Damit eine Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt werden kann, bedarf es einer Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheidung türkischer Gerichte. Mit anderen Worten: Damit eine Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt werden kann, muss ein Anerkennungs- und Vollstreckungsantrag eingereicht werden. Durch die Hinzufügung von Artikel 27/A zum Bevölkerungsdienstleistungsgesetz im Jahr 2018 wurden jedoch einige neue Vorschriften eingeführt.
Gemäß Artikel 27/A, der mit dem Gesetzesdekret Nr. 690 zu Artikel 27 des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes hinzugefügt wurde, können Scheidungsentscheidungen ausländischer Justiz- oder Verwaltungsbehörden von den Standesämtern im Personenstandsregister eingetragen werden, sofern dies der Fall ist Sie erfüllen die in den Gesetzen und Verordnungen festgelegten Bedingungen. Mit dieser Bestimmung wurde eine Regelung eingeführt, nach der keine Anerkennungsklage eingereicht werden muss, damit eine im Ausland geschiedene Person in der Türkei anerkannt wird. Aufgrund der neuen Regelung erfolgt die Anerkennung einer Scheidung im Ausland in der Türkei durch Eintragung im Standesamt durch die Standesämter.
Methoden zur Anerkennung einer Scheidung im Ausland in der Türkei
Damit im Ausland ergangene Gerichtsentscheidungen in der Türkei anerkannt werden, ist eine Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheidung türkischer Gerichte erforderlich. Bis 2018 war es notwendig, einen Anerkennungs- und Vollstreckungsfall einzureichen, damit eine Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt werden konnte. Allerdings wurde 2018 Artikel 27/A zum Bevölkerungsdienstleistungsgesetz hinzugefügt. Gemäß Artikel 27/A, der mit dem Gesetzesdekret Nr. 690 zu Artikel 27 des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes hinzugefügt wurde, können Scheidungsentscheidungen ausländischer Justiz- oder Verwaltungsbehörden von den Standesämtern im Personenstandsregister eingetragen werden, sofern dies der Fall ist Sie erfüllen die in den Gesetzen und Verordnungen festgelegten Bedingungen. Daher erfolgt die Anerkennung einer Scheidung im Ausland in der Türkei künftig über die Standesämter.
Registrierung der Scheidungsentscheidung im Ausland bei der Kopulationsdirektion und Scheidungsbedingungen
Die Voraussetzungen für die Durchführung der Scheidung durch Eintragung der ausländischen Scheidungsentscheidung beim Standesamt sind folgende:
1. Die im Ausland getroffene Entscheidung muss von der nach den Gesetzen des jeweiligen Staates zuständigen Behörde getroffen werden.
2. Die Scheidungsentscheidung muss im Ausland vollzogen werden,
3. Diese Entscheidung sollte nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung in der Türkei stehen,
4. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen einzureichen;
· Antragsformular,
· Das Original der entsprechenden Entscheidung und ihre türkische Übersetzung mit Apostille,
· Wenn kein Abschlussvermerk vorhanden ist, ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidung gemäß den Gesetzen des Landes, in dem sie getroffen wurde, abgeschlossen wurde, und dessen türkische Übersetzung durch Anbringung des Apostille-Vermerks genehmigt wurde,
· Fotokopien Ihres Personalausweises oder Reisepasses,
· Für Anträge, die durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollen, ist eine besondere notarielle Vollmacht erforderlich,
· Informationen zu den Akten, die zuvor bei türkischen Gerichten eingereicht wurden und derzeit in Bezug auf Entscheidungen ausländischer Justiz- oder Verwaltungsbehörden anhängig sind, sowie das Original oder eine Fotokopie der Gerichtsentscheidung, aus der hervorgeht, dass die Entscheidungen zuvor von türkischen Gerichten (sofern vorhanden) oder von türkischen Gerichten erlassen wurden Version einer Klage oder Anerkennung, die noch vor türkischen Gerichten läuft. Ein von den Justizbehörden erhaltenes Dokument, aus dem hervorgeht, dass es keine vorherige Entscheidung über die Ablehnung durch die Gerichte gibt.
Somit wird eine Scheidung im Ausland durch einen Antrag beim Standesamt in der Türkei anerkannt.
