsprozess der Partnerschaft eine große Bedeutung zu. Die Liquidation einer offenen Handelsgesellschaft ist ein komplexer Prozess, der viele rechtliche und kommerzielle Verfahren umfasst. Wenn die Partnerschaft endet, bleibt die Partnerschaftsbeziehung technisch bestehen, bis alle finanziellen und rechtlichen Transaktionen abgeschlossen sind.
In diesem Artikel werden wir den Liquidationsprozess von gewöhnlichen Personengesellschaften, die Pflichten und Befugnisse des Liquidators sowie die Beziehungen zwischen Gläubigern und Partnern im Einklang mit den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs detailliert beschreiben.
1. Gründe für die Beendigung der gewöhnlichen Partnerschaft und den Beginn des Liquidationsprozesses der gewöhnlichen Partnerschaft
In einer gewöhnlichen Partnerschaft haben die Parteien gegenseitig Pflichten und Anspruchsrechte, die sich aus der gewöhnlichen Partnerschaft ergeben, und die Verletzung einer der Pflichten einer der Parteien (Partner) steht im Einklang mit Artikel 639/7 des türkischen Obligationenrechts. Dies ist einer der Gründe, die die Beendigung der gewöhnlichen Partnerschaft gemäß der Bestimmung des Artikels rechtfertigen.
Artikel 639/7 des TBK, der die Gründe für die Beendigung von gewöhnlichen Partnerschaften regelt. Im Artikel „ Bei Vorliegen berechtigter Gründe erfolgt auf Antrag eine Kündigung, stets ohne weitere Voraussetzungen, durch gerichtliche Entscheidung.Es wurde erklärt, dass die Partnerschaft enden würde.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist ein absolutes Gemeinschaftsrecht und es ist nicht möglich, dieses Recht durch den Gesellschaftsvertrag einzuschränken oder ganz zu beseitigen. Treten Situationen ein, die eine Fortsetzung der Beziehung zwischen den Partnern nicht rechtfertigen, besteht für die Partner die Möglichkeit, beim Gericht die Beendigung der Partnerschaft zu beantragen. Auch bei befristeten Partnerschaften besteht die Möglichkeit, vor Ablauf der im Vertrag genannten Partnerschaftsdauer eine Klage auf Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund einzureichen.
Eine gewöhnliche Personengesellschaft kann aus verschiedenen Gründen beendet werden und an diesem Punkt beginnt der Liquidationsprozess. Die Hauptgründe für die Liquidation sind:
- Kündigung des Vertrages oder Ablauf der angegebenen Frist: Die Partnerschaft endet, wenn die im Partnerschaftsvertrag festgelegte Frist abläuft oder der Zweck erreicht wird.
- Das Erreichen des Ziels wird unmöglich: Ist die Durchführung der vorgesehenen Arbeiten nicht mehr möglich, kann die Partnerschaft beendet werden. Beispielsweise endet eine für ein Bauvorhaben gegründete Offene Handelsgesellschaft mit der Fertigstellung des Vorhabens.
- Streitigkeiten zwischen Partnern: Die Partnerschaft kann aufgrund erheblicher Meinungsverschiedenheiten zwischen den Partnern aufgelöst werden.
- Insolvenz oder Tod eines der Partner: Da in einer einfachen Partnerschaft jeder Gesellschafter persönlich haftet, kann die Partnerschaft im Falle der Insolvenz oder des Todes eines der Gesellschafter enden. In diesem Fall können sie jedoch ihre Partnerschaftsaktivitäten fortsetzen, wenn die anderen Partner dies wünschen.
Diese Gründe ebnen den Weg für den Liquidationsprozess der Personengesellschaft. Der Liquidationsprozess ist im Einklang mit dem türkischen Obligationenrecht (TBK) geregelt und umfasst die zur Erfüllung rechtlicher und finanzieller Verpflichtungen festgelegten Verfahren.
