Türk Vatandaşlığının Genel Olarak Kazanılması

Die Fragen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft in der Türkei sind im türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901 und der dazugehörigen Verordnung geregelt. Ausländern, die die in diesen Vorschriften festgelegten Bedingungen erfüllen, wird von den türkischen Behörden die Staatsbürgerschaft verliehen.

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft wird im türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901 in verschiedene Kategorien unterteilt. Das allgemeine Einbürgerungsverfahren, eine Art des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft durch Entscheidung der zuständigen Behörde, ist ein Weg, der von Ausländern bevorzugt wird, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen, aber nicht in den Genuss besonderer Bestimmungen kommen. Das allgemeine Einbürgerungsverfahren ist im elften Artikel des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 geregelt.

EINLEITUNG
In allen Staaten der Welt gelten unterschiedliche Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Ausländer. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird die Staatsbürgerschaft erworben. In einigen Staaten wird auch die Genehmigung der zuständigen Behörden eingeholt. Viele Ausländer beantragen die Staatsbürgerschaft, um Bürger der Türkei zu werden. Ausländer, die die in den Bestimmungen des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes festgelegten Bedingungen erfüllen, können mit der Genehmigung der zuständigen Behörden türkische Staatsbürger werden. Diese Ausländer, die eine der verschiedenen Kategorien von Einbürgerungsfällen, die im türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt sind, erfüllen müssen, können die türkische Staatsbürgerschaft nicht erwerben, wenn sie eine dieser Kategorien nicht erfüllen. Eine dieser Kategorien ist der Weg der allgemeinen Einbürgerung. Die allgemeine Einbürgerung, die der übliche Weg zum Erwerb der Staatsbürgerschaft mit der Entscheidung der zuständigen Behörde ist, ist ein häufig bevorzugter Weg, und es ist auch der Weg zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft mit den meisten Bedingungen. In unserem Artikel werden, nachdem wir die Systematik des nachträglichen Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft und die allgemeinen Merkmale des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft mit Entscheidung der zuständigen Behörde erwähnt haben, die Einbürgerung im Allgemeinen und ihre Bedingungen diskutiert.

ERWERB DER TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT IM ALLGEMEINEN UND ERWERB DER TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH ENTSCHEIDUNG DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE
Die wichtigste Quelle für das Staatsangehörigkeitsrecht ist das türkische Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 (TCC). Der Zweck des Gesetzes wird in Artikel 1 wie folgt erläutert: “Festlegung der Verfahren und Grundsätze für die Durchführung von Arbeiten und Verfahren zum Erwerb und Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit”. Das TCC besteht aus drei Abschnitten: “Zweck, Anwendungsbereich, Definitionen und Ausführung von Staatsbürgerschaftsdienstleistungen”, “Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft”, “Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft”, “Gemeinsame Bestimmungen” und “Verschiedene Bestimmungen”. (1) Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft wird in zwei Gruppen eingeteilt: “durch Geburt” oder “später”. (2)

Die Staatsbürgerschaft, die eine Person nach der Geburt oder aus einem anderen Grund als der Geburt erwirbt, wird als “erworbene Staatsbürgerschaft” bezeichnet. (3) Sie ist wie die primäre Staatsbürgerschaft unbefristet. Es gibt keinen Unterschied in Bezug auf Rechte und Pflichten. Nach dem TCC kann die erworbene türkische Staatsbürgerschaft “durch die Entscheidung der zuständigen Behörde”, “durch Adoption” oder “durch Ausübung des Wahlrechts” erworben werden. (4) Der Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit auf dem allgemeinen Weg ist der normale Weg zum Erwerb der Staatsangehörigkeit durch eine Entscheidung der zuständigen Behörde. Er ist unter der Überschrift “Voraussetzungen für die Antragstellung” geregelt. In der TVK Nr. 5901

Nomer, E.: Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 2018, 65-66.
Erdem, B.: Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 2016, S. 74.
Fişek, H.: Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 1959, S. 52.
Erten, F.: “Evaluations on the Provisions of the Draft Turkish Citizenship Law on the Acquisition of Turkish Citizenship”, Ankara Bar Association Journal, 2008, S.4, S. 41.
Nachdem zunächst in Artikel 10 die allgemeinen Grundsätze für den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Entscheidung der zuständigen Behörde geregelt sind, (5) regelt Artikel 11 den allgemeinen Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit. (6) In diesem Artikel werden die Voraussetzungen aufgeführt, die ein Ausländer erfüllen muss, um die türkische Staatsangehörigkeit durch Entscheidung der zuständigen Behörde zu beantragen. Diese Voraussetzungen sind in sieben Unterabsätzen aufgeführt. (7) Mit der Änderung mit der Nummer 7039 wurde der zweite Absatz des Artikels aufgehoben. In diesem Absatz wurde eine Bedingung hinzugefügt, die der Ministerrat nach seinem Ermessen bei einem Ausländer, der die Staatsbürgerschaft beantragt, prüfen kann. (8)

Das Gesetz Nr. 403 über die türkische Staatsbürgerschaft (Gesetz Nr. 403 TCC) enthält eine ähnliche Regelung. (9) Artikel 6 des Gesetzes enthält unter der Überschrift “Einbürgerung im Allgemeinen” eine Regelung, die parallel zu der Regelung in Artikel 11 des TCC Nr. 5901 ist. (10)

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch eine Entscheidung der zuständigen Behörde erfolgt auf Antrag von Einzelpersonen. Der Wunsch von Personen, eingebürgert zu werden, und der Wunsch des Staates, Personen, die einen bestimmten Lebenswandel führen, die Staatsbürgerschaft zu verleihen, gehen Hand in Hand. Gründe wie der langjährige Aufenthalt und die Geburt stellen einen Beweis für eine bestimmte Lebensführung dar. (11) Zu diesen Gründen gehört auch die Tatsache, dass die Person enge materielle oder moralische Bindungen zu dem Staat hat, in den sie eingebürgert werden soll. (12)

In Artikel 10 des TCC Nr. 5901 heißt es: “Ein Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, kann die türkische Staatsbürgerschaft durch die Entscheidung der zuständigen Behörde erwerben, wenn er die in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllt. Die Erfüllung der geforderten Bedingungen verleiht jedoch kein absolutes Recht auf den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft”.
Artikel 11 des TCC Nr. 5901 legt fest, dass “Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben wollen
a) Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit nach ihrem eigenen nationalen Recht oder, wenn sie staatenlos sind, nach türkischem Recht,
b) sich in der Türkei für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung aufzuhalten,
c) durch ihr Verhalten zu bestätigen, dass sie beschlossen haben, sich in der Türkei niederzulassen,
ç) Keine Krankheit zu haben, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt,

d) gute Sitten zu haben,
e) ausreichend Türkisch zu sprechen,
f) ein Einkommen oder einen Beruf zu haben, der den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen in der Türkei sichert,
g) Kein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu haben,
Bedingungen gesucht werden.”

Doğan, V.: Türkisches Staatsbürgerschaftsrecht, Ankara 2018, S. 64.
Erdem, S. 92.
Tiryakioğlu, B.: “Erwerb der Staatsbürgerschaft mit der Entscheidung der zuständigen Behörde gemäß dem Entwurf des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes”, Symposium zum Entwurf des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes, 2008, S. 82.
Seviğ, M.: Privatrecht der Staaten, Istanbul 1983, S. 100.
Nomer, S. 75.
Doğan, S. 65.
Die gegenseitige Zustimmung zu diesen Wünschen reicht jedoch nicht aus, um die Staatsbürgerschaft zu erwerben, da auch bestimmte Verpflichtungen erfüllt werden müssen. (13) Der Erwerb der Staatsbürgerschaft ist ein wichtiges Thema. Das Bestehen eines Loyalitätsbandes ist offensichtlich. Sie bewirkt erhebliche Veränderungen im Leben des Einzelnen. Darüber hinaus wirkt er sich nicht nur auf das Leben des Einzelnen aus, sondern hat auch sehr wichtige internationale Implikationen. Daher ist es verwerflich, die von den Staaten auferlegten Bedingungen für die Einbürgerung zu ignorieren. (14) Der Staat hat die Macht, über seine Bürger zu bestimmen. Dies hängt mit der Souveränität des Staates und der Hoheit über sein Territorium zusammen. (15) Der Ermessensspielraum der Verwaltung ist innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse zu bewerten. (16) Daher bedeutet die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen nicht, dass die Staatsangehörigkeit absolut erworben wird. (17) Diese Schlussfolgerung ergibt sich auch aus Artikel 10 des TCC Nr. 5901. Das Vorhandensein eines Ermessensspielraums der Verwaltung ist also eindeutig. Das Ermessen der Verwaltung ist jedoch nicht unbegrenzt und unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle. (18) Es handelt sich um ein Recht, das den durch das Gesetz und die allgemeinen Rechtsgrundsätze festgelegten Bedingungen unterliegt und “im Einklang mit dem öffentlichen Interesse” und “nach objektiven Grundsätzen” ausgeübt werden muss. (19) Es ist jedoch zu betonen, dass die Gerichte die Entscheidungen der Verwaltung nicht überprüfen können. (20) Es wäre ein richtiger Ansatz, das Ermessen der Verwaltung als eine Beurteilung der Zweckmäßigkeit auszudrücken. (21) Die zuständige Behörde sollte ihr Ermessen mit einer Begründung ausüben und nicht vom Grundsatz der Rechtmäßigkeit abweichen, d. h. sie sollte die Anträge von Personen nicht aus Gründen ablehnen, die nicht im Gesetz stehen. (22) Es ist auch nicht akzeptabel, durch eine Verordnung eine Bedingung einzuführen, die nicht im Gesetz steht. Zweck der Verordnung ist es, die Bestimmungen des Gesetzes zu verdeutlichen. (23)

Nomer, S. 75.
Nomer, S. 76.
Berki, Ş: “Devletler Hususi Hukukunda Tabiiyet, Yabancıların Kanunlar İhtilafı ve Yargılama Usülünün Tatbiki Prensipleri”, Ankara Üniversitesi Hukuk Fakültesi Dergisi, 1950, C.7, S.1, S.222.
Alan, N: “Türk İdari Yargında Yerindelik ve Takdir Yetkisi Değerlendirmesi”, Türkiye İdari Yargıda Son Gelişmeler Sempozyumu, Ankara 1982, S.10 -12.
Güngör, G: Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 2018, S. 77.
Ekşi, N: “Fälle zum türkischen Staatsangehörigkeitsrecht im Lichte der Entscheidungen des Staatsrates”, Istanbul 2008, S. 73.
Nomer, S. 79.
Doğan, S. 61.
Güngör, S. 78.
Atay, E: Verwaltungsrecht, Ankara 2006, 399- 406.
Doğan, S. 62.
Es gibt auch Systeme, in denen die Einbürgerung für Personen, die die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, obligatorisch ist. In diesen Systemen stellen die Justizbehörden fest, ob die für die Einbürgerung beantragten Voraussetzungen in der Person erfüllt sind. (24)