Anerkennung der Scheidung, wenn der Ehepartner türkischer Staatsbürger ist
Damit im Ausland ergangene Gerichtsentscheidungen in der Türkei anerkannt werden, ist eine Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheidung türkischer Gerichte erforderlich. Bis 2018 war es notwendig, einen Anerkennungs- und Vollstreckungsfall einzureichen, damit im Ausland erfolgte Scheidungen in der Türkei anerkannt werden konnten. Allerdings wurde 2018 Artikel 27/A zum Bevölkerungsdienstleistungsgesetz hinzugefügt.
Gemäß Artikel 27/A, der mit dem Gesetzesdekret Nr. 690 zu Artikel 27 des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes hinzugefügt wurde, können Scheidungsentscheidungen ausländischer Justiz- oder Verwaltungsbehörden von den Standesämtern im Personenstandsregister eingetragen werden, sofern dies der Fall ist Sie erfüllen die in den Gesetzen und Verordnungen festgelegten Bedingungen.
Wenn der Ehegatte im Ausland türkischer Staatsbürger ist, erfolgt die Anerkennung der Scheidung in der Türkei daher mithilfe der Standesämter. Durch den Gang zum Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen stellt die Person sicher, dass die Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt wird.
Anerkennung der Scheidung, wenn der Ehepartner ein Fremder ist
Die Anerkennung und Vollstreckung der von einem ausländischen Gericht in der Türkei erlassenen Scheidungsentscheidung ist durch die von den Standesämtern oder der türkischen Auslandsvertretung im Ausland (Botschaft oder Konsulat) oder den Gerichten durchzuführenden Verfahren möglich. Bis 2018 war es notwendig, einen Anerkennungs- und Vollstreckungsfall einzureichen, damit eine Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt werden konnte. Allerdings wurde 2018 Artikel 27/A zum Bevölkerungsdienstleistungsgesetz hinzugefügt. Gemäß Artikel 27/A, der mit dem Gesetzesdekret Nr. 690 zu Artikel 27 des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes hinzugefügt wurde, können Scheidungsentscheidungen ausländischer Justiz- oder Verwaltungsbehörden von den Standesämtern im Personenstandsregister eingetragen werden, sofern dies der Fall ist Sie erfüllen die in den Gesetzen und Verordnungen festgelegten Bedingungen. Wenn es sich bei der Person um einen Ausländer handelt, erfolgt die Anerkennung der Scheidung in der Türkei daher mithilfe der Standesämter.
Mit der letzten Gesetzesänderung im Jahr 2021 gilt jedoch, dass die Scheidung bei einseitigem Antrag gültig ist, wenn die geschiedene Person ausländischer Staatsbürger ist. Mit anderen Worten: Die Anerkennung einer Scheidung im Ausland in der Türkei mit einem einseitigen Antrag ist gültig.
Was muss getan werden, damit die Scheidungsentscheidung in der Türkei gültig ist?
Damit im Ausland ergangene Gerichtsentscheidungen in der Türkei anerkannt werden, ist eine Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheidung türkischer Gerichte erforderlich. Bis 2018 war es notwendig, einen Anerkennungs- und Vollstreckungsfall einzureichen, damit eine Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt werden konnte. Allerdings wurde 2018 Artikel 27/A zum Bevölkerungsdienstleistungsgesetz hinzugefügt. Gemäß Artikel 27/A, der durch das Gesetzesdekret Nr. 690 zu Artikel 27 des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes hinzugefügt wurde, können Scheidungsentscheidungen ausländischer Justiz- oder Verwaltungsbehörden von den Bevölkerungsdirektionen in das Personenstandsregister eingetragen werden, sofern dies der Fall ist die in den Gesetzen und Verordnungen festgelegten Bedingungen erfüllen. Damit eine Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt werden kann, müssen Sie sich daher mit den folgenden erforderlichen Dokumenten an das Standesamt wenden:
· Antragsformular,
· Das Original der entsprechenden Entscheidung und ihre türkische Übersetzung mit Apostille,
· Wenn kein Abschlussvermerk vorhanden ist, ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidung gemäß den Gesetzen des Landes, in dem sie getroffen wurde, abgeschlossen wurde, und dessen türkische Übersetzung durch Anbringung des Apostille-Vermerks genehmigt wurde,
· Fotokopien Ihres Personalausweises oder Reisepasses,
· Für Anträge, die durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollen, ist eine besondere notarielle Vollmacht erforderlich,
· Informationen zu den Akten, die zuvor eingereicht wurden und bei türkischen Gerichten noch anhängig sind, bezüglich der Entscheidungen der Justiz- oder Verwaltungsbehörden ausländischer Länder sowie das Original oder eine Fotokopie der Gerichtsentscheidung, aus der hervorgeht, dass die Entscheidungen zuvor rechtskräftig waren Entscheidung der türkischen Gerichte, falls vorhanden, oder ein Fall, der noch vor den türkischen Gerichten oder dem türkischen Anerkennungsgericht anhängig ist. Ein von den Justizbehörden erhaltenes Dokument, aus dem hervorgeht, dass es keine vorherige Entscheidung über die Ablehnung durch die Gerichte gibt.
