Beerdigungen von Ausländern in der Türkei

Für die internationale Bestattung von in der Türkei verstorbenen Ausländern in ihr Herkunftsland müssen bestimmte Verfahren erfüllt sein. Notwendige Dokumente müssen bei türkischen Amtsstellen eingeholt werden und die Bestattungsgenehmigung muss bei den Konsulaten ihres Landes eingeholt werden. Zunächst muss für den verstorbenen ausländischen Staatsbürger eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Bei der Ausstellung einer Sterbeurkunde gibt es bestimmte Probleme. Wo und aus welchen Gründen der ausländische Staatsangehörige gestorben ist, ist eine wichtige Angabe für die Institution oder die bevollmächtigte Person, die die Sterbeurkunde ausstellt. Wenn ein ausländischer Staatsbürger aus natürlichen Gründen im Krankenhaus stirbt, wird die Sterbeurkunde vom autorisierten Arzt im Krankenhaus ausgestellt und der betreffenden Person ausgehändigt.

Wenn der Tod aus natürlichen Gründen zu Hause eintritt, wird bei der Gemeinde ein Antrag auf einen Arzt gestellt. Der von der zuständigen Gemeinde beauftragte Arzt bestätigt den Eintritt des Todes und stellt eine Sterbeurkunde aus. Tritt der Tod infolge gerichtlicher Ereignisse ein, kann die zuständige Staatsanwaltschaft eine Sterbeurkunde ausstellen. Wenn an einem verstorbenen ausländischen Staatsbürger ein Verfahren wie eine Autopsie durchgeführt wird, wird die Sterbeurkunde vom Forensic Medicine Institute ausgestellt. Ausstellung einer Sterbeurkunde Bestattungstransporte im Ausland Es ist der primäre Prozess, der dafür erforderlich ist

Die für die Überführung einer Leiche ins Ausland ausgestellte Sterbeurkunde wird vom Community Health Center an das Standesamt übermittelt. Der Tod muss innerhalb von maximal zehn (10) Tagen nach dem Sterbedatum gemeldet werden. Während der Tod eines ausländischen Staatsangehörigen dem Standesamt gemeldet wird, wird auch der Originalausweis/Personalausweis/Reisepass der verstorbenen Person an das Standesamt übermittelt. Wenn der Reisepass eines verstorbenen ausländischen Staatsbürgers nicht auffindbar ist, werden die Daten der verstorbenen Person durch eine schriftliche Erklärung von den Angehörigen des Verstorbenen angefordert. Außer der schriftlichen Erklärung der Passdaten des Verstorbenen ist von den Angehörigen des Verstorbenen kein weiteres Dokument im Zusammenhang mit dem Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Verfahren für die Überführung von Bestattungen ins Ausland

Nach der Sterbemeldung des Community Health Center an das Standesamt ist es erforderlich, die MERNIS-Sterbeurkunde und die mehrsprachige Sterbeurkunde (Formel C) einzuholen, die vom Standesamt ausgestellt werden. Obwohl es von Land zu Land Unterschiede gibt, muss die Apostille-Genehmigung auf der mehrsprachigen Sterbeurkunde (Formel C) vorhanden sein. Im Rahmen internationaler Bestattungsverfahren müssen Einbalsamierungsverfahren durchgeführt werden, um zu verhindern, dass der Körper des Verstorbenen chemischen Prozessen und Schäden ausgesetzt wird. Die Transaktion muss protokolliert und ein Bericht erstellt werden. Um den Transport eines in der Türkei verstorbenen Ausländers durchzuführen, ist es zwingend erforderlich, eine Straßengenehmigung von der Gemeinde einzuholen, in der sich der Todesfall ereignet hat. Für die Bestattung eines in der Türkei verstorbenen Ausländers ins Ausland wird im Allgemeinen der Lufttransport bevorzugt. Erfolgt die Verbringung auf dem Seeweg, müssen die der Schiffsverwaltung zu übergebenden Dokumente vor der Übergabe der Leiche bei der Direktion für Grenz- und Küstengesundheit eingereicht werden. Für den Transport auf der Straße ist es zwingend erforderlich, eine Straßengenehmigung von der Gemeinde einzuholen, in der sich der Todesfall ereignet hat.

