Neue Verordnung zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland

Eine Arbeitserlaubnis ist ein Dokument, das jeder Ausländer, der in der Türkei arbeiten möchte, bei der türkischen Arbeits- und Sozialministeriums beantragen muss. Diese Erlaubnis gewährt dem Ausländer das Recht, in der Türkei zu arbeiten und zu leben. Es ist illegal, dass ein Ausländer ohne Arbeitserlaubnis in der Türkei arbeitet, und Verstöße werden sanktioniert.

Arbeitserlaubnisse können als befristet, unbefristet oder selbstständig erteilt werden.

Der Ausländer, dessen Antrag auf Arbeitserlaubnis positiv bewertet wird, erhält im ersten Antrag eine befristete Arbeitserlaubnis für maximal ein Jahr, vorausgesetzt, er arbeitet an einem bestimmten Arbeitsplatz, der einer natürlichen oder juristischen Person oder einer öffentlichen Institution gehört oder in einem bestimmten Beruf in seinem Unternehmen in derselben Branche, wobei die Dauer des Arbeits- oder Dienstvertrags nicht überschritten werden darf.

Ausländer mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis oder einer legalen Arbeitserlaubnis für mindestens acht Jahre können eine unbefristete Arbeitserlaubnis beantragen. Das Erfüllen der Antragsbedingungen garantiert jedoch nicht automatisch das Recht auf eine unbefristete Arbeitserlaubnis.

Ausländer mit einer unbefristeten Arbeitserlaubnis genießen die Rechte, die türkischen Staatsbürgern gewährt werden, sofern ihre erworbenen Rechte in Bezug auf die soziale Sicherheit gewahrt bleiben und sie in der Ausübung dieser Rechte den Bestimmungen der relevanten Gesetzgebung unterliegen, mit Ausnahme der Regelungen in besonderen Gesetzen.

Ausländer, die Mitglieder von freien Berufen sind, erhalten eine selbständige Arbeitserlaubnis, vorausgesetzt, die speziellen Bedingungen, die in anderen Gesetzen festgelegt sind, werden erfüllt. Diese wird für eine bestimmte Dauer erteilt.

Bei der Bewertung der selbständigen Arbeitserlaubnis im Einklang mit der internationalen Arbeitskräftepolitik werden Faktoren wie Bildungsniveau, Berufserfahrung, Beitrag zur Wissenschaft und Technologie, die Auswirkungen der Tätigkeit oder Investition des Ausländers auf die Wirtschaft und Beschäftigung der Türkei, der Kapitalanteil des Ausländers, wenn er Gesellschafter eines Unternehmens ist, und andere von dem Ministerium gemäß den Empfehlungen des Internationalen Arbeitskräftepolitik-Beirats zu bestimmende Kriterien berücksichtigt.

Arbeitserlaubnisanträge können sowohl aus der Türkei als auch aus dem Ausland gestellt werden. Die Antragsverfahren unterscheiden sich je nach inländischen und ausländischen Anträgen.

Arbeitserlaubnisantragsverfahren

Arbeitserlaubnisanträge werden über das E-Permit-System eingereicht.
(https://ecalismaizni.csgb.gov.tr/eizin) Reisepass, Foto und eine Kopie des Arbeitsvertrags sind für alle Anträge erforderlich.

Erforderliche Dokumente gemäß den Antragstypen:

1. Inländische Antragstellung

Ausländer in der Türkei müssen über eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens sechs Monaten verfügen, mit Ausnahme von Ausländern, die vom Generaldirektorat für Internationale Arbeitskräfte für geeignet befunden wurden. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis für den Ausländer muss von seinem Arbeitgeber gestellt werden.

Erforderliche Dokumente:

  • Arbeitsvertrag, der vom Arbeitgeber und dem Ausländer unterzeichnet wurde. (Dieses Dokument wird während des elektronischen Antrags gescannt und hochgeladen).
  • Kopie des Reisepasses. (Falls der Reisepass nicht in lateinischen Buchstaben geschrieben ist, muss eine Übersetzung des Reisepasses beigefügt werden, die von einem vereidigten Übersetzer oder einer offiziellen Behörde beglaubigt ist. Dieses Dokument wird während des elektronischen Antrags gescannt und hochgeladen).

Wichtiger Hinweis: Nach Artikel 23 des Gesetzes Nr. 6458 dürfen Arbeitserlaubnisse, die an Ausländer erteilt werden, deren Antrag vom Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit genehmigt wurde, nicht mehr als 60 Tage vor Ablauf des Reisepasses ausgestellt werden.