Somit wird eine Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt.
Erforderliche Dokumente für die Registrierung einer Scheidungsentscheidung im Ausland
Für die Registrierung der Scheidungsentscheidung im Ausland sind folgende Unterlagen erforderlich:
· Antragsformular,
· Das Original der entsprechenden Entscheidung und ihre türkische Übersetzung mit Apostille,
· Wenn kein Abschlussvermerk vorhanden ist, ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidung gemäß den Gesetzen des Landes, in dem sie getroffen wurde, abgeschlossen wurde, und dessen türkische Übersetzung durch Anbringung des Apostille-Vermerks genehmigt wurde,
· Fotokopien von Personalausweisen oder Reisepässen,
· Für Anträge, die durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollen, ist eine besondere notarielle Vollmacht erforderlich,
· Informationen zu den Akten, die zuvor eingereicht wurden und bei türkischen Gerichten noch anhängig sind, bezüglich der Entscheidungen der Justiz- oder Verwaltungsbehörden ausländischer Länder sowie das Original oder eine Fotokopie der Gerichtsentscheidung, aus der hervorgeht, dass die Entscheidungen zuvor rechtskräftig waren Entscheidung der türkischen Gerichte, falls vorhanden, oder ein Fall, der noch vor den türkischen Gerichten oder dem türkischen Anerkennungsgericht anhängig ist. Ein von den Justizbehörden erhaltenes Dokument, aus dem hervorgeht, dass es keine vorherige Entscheidung über die Ablehnung durch die Gerichte gibt.
· Somit wird eine Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt..
Wer kann bei der Kopulationsdirektion die Registrierung der Scheidung beantragen?
Nur türkische Staatsbürger können beim Standesamt eine Scheidungseintragung beantragen. Aus diesem Grund muss einer der Geschiedenen, der die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, die Eintragung der Scheidung beim Standesamt beantragen. Somit wird eine Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt.
Scheidungsverfahren im Konsulat
Gemäß Artikel 27/A, der mit dem Gesetzesdekret Nr. 690 zu Artikel 27 des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes hinzugefügt wurde, können Scheidungsentscheidungen ausländischer Justiz- oder Verwaltungsbehörden von den Standesämtern im Personenstandsregister eingetragen werden, sofern dies der Fall ist Sie erfüllen die in den Gesetzen und Verordnungen festgelegten Bedingungen. Dazu müssen im Konsulat folgende Verfahren durchgeführt werden:
1. Es muss ein Termin beim Konsulat unter der Rubrik „Bevölkerung“ vereinbart werden.
2. Für den Gang zum Konsulat sind eine ausländische Scheidung und eine notariell beglaubigte Übersetzung dieser Entscheidung erforderlich.
3. Wenn also beide Ehegatten das vom Konsulat erstellte Formular unterzeichnen, wird die Scheidung in der Türkei rechtsgültig. Mit der letzten Gesetzesänderung im Jahr 2021 besteht jedoch die Möglichkeit, die Scheidung durch einen einseitigen Antrag anerkennen zu lassen, wenn es sich bei der von Ihnen geschiedenen Person um einen ausländischen Staatsbürger handelt.
Somit wird eine Scheidung im Ausland durch einen Antrag beim Standesamt in der Türkei anerkannt.