Die häufigste Versandart für den internationalen Bestattungstransport ist der Luftweg. Eine Beerdigung ins Ausland schicken Der Grund, warum der Lufttransport bevorzugt wird, liegt darin, dass er schneller als andere Optionen ist und die Beerdigung so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann. Für die Beerdigung eines ausländischen Staatsbürgers, dessen Beerdigung im Ausland stattfinden soll, ist eine Flugreservierung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Fluggesellschaft erforderlich.

Erforderliche Dokumente für die Übersendung einer Beerdigung ins Ausland

Vor der Übergabe des Leichnams für den Lufttransport müssen wichtige Verfahren durchgeführt werden. Der Leichnam eines ausländischen Staatsbürgers, dessen Beerdigung ins Ausland überführt werden soll, muss so verpackt sein, dass kein Auslaufen oder Geruch entsteht. Um Schäden zu vermeiden, sollte es in einen stabilen Sarg aus Metall, Zink, Holz oder Blei gelegt und mit einem Sack oder einer Leinwand abgedeckt werden, sodass das Innere nicht sichtbar ist. Ausländischer Bestattungsprozess Leichen als Asche gefunden; Es sollte in einer Holzkiste oder -kiste und in einer stoßdämpfenden Verpackung untergebracht werden. Es sollte in einem Schutzbehälter mit einem speziellen, bruchsicheren Deckel aufbewahrt werden.

Nachfolgend sind die erforderlichen Unterlagen aufgeführt, die für die Versendung einer Bestattung ins Ausland auf dem Luftweg eingereicht werden müssen.

  • Sterbeurkunde
  • Informationen zur Identität des Begleiters (falls vorhanden)
  • Straßengenehmigung
  • Bestattungsgenehmigung des zuständigen Konsulats

Wenn im Rahmen einer internationalen Bestattungsbeförderung keine Begleitperson mit auf dem Flug ist, müssen der Fluggesellschaft vorab Informationen über die Person mitgeteilt werden, die den Leichnam entgegennimmt. Um eine Bestattung ins Ausland zu verschicken, müssen die Unterlagen beim Zollamt des Flughafens eingereicht werden, an dem die Überführung stattfinden soll. Die Zollabfertigung der Bestattung erfolgt durch eine mündliche Anmeldung bei der Zolldirektion des Flughafens, an den die Bestattung verlagert werden soll.

Die beim Zollamt am Flughafen einzureichenden Dokumente sind unten aufgeführt.

  • Mündliches Anmeldeformular, das vom Zollbeamten erstellt werden muss
  • Sterbeurkunde
  • Formel-C-Urkunde (mehrsprachige Sterbeurkunde)
  • Straßengenehmigung
  • Vom Konsulat erhaltene Bestattungsgenehmigungsurkunde

In der Türkei durchgeführte Bestattungsverfahren

Die für den Bestattungstransport im Ausland durchgeführten Aktivitäten und die in der Türkei durchzuführenden Bestattungsverfahren unterscheiden sich in mehreren Aspekten voneinander. Die Bestattungsverfahren für eine verstorbene Person variieren je nachdem, wo und warum die Person gestorben ist. Wenn der Tod aus natürlichen Gründen zu Hause eingetreten ist, können eine „Sterbeurkunde“ und eine „Bestattungsbescheinigung“ bei der Arztpraxis der Gemeinde beantragt werden, in der sich der Tod ereignet hat, zusammen mit dem Originalausweis der verstorbenen Person oder einer Kopie der Einwohnermeldebescheinigung. Der Tod wird der Bevölkerungsdirektion vom Community Health Center innerhalb von maximal 10 Tagen nach Erhalt der Sterbeurkunde mitgeteilt. Der Antrag wird zusammen mit der Bestattungserlaubnis beim nächstgelegenen Bestattungsunternehmen der zuständigen kommunalen Bestattungsbehörde gestellt. Die Zuteilung der Gräber aus der verfügbaren Friedhofsfläche erfolgt durch den jeweiligen Bestattungsunternehmer.