2. Rechtlicher Rahmen des ordentlichen Partnerschaftsliquidationsprozesses
Der Liquidationsprozess umfasst Transaktionen wie die Begleichung aller Schulden der gewöhnlichen Personengesellschaft, den Einzug ihrer Forderungen und die Aufteilung ihres Vermögens unter den Gesellschaftern. Die Hauptphasen dieses Prozesses sind:
a) Bestellung eines Liquidators
Für die Durchführung des Liquidationsverfahrens ist ein Liquidator zu bestellen. Kommt es zu einer Einigung zwischen den Partnern, kann der Liquidator einer der Partner oder ein unabhängiger Dritter sein. Kommt es jedoch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Partnern, kann beim Gericht ein Antrag auf Bestellung eines Insolvenzverwalters gestellt werden. Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs Darin werden die Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Insolvenzverwalters in diesem Verfahren klar dargelegt. Der Liquidator ist verpflichtet, alle Schulden der Partnerschaft zu begleichen, ihre Forderungen einzuziehen und das verbleibende Vermögen an die Partner zu verteilen. Darüber hinaus erledigt er die Geschäfte der Partnerschaft und führt die erforderlichen Berichte durch.
b) Ermittlung der Schulden und Forderungen
Die erste Aufgabe des Liquidators besteht darin, die Schulden und Forderungen der Partnerschaft festzustellen. Dabei werden alle Vermögenswerte der Personengesellschaft bewertet und eine Vermögens-Passiv-Bilanz erstellt. Der Liquidator verhandelt mit den Gläubigern und erstellt einen Plan zur Begleichung der Schulden der Partnerschaft. Die vollständige und genaue Ermittlung der Schulden ist für den reibungslosen Ablauf des Liquidationsprozesses von entscheidender Bedeutung.
c) Zahlung von Schulden und Einzug von Forderungen
Bei der Begleichung der Schulden der Personengesellschaft sollte auf die Rangfolge geachtet werden. Zunächst werden Staatsschulden wie Staatsschulden, Steuern und Versicherungsprämien beglichen. Dann werden die Schulden privater Gläubiger abbezahlt. Da die Gesellschafter bei der Liquidation einer gewöhnlichen Personengesellschaft persönliche Verantwortung tragen, kann bei der Schuldentilgung auf das persönliche Vermögen der Gesellschafter zurückgegriffen werden. In dieser Phase ist der Insolvenzverwalter dafür verantwortlich, dass die Schulden ordnungsgemäß beglichen und die Forderungen vollständig eingezogen werden. Gemäß den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zum Forderungseinzug muss der Beamte bei Verhandlungen mit Gläubigern aktiv handeln und die gebotene Sorgfalt walten lassen.
d) Verteilung des Vermögens
Nach Begleichung der Schulden wird das verbleibende Vermögen unter den Partnern aufgeteilt. Gemäß Artikel 641 des türkischen Obligationenrechts erfolgt die Gewinn- und Verlustbeteiligung gemäß den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Sätzen. Sofern der Vertrag keine besondere Regelung vorsieht, erhalten die Gesellschafter Anteile nach dem Grundsatz der gleichen Aufteilung. Der Insolvenzverwalter muss dafür sorgen, dass diese Verteilung fair und korrekt erfolgt. Bei der Ausschüttung müssen die Vermögenswerte möglicherweise in Bargeld umgewandelt werden. In diesem Fall werden die Vermögenswerte bewertet.
3. Verantwortlichkeiten der Partner im Liquidationsprozess
Da einfache Personengesellschaften keine Rechtspersönlichkeit besitzen, haften die Gesellschafter während und nach der Liquidation weiterhin gegenüber Dritten. Das bedeutet, dass auch bei Beendigung der Partnerschaft auf das Privatvermögen der Partner zurückgegriffen werden kann, sofern die Schulden nicht vollständig beglichen sind. Insbesondere Verbindlichkeiten wie Steuerschulden, Versicherungsprämien und andere öffentliche Schulden verbleiben auch nach der Liquidation in der Verantwortung der Gesellschafter.
Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs Auch an dieser Stelle bietet es eine wichtige Orientierungshilfe. Der Oberste Gerichtshof betont, dass die persönliche Haftung der Partner auch nach der Liquidation fortbesteht und stellt fest, dass die Partner während des Liquidationsprozesses die gebotene Sorgfalt walten lassen müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Liquidationsverfahren negative Folgen für die Partner haben können.