Können Personen, die sich im Ausland geschieden haben, sich in der Türkei scheiden lassen, bevor sie in die Türkei kommen?
Ja, eine Person, die im Ausland geschieden wurde, kann sich in der Türkei scheiden lassen, ohne in die Türkei zu kommen. Denn diese Transaktionen können durch einen Antrag bei den Konsulaten durchgeführt werden. Gemäß Artikel 27/A, der mit dem Gesetzesdekret Nr. 690 zu Artikel 27 des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes hinzugefügt wurde, können Scheidungsentscheidungen ausländischer Justiz- oder Verwaltungsbehörden von den Standesämtern im Personenstandsregister eingetragen werden, sofern dies der Fall ist Sie erfüllen die in den Gesetzen und Verordnungen festgelegten Bedingungen. Hierzu müssen bestimmte Verfahren beim Konsulat durchgeführt werden. Wenn dieser Fall außerdem von einem Anwalt bearbeitet wird, der die erforderlichen Verfahren durchführt, besteht keine Notwendigkeit, in die Türkei zu reisen.
Annahme und Ablehnung des Antrags auf Registrierung des Scheidungsfalls bei der Direktion für Kopulation
Damit im Ausland ergangene Gerichtsentscheidungen in der Türkei anerkannt werden, ist eine Anerkennungs- und Vollstreckungsentscheidung türkischer Gerichte erforderlich. Bis 2018 war es notwendig, einen Anerkennungs- und Vollstreckungsfall einzureichen, damit eine Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt werden konnte. Gemäß Artikel 27/A, der mit dem Gesetzesdekret Nr. 690 zu Artikel 27 des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes hinzugefügt wurde, können Scheidungsentscheidungen ausländischer Justiz- oder Verwaltungsbehörden von den Standesämtern im Personenstandsregister eingetragen werden, sofern dies der Fall ist Sie erfüllen die in den Gesetzen und Verordnungen festgelegten Bedingungen. Daher erfolgt die Anerkennung einer Scheidung im Ausland in der Türkei mithilfe der Standesämter.
Stellt das Standesamt fest, dass die erforderlichen Unterlagen vorliegen und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt es den Antrag auf Eintragung des Scheidungsfalls an. Somit wird eine Scheidung im Ausland in der Türkei anerkannt.
Wenn die Unterlagen jedoch nicht korrekt eingereicht werden und die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird der Antrag auf Eintragung des Scheidungsverfahrens abgelehnt. In diesem Fall wird eine Scheidung im Ausland in der Türkei nicht anerkannt.
Was ist der Anerkennungs – und Vollstreckungsfall bei einer Scheidung?
Bei Anerkennungs- und Vollstreckungsfällen handelt es sich um rechtliche Verfahren, die eingereicht werden, um Scheidungsentscheidungen ausländischer Gerichte in der Türkei gültig zu machen. Diese Fälle sind notwendig, um die Scheidungsentscheidungen von im Ausland geschiedenen Personen in der Türkei offiziell einzuführen und deren rechtliche Konsequenzen zu überprüfen. Dies ist besonders wichtig für Rechtsgeschäfte von Paaren (Wiederverheiratung, Güterteilung usw.) und für die Aktualisierung von Bevölkerungsregistern.
1. Anerkennungsfall
Der Anerkennungsfall stellt sicher, dass die Scheidungsentscheidung eines ausländischen Gerichts in der Türkei als rechtskräftiges Urteil anerkannt wird. Mit anderen Worten: Personen, die im Ausland geschieden wurden, müssen vor Gericht anerkannt werden, damit diese Scheidungsentscheidung in der Türkei gültig ist. Als Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird die Scheidungsentscheidung für die amtlichen Aufzeichnungen in der Türkei gültig, hat jedoch keine finanziellen und durchsetzbaren Konsequenzen (wie Unterhalt oder Entschädigung).
2. Vollstreckungsfall
Das Vollstreckungsverfahren stellt sicher, dass die Scheidungsentscheidung eines ausländischen Gerichts vollstreckbar wird. Der Vollstreckungsbeschluss stellt nicht nur die Anerkennung der Scheidung sicher, sondern stellt auch sicher, dass materielle Bestimmungen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Entschädigung in der Türkei durchsetzbar sind. Die Vollstreckungsklage wird im Gegensatz zur Anerkennungsklage mit dem Ziel eingereicht, die Entscheidung eines ausländischen Gerichts in der Türkei durchzusetzen und ihre rechtlichen Konsequenzen zu verwirklichen.