Wenn Sie aus freien Plätzen auswählen möchten, können Sie sich bei der zuständigen städtischen Friedhofsdirektion bewerben und nach Zahlung der „Grabplatzgebühr“ einen Grabplatz erhalten. Wenn es eine leere Grabstelle gibt, die Sie zuvor erworben haben, können Sie die leere Grabstelle, die Sie erworben haben, auch nutzen, indem Sie der Bestattungsdirektion bei der Beerdigung die Originalkopie der „Bescheinigung über die Nutzung der Grabstelle“ vorlegen. Nachdem die Verfahren zur Friedhofszuteilung abgeschlossen sind, wird die Leiche aus der Leichenhalle geholt und zum Friedhof gebracht. Im Krankenhaus wird der verstorbene Ausländer gewaschen, gereinigt und in ein Leichentuch gehüllt. Der Lorbeer ist fertig. Der verstorbene ausländische Staatsbürger wird mit einer Zeremonie entsprechend der Religion, der er angehört, beigesetzt. Es ist auch möglich, eine religiöse Zeremonie für Beerdigungen im Ausland abzuhalten.

Über Friedhofsbau

Drei Monate nach dem eigentlichen Bestattungsdatum wird eine „Friedhofsbaugenehmigung“ eingeholt, indem bei der zuständigen Friedhofsregionaldirektion die Errichtung einer Grabstätte beantragt wird. Nach Erhalt der Genehmigung zum Bau einer Grabstätte wird die Bescheinigung über die Nutzung der Grabstätte von der Regionaldirektion des Friedhofs aufbewahrt und an die Person zurückgegeben. Die Genehmigung zur Errichtung einer Grabstätte wird für die Dauer eines Monats erteilt. Es ist zwingend erforderlich, dass der Bau der Grabstätte innerhalb der angegebenen Frist abgeschlossen wird. Nach der Errichtung der Grabstelle wird diese im Friedhofsregister eingetragen.

Die entsprechende Transaktion wird von der Bezirksdirektion des Friedhofs durch Eintragung der Errichtung der Grabstelle in der Grabstellennutzungsbescheinigung zurückgezahlt. Wenn der Tod in einem Krankenhaus aus natürlichen Gründen eingetreten ist, wird eine Sterbeurkunde und eine Bestattungsurkunde ausgestellt, die vom Krankenhausbeamten und nicht vom zuständigen Provinz-/Kreisgemeindearzt ausgestellt werden. Die Sterbeurkunde der Person, die infolge eines gerichtlichen Zwischenfalls gestorben ist, wird nach der vorläufigen Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft ausgestellt. Befindet sich die Leiche im Institut für Rechtsmedizin, wird die „Bestattungserlaubnis“ von der zuständigen Einrichtung ausgestellt. Alle anderen Bestattungsverfahren sind gleich, mit Ausnahme der Institutionen, die die Sterbeurkunde der Person ausstellen, die zu Hause oder im Krankenhaus aus natürlichen Gründen oder infolge eines gerichtlichen Vorfalls gestorben ist. Wenn Bestattungstransporte zwischen Städten durchgeführt werden sollen, ist es notwendig, von der zuständigen Gemeinde eine „Straßengenehmigungsbescheinigung“ einzuholen.

Bestattungsverfahren für in der Türkei verstorbene Ausländer

Es gibt verschiedene Gesetze, Verordnungen, Richtlinien oder Mitteilungen bezüglich der Bestattungsabläufe ausländischer Staatsbürger, die in der Türkei gestorben sind. In diesem Zusammenhang werden auch die Abläufe im Todesfall und die Regelungen für Bestattungsabläufe nach der Todesanzeige berücksichtigt. Im Falle des Todes eines Ausländers mit Wohnsitz in der Türkei müssen die offiziellen türkischen Behörden das Konsulat im Zuständigkeitsbereich des Todesfalls benachrichtigen. In internationalen Übereinkommen ist für die Todesanzeige keine Frist geregelt und die entsprechende Todesanzeige muss unverzüglich erfolgen. Ein ausländischer Staatsbürger, der in der Türkei gestorben ist, muss innerhalb von zehn (10) Tagen der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten oder dem Standesamt der Provinz/des Bezirks gemeldet werden. Im Rahmen internationaler Bestattungstransporte ist die Meldung an das Standesamt ein wichtiges Thema. Die offiziellen Behörden, die den Tod des Ausländers mitteilen, sind: Diejenigen, die Bestattungsgenehmigungen in Städten (Community Health Center) und in Dörfern ausstellen, sind Amtsärzte oder Beamte von Gesundheitseinrichtungen, sofern vorhanden.