4. Streitigkeiten zwischen Partnern nach Auflösung einer gewöhnlichen Partnerschaft
Der Abschluss des Liquidationsprozesses kann häufig zu Streitigkeiten zwischen den Partnern führen. Die häufigsten Streitigkeiten sind Situationen wie die Verteilung von Vermögenswerten, mangelnde Transparenz im Liquidationsprozess oder die Überschreitung der Befugnisse des Liquidators. Solche Streitigkeiten können vor Gericht gebracht werden, und der Oberste Gerichtshof hat zahlreiche Präzedenzfälle für die Liquidation von gewöhnlichen Personengesellschaften geschaffen.
Besonders Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts In seinem Beschluss aus dem Jahr 2021 wurde die Bedeutung der vollständigen Einhaltung der Verfahren und Grundsätze bei der Liquidation von Personengesellschaften betont. Wenn die Liquidationsverfahren nicht vollständig durchgeführt werden, können die finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen der Partner fortbestehen. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass jede Phase des Liquidationsprozesses sorgfältig und im Einklang mit dem Gesetz durchgeführt wird.
5. Liquidation einer gewöhnlichen Partnerschaft im Lichte der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs
Es gibt grundlegende Entscheidungen der Dritten Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts zur Liquidation und Beendigung von gewöhnlichen Personengesellschaften. Mit diesen Entscheidungen wird zusätzlich zu den TCO-Regeln der Rahmen der Grundsätze festgelegt, die im Liquidationsverfahren von Personengesellschaften zu befolgen sind, und die zu berücksichtigenden Aspekte werden konkretisiert.
* Die Dritte Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts hat die Nummern E.2014/11009, K.2014/15095 und Beschluss vom 18.11.2014
* Die Entscheidung der Dritten Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts mit der Nummer E.2014/10535 K.2014/15088 und vom 18.11.2014
* Die Entscheidung der Dritten Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts mit der Nummer E.2014/13639 K.2015/1168 und vom 20.01.2015
* Die Entscheidung der Dritten Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts mit der Nummer E.2016/10029 K.2018/1119 und vom 15.02.2018
Wir möchten kurz auf die Liquidationsphase der Partnerschaft im Lichte der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs eingehen. Nämlich;
Im gewöhnlichen Partnerschaftsverhältnis; Zu einer von einem Gesellschafter eingereichten Klage wegen Schulden gehört auch ein Antrag auf Auflösung und Liquidation der Partnerschaft. Zu diesem Zeitpunkt muss die Liquidation durch das Gericht selbst durchgeführt werden.
Das gewöhnliche Partnerschaftsverhältnis endet, wenn einer der in Artikel 639 des türkischen Obligationenrechts aufgeführten Kündigungsgründe eintritt. Auf diese Weise ergeben sich zwei wesentliche Konsequenzen der Beendigung der Partnerschaft. Die erste davon ist die Beendigung der Pflichten der Geschäftsführer, die andere die Auflösung der Personengesellschaft.
Liquidation ist die Beendigung der Partnerschaft durch Feststellung aller Vermögenswerte der Partnerschaft, Trennung aller aus der Partnerschaft hervorgehenden Beziehungen zwischen den Partnern, Aufteilung der Vermögenswerte oder Veräußerung durch Verkauf.
Gemäß Artikel 644 des TBK, der das Liquidationsverfahren regelt; Im Falle der Beendigung der Partnerschaft erfolgt die Liquidation gemeinsam durch alle Partner, auch nicht geschäftsführende Partner. Sieht der Gesellschaftsvertrag jedoch vor, dass einer der Gesellschafter bestimmte Geschäfte im eigenen Namen und im Namen der Partnerschaft vornimmt, ist dieser Gesellschafter verpflichtet, diese Geschäfte allein vorzunehmen und den anderen auch nach der Beendigung Rechenschaft abzulegen der Partnerschaft.
Partner können einen Liquidator mit der Abwicklung der Liquidationsangelegenheiten beauftragen. Können sie sich in dieser Frage nicht einigen, kann jeder Gesellschafter die Ernennung des Insolvenzverwalters durch den Richter beantragen.