An dieser Stelle muss ein Problem angesprochen werden. Die Frage, ob die in Artikel 11 des HKÜ geregelten Voraussetzungen auch bei anderen Arten des Erwerbs durch Entscheidung der zuständigen Behörde erforderlich sind, muss geklärt werden. (25) Wir stellen fest, dass diese Voraussetzungen auch bei anderen Arten des Erwerbs durch Entscheidung der zuständigen Behörde im HKÜ Nr. 403 erforderlich sind. Bei der außerordentlichen Einbürgerung und der Wiedereinbürgerung werden meist die Voraussetzungen für die Einbürgerung im Allgemeinen verlangt. Im türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 erweckt Artikel 11 zwar den Eindruck allgemeiner Antragsbedingungen

Es zeigt sich, dass die auf den Artikel folgenden Bestimmungen unabhängig sind und separate Bedingungen enthalten. Die allgemeine Regelung über den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Entscheidung der zuständigen Behörde findet sich in Artikel 15 des TCCPR. In dem Artikel “Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit im Allgemeinen” wird der allgemeine Rahmen für alle Artikel abgesteckt.(26)
Im Vergleich zu anderen Fällen des Erwerbs sind für den einfachen Erwerb die meisten Bedingungen erforderlich. Für Personen, die noch nie die türkische Staatsangehörigkeit besessen haben und die nicht in den Genuss anderer Sonderbestimmungen kommen können, für Personen, die die Staatsangehörigkeit der TRNC gemäß Artikel 42 erworben haben, und für Kinder, die nicht unter der Obhut ihrer Eltern stehen oder aus irgendeinem Grund nicht mit ihnen zusammen behandelt wurden, gelten die Bestimmungen über den Erwerb der Staatsangehörigkeit im Allgemeinen, um die türkische Staatsangehörigkeit zu erwerben, wenn sie erwachsen sind. (27)

Artikel 19 (28) des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine allgemeine Bestimmung und nennt das Innenministerium als zuständige Behörde für Entscheidungen zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Beschluss der zuständigen Behörde

Doğan, S. 61.
Güngör, S. 85.
Güngör, S. 86.
Güngör, S. 86.
Gemäß Artikel 19 des TCC Nr. 5901 “wird für Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft durch die Entscheidung der zuständigen Behörde erwerben wollen und die die erforderlichen Voraussetzungen für den Antrag erfüllen, eine Staatsbürgerschaftsakte erstellt und dem Ministerium zur Entscheidung vorgelegt. Als Ergebnis der vom Ministerium durchzuführenden Prüfung und Nachforschungen können diejenigen, deren Status als angemessen erachtet wird, die türkische Staatsbürgerschaft mit Entscheidung des Ministeriums erwerben, und die Anträge derjenigen, deren Status nicht als angemessen erachtet wird, werden vom Ministerium abgelehnt.”
(29). (29) Gemäß Artikel 20 des TCC wird die Person, die die türkische Staatsbürgerschaft beantragt, mit dem Datum der Entscheidung der zuständigen Behörde türkischer Staatsbürger. Diese Entscheidung ist nicht rückwirkend. (30)

Artikel 18 des TWC regelt die Kommissionen für die Beantragung der Staatsbürgerschaft. (31) Die Kommissionen für die Beantragung der Staatsbürgerschaft, die in jeder Provinz gesondert eingerichtet werden, prüfen, ob die vom Gesetz geforderten Bedingungen erfüllt sind. Die erstellten Berichte werden an das Innenministerium weitergeleitet. Die Personen, die die Kommission bilden, und ihre Arbeitsweise werden durch eine Verordnung festgelegt. (32)

In dem bisherigen Teil meines Artikels haben wir die Systematik des Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit, den nachträglichen Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit und die allgemeinen Merkmale des Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit durch die Entscheidung der zuständigen Behörde behandelt. In der Fortsetzung des Artikels werden die Einbürgerung im Allgemeinen und ihre Bedingungen, die im elften Artikel des TWC Nr. 5901 geregelt sind, diskutiert.

DIE BEDINGUNG DER VOLLJÄHRIGKEIT UND DER UNTERSCHEIDUNGSBEFUGNIS
Um die türkische Staatsbürgerschaft allgemein zu erwerben, muss die Person erstens volljährig sein und über die Fähigkeit zur Unterscheidung verfügen. Eine urteilsfähige Person kann mit ihren eigenen Handlungen Rechte und Pflichten haben. (33) Nach der TVK und der Verordnung zur Durchführung der TVK Nr. 5901 (TVKUY) bestimmt sich die Volljährigkeit und die Entscheidungsbefugnis einer Person nach ihrem nationalen Recht. Wenn sie staatenlos ist, unterliegt sie dem türkischen Recht.(34)

Güngör, S. 86.
Nomer, S. 79
Artikel 18 des TVK Nr. 5901 lautet: “Die Feststellung, ob Ausländer, die die türkische Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 11 und 16 erwerben wollen, die erforderlichen Antragsvoraussetzungen erfüllen, wird von der in den Provinzen eingerichteten Kommission zur Prüfung von Staatsangehörigkeitsanträgen getroffen. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission wird durch eine Verordnung festgelegt.”
Erdem, S. 97-98.
Erdem, S. 98.
Güngör, S. 87.
Im türkischen Recht werden gemäß dem Zivilgesetzbuch Personen als voll geschäftsfähig, geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig und unbeschränkt geschäftsfähig eingestuft.(35)

Voll geschäftsunfähige und nicht urteilsfähige Personen können die Einbürgerung nicht beantragen. (36) Nicht beschränkt geschäftsfähige, volljährige und urteilsfähige Ausländer können den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit selbst beantragen. Eingeschränkt geschäftsfähige Personen, d. h. Minderjährige und beschränkt Geschäftsfähige, die ein Einsichtsrecht haben (37), müssen die Genehmigung der Vormundschaftsbehörde und der Aufsichtsbehörde einholen, um die Staatsbürgerschaft beantragen zu können.(38) Personen, denen ein rechtlicher Betreuer bestellt wurde, können ihren Antrag selbst stellen (39), ohne die Genehmigung ihres rechtlichen Betreuers einzuholen, ebenso wie voll Geschäftsfähige.(40)

Diese Bestimmung des TPL unterscheidet sich von der Internationalen Privat- und Verfahrensordnung(41). (42) In Artikel 4 des TPL ist festgelegt, dass Staatenlose und Flüchtlinge ihren Wohnsitz oder, wenn es keinen Wohnsitz gibt, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort und, wenn es keinen Wohnsitz gibt, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, und wenn es keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort gibt, dann wird die Klage am Wohnsitz des Staatenlosen und des Flüchtlings eingereicht.

Akıntürk, T. – Ateş Karaman, D.: Zivilrecht Dersleri, Ankara 2009, S. 128 – 135.
Nomer, S. 81.
Artikel 16 des Zivilgesetzbuchs lautet: “Minderjährige und beschränkt Geschäftsfähige können ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter keine Verpflichtungen durch eigenes Handeln eingehen. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich beim unentgeltlichen Erwerb und bei der Ausübung von Rechten, die eng mit der Person verbunden sind.”
Artikel 463/2 des Zivilgesetzbuches regelt die “Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung der Person unter Vormundschaft”.
Artikel 429 des Zivilgesetzbuches ist wie folgt geregelt: “Einer volljährigen Person, bei der eine Einschränkung ihrer Handlungsfähigkeit zu ihrem Schutz für notwendig erachtet wird, obwohl kein ausreichender Grund für ihre Einschränkung vorliegt, wird ein rechtlicher Betreuer bestellt, der in folgenden Angelegenheiten zu Rate gezogen wird:
Einreichung einer Klage und Schlichtung,
Kauf, Verkauf, Verpfändung und Begründung anderer dinglicher Rechte an unbeweglichen Sachen,
Kauf, Verkauf und Verpfändung von begebbaren Wertpapieren,
Bauarbeiten außerhalb der Grenzen der ordentlichen Verwaltung,
Kreditvergabe und Kreditaufnahme,
Nicht die Hauptsumme nehmen,
Verzeihen,
Eingehen von Devisenverpflichtungen,
Übernahme einer Bürgschaft.
Unter denselben Voraussetzungen kann die Befugnis zur Verwaltung des Vermögens einer Person widerrufen werden, unbeschadet des Rechts, über die Erträge nach Belieben zu verfügen.”

Nomer, S. 81.
Artikel 4/a des Gesetzes über internationales Privatrecht und -verfahren ist wie folgt geregelt: “Für Staatenlose und Flüchtlinge gilt das Recht des Wohnsitzes oder, in Ermangelung dessen, das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts oder, in Ermangelung dessen, das Recht des Landes, in dem sich die Person zum Zeitpunkt der Klageerhebung befindet”.
Nomer, E.: Privatrecht der Staaten, Istanbul 2011, S. 287.
Es gilt das Recht des Landes, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Klageerhebung befindet. (43) Da ein Staatenloser, der sich seit fünf Jahren in der Türkei aufhält und die Absicht hat, sich in der Türkei niederzulassen, seinen Wohnsitz in der Türkei hat, ist das türkische Recht auf ihn anzuwenden. Die Feststellung, ob er/sie volljährig und geschäftsfähig ist, wird nach dem türkischen Zivilgesetzbuch getroffen. Entsprechende Regelungen finden sich in den Artikeln 10 und 13 des türkischen Zivilgesetzbuches. Es kann gesagt werden, dass Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben oder die besonderen Vorschriften für die Eheschließung erfüllen, und Minderjährige, die das fünfzehnte Lebensjahr vollendet haben, als Erwachsene gelten. Lebensjahr vollendet haben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Urteilsfähigkeit gegeben, wenn die Person nicht aufgrund von Minderjährigkeit, Geisteskrankheit, Trunkenheit oder aus einem dieser Gründe der Fähigkeit zum vernünftigen Handeln beraubt ist.