  • Eine Kopie des Diploms oder des vorläufigen Abschlusszeugnisses, deren türkische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer oder einer offiziellen Behörde beglaubigt wurde, wird während des Antrags gescannt und hochgeladen.

Es ist nicht erforderlich, ein Diplom für häusliche Dienstleistungen vorzulegen, aber eine Erklärung über die letzte besuchte Schule ist ausreichend.

  • Handelsregisteranzeige, die die Kapital- und Partnerschaftsstruktur der Organisation zeigt.
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die vom Finanzamt oder einem vereidigten Finanzberater für das letzte Jahr genehmigt wurde.
  • Der Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis wird über das System 60 Tage vor Ablauf der Arbeitserlaubnis und auf jeden Fall vor Ablauf der Arbeitserlaubnis gestellt. Verlängerungsanträge, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, werden abgelehnt.
  • Die Dauer der Arbeitserlaubnis für den Ausländer, dessen Verlängerungsantrag positiv bewertet wird, beträgt bei der ersten Verlängerung bis zu zwei Jahre und bei späteren Verlängerungen bis zu drei Jahre, sofern der Ausländer beim gleichen Arbeitgeber bleibt. Anträge für eine Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber werden gemäß den Verfahren und Prinzipien der ersten Antragstellung bewertet.
  • Der Ausländer, für den ein Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis gestellt wird, kann während der Bearbeitung des Antrags ab dem Ablaufdatum der Erlaubnis und auf jeden Fall für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen weiterarbeiten, vorausgesetzt, die ausgeübte Tätigkeit und der Arbeitsort ändern sich nicht. Während dieses Zeitraums bleiben die Rechte und Pflichten des Ausländers und des Arbeitgebers aus der Arbeitserlaubnis unverändert. Wird der Verlängerungsantrag genehmigt, beginnt die neu ausgestellte Arbeitserlaubnis am Tag nach Ablauf der vorherigen Frist.
  • Für detaillierte Informationen zu Arbeitserlaubnisprozessen:

Welche Informationen und Dokumente werden im Evaluierungsprozess der Arbeitserlaubnis benötigt?

Arbeitserlaubnisanträge beginnen im Allgemeinen mit der Antragstellung durch Ausländer bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen der Republik Türkei im Ausland. Allerdings kann ein Ausländer, der sich in der Türkei aufhält und eine gültige Aufenthaltserlaubnis von mindestens sechs Monaten besitzt, den Antrag auf Arbeitserlaubnis auch als Inlandsantrag stellen. Die erforderlichen Dokumente werden über das E-İzin-Automatisierungssystem online eingereicht.

  • Arbeitsvertrag, der sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Ausländer unterzeichnet wurde. (Dieses Dokument wird während der elektronischen Antragstellung eingescannt und online übermittelt.)
  • Kopie des Reisepasses. (Wenn der Reisepass nicht in lateinischen Buchstaben geschrieben ist, muss eine beglaubigte Übersetzung des Reisepasses durch einen vereidigten Übersetzer oder eine offizielle Stelle dem Antrag beigefügt werden.) (Dieses Dokument wird während der elektronischen Antragstellung eingescannt und online übermittelt.) Wichtiger Hinweis: Gemäß Artikel 23 des Gesetzes Nr. 6458 werden Arbeitserlaubnisse, die an Ausländer erteilt werden, deren Antrag von unserem Ministerium genehmigt wurde, nicht mehr als 60 Tage vor dem Ablaufdatum des Reisepasses ausgestellt. Darüber hinaus werden Arbeitserlaubnisanträge, die mit Reisepässen und ersatzweisen Dokumenten, deren Gültigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 60 Tage beträgt, eingereicht werden, nicht bearbeitet.
  • Beglaubigte Kopie des Diploms oder vorläufigen Abschlusszeugnisses sowie eine beglaubigte türkische Übersetzung dieses Dokuments durch einen vereidigten Übersetzer oder eine offizielle Stelle. (Dieses Dokument wird während der elektronischen Antragstellung eingescannt und online übermittelt.) Das Diplom ist erforderlich für Ausländer, die im Bereich der beruflichen Dienstleistungen arbeiten möchten sowie für Ausländer, die in Berufen arbeiten sollen, die vom Ministerium als erforderlich erachtet werden. Für Hausdienste ist kein Diplom erforderlich, aber eine Erklärung über die zuletzt besuchte Schule reicht aus.
  • Handelsregisteranzeige, die die Kapital- und Partnerschaftsstruktur des Unternehmens zeigt.
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die von der Steuerbehörde oder einem vereidigten Wirtschaftsprüfer für das letzte Jahr genehmigt wurde.