Das an den Liquidator zu zahlende Honorar wird vom Richter unter Berücksichtigung der für die Liquidation erforderlichen Arbeit und des Einkommens des Partnerschaftsvermögens festgelegt, es sei denn, es gibt eine entsprechende Bestimmung im Vertrag oder eine einstimmige Entscheidung der Partner Die Zahlung erfolgt aus dem Gesellschaftsvermögen oder, wenn dies nicht möglich ist, aus den Anteilen der Gesellschafter. Streitigkeiten, die sich über das Liquidationsverfahren oder den infolge der Liquidation an jeden Partner zu verteilenden Anteil ergeben, werden vom Richter auf Antrag der betreffenden Parteien entschieden.
Gemäß Artikel 643 desselben Gesetzes mit der Überschrift „Aufteilung von Gewinnen und Verlusten“; Sollte sich etwas erhöhen, nachdem die Schulden der Partnerschaft beglichen sind, die von jedem Partner an die Partnerschaft geleisteten Vorschüsse, die für die Partnerschaft entstandenen Kosten und der von ihnen eingebrachte Beitragsanteil zurückgezahlt wurden, wird dieser Gewinn unter den Partnern aufgeteilt. Reicht das verbleibende Vermögen der Partnerschaft nach Begleichung von Schulden, Auslagen und Vorschüssen nicht aus, um die von den Partnern eingebrachten Beteiligungsanteile zurückzuzahlen, wird der Verlust unter den Partnern aufgeteilt.
Ein Gesellschafter, der etwas als Beteiligungsanteil besitzt, kann diese Sache infolge der Liquidation bei Beendigung der Partnerschaft nicht so zurücknehmen, wie sie ist; Er kann jedoch den Wert der von ihm geleisteten Einlage verlangen. Wenn dieser Wert nicht ermittelt wird, erfolgt die Rückforderung auf der Grundlage des Wertes der Sache zum Zeitpunkt ihrer Einlage (Artikel 642 TCC).
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Gewinn- und Verlustanteil jedes Gesellschafters gleich, unabhängig von der Höhe und Art des Einlageanteils. Wird im Vertrag der Gewinn- oder Verlustanteil eines Gesellschafters bestimmt, so bezieht sich diese Bestimmung auch auf den Anteil des anderen. Eine Vereinbarung, dass ein Gesellschafter nur am Gewinn teilnimmt, nicht aber an den Verlusten, gilt nur für den Gesellschafter, der nur seine Arbeitskraft als Beteiligungsanteil eingebracht hat.
In diesem Fall sagte das Gericht; Aufforderung an die Partner, einvernehmlich einen Liquidator zu bestellen; Kann man sich in dieser Frage nicht einigen, sollte von Amts wegen eine Person bestellt werden, die sich mit dem Tätigkeitsbereich der Partnerschaft auskennt und die Liquidation durchführt.
Danach, einfache Partnerschaft Liquidationsverfahren; Es muss vom Insolvenzverwalter in drei Schritten in Zeiträumen von drei Monaten durchgeführt werden (Zeiträume können je nach Art des Streits verlängert oder verkürzt werden), die vom Richter festzulegen sind..
In der ersten Phase; Zum Zeitpunkt der Beendigung der Partnerschaft sollten alle Vermögenswerte der Partnerschaft (einschließlich Vermögenswerten und Verbindlichkeiten) ermittelt werden, und im Falle einer Streitigkeit über das angegebene Konto sollte vom Manager und geschäftsführenden Gesellschafter ein Konto mit dem Partnerschaftskonto angefordert werden , die Beweise sollten von den Parteien gesammelt werden, die vom Liquidator festgelegte Vermögensbilanz sollte den Parteien mitgeteilt werden, und ihre Einwände zu diesem Thema sollten ebenfalls mitgeteilt werden. Es sollte auch entsprechend den zu sammelnden Beweisen berücksichtigt und bewertet werden.
In der zweiten Stufe; Der Verkauf und die Barumwandlung der Vermögenswerte der Partnerschaft müssen durchgeführt werden (durch Anwendung des offiziellen Liquidationsverfahrens, das analog in den Artikeln 634 ua des türkischen Zivilgesetzbuchs geregelt ist), und wenn diese Vermögenswerte nicht verfügbar sind, muss ihr Wert ermittelt werden ein Experte.