III. AUFENTHALTSBEDINGUNG IN DER TÜRKEI
Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch muss der Antragsteller, um die türkische Staatsbürgerschaft im Rahmen des allgemeinen Verfahrens zu erwerben, rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung fünf Jahre lang in der Türkei wohnen. (44) Dies ist auch im türkischen Zivilgesetzbuch geregelt. (45) Mit dieser Bestimmung soll sichergestellt werden, dass sich der antragstellende Ausländer an das Land und die Gesellschaft anpasst, für die er sich bewirbt. (46) Verschiedene Staaten sehen unterschiedliche Zeiträume vor, aber der Fünfjahreszeitraum steht im Einklang mit dem internationalen Recht. (47)

Der Fünfjahreszeitraum muss in Übereinstimmung mit dem türkischen Recht verbracht werden. Der Ausländer muss das Passgesetz und das Gesetz über Aufenthalt und Reisen von Ausländern einhalten. Der Ausländer muss mit einem Visum gemäß dem Passgesetz in die Türkei eingereist sein und eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß dem Gesetz über den Aufenthalt und das Reisen von Ausländern erhalten haben. (48) Wenn ein Ausländer auf andere Weise in die Türkei eingereist ist oder seine Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert hat, obwohl sie abgelaufen ist, kann sein Aufenthalt in der Türkei als Verstoß gegen das türkische Recht betrachtet werden. (49) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschriften

Erdem, S. 99.
Artikel 11.b der TVK Nr. 5901 ist wie folgt geregelt: “sich rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung fünf Jahre lang ununterbrochen in der Türkei aufgehalten zu haben”.
Güngör, S. 88; Artikel 15/1 -b des TCCPR ist wie folgt geregelt: “Rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung fünf Jahre lang ohne Unterbrechung in der Türkei gewohnt zu haben”.
Erdem, S. 101.
Güngör, S. 89.
Erdem, S. 102.
Doğan, S. 69.
Da der Antragsteller außerdem gegen Artikel 15 (50) des HKÜ verstößt, kann er die türkische Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 11 des HKÜ nicht erwerben. (51) Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist ebenfalls im HKÜ geregelt. (52) In Artikel 16 der Verordnung heißt es außerdem, dass der Antrag von Personen ohne Aufenthaltserlaubnis nicht angenommen wird. Der Aufenthalt eines Antragstellers, der eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, aber nicht die Absicht bekundet, sich in der Türkei niederzulassen, gilt nicht als gültiger Aufenthalt. (53) Artikel 71 des TCCPR enthält eine ähnliche Bestimmung. Demnach wird “der Aufenthalt in der Türkei ohne legale Aufenthaltserlaubnis oder mit einer Aufenthaltserlaubnis, die zu Zwecken wie Asyl oder Asylbewerber, Asylsuchende, Ausbildung, touristische Zwecke, Begleitung eines Kindes in der Ausbildung, Behandlung oder mit einem Ausweis des Personals einer ausländischen Mission, der diplomatische oder konsularische Immunität gewährt, erworben wurde, nicht als gültiger Aufenthalt für den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit anerkannt. “(54) In der Fortsetzung des Artikels wird jedoch geregelt, dass Aufenthaltserlaubnisse, mit Ausnahme von Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis zu touristischen Zwecken erhalten, mit einem Aufenthalt aus einem nachträglich für gültig erachteten Grund verbunden werden können und dass die früheren Zeiten in die Berechnung der Aufenthaltszeiten einbezogen werden. (55) Ein weiterer Punkt, der hier erwähnt werden sollte, ist die Situation ausländischer Studenten und ihrer Eltern, die türkische Staatsbürger oder Inhaber des Aufenthaltsrechts sind und die gemeinsam mit ihnen den Zweck des Aufenthalts in der Türkei angeben. Ein Problem stellt die Frage dar, ob die Studienzeit dieser ausländischen Studenten als Aufenthaltszeit angerechnet wird oder nicht. Diese Frage ist in der Gesetzgebung rätselhaft. Sie ist nicht eindeutig geregelt. In einem Fall aus dem Jahr 2014, der vor dem Staatsgerichtshof verhandelt wurde, beantragte ein ausländischer Student, der seit fünf Jahren mit seiner türkischstämmigen Mutter in der Türkei wohnte, die türkische Staatsbürgerschaft.

In Artikel 15 des TCC Nr. 5901 heißt es: “Der Aufenthalt eines Ausländers ist der Aufenthalt in der Türkei in Übereinstimmung mit dem türkischen Recht. Ein Ausländer, der die türkische Staatsangehörigkeit erwerben möchte, kann sich während der für den Antrag erforderlichen Aufenthaltsdauer insgesamt höchstens sechs Monate außerhalb der Türkei aufhalten. Die außerhalb der Türkei verbrachten Zeiten werden auf die in diesem Gesetz festgelegten Aufenthaltszeiten angerechnet.”
Erdem, S. 102.
Artikel 3/1-h des AEU-Vertrags lautet: “Aufenthalt: Die Anwesenheit des Ausländers in der Türkei mit einer legalen Aufenthaltserlaubnis”.
Artikel 16/2-c des AEUV ist wie folgt geregelt: “Aufenthalt: Die Anwesenheit eines Ausländers in der Türkei ohne legalen Aufenthaltstitel oder mit einem legalen Aufenthaltstitel, aber ohne die Absicht, sich in der Türkei niederzulassen, und zu Zwecken wie Asyl oder Asylbewerber, Asylsuchende, Ausbildung, Tourismus, Begleitung eines Kindes in der Ausbildung, Behandlung”.
Artikel 71/1-ç des AEUV ist wie folgt geregelt: “Der Aufenthalt in der Türkei ohne legale Aufenthaltserlaubnis oder mit einer Aufenthaltserlaubnis, die zu Zwecken wie Asyl oder Asylbewerber, Flüchtling, Asylsuchender, Bildung, Tourismus, Begleitung eines Kindes in der Ausbildung, Behandlung erlangt wurde, die nicht die Absicht erkennen lässt, sich in der Türkei niederzulassen, obwohl sie legal ist, oder mit dem Ausweis des Personals einer ausländischen Mission, der Immunität mit diplomatischen oder konsularischen Privilegien gewährt, wird nicht als gültiger Aufenthalt für den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit anerkannt.”
In Artikel 71/1-d des TWCIP heißt es: “Die Gründe für den Aufenthalt, die beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nicht akzeptiert werden, und die früheren Aufenthaltszeiten werden auch dann berücksichtigt, wenn die Person, die sich in der Türkei aufhält, später aus einem als gültig erachteten Grund mit dem Aufenthalt verbunden wird. Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis zu touristischen Zwecken in der Türkei aufhalten.”
Die Verwaltung lehnte den Antrag des Klägers mit der Begründung ab, dass der Kläger türkischer Staatsbürger sei. (56) Die Entscheidung des Gerichtshofs lautet wie folgt: “Da die Mutter des Klägers türkische Staatsbürgerin ist und in der Türkei wohnt, steht der Berücksichtigung der Zeiten, in denen der Kläger, der bei seiner Mutter wohnt, eine Ausbildung absolviert, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nichts im Wege, während die Zeiten, in denen sich andere Ausländer, die sich nicht in einer ähnlichen Situation wie der Kläger befinden, zu Ausbildungszwecken in der Türkei aufhalten, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass sich Ausländer, deren Eltern türkische Staatsangehörige sind oder die über ein Aufenthaltsrecht verfügen, das auf eine Niederlassung in der Türkei hindeutet, zu Ausbildungszwecken in der Türkei aufhalten, verhindert daher nicht, dass die zu Ausbildungszwecken in der Türkei verbrachte Zeit bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer berücksichtigt wird. Eine weitere Bestimmung des TVKUY besagt, dass die Aufenthaltserlaubnis bis zum Abschluss des Verfahrens zur Beantragung der Staatsbürgerschaft gültig bleiben muss. Im AEUV und in der Verordnung ist auch festgelegt, dass dieser Zeitraum ununterbrochen sein muss. Außerdem wird dieser Zeitraum rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung berechnet, und der Fünfjahreszeitraum muss am Tag der Antragstellung abgeschlossen sein. Das Gesetz erlaubt es dem Ausländer, die Türkei innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums zu verlassen, sofern er insgesamt zwölf Monate nicht überschreitet. Diese Zwölfmonatsfrist wurde mit der Änderung Nr. 7039 eingeführt. Vor dieser Änderung betrug diese Frist sechs Monate. Dieser Zwölfmonatszeitraum unterbricht die fünfjährige Aufenthaltsdauer nicht. Außerdem wird dieser Zeitraum auf die Aufenthaltsdauer in der Türkei angerechnet. (57) Dies ist eine Regelung zugunsten des Antragstellers. Das aufgehobene Gesetz Nr. 403 regelte, dass der Antragsteller sechs Monate im Ausland verbringen kann, dieser Zeitraum die fünfjährige Aufenthaltsdauer nicht unterbricht, aber dieser Zeitraum wird nicht auf die fünfjährige Aufenthaltsdauer angerechnet. (58)

Der Aufenthalt in der Türkei bedeutet nicht, dass der Ausländer einen Wohnsitz oder einen Aufenthaltsort hat; es reicht aus, dass der Ausländer in der Türkei wohnt. Der Zweck des Aufenthalts ist entscheidend. Es kann nicht behauptet werden, dass Flüchtlinge oder ein Wissenschaftler, der sich zu Forschungszwecken in der Türkei aufhält, oder ein Unternehmer, der für einen kurzen Zeitraum in die Türkei kommt, um ein Unternehmen zu gründen, zum Zweck des Aufenthalts in die Türkei gekommen sind. Daher werden sie nicht als gültige Einwohner betrachtet.(59)

10 D, 03.04.2014 T und E2013/5623- K.2014/2100
Güngör, S. 91.
Dal, K.: Nr. 403 Türkisches Staatsbürgerschaftsgesetz, Ankara 1965, S.32 ; Artikel 9 der Verordnung über die Durchführung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 403: “Der Aufenthalt eines Ausländers ist der Aufenthalt in der Türkei in Übereinstimmung mit dem türkischen Recht. Die Anwesenheit des Ausländers außerhalb der Türkei unterbricht die Aufenthaltsdauer nicht, sofern sie insgesamt sechs Monate nicht überschreitet. Die außerhalb der Türkei verbrachte Zeit wird jedoch nicht auf die Aufenthaltsdauer angerechnet”.
Ekşi, N. : Ausländer und internationales Schutzrecht, Istanbul 2018, S.165.
Das Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (LFIP) regelt die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Türkei zwischen Artikel 5 und Artikel 49 des Gesetzes. Nach Artikel 19 des Gesetzes müssen diejenigen, die sich länger als neunzig Tage in der Türkei aufhalten wollen oder die den durch ein Visum oder eine Visumbefreiung gewährten Zeitraum überschreiten wollen, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. (60) Die Aufenthaltserlaubnis wird bei den Konsulaten beantragt. (61) In besonderen Fällen ist es auch möglich, einen Antrag bei den Gouverneuren zu stellen. (62)

Der vorübergehende und dringende Schutz (63), der Inhabern von vorübergehendem Schutz, d. h. Personen, die ihr Land verlassen mussten und nicht in das Land zurückkehren können, das sie verlassen haben, massenhaft gewährt wird, berechtigt nur zum Aufenthalt in der Türkei. Diesen Personen wird ein Ausweis für vorübergehenden Schutz ausgestellt. Ihre Anwesenheit in der Türkei kann nicht als Aufenthaltsgenehmigung gewertet werden, die eine Voraussetzung für die Beantragung der Staatsbürgerschaft ist. Sie berechtigt auch nicht zum Übergang zu einer Aufenthaltserlaubnis.(64) Daher können diese Personen keinen Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft stellen.(65)

In der Akte des Antragstellers muss “ein von der Provinzpolizeidirektion auszustellendes Dokument mit den Daten der Ein- und Ausreise sowie der Einreise vorhanden sein, aus dem hervorgeht, dass sich der Antragsteller ab dem Datum der Antragstellung fünf Jahre lang ununterbrochen in der Türkei aufgehalten hat” (66).