Bildungssektor:

  • Für Ausländer, die in privaten Bildungseinrichtungen tätig werden sollen, die dem Ministerium für nationale Bildung unterstehen, ist ein Dokument des Ministeriums erforderlich, das die berufliche Eignung des Ausländers bestätigt (Vorabgenehmigungszertifikat).
  • Für private Bildungseinrichtungen, die Ausländer beschäftigen wollen, ist eine „Genehmigung zur Gründung und zum Start des Unterrichts“ und eine „Lizenz“ erforderlich, die vom Ministerium für nationale Bildung ausgestellt wird.

Hausdienste:

  • In Hausdiensten wird Ausländern nur die Arbeit in der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderbetreuung gestattet.

Gesundheitssektor:

  • Für ausländische Gesundheitsberufe, die in privaten Gesundheitseinrichtungen tätig werden sollen, ist ein Vorabgenehmigungszertifikat der Provinzgesundheitsdirektion erforderlich, das die berufliche Eignung des Ausländers bestätigt. Dieses Dokument wird während der elektronischen Antragstellung eingescannt und online übermittelt.
  • Für private Gesundheitseinrichtungen, die Ausländer beschäftigen wollen, ist eine „Aktivitätsgenehmigung“ erforderlich, die von der Provinzgesundheitsdirektion ausgestellt wird.

Tourismussektor:

  • Für Ausländer, die in Einrichtungen mit einer Tourismusbetriebszertifizierung beschäftigt werden sollen, ist ein „Betriebs- und Investitionszertifikat“ erforderlich, das vom Ministerium für Kultur und Tourismus ausgestellt wird. Falls es sich nicht um ein zertifiziertes Unternehmen handelt, ist eine „Aktivitätsbescheinigung“ von der Handelskammer erforderlich. Dieses Dokument wird während der elektronischen Antragstellung eingescannt und online übermittelt.

Unterhaltungssektor:

  • Eine beglaubigte türkische Übersetzung des Vertrags, die zeigt, dass der Ausländer, für den die Arbeitserlaubnis beantragt wird, international als Künstler anerkannt ist oder in ausländischen Unternehmen auf gleicher Ebene tätig war. Dieser Vertrag muss mit einem Apostille-Vermerk oder einer Bestätigung der diplomatischen Vertretung gemäß der Haager Konvention von 1961 versehen sein. (Dieses Dokument wird während der elektronischen Antragstellung eingescannt und online übermittelt.)
  • Arbeitsvertrag in türkischer Sprache sowie in der Sprache des Ausländers, der von Arbeitgeber und Ausländer unterschrieben wurde. (Der Arbeitsvertrag wird während der elektronischen Antragstellung eingescannt und online übermittelt.)
  • Betriebszertifikat vom Ministerium für Kultur und Tourismus.
  • Folgende Punkte müssen im Arbeitsvertrag für ausländische Künstler enthalten sein:
    • Eine Verpflichtung, dass der Arbeitgeber die Rückreise und die Reisekosten des ausländischen Künstlers nach Ablauf der Arbeitszeit übernimmt.
    • Eine Verpflichtung, dass das Gehalt mindestens das Dreifache des jeweils aktuellen Mindestlohns für alle sechs Monate beträgt.
    • Steueridentifikationsnummer des Unternehmens.
    • Zusätzlich müssen die Kontaktnummern von relevanten Hilfeeinrichtungen wie der Polizei (155), dem Menschenhandel-Hotline (157), der Ministerialen Arbeitsagentur und der Alo 170-Hotline sowie die Rechte der Mitarbeiter im Vertrag erwähnt werden.

Luftfahrtsektor:

  • Für ausländische Piloten, die in Luftfahrtunternehmen tätig werden sollen, ist eine beglaubigte Kopie des Pilotenscheins erforderlich. (Dieses Dokument wird während der elektronischen Antragstellung eingescannt und online übermittelt.) Die Arbeitserlaubnis für ausländische Piloten wird mit einem Validierungszertifikat des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur sowie der türkischen Luftfahrtbehörde (SHGM) gültig.