Wenn es keine solche Person gibt, handelt es sich um Dorfvorsteher, Leiter von Gesundheitseinrichtungen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern und Beamte, die von Zivilbehörden bei Naturereignissen autorisiert werden. Sie sind die zuständigen Staatsanwaltschaften, die an gerichtlichen Vorfällen und Unfällen beteiligt sind. Im Rahmen der Verordnung zur Umsetzung des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes wird der Tod eines in der Türkei verstorbenen Ausländers zusammen mit drei Kopien der Sterbeanzeige dem zuständigen Standesamt gemeldet. Diese Mitteilung gilt auch für Bestattungstransporte ins Ausland. Eines dieser Protokolle wird der betreffenden Person ausgehändigt. Der andere wird in die Sterbeakte von Ausländern aufgenommen und der andere wird zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis, falls vorhanden, an die Landespolizeibehörde geschickt. In der Verordnung über den Bau von Friedhöfen und die Bestattungs- und Bestattungsverfahren ist festgelegt, dass der Todesfall innerhalb von zehn Tagen nach seinem Eintreten gemeldet werden muss.

Informationen zur Sterbeurkunde

Während die Todesdaten des verstorbenen ausländischen Staatsbürgers dem Standesamt mitgeteilt werden, wird das Original oder eine Kopie des Reisepasses/Personalausweises zusammen mit der Sterbeurkunde an das Standesamt übermittelt. Liegt kein Reisepass/Personalausweis vor, werden die Angehörigen des Verstorbenen gebeten, den Vor- und Nachnamen sowie die Personalausweis-/Passnummer des Verstorbenen schriftlich anzugeben. Dieses Problem ist für diejenigen von entscheidender Bedeutung, die einen Bestattungstransport ins Ausland durchführen. In dem entsprechenden Artikel heißt es, dass von den Verwandten ersten Grades der verstorbenen Person außer ihren schriftlichen Erklärungen keine weiteren Dokumente verlangt werden. Auch beim Tod von Ausländern wird die Sterbeurkunde ausgestellt, die in der Verordnung über die Errichtung von Friedhöfen und die Bestattungs- und Bestattungsverfahren enthalten ist. Tritt in diesem Zusammenhang der Tod in offiziellen Gesundheitseinrichtungen ein oder wird die Leiche eines ausländischen Staatsbürgers in die Gesundheitseinrichtung überführt, wird die Sterbeurkunde von der Gesundheitseinrichtung ausgestellt. Darüber hinaus wird es vom zuständigen Beamten der jeweiligen Institution genehmigt. Wenn der Tod in einer privaten Gesundheitseinrichtung eingetreten ist, ist die Sterbeurkunde des Arztes, der die Krankheit behandelt hat, die den Tod verursacht hat, nur gültig, wenn sie genehmigt ist.

Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument, das im Rahmen internationaler Bestattungsverfahren angefordert wird. Tritt der Tod außerhalb von Gesundheitseinrichtungen ein, wird die Sterbeurkunde vom zuständigen Gemeindearzt am Ort der Leichenbestattung ausgestellt. An Orten, an denen es keinen städtischen Arzt gibt, wird die Sterbeurkunde vom kommunalen Gesundheitszentrum oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, vom Hausarzt oder von der Behörde ausgestellt, die die Sterbeurkunde ausstellt. Die Bestattungsverfahren für Ausländer, die in der Türkei gestorben sind, unterscheiden sich geringfügig von den Bestattungsverfahren für türkische Staatsbürger. Sie können in der Türkei begraben oder im Rahmen internationaler Bestattungsverfahren in das Land ihrer Staatsbürgerschaft überführt werden.