Obwohl das Gesetz keine Regelung für den Fall enthält, dass der Auslandsaufenthalt zwölf Monate überschreitet, sollte dieser Zeitraum abgezogen werden.

In Artikel 19 des LFIP heißt es: “Ausländer, die sich länger als die durch ein Visum oder eine Visumbefreiung erlaubte Zeit oder länger als neunzig Tage in der Türkei aufhalten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten genutzt wird.”
Artikel 21/1 des LFIP lautet: “Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist bei den Konsulaten des Landes zu stellen, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt oder in dem er sich rechtmäßig aufhält.”
Artikel 22/1 des LFIP lautet: “In folgenden Fällen kann der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ausnahmsweise bei den Gouverneuren gestellt werden.”
Artikel 91/1 des LFIP lautet: “Vorübergehender Schutz kann Ausländern gewährt werden, die gezwungen waren, ihr Land zu verlassen, die nicht in das Land zurückkehren können, aus dem sie ausgereist sind, die in Massen an unseren Grenzen ankommen oder diese überschreiten, um dringenden und vorübergehenden Schutz zu suchen.”
In Artikel 25 der Verordnung über den vorübergehenden Schutz heißt es: “Der Ausweis über den vorübergehenden Schutz berechtigt zum Aufenthalt in der Türkei. Dieses Dokument wird jedoch nicht als gleichwertig mit der Aufenthaltserlaubnis oder den Dokumenten, die die Aufenthaltserlaubnis ersetzen, angesehen, gewährt nicht das Recht auf Übergang zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis, seine Dauer wird nicht auf die Gesamtdauer der Aufenthaltserlaubnis angerechnet und gibt dem Inhaber nicht das Recht, die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen.”
Nomer, S. 84.
Artikel 17/1 des TWKUY ist wie folgt geregelt: “Für den Ausländer, der die türkische Staatsangehörigkeit erwerben möchte und die erforderlichen Voraussetzungen für den Antrag erfüllt, wird von der Antragsbehörde ein Dossier mit den folgenden Unterlagen erstellt.”
Man kann sagen, dass dies bedeutet. In der Verordnung ist festgelegt, dass ein Auslandsaufenthalt von insgesamt mehr als sechs Monaten innerhalb des Aufenthaltszeitraums zu einer Unterbrechung des Aufenthalts führt.(67) In Artikel 16 der Verordnung ist außerdem festgelegt, dass Staatsbürgerschaftsanträge von Personen, die sich nicht fünf Jahre lang ununterbrochen im Land aufgehalten haben, nicht angenommen werden.(68) Daher sollte der Auslandsaufenthalt nicht länger als zwölf Monate dauern.

In der Verordnung ist geregelt, dass die Zeiten vor der Unterbrechung nicht berücksichtigt werden. (69) Dies ist wichtig für den späteren Antrag. Diese Daten werden bei der Berechnung der für den Folgeantrag erforderlichen Aufenthaltsdauer berücksichtigt. (70)

Eine Sonderregelung wurde für die Berechnung der Aufenthaltsdauer eingeführt, wenn der Antragsteller türkischer Abstammung war. Nach dem vorläufigen Artikel 1/b des TPL betrug die Dauer des Aufenthalts in der Türkei für diese Personen zwei Jahre. Diese Regelung galt jedoch nur für Anträge, die bis zum 31. 12. 2010 gestellt wurden. (71) Es gibt also keine solche Sondersituation mehr.

VORAUSSETZUNG FÜR DIE ENTSCHEIDUNG, SICH IN DER TÜRKEI NIEDERZULASSEN
Das TCC legt fest, dass der Ausländer, der die Staatsbürgerschaft beantragt, seine Absicht, sich in der Türkei niederzulassen, durch sein Verhalten bestätigen muss. (72) Diese Regelung steht im Einklang mit dem internationalen Recht. Denn die Absicht, sich in der Türkei niederzulassen, wird von einigen Ländern als stärkere Bindung angesehen als die Tatsache, in dem Land geboren zu sein. (73) Daher muss der Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, nicht nur in der Türkei wohnen, sondern auch durch sein Verhalten zeigen, dass er beschlossen hat, sich in der Türkei niederzulassen.

67 Art. 71/1- c AEUV lautet: “Hält sich der Ausländer innerhalb des Aufenthaltszeitraums insgesamt länger als sechs Monate außerhalb der Türkei auf oder hält er sich länger als sechs Monate in der Türkei auf, ohne eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu besitzen oder ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, so endet der Aufenthaltszeitraum und die davor liegenden Aufenthaltszeiten werden nicht berücksichtigt.”

68 Art. 16/2 der TWCIP ist wie folgt geregelt: “Die Antragsbehörde führt eine Vorprüfung bei dem Ausländer durch, der die türkische Staatsangehörigkeit erwerben möchte”.

69 Art. 71/1-c AEUV lautet: “Hält sich der Ausländer innerhalb seines Aufenthaltszeitraums insgesamt länger als sechs Monate außerhalb der Türkei auf oder hält er sich länger als sechs Monate in der Türkei auf, ohne eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu besitzen oder ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, wird sein Aufenthaltszeitraum unterbrochen und die davor liegenden Aufenthaltszeiten werden nicht berücksichtigt.”

70 Güngör, S. 90.

71 Der vorläufige Artikel 1 des Gesetzes über die Aufenthaltsgenehmigung besagt: “Die in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b) festgelegte Aufenthaltsdauer wird für türkischstämmige Ausländer bis zum 31.12.2010 auf zwei Jahre festgesetzt.”

72 11.1.c) Mit ihrem Verhalten bestätigen sie, dass sie beschlossen haben, sich in der Türkei niederzulassen,

73 Güngör, S. 93.

Mit dieser Bestimmung soll bestätigt werden, dass sich der Antragsteller an die türkische Gesellschaft angepasst hat und dass er entschlossen ist, diese Anpassung beizubehalten. Daher muss der Ausländer diese Anpassung und seine Entschlossenheit, diese Anpassung beizubehalten, durch sein Verhalten bestätigen. (74) Das Gesetz regelt nicht, welche Art von Verhalten bestätigt, dass der Ausländer beschlossen hat, sich in der Türkei niederzulassen. (75) Es gibt jedoch eine Bestimmung in der Verordnung, die dieses Verhalten festlegt. Die in dieser Vorschrift genannten Verhaltensweisen sind jedoch nicht zahlenmäßig begrenzt, sondern in Form von Stichproben. Die Bestimmung des Gesetzes besagt, dass “die Entscheidung, sich in der Türkei niederzulassen, durch den Erwerb von Immobilien in der Türkei, die Gründung eines Unternehmens, die Tätigung einer Investition, die Verlegung des Handels- und Geschäftszentrums in die Türkei, die Beschäftigung an einem Arbeitsplatz, für den eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, und ähnliche Handlungen oder die Eheschließung mit einem türkischen Staatsbürger, die Beantragung der Familienzusammenführung, das Vorhandensein eines Elternteils, eines Vaters, eines Geschwisters oder eines Kindes, das bereits die türkische Staatsbürgerschaft erworben hat, oder der Abschluss der Ausbildung in der Türkei bestätigt wird. “(15/1.c) als Beweis dafür, dass der antragstellende Ausländer die Absicht hat, sich in der Türkei niederzulassen.(76) Mit anderen Worten, diese Verhaltensweisen stellen eine Vermutung dar, dass die Person, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, die Absicht hat, in der Türkei zu leben.(77) Diese Beispiele können vervielfältigt werden.

In Artikel 16 der Verordnung wird davon ausgegangen, dass Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, sich aber zu Zwecken wie Asyl, Bildung, Tourismus, Begleitung ihrer Kinder zum Studium, Behandlung usw. in der Türkei aufhalten.(78) Daher wird erklärt, dass die Anträge dieser Personen nicht angenommen werden. In diesem Fall regelt die Verordnung sowohl die Tatsache, dass der Ausländer seine Ausbildung in der Türkei abgeschlossen hat, als ein Verhalten, das auf die Absicht hinweist, sich in der Türkei niederzulassen, als auch, dass ihre Anträge nicht angenommen werden. An diesem Punkt macht das Gesetz widersprüchliche Aussagen. Nach Gülin Güngör

Aybay, R: Staatsbürgerschaftsgesetz, Ankara 1982, S. 124.
Erdem, S. 103.
Güngör, S. 93.
Doğan, S. 71.
Artikel 16 des TCC besagt, dass “die Ehe mit einem türkischen Staatsbürger nicht direkt die türkische Staatsbürgerschaft verleiht. Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind und deren Ehe fortbesteht, können jedoch beantragen, die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Die Antragsteller müssen
a) in familiärer Einheit leben,
b) keine Tätigkeit ausüben, die mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbar ist,
c) keinen Zustand aufweisen, der ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen könnte”.
Er argumentiert, dass “unabhängig von der Art der in der Türkei erhaltenen Ausbildung, wenn sie durch andere Faktoren gestützt wird, dies je nach Art des Falles als ein Verhalten erscheinen kann, das darauf hinweist, dass der Antragsteller beschlossen hat, sich niederzulassen” (79)

BEDINGUNG DES NICHTVORLIEGENS EINER GEFÄHRLICHEN KRANKHEIT
Eine weitere Bedingung des TCC für die Annahme des Antrags eines Ausländers auf Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf dem allgemeinen Weg ist, dass der Ausländer nicht an einer Krankheit leidet, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. (80) Die öffentliche Gesundheit gehört zu einer besonderen Kategorie des öffentlichen Interesses wie die nationale Sicherheit und die öffentliche Moral. (81) Die Bestimmung zielt nicht darauf ab, dass der Antragsteller keine Krankheit hat, sondern dass er keine Krankheit hat, die eine Gefahr für diejenigen darstellt, mit denen er in der Gesellschaft in Kontakt kommt. (82) Aids oder Tuberkulose können in diesem Zusammenhang ein gutes Beispiel sein. Welche Krankheiten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen, sollte nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt des Antrags des Antragstellers bestimmt werden. (83) Nach Ansicht von Bahadır Erdem handelt es sich bei Artikel 11 Buchstabe ç TPC um eine Bestimmung, deren Rechtmäßigkeit im Hinblick auf die Menschenrechte umstritten ist. (84) Darüber hinaus stellt Gülin Güngör den Nutzen in Frage, der sich aus dem Zweck der Bestimmung ergibt, und argumentiert, dass sie umstritten ist, weil die Bestimmung verlangt, dass Personen, die seit mindestens fünf Jahren in der Türkei leben und mit der türkischen Gesellschaft in Kontakt sind, keine Krankheit haben, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen würde. (85)

Im Gegensatz zur Verordnung über die Durchführung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 403 enthält die TWCIP keine Erläuterungen dazu, was eine Krankheit ist, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt. Während die TWCIP die Formulierung “eine Krankheit, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt” für ausreichend hält (86), heißt es in der Verordnung zur Anwendung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 403: “Eine Krankheit, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt, ist eine Krankheit, die eine Gefahr für den Antragsteller selbst, die Personen, mit denen er in Kontakt kommt, und seine Umgebung darstellt,

Güngör, S. 93.
Artikel 11/ç des TCC besagt, dass “das Kind die Staatsbürgerschaft eines beliebigen Staates aufgrund eines von seinen Eltern ausgestellten
Dokument, das beweist, dass er/sie nicht gewinnen konnte”.