Wer ein rechtliches Interesse hat, kann die Vollstreckung der Entscheidung verlangen. Der für den Vollstreckungsantrag zu erstellende Antrag muss Informationen über den Staat und das Gericht, in dem die Entscheidung ergangen ist, die Entscheidungsnummer und die Zusammenfassung der Entscheidung enthalten. Das zuständige Gericht in dieser Angelegenheit ist das Zivilgericht erster Instanz. Das zuständige Gericht ist das Gericht am Wohnsitz der Person in der Türkei.
Verpflichtung, Entscheidungen zu Fragen wie Unterhalt und Sorgerecht bei türkischen Gerichten zu beantragen
Dank Artikel 23/A des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes, den wir oben erwähnt haben, ist eine von einem ausländischen Gericht oder einer ausländischen Verwaltungsbehörde gewährte Scheidung, deine Ehe Stornierung, Es ist nun möglich, die Entscheidungen über die Nichtigerklärung der Ehe und die Feststellung, ob die Ehe besteht, im Personenstandsregister einzutragen, indem wir das oben beschriebene Verfahren anwenden, ohne dass eine Anerkennungsklage bei türkischen Gerichten eingereicht werden muss.
Ausländische Gerichte oder Verwaltungsbehörden, Getreide ve Gewahrsam Für Entscheidungen, die Durchsetzungsbestimmungen enthalten, d.
Notwendigkeit der Anerkennung und Durchsetzung
Sofern die Scheidungsentscheidung des ausländischen Gerichts nicht von den türkischen Gerichten anerkannt wird, gelten die Parteien in der Türkei nicht als geschieden.
Da in diesem Fall die eheliche Verbindung in der Türkei offenbar fortbesteht, ist es den Parteien nicht möglich, erneut zu heiraten. Selbst wenn Menschen die türkische Staatsbürgerschaft aufgeben und Staatsbürger eines anderen Landes werden, werden sie Probleme haben, wenn sie erneut heiraten möchten. Denn sie scheinen immer noch in der Türkei verheiratet zu sein.
Ausländische Gerichtsentscheidungen, deren Anerkennung und Vollstreckung durch türkische Gerichte nicht erfolgt ist, können in der Türkei nicht vollstreckbar sein.
Was berücksichtigt das Gericht in der Türkei bei Anerkennungs- und Vollstreckungsfällen?
Im Anerkennungsfall überprüft und beurteilt der Richter die Scheidungsfragen, die in der Scheidungsentscheidung des ausländischen Gerichts enthalten sind, nicht noch einmal. Mit anderen Worten: Es entscheidet nicht über die Begründetheit der Scheidung.
Unsere Bürger sind in dieser Frage besonders zurückhaltend. Fragen wie Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung werden vom türkischen Gericht, das den Vollstreckungsfall prüft, nicht erneut geprüft.
Türkische Gesetzgebung zur Anerkennung und Durchsetzung
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen ist in unserem Recht im Gesetz Nr. 5718 über das Internationale Privatrecht und Verfahrensrecht (MÖHUK) geregelt:
Durchsetzungsentscheidung
Artikel 50
(1) Die Vollstreckung von Urteilen ausländischer Gerichte in Zivilsachen, die gemäß den Gesetzen dieses Staates abgeschlossen wurden, in der Türkei hängt von der Vollstreckungsentscheidung des zuständigen türkischen Gerichts ab.
(2) Eine Vollstreckungsentscheidung kann auch hinsichtlich der persönlichkeitsrechtlichen Regelungen in Strafurteilen ausländischer Gerichte beantragt werden.
Pflicht und Autorität
Artikel 51
(1) Für Vollstreckungsentscheidungen ist das Gericht erster Instanz zuständig.
(2) Diese Entscheidungen können bei dem Gericht am Wohnsitz oder Aufenthaltsort der Person, gegen die die Vollstreckung beantragt wird, in der Türkei oder bei einem der Gerichte in Ankara, Istanbul oder Izmir, wenn kein Wohnsitz oder Aufenthaltsort vorliegt, beantragt werden Wohnsitz in der Türkei.