Bestattung verstorbener Ausländer in der Türkei

Für die Bestattung eines ausländischen Staatsbürgers, der in der Türkei beerdigt werden möchte, gelten bestimmte Regeln. Als Erstes muss während der Bestattung in der Türkei die Sterbeurkunde eingeholt werden, die im Rahmen des Bestattungstransports im Ausland ausgestellt wird. Die Sterbeurkunde wird je nach Todesursache und Sterbeort des verstorbenen Ausländers von unterschiedlichen Behörden ausgestellt. Tritt der Tod eines ausländischen Staatsangehörigen aus natürlichen Gründen im Inland ein, wird auf Antrag bei der Gemeinde ein Arzt angefordert. Die Sterbeurkunde wird durch den von der Gemeinde beauftragten Arzt ausgestellt. Wenn der Bürger zur Obduktion zur Staatsanwaltschaft eines anderen Landes oder zum Institut für Rechtsmedizin gebracht wurde, stellt diese Einrichtung eine Sterbeurkunde des im Krankenhaus zugelassenen Arztes aus, wenn der Bürger eines natürlichen Todes gestorben ist. Tritt der Tod infolge gerichtlicher Ereignisse ein, wird für den Sterbeort eine Sterbeurkunde der Republik ausgestellt. Die ausgestellte Sterbeurkunde erhält der Angehörige des verstorbenen ausländischen Staatsbürgers von der zuständigen Institution. Eine mehrsprachige Sterbeurkunde (Formel C) muss durch einen Antrag beim Standesamt mit der erhaltenen Sterbeurkunde eingeholt werden.

Die Formel C gehört zu den erforderlichen Dokumenten für den internationalen Bestattungstransport. Nachdem Sie die erforderlichen Dokumente erhalten haben, müssen Sie die Bestattungsgenehmigung einholen, indem Sie die Dokumente bei der Provinzregierung einreichen, in der die Bestattung stattfinden wird. Um den Tod eines ausländischen Staatsbürgers anzuzeigen, müssen die Angehörigen des Verstorbenen dies dem Konsulat oder der Botschaft mitteilen. Bei Todesanzeigen an Konsulate oder Botschaften ist die Vorlage der Sterbeurkunde des verstorbenen ausländischen Staatsangehörigen und gegebenenfalls eines Reisepasses oder Personalausweises erforderlich. Nach Abschluss der Verfahren können Sie den verstorbenen ausländischen Staatsbürger beerdigen, indem Sie sich mit den entsprechenden Unterlagen an die Friedhofsdirektion auf dem Friedhof wenden, auf dem die Beerdigung stattfinden soll.

Aus dem Ausland mitgebrachte Bestattungsverfahren

Auch aus dem Ausland mitgebrachte Bestattungsverfahren, wie z. B. der internationale Bestattungstransport, werden mit bestimmten Verfahren und zugehörigen Dokumenten durchgeführt. Bestattungen, die aus dem Ausland in unser Land gebracht werden, werden gemäß dem „Vertrag über die Überführung von Leichen“ und den Bestimmungen der nationalen Gesetzgebung durchgeführt. Die türkische Generaldirektion für Grenz- und Küstengesundheit bestimmt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Außenministeriums die Länder, die als risikofrei für die öffentliche Gesundheit gelten. Die „Liste risikofreier Länder für den Bestattungszutritt“ wird den Verwaltungsbehörden in den internationalen Eingangsbereichen ausgehändigt und in diesem Rahmen zur Durchführung der erforderlichen Verfahren aufgefordert. Bestattungen, die aus anderen Ländern transportiert werden, werden im Hinblick auf das Risiko für die öffentliche Gesundheit bewertet. Für Leichen, die den internationalen Bedingungen für den Bestattungstransport entsprechen und aus Ländern verbracht werden, die von der Generaldirektion für Gesundheit für Grenzen und Küsten der Türkei als risikofrei für die öffentliche Gesundheit eingestuft werden, werden an den Einreisepunkten in die Türkei keine gesundheitsbezogenen Verfahren angewendet. Diese Leichen gelten als Fracht. Die Einreiseverfahren in die Türkei werden von der zuständigen Zolldirektion durchgeführt.