Gözler, K. – Kaplan, G: Einführung in das Verwaltungsrecht, Bursa 2012, S. 242.
Erdem, S. 104.
Doğan, V: Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 2004, S. 80.
Erdem, S. 104.
Güngör, S. 94.
Artikel 15/1-ç des TWKUY: “Nicht an einer Krankheit leiden, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt”.
(87) Nach dem TVKUY hingegen muss der Gesundheitszustand der Person

(87) Nach dem TVKUY hingegen muss der Gesundheitszustand der Person durch ein vom Gesundheitsministerium erstelltes ärztliches Gutachten nachgewiesen werden.

DAS ERFORDERNIS EINES GUTEN LEUMUNDS
Eine weitere Voraussetzung für Ausländer, die den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf dem allgemeinen Weg gemäß dem TCC beantragen, ist, dass der Antragsteller über gute Sitten verfügen muss. (11.1.d.) Diese Anforderung kann als Beibehaltung eines Lebensstils ausgedrückt werden, der den türkischen Sitten und Traditionen und den Werten der türkischen Gesellschaft entspricht. (88) Sein/ihr Verhalten muss von der Gesellschaft begrüßt werden. Als Beispiel für das Verhalten einer Person mit guten Sitten kann angeführt werden, dass sie mit ihrer Kunst und ihrem Beruf für sich selbst und die Gesellschaft von Nutzen ist. (89) In der Verordnung wird erläutert, was es bedeutet, gute Sitten zu haben. Nach dem TVKUY ist eine Person mit guten Sitten eine Person, die “zeigt, dass sie gute Sitten hat, indem sie mit dem Verantwortungsbewusstsein handelt, das für das Zusammenleben in der Gesellschaft erforderlich ist, ihrer Umgebung mit ihrem Verhalten Vertrauen gibt und keine schlechten Gewohnheiten hat, die von der Gesellschaft nicht erwünscht sind und den Werten der Gesellschaft widersprechen” (90) Ausgehend von den Erklärungen der Verordnung ist es ziemlich schwierig, Personen mit guten Sitten zu identifizieren. Der Begriff ist äußerst vage und variabel. Ein Verhalten, das in einem bestimmten Zeitraum als sittlich einwandfrei angesehen wird, kann in der Zukunft als das Gegenteil wahrgenommen werden. Darüber hinaus schafft die Frage, wie die türkische Gesellschaft zu bestimmen ist, die den Entscheidungsmechanismus für den Ausdruck der guten Sitten in der türkischen Gesellschaft darstellt, Verwirrung. Unter diesen Umständen wäre der angemessenste Ausdruck für gute Sitten “eine Bedingung, die das Recht auf Ermessen der Verwaltung vorsieht” (91).

Die guten Sitten stehen im Zusammenhang mit den besonderen Kategorien des öffentlichen Interesses der öffentlichen Moral und der öffentlichen Ordnung. In der Verordnung zur Durchführung der TVK Nr. 403 heißt es außerdem, dass Handlungen wie Diebstahl, Schmuggel, Betrug, Fälschung und Täuschung Verhaltensweisen sind, die eine Person mit guten Sitten nicht tun würde.

87 Güngör, S. 94

88 Nomer, S. 85.

89 Doğan, S. 72.

90 Artikel 15/1 des TCCPR besagt, dass “der Aufenthalt eines Ausländers darin besteht, sich in der Türkei in Übereinstimmung mit dem türkischen Recht aufzuhalten. Ein Ausländer, der den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit beantragt, kann sich innerhalb des für den Antrag erforderlichen Aufenthaltszeitraums insgesamt höchstens sechs Monate außerhalb der Türkei aufhalten. Die außerhalb der Türkei verbrachten Zeiten werden auf die in diesem Gesetz festgelegten Aufenthaltszeiten angerechnet.”

91 Erdem, S. 105.

(92) Es ist klar, dass diese Verhaltensweisen nicht mit dem Grundsatz der guten Sitten vereinbar sind. Bei der Erwähnung des Gebots der guten Sitten sollte auch Artikel 16 Absatz ç des TCCPR erwähnt werden. Nach diesem Artikel werden die Anträge von Personen, “die wegen einer Straftat verfolgt werden oder die verurteilt oder inhaftiert sind”(93), nicht angenommen.(94)

Es ist Aufgabe der Sicherheitsdirektion der Provinz, zu entscheiden, ob die Person über gute Sitten verfügt oder nicht. (95) Darüber hinaus können Personen, die Straftaten gegen die sexuelle Freiheit begangen haben, nicht als sittlich einwandfrei angesehen werden, selbst wenn die Folgen der von ihnen begangenen Taten durch Amnestie beseitigt wurden. (96) Denn die Tatsache, dass die Verurteilungen und die Folgen der von diesen Personen begangenen Taten beseitigt wurden, ändert nichts daran, dass diese Personen diese Verhaltensweisen gegen die öffentliche Moral an den Tag gelegt haben.

VII. DIE VORAUSSETZUNG, AUSREICHEND TÜRKISCH SPRECHEN ZU KÖNNEN
Nach dem HKÜ ist Voraussetzung für die Annahme eines Antrags auf Erwerb der Staatsbürgerschaft auf dem allgemeinen Weg, dass der Antragsteller ausreichend Türkisch sprechen kann. (97) Die Fähigkeit, die Sprache des Landes zu sprechen, dessen Staatsbürgerschaft der Antragsteller erwerben möchte, ist eine Vermutung dafür, dass der Antragsteller in der Lage sein wird, sich an die in diesem Land lebende Gesellschaft anzupassen. (98) In diesem Fall muss der Antragsteller über ausreichende Türkischkenntnisse verfügen, um zu verstehen, was gesagt wird, und um sich ausdrücken zu können. (99) In Artikel 15 des HKÜ wird das Erfordernis, ausreichend Türkisch sprechen zu können, erläutert als “in der Lage sein, Türkisch ausreichend zu sprechen, um sich an das gesellschaftliche Leben anzupassen”. In der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes Nr. 403 wird Türkisch hingegen als die Fähigkeit definiert, Türkisch zumindest so gut zu sprechen, dass man sich ausdrücken und das Gesagte verstehen kann. (100) Gemäß Artikel 19 TVKUY wird die Fähigkeit der Bewerber, Türkisch zu sprechen, von der Kommission beurteilt.

Artikel 16/ç der Verordnung über die Durchführung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 403 lautet: “Muss gute Sitten haben. Mit anderen Worten, er/sie sollte keine Person sein, die der Gesellschaft und der Nachbarschaft, in der er/sie lebt, schadet, er/sie sollte keine Verbrechen und Handlungen wie Diebstahl, Schmuggel, Fälschung und Betrug, die von der Öffentlichkeit nicht akzeptiert werden, zu seiner/ihrer Gewohnheit und seinem/ihrem Beruf gemacht haben, und er/sie sollte eine Person sein, die als nützliches Element für sich selbst, seine/ihre Familie und die Gesellschaft, in der er/sie lebt, arbeitet, sowohl in dem Land, in dem er/sie lebt, als auch in der Türkei.”
In Artikel 16/ç des TVKUY ist geregelt, “wer wegen einer Straftat verfolgt wird oder verurteilt oder inhaftiert ist”.
Güngör, S. 92.
Artikel 18/1 – b der TWCIP regelt, “ob er/sie gute Sitten hat oder nicht”.
Nomer, S. 85.
Artikel 11/1-e des TCC Nr. 5901 ist geregelt als “ausreichend Türkisch sprechen können”.
Doğan, S. 73.
Güngör, S. 97.
In Artikel 10/e des TVKUY heißt es: “Der Antragsteller muss die türkische Sprache zumindest so weit beherrschen, dass er sich äußern und das Gesagte verstehen kann. Dies wird von den Direktionen für Volksbildung dokumentiert.”
(101) Die der Kommission erteilte Ermächtigung ist wichtig, um eine Bewertung entsprechend der spezifischen Situation des Einzelnen vorzunehmen, da die Teilhabe am Leben jedes Menschen auf unterschiedlichen Ebenen erfolgt. Es ist nicht möglich, dass verschiedene Generationen auf demselben Niveau an der Gesellschaft teilhaben.(102) Bewerber mit Sprach- und Hörbehinderungen können ihre Vorstellungsgespräche schriftlich führen, sofern ihre Behinderung durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wird.(103) Gegen diese Bedingung wurde während der Geltung der TVK Nr. 403 häufig verstoßen. Vor allem bei der Einbürgerung ausländischer Sportler wurde häufig gegen diese Bedingung verstoßen.(104) Es ist wichtig, dieser Bedingung Beachtung zu schenken und sie im Hinblick auf die Harmonisierung von Ausländern, die die Staatsbürgerschaft erwerben werden, mit der türkischen Gesellschaft nicht zu ignorieren.