In der dritten und letzten Phase; Von dem aus den oben genannten Transaktionen resultierenden Wert sind zunächst die Schulden der Partnerschaft zu begleichen und die von jedem Partner an die Partnerschaft geleisteten Vorschüsse sowie die für die Partnerschaft geleisteten Aufwendungen und Beteiligungsanteile zurückzuerstatten, sofern sich danach etwas erhöht oder (das verbleibende Vermögen der Partnerschaft nach Begleichung der Schulden, Auslagen und Vorschüsse) Wenn es nicht ausreicht, die von den Partnern eingebrachten Beteiligungsanteile zurückzuzahlen, sollte die Schlussbilanz zur Verteilung an die Partner durch Feststellung erstellt werden der Verlust.
Nach diesen Phasen; Gemäß der vom Insolvenzverwalter durchgeführten Schlussbilanz des Liquidationsverfahrens muss der Richter die Rechte und Pflichten der Parteien bestimmen (gemäß Artikel 297 der Zivilprozessordnung), das Liquidationsverfahren beenden und eine entsprechende Entscheidung treffen .
Im Lichte all dieser Erläuterungen muss, da festgestellt wurde, dass zwischen den Parteien ein gültiges gewöhnliches Partnerschaftsverhältnis besteht, die Streitigkeit in der oben erläuterten und in den Punkten genannten Reihenfolge und Methode beigelegt werden.
6. Dinge, die bei Petitionen in Fällen zu beachten sind, in denen die Auflösung einer gewöhnlichen Partnerschaft beantragt wird
Bei Klagen zur Liquidation von Personengesellschaften sind die im Antrag gestellten Forderungen und der Inhalt des Antrags von großer Bedeutung. Jeder Antrag und die Gründe für das Erreichen der Liquidationsphase müssen klar erläutert werden. Aus diesem Grund wäre es gesünder, diesen Prozess mit einem Anwalt durchzuführen. Die in der Petition zu berücksichtigenden und geforderten Themen sind folgende:
(Ohne zu vergessen, dass jede konkrete Streitigkeit einzeln beurteilt werden muss, sind im Allgemeinen die Elemente, die in der Petition in Fällen, in denen es um die Liquidation von gewöhnlichen Personengesellschaften geht, zu berücksichtigen sind, wie folgt.)
* Zunächst muss der Fall mit einem Antrag auf vorsorgliche Maßnahmen und der Bestellung eines Treuhänders eingereicht werden.
* Anträge auf Beendigung und Liquidation der gewöhnlichen Partnerschaft müssen zunächst die Ernennung eines Treuhänders für die Partnerschaft, den zu berechnenden Betrag durch Anwendung von Rediskontzinsen auf die Dividenden, separat für jedes Jahr ab dem Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft, und die Angabe umfassen es an den Kläger vom Beklagten und die Anträge auf Liquidation der beendeten Personengesellschaft.
* In der ersten Phase der Petition sollte eine sachliche Zusammenfassung des strittigen Vorfalls enthalten sein.
* Anschließend ist der Antrag auf Liquidation der streitgegenständlichen Personengesellschaft rechtlich zu prüfen. Dabei sind die berechtigten Gründe für den Antrag auf Auflösung der Personengesellschaft darzulegen.
* Die Themen, zu denen wir um Vorsichtsmaßnahmen bitten, müssen in der Petition klar und prägnant dargelegt werden. Hier liegt eine Situation vor, in der die Gegenpartei Ihre Prüfungsbefugnisse einschränkt. Um das Prüfungsrecht gemäß Artikel 631 des türkischen Obligationenrechts auszuüben, können Sie daher vom Gericht Informationen darüber einholen, wie die laufenden Geschäfte der Partei laufen Wenn eine Partnerschaft besteht, prüfen Sie die Bücher und Aufzeichnungen der Partnerschaft, nehmen Sie Proben daraus und erstellen Sie einen Überblick über die finanzielle Situation der Partnerschaft. Es muss ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gestellt werden.