Die Bestattungsabläufe von Personen, die aus als risikofrei eingestuften Ländern gebracht werden und an Infektionskrankheiten gestorben sind, werden von den zuständigen Gesundheitsbehörden des Ortes beurteilt, an dem die verstorbene Person begraben werden soll. Die Särge der Leichen dürfen in dieser Situation erst geöffnet werden, wenn die Bestattungsgenehmigung durch die zuständigen Gesundheitsbehörden vorliegt. Die Einreiseverfahren in die Türkei für die Leichen von Verstorbenen aus Ländern, die als gesundheitsgefährdend gelten, werden von den Gesundheitsinspektionszentren der türkischen Generaldirektion für Grenz- und Küstengesundheit durchgeführt, die sich an Flughäfen, Häfen und ausgewiesenen Landgrenztoren befinden. Bestattungsaktivitäten, die aus dem Ausland in die Eingangsbereiche der Türkei gebracht werden, wo es kein Zentrum gibt, werden von Gesundheitsbeamten durchgeführt, die von der Generaldirektion für Gesundheit der Grenzen und Küsten der Türkei ernannt werden. Für Leichen, die den internationalen Transportbedingungen entsprechen, werden beim Verlassen des Eingangsbereichs von Türkiye keine Gesundheitsmaßnahmen durchgeführt.

Einreiseverfahren für Bestattungen aus Risikoländern

Wenn Leichen aus Risikoländern, die die internationalen Transportbedingungen einhalten, in die Türkei einreisen und über eine Bestattungsbestattungsbescheinigung verfügen, wird vom zuständigen Gesundheitspersonal eine „Einreisegenehmigung für Bestattungen“ ausgestellt. Verstirbt die aus dem Ausland überführte Leiche an einer ansteckenden Krankheit oder wird angegeben, dass die Leiche an einer ansteckenden Krankheit leidet, obwohl sie aus einem anderen Grund gestorben ist, wird für die Beerdigung eine „Einreisebescheinigung für Bestattungen“ ausgestellt. In dem betreffenden Dokument heißt es, dass es keinen direkten Kontakt mit der Leiche geben sollte und dass die Bestattung im Rahmen der Bestimmungen der einschlägigen Gesetzgebung über Todesfälle durch Infektionskrankheiten erfolgen sollte. Aus Risikoländern verbrachte und in die Türkei eingeführte Leichen werden von der zuständigen Gesundheitseinheit im türkischen Grenz- und Küstengesundheitsinformationssystem erfasst. Einreisedokumente für Leichen aus Risikoländern in die Türkei werden vom diensthabenden Beamtenpersonal archiviert.

Um für Beerdigungen in die Türkei einzureisen, die den internationalen Transportbedingungen aus Risikoländern entsprechen, ist die Vorlage einer „Pass Permit for Funerals“ (Bestattungsüberführungsbescheinigung) erforderlich. Liegt keine Bescheinigung über die Durchreisegenehmigung für Bestattungen vor, sollten die Bestattungsunternehmer und deren Konsulat kontaktiert werden, um sicherzustellen, dass das Dokument so schnell wie möglich beschafft wird. Wenn das betreffende Dokument nicht erhältlich ist, werden Informationen zur Beerdigung im Border and Coast Health Information System erfasst. Eine „Aufenthaltserlaubnis für Bestattungen“ wird jedoch nicht erteilt. Um die Einfuhr der Leiche in die Türkei beurteilen zu können, werden die zuständigen Polizeieinheiten mit einem amtlichen Dokument über die Lage informiert. Falls eine Bestattungsbescheinigung vorliegt, in der Bescheinigung jedoch Informationen darüber fehlen, ob eine Autopsie durchgeführt wurde oder nicht und die Todesursache angegeben ist;

Sind die fehlenden Angaben in den der „Bestattungsurkunde“ beigefügten Unterlagen enthalten, gilt das Dokument als vollständig.