Antrag auf Ausführung
Artikel 52
(1) Wer ein rechtliches Interesse an der Vollstreckung der Entscheidung hat, kann die Vollstreckung beantragen. Der Antrag auf Vollstreckung wird per Petition gestellt. Der Petition werden so viele Beispiele beigefügt, wie die Zahl der gegnerischen Partei. Die Petition enthält folgende Punkte:
a) Namen, Nachnamen und Anschriften der Person, die die Vollstreckung beantragt, der Gegenpartei und gegebenenfalls ihrer gesetzlichen Vertreter und Rechtsanwälte.
b) Das staatliche Gericht, bei dem das zu vollstreckende Urteil gefällt wurde, der Name des Gerichts, das Datum und die Nummer des Urteils sowie eine Zusammenfassung des Urteils.
c) Wenn die Vollstreckung für einen Teil des Urteils beantragt wird, um welchen Teil es sich handelt.
der Petition beizufügende Dokumente
Artikel 53
(1) Dem Vollstreckungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
a) Das Original der ausländischen Gerichtsentscheidung, ordnungsgemäß von den Behörden dieses Landes genehmigt, oder eine Kopie und genehmigte Übersetzung, die von der Justizbehörde, die die Entscheidung erlassen hat, genehmigt wurde.
b) Ein Schreiben oder Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidung rechtskräftig ist und von den Behörden dieses Landes ordnungsgemäß genehmigt wurde, sowie die genehmigte Übersetzung.
Ausführungsbedingungen
Artikel 54
(1) Das zuständige Gericht erlässt den Vollstreckungsbeschluss unter folgenden Voraussetzungen:
a) Es besteht eine auf Gegenseitigkeit beruhende Vereinbarung zwischen der Republik Türkei und dem Staat, in dem das Urteil ergangen ist, oder eine gesetzliche Bestimmung oder tatsächliche Praxis in diesem Staat, die die Vollstreckung von Urteilen türkischer Gerichte ermöglicht.
b) Das Urteil wurde nicht in einer Angelegenheit erlassen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit türkischer Gerichte fällt, oder, sofern der Beklagte Einwände erhebt, das Urteil wurde nicht von einem staatlichen Gericht erlassen, das ihm die Zuständigkeit zuerkannt hat, obwohl dies der Fall ist hat keinen wirklichen Bezug zum Streitgegenstand oder den Parteien.
c) Die Bestimmung verstößt nicht eindeutig gegen die öffentliche Ordnung.
c) Nach den Gesetzen dieses Ortes wurde die Person, gegen die die Vollstreckung beantragt wird, nicht ordnungsgemäß zum Gericht geladen, das das Urteil erlassen hat, oder war dort nicht vertreten, oder das Urteil wurde in ihrer Abwesenheit oder in ihrer Abwesenheit gefällt , im Widerspruch zu diesen Gesetzen, und diese Person hat beim türkischen Gericht keine Einwände gegen den Vollstreckungsantrag erhoben, der auf einem der oben genannten Punkte beruht.
Bedeutung der rechtlichen Unterstützung
Komplexe rechtliche Prozesse wie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen bringen Sensibilitäten mit sich, die nur mit juristischem Wissen und Erfahrung bewältigt werden können. Als Anwaltskanzlei Güneş&Güneş erbringen wir unsere Dienstleistungen hauptsächlich auf Türkisch, Englisch, Russisch, Deutsch, Niederländisch und Ukrainisch und verfügen über umfassende Kenntnisse und 25 Jahre Erfahrung, um die Rechte unserer Mandanten in diesem Prozess bestmöglich zu schützen. Wir gewährleisten die nationale und internationale Rechtssicherheit unserer Mandanten, indem wir jeden Fall sorgfältig prüfen und den Prozess von Anfang bis Ende eng begleiten. Mit unserem professionellen Team und unserer disziplinierten Arbeitsweise sind wir hier, um Ihnen dabei zu helfen, die genauesten Ergebnisse bei den Anerkennungs- und Durchsetzungsprozessen zu erzielen.