VIII. DAS ERFORDERNIS EINES AUSREICHENDEN EINKOMMENS ODER EINER BESCHÄFTIGUNG FÜR DEN LEBENSUNTERHALT
Eine weitere Bedingung, die von Ausländern, die sich auf dem allgemeinen Weg einbürgern lassen wollen, erfüllt werden muss, ist, dass sie “über ein Einkommen oder eine Beschäftigung in der Türkei verfügen, die ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen sichert” (105) Das Gesetz hält es nicht für angemessen, dass Personen, die keine Beschäftigung haben, die kein Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, die Bedürfnisse ihrer Verwandten wie ihrer Kinder, ihres Ehepartners, ihrer Eltern zu befriedigen, und die auf die Hilfe anderer Personen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, die türkische Staatsbürgerschaft erwerben. Es liegt auf der Hand, dass damit verhindert werden soll, dass diese Personen dem Staat zur Last fallen.(106) Die Antragsbehörden erstellen für die Antragsteller ein Dossier mit Unterlagen, die belegen, dass sie über ein Einkommen verfügen, das ihren Lebensunterhalt oder ihre Erwerbstätigkeit sichert.(107) Die unterhaltsberechtigten Personen des Ausländers werden gemäß den Bestimmungen des türkischen Zivilgesetzbuches bestimmt.(108)

Artikel 19/ç des TVKUY ist als “Türkischkenntnisse” geregelt.
Güngör, S. 97.
In Artikel 19 des TVKUY heißt es: “Wenn es durch ein ärztliches Gutachten festgestellt wird, werden die Befragungen von Personen, die nicht sprechen oder hören können, von Personen durchgeführt, die ihre Zeichen verstehen, oder schriftlich, wenn sie lesen und schreiben können.”
Doğan, S. 73.
Paragraph 11/1-f des TPL Nr. 5901 lautet wie folgt: “Ein Einkommen oder eine Beschäftigung in der Türkei zu haben, die den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen sichert.”
Güngör, S. 97-98.
Artikel 18/1 Unterabsatz des TWKUY ist wie folgt geregelt: “Die Antragsbehörde erstellt im Namen des Ausländers, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte und die erforderlichen Voraussetzungen für den Antrag erfüllt, ein Dossier, das aus den folgenden Dokumenten besteht”.
Erdem, S. 107.
(109) Die Anwendung der Bestimmungen des türkischen Zivilgesetzbuches, d.h. des türkischen Rechts, bei der Bestimmung, wem der Ausländer im Rahmen dieser Bedingung zum Unterhalt verpflichtet ist, steht auch im Einklang mit den Regeln des internationalen Privatrechts, da im internationalen Privatrecht das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Unterhaltsgläubigers angewandt wird. (110)

KEINE BEHINDERUNG DER NATIONALEN SICHERHEIT UND DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG
Die gemeinsame Bedingung für den Erwerb der Staatsbürgerschaft ist, dass der Antragsteller nicht an einem Zustand leidet, der ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellt (Artikel 16.C, 17, 11, 12, 13, 43 des TCC). Diese Bedingung ist auch für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft allgemein in Artikel 11 Buchstabe g des TCC geregelt.(111) Diese gemeinsame Bedingung ist auch im zweiten und dritten Absatz von Artikel 35 der Verordnung enthalten. Außerdem wird hinzugefügt, dass das Untersekretariat der Nationalen Nachrichtendienstorganisation und die Generaldirektion für Sicherheit um Archivrecherchen gebeten werden können, um eine Situation festzustellen, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen kann.(112) . Mit der Regelung des Buchstaben g in Artikel 11 des HKÜ wird angestrebt, dass die Personen, die als türkische Staatsbürger eingebürgert werden sollen, keine gefährlichen Eigenschaften im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung aufweisen. Das Innenministerium verfügt nämlich über einen Ermessensspielraum, um den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Ausländer, die solche bedenklichen Merkmale aufweisen, zu bestimmen.

Daher ist es nicht erforderlich, eine solche Bedingung im Gesetz zu regeln. (113) Auch wenn diese Bedingung nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt ist, sollte sie geprüft werden. Dies liegt daran, dass diese Bedingung im Gesetz Nr. 403 nicht ausdrücklich genannt wird. Allerdings wurde diese Bedingung auch im Rahmen des TCC Nr. 403 analysiert. Obwohl diese Bedingung im TCC Nr. 403 nicht ausdrücklich geregelt war, wurde sie auch während der Geltungsdauer des oben genannten Gesetzes geprüft, die ausdrückliche Regelung dieser Frage im TCC Nr. 5901 ist in Artikel 66 der Verfassung geregelt.

Doğan, S. 73.
Çelikel, A. – Erdem, B.: Internationales Privatrecht, Istanbul 2016, S. 293.
Artikel 11/g des TVK Nr. 5901 lautet wie folgt: “Keine Bedingung, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen könnte”.
112 In Artikel 35/2 des TVKUY heißt es: “Eine Archivrecherche wird beim Untersekretariat der Nationalen Nachrichtendienstorganisation und bei der Generaldirektion für Sicherheit beantragt, um festzustellen, ob der Ausländer nicht in einer Situation ist, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft gemäß den Artikeln 11, 12, 16 und 17 des Gesetzes darstellt.

Nomer, S. 87.
Nach Artikel 66 der Verfassung “wird die Staatsbürgerschaft unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen erworben und geht nur in den gesetzlich festgelegten Fällen verloren”.

In der Begründung zu diesem Artikel werden die Bedingungen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen, ausführlicher erläutert. In der Präambel heißt es: “Durch die Auferlegung dieser Bedingung wird verhindert, dass diejenigen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen, und diejenigen, die Aktivitäten gegen die Interessen und die Integrität des Landes ausüben, diejenigen, die solche Aktivitäten unterstützen, diejenigen, die mit solchen Personen oder Organisationen in Verbindung stehen, und diejenigen, die an Aktivitäten beteiligt sind, die die öffentliche Ordnung stören, wie Aufruhr, Sabotage, Spionage, Waffen- und Drogenhandel, Fälschung von Dokumenten usw., die türkische Staatsbürgerschaft erwerben.” Es ist jedoch anzumerken, dass die Situationen in dieser Begründung die Situationen betreffen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung auf einem Mindestniveau darstellen. (115)

Der TVKUY regelt, wie die Situationen zu untersuchen sind, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen. Nach den Bestimmungen der Verordnung wird das Vorliegen einer Situation, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellt, vom Unterstaatssekretariat der Nationalen Nachrichtenorganisation und der Generaldirektion für Sicherheit festgestellt. Falls erforderlich, wird auch eine Archivrecherche durchgeführt. Auch Beamte können mit Genehmigung der Kommission Nachforschungen anstellen. Die Gültigkeitsdauer der durchgeführten Nachforschungen beträgt ein Jahr, bei Bedarf werden neue Nachforschungen angestellt. Das Verfahren der Untersuchung wird von den zuständigen Institutionen und dem Ministerium festgelegt.(72; 1, 3, 4) Über das Ergebnis der Untersuchung sollte klar berichtet werden.(35.4) Es ist jedoch zu beachten, dass die Ergebnisse der Untersuchung auf konkreten Daten beruhen sollten und keine abstrakten Beweise verwendet werden dürfen.(116) Denn andernfalls führen Untersuchungen, die auf abstrakten Beweisen beruhen, zu subjektiven und verwerflichen Ergebnissen. Auch die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes Nr. 403 geht in eine ähnliche Richtung. In der Verordnung heißt es: “Die Generaldirektion für Sicherheit ist zu befragen, ob die Person im Rahmen der Grundsätze des vom Innenministerium angenommenen Durchführungsprotokolls über den Umfang des Begriffs “anstößig” als sicherheitspolitisch bedenklich gilt.

Erdem, S. 109.
Erdem, S. 109.
Doğan, S. 75.
Die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten bittet das Untersekretariat des Nationalen Nachrichtendienstes um die Mitteilung seines Status im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung. Die von hier zu übermittelnden Informationen und Stellungnahmen können als Grundlage für den Abschluss der Verfahren herangezogen werden.”

In der TVK Nr. 403 wurde auch eine streng geheime Weisung erlassen. Ausländer wurden auf der Grundlage dieser Richtlinie nicht eingebürgert, auch wenn sie die im Gesetz und in der Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllten. Der Staatsrat hat Entscheidungen auf der Grundlage dieser Richtlinie im Allgemeinen bestätigt, weil es angemessen ist, Ausländern die türkische Staatsbürgerschaft nicht zu verleihen, wenn ihr Verhalten mit den politischen, sozialen und rechtlichen Interessen des Staates unvereinbar ist. Allerdings verstößt dies auch gegen das Legalitätsprinzip. Denn die im Gesetz festgelegten Bedingungen verlieren in der Praxis ihre Bedeutung. Nach unserem geltenden Recht ist die Verwaltung befugt, Personen zu identifizieren, deren Verhalten mit den politischen, sozialen und rechtlichen Interessen des Staates unvereinbar ist, und ihnen die Staatsbürgerschaft zu entziehen. (117)

Im fünften Unterabsatz von Artikel 72 der Verordnung werden Situationen geregelt, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen, und es wird erklärt, dass Personen, die solche Verhaltensweisen an den Tag legen, die türkische Staatsbürgerschaft nicht erwerben können. In diesem Artikel heißt es: “Er/sie hat sich an Aktivitäten beteiligt, die auf den Sturz der verfassungsmäßigen Staatsordnung abzielen, hat mit denjenigen, die sich an solchen Aktivitäten beteiligt haben, zusammengearbeitet oder sie materiell unterstützt, hat sich an Aktivitäten beteiligt, die sich gegen die unteilbare Integrität der Republik Türkei mit ihrem Land und ihrer Nation im In- oder Ausland richten, hat sich an Aktivitäten beteiligt, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen, die in den Anwendungsbereich des Anti-Terror-Gesetzes Nr. 3713 fallen, hat sich an Rebellion, Spionage und Hochverrat beteiligt, Wer an Waffen- und Rauschgiftschmuggel, Menschenschmuggel und Menschenhandel beteiligt ist oder mit diesen in Verbindung steht, und wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, auch wenn sie aufgeschoben, abgelaufen ist, die Urteilsverkündung verschoben, aufgeschoben, in Geld umgewandelt oder begnadigt wurde, außer bei fahrlässigen Straftaten, kann die türkische Staatsbürgerschaft nicht erwerben”. (118)

Doğan, S. 75.

  1. 5 (5) Als Ergebnis der von den zuständigen Institutionen durchgeführten Untersuchungen wurde festgestellt, dass er/sie an Aktivitäten beteiligt war, die auf den Umsturz der von der Verfassung festgelegten staatlichen Ordnung abzielen, dass er/sie mit denjenigen, die an diesen Aktivitäten beteiligt waren, zusammengearbeitet oder sie materiell unterstützt hat, dass er/sie an Aktivitäten im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die unteilbare Integrität der Republik Türkei mit ihrem Land und ihrer Nation im In- oder Ausland im Rahmen des Anti-Terror-Gesetzes Nr. 3713 beteiligt war, Diejenigen, die nachweislich an Spionage- und Hochverratsdelikten, Waffen- und Rauschgiftschmuggel, Menschenschmuggel und Menschenhandel beteiligt waren oder damit in Kontakt standen, sowie diejenigen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, auch wenn die Strafe aufgeschoben, abgelaufen, die Urteilsverkündung aufgeschoben, in Geld umgewandelt oder begnadigt wurde, können die türkische Staatsbürgerschaft nicht erwerben, außer bei fahrlässigen Straftaten.
    Ein weiterer zu beachtender Punkt ist die Zweideutigkeit der Begriffe “nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung”. Viele andere Situationen als die oben genannten können eine Bedrohung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung darstellen. In diesem Fall, wie auch in den vorangegangenen Fällen, ist es notwendig, von einem Ermessensspielraum der Verwaltung zu sprechen. (119)