Sollten in den der „Bestattungsüberführungsbescheinigung“ beigefügten Unterlagen keine vollständigen Angaben enthalten sein, wird gebeten, die fehlenden Angaben durch Kontaktaufnahme mit den Angehörigen des Verstorbenen und dem zuständigen Konsulat zu vervollständigen.

Können die Informationen nicht eingeholt werden, werden vorhandene Informationen zur Bestattung in das System eingepflegt. Eine „Aufenthaltsbescheinigung für Bestattungen“ wird jedoch nicht ausgestellt. Um die Einfuhr der Leiche in das Land beurteilen zu können, werden die zuständigen Polizeieinheiten mit amtlichen Unterlagen über die Lage informiert.

Forensische Bestattungsverfahren aus dem Ausland

Die Todesarten werden in folgende Gruppen eingeteilt: Tod zu Hause aufgrund natürlicher Ursachen, Tod im Krankenhaus aufgrund natürlicher Ursachen oder als Folge forensischer Ereignisse. Wenn Bestattungen aus dem Ausland in den Rechtsfall einbezogen werden, sind die folgenden Verfahren zu befolgen: Liegt ein Autopsiebericht für Bestattungen aus risikofreien Ländern vor, werden die Einreiseverfahren für die Bestattung vom Zoll durchgeführt Direktion. Liegt kein Obduktionsbericht vor, benachrichtigt die zuständige Zolldirektion die Polizeieinheiten. Bestattungen, die aus Risikoländern ins Land kommen, werden dem zuständigen Gesundheitspersonal von der zuständigen Zolldirektion gemeldet. Der Körper mit einem Autopsiebericht wird vom Gesundheitsbeamten beurteilt und den Berechtigten wird eine „Bescheinigung über die Einreisegenehmigung für Bestattungen ausgestellt“ ausgestellt. Für Beerdigungen, für die kein Autopsiebericht vorliegt und die als risikofrei für die öffentliche Gesundheit gelten, wird von autorisiertem Gesundheitspersonal eine „Aufenthaltsbescheinigung für Bestattungen“ ausgestellt und die Polizeieinheiten über die Situation informiert.

Häufig Gestellte Fragen

  1. Meine Mutter/mein Vater ist in der Türkei gestorben. Wie werden die Bestattungsvorbereitungen getroffen?

    Der erste Schritt für Ausländer, die in der Türkei sterben, ist die Ausstellung einer Sterbeurkunde. Hierzu muss das Krankenhaus bzw. die Gemeinde kontaktiert und die notwendigen Verfahren eingeleitet werden.

  2. Wie kann ich die Leiche meines Verstorbenen in unser Land überführen?

    Für den Transport des Leichnams muss beim Konsulat eine Überführungsgenehmigung eingeholt und eine Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen getroffen werden, das bestimmte Gesundheits- und Transportbedingungen erfüllt. Darüber hinaus müssen entsprechend den Fluggesellschaften und den Transferbedingungen in der Türkei bestimmte Dokumente vorbereitet werden.

  3. Wie wird das Erbe eines in der Türkei verstorbenen Ausländers aufgeteilt?

    Das von einer ausländischen Person in der Türkei hinterlassene Erbe wird gemäß den Bestimmungen des türkischen Zivilgesetzbuchs aufgeteilt. Hierzu muss ein Erbschein ausgestellt werden und die Abwicklung muss unter Berücksichtigung der Erbgesetze des Landes erfolgen, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt. Erben können den Erbschaftsprozess einleiten, indem sie die erforderlichen Dokumente über einen Anwalt in der Türkei einreichen.

  4. Wie kann ich eine Sterbeurkunde für ein in der Türkei verstorbenes Familienmitglied erhalten?

    In der Türkei kann eine Sterbeurkunde bei dem Krankenhaus oder der Gemeinde ausgestellt werden, in der die Person gestorben ist. Für Ausländer ist es wichtig, dieses Dokument auch bei den Konsulaten einzureichen.