* Um einen Rechtsverlust bis zum Abschluss des Verfahrens zu vermeiden und zu verhindern, dass sich mögliche Klagen in der Zukunft in die Länge ziehen, sollte die Aufbewahrung der Bücher, Dokumente und Aufzeichnungen des Beklagten im Zusammenhang mit der Geschäftspartnerschaft beantragt werden vorsorglich das Gericht.
* Ernennung eines Wirtschaftsprüfers und Treuhänders zur Durchführung bestimmter Arbeiten des gewöhnlichen Partnerschaftsgeschäfts und zur Verwaltung seines Vermögens. Wenn die Ernennung eines geschäftsführenden Treuhänders aufgrund der Möglichkeit der Vernichtung der Beweise für die laufende Partnerschaft nicht angenommen wird, erfolgt die Ernennung eines Wirtschaftsprüfers Treuhänder sollte beantragt werden.
* Nach der Ernennung des Treuhänders wird verlangt, dass die Geschäftsaktivitäten der Partnerschaft aufgezeichnet und dem Gericht von der Gründung der Partnerschaft bis zum Datum der Klage und jeden Monat ab dem Datum der Ernennung gemeldet werden, sodass alle Geschäftsbücher erstellt werden aufgezeichnet werden und die Geschäftsbücher zu den Gerichtsakten gebracht werden.
* Da die Partnerschaft noch besteht und während des Gerichtsverfahrens fortbestehen wird, sollte eine Genehmigung für die Ernennung des Treuhänders oder die Beauftragung eines Finanzberaters beantragt werden, der dem Gericht eine Kopie der Bücher und Aufzeichnungen mit der Vollmacht vorlegt um sie am Arbeitsplatz zu prüfen, falls die Dokumente verloren gehen.
* Es ist zu beantragen, dass dem Mandantenkläger auch die Befugnis erteilt wird, im Rahmen der Prüfungsbefugnis gemäß Artikel 631 TBK Auskunft über die dem Gericht vom Wirtschaftsprüfer übergebenen Bücher und Aufzeichnungen zu erhalten, Proben zu entnehmen und Zusammenfassungen anzufertigen .
* Es ist zu beantragen, dass die der Personengesellschaft gehörenden Waren zusammen mit den zum Verkauf stehenden und in dem Unternehmen, in dem die Personengesellschaft tätig ist, vorrätigen Waren sowie Berechnungen hinsichtlich Art, Art, Qualität, Menge und Marktwert erfasst werden der gefundenen Waren.
* Es sollte beantragt werden, dass der Betrag durch Anwendung von Rediskontzinsen auf die Dividenden separat für jedes Jahr von der Gründung der Partnerschaft bis zum Datum der Einreichung der Klage berechnet wird und dass der Kapitalwert und der in die Partnerschaft eingebrachte Gewinnanteil berechnet werden vom Beklagten abgezogen und unter Anwendung von Rediskontzinsen an Sie ausgezahlt. Bei der Berechnung müssen Ermittlungen des beizulegenden Zeitwerts über Art, Typ, Qualität, Menge und Marktwert der in dem Unternehmen, in dem die Partnerschaft tätig ist, vorrätigen Produkte und sonstigen Geräte des Unternehmens angefordert und ab dem 1. Januar 2011 in die Berechnung einbezogen werden Datum, das dem Entscheidungsdatum am nächsten liegt.
7. Fazit: Dinge, die beim ordentlichen Liquidationsprozess einer Partnerschaft zu beachten sind
Obwohl die Liquidation einer gewöhnlichen Personengesellschaft wie ein obligatorischer Schritt für eine beendete Personengesellschaft erscheinen mag, handelt es sich dabei um einen komplexen Prozess, der viele rechtliche und finanzielle Details umfasst. In Fällen, in denen die notwendige Unterstützung fehlt, kann selbst ein einziger Fehler im Prozess Ihre Fähigkeit gefährden, Ihre Rechte am Ende des Tages wiederzuerlangen. Eine erfolgreiche Durchführung dieses Prozesses ist möglich, wenn der Insolvenzverwalter die Geschäfte sorgfältig und kompetent durchführt. Darüber hinaus ist es für Partner wichtig, sich daran zu erinnern, dass sie während dieses Prozesses weiterhin persönliche Verantwortung tragen, und rechtlichen Rat einzuholen.
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