Allerdings muss die Verwaltung ihre Entscheidungen über Einbürgerungsanträge begründen.(120) Dies ist eine Forderung des Legalitätsprinzips. Andernfalls wird die Ausübung dieser Befugnis durch die Verwaltung zu einer Begünstigung von Einzelpersonen durch die Verwaltung und verliert ihre Eigenschaft als rechtsstaatliche Regel. Daher können wir nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass Ausländer, die die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen, die türkische Staatsbürgerschaft erhalten, denn obwohl die Verwaltung ihre Ermessensbefugnis nicht als Begünstigung nutzen sollte, gibt es eine Ermessensbefugnis der Verwaltung hinsichtlich der Annahme von Staatsbürgerschaftsanträgen. Nach Ansicht von Vahit Doğan ist diese Ermessensbefugnis der Verwaltung mit dem Legalitätsprinzip unvereinbar, da gemäß Artikel 66 der Verfassung die Staatsbürgerschaft unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen erworben wird und mit dieser der Verwaltung eingeräumten Befugnis zusätzliche Bedingungen auferlegt werden. (121)

Ein letzter Punkt ist hier hervorzuheben: die Harmonisierung der Bestimmungen der LFIP und der TVK. Nach der LFIP dürfen Ausländer keine für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung ungünstigen Bedingungen aufweisen, um in das Land einzureisen(122), oder sie dürfen keine gefährlichen Bedingungen im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung aufweisen, um ein Visum zu erhalten.(123) Der Grund, warum diese Bedingung für Ausländer, die die Bedingung, keine gefährlichen Bedingungen im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu haben, in der LFIP erfüllen, bei der Annahme von Staatsbürgerschaftsanträgen nach der TVK neu geregelt wird, ist, dass diese Antragsteller diese Bedingungen fünf Jahre lang aufrechterhalten müssen.(124) Andernfalls haben die in der LFIP geforderten Bedingungen keine Bedeutung.

Erdem, S. 108.
Ekşi, N: Entscheidungen der 10. Kammer des Staatsrats zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht, Istanbul 2012, S. 74.
Doğan, S. 75.
Artikel 9/7 der LFIP lautet wie folgt: “Aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit kann die Generaldirektion die Zulassung bestimmter Ausländer von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen.”
In Artikel 15.ç der LFIP heißt es: “Personen, die eine der Krankheiten in sich tragen, die als Gefahr für die öffentliche Gesundheit angesehen werden”.
Doğan, S. 75.
SCHLUSSFOLGERUNG
Die Bedingungen, unter denen Ausländer die türkische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung im Allgemeinen, d.h. durch ordentliche Einbürgerung, erwerben können, wurden oben ausführlich untersucht. Diese Bedingungen sind in Artikel 11 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 unter dem Titel “Antragsbedingungen” geregelt. Diese Bedingungen, wie die allgemeinen Einbürgerungsbedingungen aus dem Titel, gelten eigentlich nur für den Weg der Einbürgerung der türkischen Staatsangehörigkeit im Allgemeinen. Die Staatsbürgerschaft wird erworben, wenn der Ausländer, der diese Bedingungen erfüllt, von der zuständigen Behörde zugelassen wird. Diese Bedingungen sind in acht Paragraphen aufgeführt. Volljährigkeit und Einsichtsfähigkeit, fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt in der Türkei, Nachweis des Entschlusses, sich in der Türkei niederzulassen, keine Krankheit, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt, eine Person mit guten Sitten, ausreichende Türkischkenntnisse, ein Einkommen oder eine Beschäftigung, die den Lebensunterhalt für sich selbst und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen in der Türkei sichert, Die türkische Staatsbürgerschaft von Ausländern wird unter der Voraussetzung angenommen, dass sie die Bedingungen der Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 und anderer einschlägiger Gesetze erfüllen, wobei es, wie wir bereits erwähnt haben, im Ermessen der Verwaltung liegt, ob diese Personen eingebürgert werden oder nicht. Denn, wie wir zu Beginn unseres Artikels bei der Erläuterung der Systematik des Gesetzes erwähnt haben, ist der Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung im Allgemeinen ein Zustand des Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit durch die Entscheidung der zuständigen Behörde. Obwohl die umfassendsten Bedingungen für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft in diesem Artikel enthalten sind, versuchen, da es sich um einen Zustand des allgemeinen Erwerbs handelt, Ausländer vieler Kategorien, die im Gesetz geregelt sind, wie z.B. diejenigen, die noch nie türkische Staatsbürger waren, die nicht von besonderen Bestimmungen profitieren, die türkische Staatsbürgerschaft auf diese Weise zu erwerben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder die türkische Staatsbürgerschaft auf diese Weise erwerben kann, da, wie bereits erwähnt, Ausländer mit vorübergehendem Schutzstatus zum Beispiel keinen Antrag auf Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf diese Weise stellen können. Daher können, wie oben ausführlich dargelegt, Ausländer, die die von den zuständigen türkischen Behörden festgelegten Bedingungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit erfüllen, die türkische Staatsangehörigkeit erwerben.

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Gözler, K. – Kaplan, G: Einführung in das Verwaltungsrecht, Bursa 2012. Güngör, G: Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 2018, S. 77.

Erdem, B.: Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 2016. Nomer, E.: Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 2018. Seviğ, M.: Private Law of States, Istanbul 1Die Fragen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft in der Türkei sind im türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901 und der dazugehörigen Verordnung geregelt. Ausländern, die die in diesen Vorschriften festgelegten Bedingungen erfüllen, wird von den türkischen Behörden die Staatsbürgerschaft verliehen.

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft wird im türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901 in verschiedene Kategorien unterteilt. Das allgemeine Einbürgerungsverfahren, eine Art des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft durch Entscheidung der zuständigen Behörde, ist ein Weg, der von Ausländern bevorzugt wird, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen, aber nicht in den Genuss besonderer Bestimmungen kommen. Das allgemeine Einbürgerungsverfahren ist im elften Artikel des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 geregelt.

EINLEITUNG
In allen Staaten der Welt gelten unterschiedliche Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Ausländer. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird die Staatsbürgerschaft erworben. In einigen Staaten wird auch die Genehmigung der zuständigen Behörden eingeholt. Viele Ausländer beantragen die Staatsbürgerschaft, um Bürger der Türkei zu werden. Ausländer, die die in den Bestimmungen des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes festgelegten Bedingungen erfüllen, können mit der Genehmigung der zuständigen Behörden türkische Staatsbürger werden. Diese Ausländer, die eine der verschiedenen Kategorien von Einbürgerungsfällen, die im türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt sind, erfüllen müssen, können die türkische Staatsbürgerschaft nicht erwerben, wenn sie eine dieser Kategorien nicht erfüllen. Eine dieser Kategorien ist der Weg der allgemeinen Einbürgerung. Die allgemeine Einbürgerung, die der übliche Weg zum Erwerb der Staatsbürgerschaft mit der Entscheidung der zuständigen Behörde ist, ist ein häufig bevorzugter Weg, und es ist auch der Weg zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft mit den meisten Bedingungen. In unserem Artikel werden, nachdem wir die Systematik des nachträglichen Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft und die allgemeinen Merkmale des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft mit Entscheidung der zuständigen Behörde erwähnt haben, die Einbürgerung im Allgemeinen und ihre Bedingungen diskutiert.

ERWERB DER TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT IM ALLGEMEINEN UND ERWERB DER TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH ENTSCHEIDUNG DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE
Die wichtigste Quelle für das Staatsangehörigkeitsrecht ist das türkische Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 (TCC). Der Zweck des Gesetzes wird in Artikel 1 wie folgt erläutert: “Festlegung der Verfahren und Grundsätze für die Durchführung von Arbeiten und Verfahren zum Erwerb und Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit”. Das TCC besteht aus drei Abschnitten: “Zweck, Anwendungsbereich, Definitionen und Ausführung von Staatsbürgerschaftsdienstleistungen”, “Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft”, “Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft”, “Gemeinsame Bestimmungen” und “Verschiedene Bestimmungen”. (1) Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft wird in zwei Gruppen eingeteilt: “durch Geburt” oder “später”. (2)

Die Staatsbürgerschaft, die eine Person nach der Geburt oder aus einem anderen Grund als der Geburt erwirbt, wird als “erworbene Staatsbürgerschaft” bezeichnet. (3) Sie ist wie die primäre Staatsbürgerschaft unbefristet. Es gibt keinen Unterschied in Bezug auf Rechte und Pflichten. Nach dem TCC kann die erworbene türkische Staatsbürgerschaft “durch die Entscheidung der zuständigen Behörde”, “durch Adoption” oder “durch Ausübung des Wahlrechts” erworben werden. (4) Der Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit auf dem allgemeinen Weg ist der normale Weg zum Erwerb der Staatsangehörigkeit durch eine Entscheidung der zuständigen Behörde. Er ist unter der Überschrift “Voraussetzungen für die Antragstellung” geregelt. In der TVK Nr. 5901

Nomer, E.: Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 2018, 65-66.
Erdem, B.: Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 2016, S. 74.
Fişek, H.: Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 1959, S. 52.
Erten, F.: “Evaluations on the Provisions of the Draft Turkish Citizenship Law on the Acquisition of Turkish Citizenship”, Ankara Bar Association Journal, 2008, S.4, S. 41.
Nachdem zunächst in Artikel 10 die allgemeinen Grundsätze für den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Entscheidung der zuständigen Behörde geregelt sind, (5) regelt Artikel 11 den allgemeinen Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit. (6) In diesem Artikel werden die Voraussetzungen aufgeführt, die ein Ausländer erfüllen muss, um die türkische Staatsangehörigkeit durch Entscheidung der zuständigen Behörde zu beantragen. Diese Voraussetzungen sind in sieben Unterabsätzen aufgeführt. (7) Mit der Änderung mit der Nummer 7039 wurde der zweite Absatz des Artikels aufgehoben. In diesem Absatz wurde eine Bedingung hinzugefügt, die der Ministerrat nach seinem Ermessen bei einem Ausländer, der die Staatsbürgerschaft beantragt, prüfen kann. (8)

Das Gesetz Nr. 403 über die türkische Staatsbürgerschaft (Gesetz Nr. 403 TCC) enthält eine ähnliche Regelung. (9) Artikel 6 des Gesetzes enthält unter der Überschrift “Einbürgerung im Allgemeinen” eine Regelung, die parallel zu der Regelung in Artikel 11 des TCC Nr. 5901 ist. (10)

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch eine Entscheidung der zuständigen Behörde erfolgt auf Antrag von Einzelpersonen. Der Wunsch von Personen, eingebürgert zu werden, und der Wunsch des Staates, Personen, die einen bestimmten Lebenswandel führen, die Staatsbürgerschaft zu verleihen, gehen Hand in Hand. Gründe wie der langjährige Aufenthalt und die Geburt stellen einen Beweis für eine bestimmte Lebensführung dar. (11) Zu diesen Gründen gehört auch die Tatsache, dass die Person enge materielle oder moralische Bindungen zu dem Staat hat, in den sie eingebürgert werden soll. (12)

In Artikel 10 des TCC Nr. 5901 heißt es: “Ein Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, kann die türkische Staatsbürgerschaft durch die Entscheidung der zuständigen Behörde erwerben, wenn er die in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllt. Die Erfüllung der geforderten Bedingungen verleiht jedoch kein absolutes Recht auf den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft”.
Artikel 11 des TCC Nr. 5901 legt fest, dass “Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben wollen
a) Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit nach ihrem eigenen nationalen Recht oder, wenn sie staatenlos sind, nach türkischem Recht,
b) sich in der Türkei für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung aufzuhalten,
c) durch ihr Verhalten zu bestätigen, dass sie beschlossen haben, sich in der Türkei niederzulassen,
ç) Keine Krankheit zu haben, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt,

d) gute Sitten zu haben,
e) ausreichend Türkisch zu sprechen,
f) ein Einkommen oder einen Beruf zu haben, der den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen in der Türkei sichert,
g) Kein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu haben,
Bedingungen gesucht werden.”