  5. Wie kann ich die Besitztümer meines verstorbenen Verwandten in der Türkei zurückholen?

    Erben, die das bewegliche Eigentum eines in der Türkei verstorbenen Ausländers erwerben möchten, können zusammen mit dem Erbschein, den sie von den türkischen Gerichten erhalten, Rechte an ihrem Eigentum geltend machen. Die Erteilung einer Vollmacht an einen Anwalt in der Türkei kann diesen Prozess erleichtern.

  6. Wie kann man die Bankkonten eines in der Türkei verstorbenen Ausländers schließen?

    Um Transaktionen auf Bankkonten durchzuführen, können Erben mit dem Erbschein einen Antrag bei den zuständigen Banken stellen. Für Bankgeschäfte in der Türkei ist die Bestellung eines Vertreters in der Türkei erforderlich.

  7. Wie erfolgt die Beerdigung auf einem Friedhof in der Türkei?

    Für eine Bestattung in der Türkei müssen die örtlichen Gemeinden kontaktiert und ein Friedhofsantrag gestellt werden. Die Bestattung erfolgt unter Berücksichtigung religiöser Anforderungen und besonderer Wünsche.

  8. Wie macht man in der Türkei eine Todesanzeige?

    Traueranzeigen können in Lokalzeitungen, bei der Gemeinde oder bei Bestattungsunternehmen bekanntgegeben werden. Darüber hinaus muss möglicherweise eine Anzeige im Land der Staatsangehörigkeit der Person veröffentlicht werden.

  9. Wie kann ich Informationen über den Arbeitsplatz, das Bankkonto und andere Vermögenswerte der verstorbenen Person in der Türkei erhalten?

    Erben oder ein Rechtsanwalt, dem eine Vollmacht erteilt wurde, können bei offiziellen Stellen in der Türkei Auskunft über das Vermögen der Person erhalten. Als Orientierungshilfe für diese Verfahren dient ein vom Gericht eingeholter Erbschein.

  10. Läuft die Aufenthaltserlaubnis der verstorbenen Person in der Türkei ab?

    Ja, im Todesfall verliert die Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit. Eine Stornierung kann durch Meldung dieser Situation an die zuständigen Behörden erfolgen.

  11. Wie kann ich in der Türkei eine Sterbeurkunde und eine Grabstättenakte erstellen?

    Die Sterbeurkunden werden von Gemeinden oder Standesämtern erstellt. Die Bestattungsunterlagen werden auf dem Friedhofsgelände geführt, auf dem die Bestattung stattgefunden hat. Auf Anfrage können Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

  12. Ist ein vor dem Tod erstelltes Testament in der Türkei gültig?

    In der Türkei ist das Testament des Verstorbenen gültig, wenn es in Übereinstimmung mit dem türkischen Zivilgesetzbuch erstellt wurde. Wenn das Testament jedoch in Übereinstimmung mit den Regeln des Landes erstellt wurde, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, kann seine Gültigkeit von den Gerichten in der Türkei beurteilt werden.

  13. Was passiert mit der Sozialversicherung oder Altersrente einer Person, die in der Türkei stirbt?

    Sozialversicherungs- oder Rentenleistungen können je nach den Bestimmungen des Landes, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, fortgeführt oder eingestellt werden. Erben können ihren Gehaltsstatus erfahren, indem sie die erforderlichen Informationen über Konsulate bereitstellen.

  14. Gehen die Schulden eines verstorbenen Ausländers in der Türkei auf seine Erben über?

    Ja, nach türkischem Recht können die Schulden einer Person auf Erben übertragen werden. Daher haben Erben das Recht, die Erbschaft anzunehmen oder abzulehnen, indem sie ihren Schuldenstand prüfen.

  15. Welche rechtlichen Schritte müssen bei Bestattungsverfahren durchgeführt werden?

    Rechtliche Verfahren wie die Ausstellung einer Sterbeurkunde, die Einholung eines Erbscheins, die Ermittlung der Erben und gegebenenfalls eine Autopsie müssen durchgeführt werden. Für den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Prozesse ist die Unterstützung durch einen Anwalt oder ein Konsulat wichtig.

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