Ingenieure und Architekten:

  • Für ausländische Ingenieure oder Architekten, die im Bereich beruflicher Dienstleistungen arbeiten wollen, wird ein „Diplom- oder vorläufiges Abschlusszeugnis“ benötigt, das nach den Richtlinien der türkischen Anerkennungsverordnung für ausländische Hochschulabschlüsse gemäß dem Gesetz Nr. 2547 ausgestellt wird. (Dieses Dokument wird während der elektronischen Antragstellung eingescannt und online übermittelt.)
  • Für Unternehmen, die ausländische Ingenieure, Architekten oder Stadtplaner einstellen, muss nachgewiesen werden, dass auch türkische Arbeitnehmer in derselben Berufsgruppe beschäftigt sind, durch Vorlage einer Gehaltsabrechnung. (Dieses Dokument wird während der elektronischen Antragstellung eingescannt und online übermittelt.)

Unternehmen im Bereich direkter ausländischer Investitionen:

  • Für Unternehmen, die als direkte ausländische Investitionen im Einklang mit der „Verordnung über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Unternehmen mit direkter ausländischer Investition“ arbeiten, müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Nachweis über einen Exportbetrag von mindestens 1 Million USD im letzten Jahr. (Nachweise wie Bankbelege, Bankschreiben, Deviseneingangsbelege, vom Unternehmen genehmigte Gewinn- und Verlustrechnungen).

Erforderliche Dokumente für Schlüsselpersonen, die in einem Unternehmen arbeiten, das mindestens eines der oben genannten Kriterien erfüllt:

  • Dokumente wie ein Signaturzertifikat oder Protokolle des Vorstandes oder der Gesellschafterversammlung, die belegen, dass die Person als Partner, Vorsitzender des Vorstands, Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, stellvertretender Geschäftsführer oder in einer ähnlichen Position tätig ist.
  • Nachweise von spezialisierten Fachkräften für die Unternehmensforschung oder Managementtechniken sowie die entsprechenden Fachdokumente und deren Übersetzungen, z.B. Exportzahlen und Dokumente zur Geschäftstätigkeit.
  • Ein Schreiben der Muttergesellschaft im Ausland, das bestätigt, dass der Schlüsselmitarbeiter dorthin entsandt wurde.

Vertretungsbüros:

  • Für Ausländer, die in Vertretungsbüros arbeiten sollen, ist eine Genehmigung vom Ministerium für Wirtschaft erforderlich. (Dieses Dokument wird während der elektronischen Antragstellung eingescannt und online übermittelt.)
  • Nachweis, dass mindestens 200.000 USD oder der entsprechende Betrag in ausländischer Währung in das Land transferiert wurde (Nachweise wie Vollmacht, Bankbelege, etc.).

Besondere Bestimmungen zu Arbeitserlaubnissen:

Zusätzlich zu den oben genannten Arbeitserlaubnissen und im Einklang mit der internationalen Arbeitsmarktpolitik können qualifizierte Ausländer, die bestimmte Kriterien erfüllen, die Blaue Karte oder einen Arbeitserlaubnisstatus erhalten, der speziell für direkt ausländische Investitionen oder spezifische wirtschaftliche Sektoren erteilt wird. Ziel ist es, Arbeitsgenehmigungen zu vereinfachen und ausländischen Arbeitskräften, die signifikante Beiträge leisten, den Zugang zu erleichtern.

Blaue Karte:

Die Blaue Karte gewährt dem Ausländer das Recht auf unbefristete Arbeitserlaubnis in der Türkei. Abhängig von den Gesetzesvorschriften wird auch den Ehepartnern und abhängigen Kindern des Ausländers Aufenthaltsrechte gewährt. Nach einer Übergangszeit von maximal drei Jahren kann die Karte dauerhaft gewährt werden. Antragstellungen zur Dauerkarte müssen spätestens 180 Tage vor Ablauf der Übergangsfrist gestellt werden.

Die Blaue Karte wird an Ausländer vergeben, die in international anerkannten akademischen Bereichen tätig sind oder in einem strategischen Bereich für die Türkei signifikante Beiträge leisten, insbesondere im Bereich Wissenschaft, Technologie, Industrie oder Investitionen.

Direkte ausländische Investitionen:

Unternehmen, die als direkte ausländische Investitionen gelten, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um als solche anerkannt zu werden, und die in diesen Unternehmen tätigen ausländischen Fachkräfte benötigen eine spezifische Arbeitserlaubnis.

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