Doğan, V.: Türkisches Staatsbürgerschaftsrecht, Ankara 2018, S. 64.
Erdem, S. 92.
Tiryakioğlu, B.: “Erwerb der Staatsbürgerschaft mit der Entscheidung der zuständigen Behörde gemäß dem Entwurf des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes”, Symposium zum Entwurf des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes, 2008, S. 82.
Seviğ, M.: Privatrecht der Staaten, Istanbul 1983, S. 100.
Nomer, S. 75.
Doğan, S. 65.
Die gegenseitige Zustimmung zu diesen Wünschen reicht jedoch nicht aus, um die Staatsbürgerschaft zu erwerben, da auch bestimmte Verpflichtungen erfüllt werden müssen. (13) Der Erwerb der Staatsbürgerschaft ist ein wichtiges Thema. Das Bestehen eines Loyalitätsbandes ist offensichtlich. Sie bewirkt erhebliche Veränderungen im Leben des Einzelnen. Darüber hinaus wirkt er sich nicht nur auf das Leben des Einzelnen aus, sondern hat auch sehr wichtige internationale Implikationen. Daher ist es verwerflich, die von den Staaten auferlegten Bedingungen für die Einbürgerung zu ignorieren. (14) Der Staat hat die Macht, über seine Bürger zu bestimmen. Dies hängt mit der Souveränität des Staates und der Hoheit über sein Territorium zusammen. (15) Der Ermessensspielraum der Verwaltung ist innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse zu bewerten. (16) Daher bedeutet die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen nicht, dass die Staatsangehörigkeit absolut erworben wird. (17) Diese Schlussfolgerung ergibt sich auch aus Artikel 10 des TCC Nr. 5901. Das Vorhandensein eines Ermessensspielraums der Verwaltung ist also eindeutig. Das Ermessen der Verwaltung ist jedoch nicht unbegrenzt und unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle. (18) Es handelt sich um ein Recht, das den durch das Gesetz und die allgemeinen Rechtsgrundsätze festgelegten Bedingungen unterliegt und “im Einklang mit dem öffentlichen Interesse” und “nach objektiven Grundsätzen” ausgeübt werden muss. (19) Es ist jedoch zu betonen, dass die Gerichte die Entscheidungen der Verwaltung nicht überprüfen können. (20) Es wäre ein richtiger Ansatz, das Ermessen der Verwaltung als eine Beurteilung der Zweckmäßigkeit auszudrücken. (21) Die zuständige Behörde sollte ihr Ermessen mit einer Begründung ausüben und nicht vom Grundsatz der Rechtmäßigkeit abweichen, d. h. sie sollte die Anträge von Personen nicht aus Gründen ablehnen, die nicht im Gesetz stehen. (22) Es ist auch nicht akzeptabel, durch eine Verordnung eine Bedingung einzuführen, die nicht im Gesetz steht. Zweck der Verordnung ist es, die Bestimmungen des Gesetzes zu verdeutlichen. (23)

Nomer, S. 75.
Nomer, S. 76.
Berki, Ş: “Devletler Hususi Hukukunda Tabiiyet, Yabancıların Kanunlar İhtilafı ve Yargılama Usülünün Tatbiki Prensipleri”, Ankara Üniversitesi Hukuk Fakültesi Dergisi, 1950, C.7, S.1, S.222.
Alan, N: “Türk İdari Yargında Yerindelik ve Takdir Yetkisi Değerlendirmesi”, Türkiye İdari Yargıda Son Gelişmeler Sempozyumu, Ankara 1982, S.10 -12.
Güngör, G: Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 2018, S. 77.
Ekşi, N: “Fälle zum türkischen Staatsangehörigkeitsrecht im Lichte der Entscheidungen des Staatsrates”, Istanbul 2008, S. 73.
Nomer, S. 79.
Doğan, S. 61.
Güngör, S. 78.
Atay, E: Verwaltungsrecht, Ankara 2006, 399- 406.
Doğan, S. 62.
Es gibt auch Systeme, in denen die Einbürgerung für Personen, die die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, obligatorisch ist. In diesen Systemen stellen die Justizbehörden fest, ob die für die Einbürgerung beantragten Voraussetzungen in der Person erfüllt sind. (24)

An dieser Stelle muss ein Problem angesprochen werden. Die Frage, ob die in Artikel 11 des HKÜ geregelten Voraussetzungen auch bei anderen Arten des Erwerbs durch Entscheidung der zuständigen Behörde erforderlich sind, muss geklärt werden. (25) Wir stellen fest, dass diese Voraussetzungen auch bei anderen Arten des Erwerbs durch Entscheidung der zuständigen Behörde im HKÜ Nr. 403 erforderlich sind. Bei der außerordentlichen Einbürgerung und der Wiedereinbürgerung werden meist die Voraussetzungen für die Einbürgerung im Allgemeinen verlangt. Im türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 erweckt Artikel 11 zwar den Eindruck allgemeiner Antragsbedingungen

Es zeigt sich, dass die auf den Artikel folgenden Bestimmungen unabhängig sind und separate Bedingungen enthalten. Die allgemeine Regelung über den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Entscheidung der zuständigen Behörde findet sich in Artikel 15 des TCCPR. In dem Artikel “Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit im Allgemeinen” wird der allgemeine Rahmen für alle Artikel abgesteckt.(26)
Im Vergleich zu anderen Fällen des Erwerbs sind für den einfachen Erwerb die meisten Bedingungen erforderlich. Für Personen, die noch nie die türkische Staatsangehörigkeit besessen haben und die nicht in den Genuss anderer Sonderbestimmungen kommen können, für Personen, die die Staatsangehörigkeit der TRNC gemäß Artikel 42 erworben haben, und für Kinder, die nicht unter der Obhut ihrer Eltern stehen oder aus irgendeinem Grund nicht mit ihnen zusammen behandelt wurden, gelten die Bestimmungen über den Erwerb der Staatsangehörigkeit im Allgemeinen, um die türkische Staatsangehörigkeit zu erwerben, wenn sie erwachsen sind. (27)

Artikel 19 (28) des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine allgemeine Bestimmung und nennt das Innenministerium als zuständige Behörde für Entscheidungen zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Beschluss der zuständigen Behörde

Doğan, S. 61.
Güngör, S. 85.
Güngör, S. 86.
Güngör, S. 86.
Gemäß Artikel 19 des TCC Nr. 5901 “wird für Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft durch die Entscheidung der zuständigen Behörde erwerben wollen und die die erforderlichen Voraussetzungen für den Antrag erfüllen, eine Staatsbürgerschaftsakte erstellt und dem Ministerium zur Entscheidung vorgelegt. Als Ergebnis der vom Ministerium durchzuführenden Prüfung und Nachforschungen können diejenigen, deren Status als angemessen erachtet wird, die türkische Staatsbürgerschaft mit Entscheidung des Ministeriums erwerben, und die Anträge derjenigen, deren Status nicht als angemessen erachtet wird, werden vom Ministerium abgelehnt.”
(29). (29) Gemäß Artikel 20 des TCC wird die Person, die die türkische Staatsbürgerschaft beantragt, mit dem Datum der Entscheidung der zuständigen Behörde türkischer Staatsbürger. Diese Entscheidung ist nicht rückwirkend. (30)

Artikel 18 des TWC regelt die Kommissionen für die Beantragung der Staatsbürgerschaft. (31) Die Kommissionen für die Beantragung der Staatsbürgerschaft, die in jeder Provinz gesondert eingerichtet werden, prüfen, ob die vom Gesetz geforderten Bedingungen erfüllt sind. Die erstellten Berichte werden an das Innenministerium weitergeleitet. Die Personen, die die Kommission bilden, und ihre Arbeitsweise werden durch eine Verordnung festgelegt. (32)

In dem bisherigen Teil meines Artikels haben wir die Systematik des Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit, den nachträglichen Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit und die allgemeinen Merkmale des Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit durch die Entscheidung der zuständigen Behörde behandelt. In der Fortsetzung des Artikels werden die Einbürgerung im Allgemeinen und ihre Bedingungen, die im elften Artikel des TWC Nr. 5901 geregelt sind, diskutiert.

DIE BEDINGUNG DER VOLLJÄHRIGKEIT UND DER UNTERSCHEIDUNGSBEFUGNIS
Um die türkische Staatsbürgerschaft allgemein zu erwerben, muss die Person erstens volljährig sein und über die Fähigkeit zur Unterscheidung verfügen. Eine urteilsfähige Person kann mit ihren eigenen Handlungen Rechte und Pflichten haben. (33) Nach der TVK und der Verordnung zur Durchführung der TVK Nr. 5901 (TVKUY) bestimmt sich die Volljährigkeit und die Entscheidungsbefugnis einer Person nach ihrem nationalen Recht. Wenn sie staatenlos ist, unterliegt sie dem türkischen Recht.(34)

Güngör, S. 86.
Nomer, S. 79
Artikel 18 des TVK Nr. 5901 lautet: “Die Feststellung, ob Ausländer, die die türkische Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 11 und 16 erwerben wollen, die erforderlichen Antragsvoraussetzungen erfüllen, wird von der in den Provinzen eingerichteten Kommission zur Prüfung von Staatsangehörigkeitsanträgen getroffen. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission wird durch eine Verordnung festgelegt.”
Erdem, S. 97-98.
Erdem, S. 98.
Güngör, S. 87.
Im türkischen Recht werden gemäß dem Zivilgesetzbuch Personen als voll geschäftsfähig, geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig und unbeschränkt geschäftsfähig eingestuft.(35)

Voll geschäftsunfähige und nicht urteilsfähige Personen können die Einbürgerung nicht beantragen. (36) Nicht beschränkt geschäftsfähige, volljährige und urteilsfähige Ausländer können den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit selbst beantragen. Eingeschränkt geschäftsfähige Personen, d. h. Minderjährige und beschränkt Geschäftsfähige, die ein Einsichtsrecht haben (37), müssen die Genehmigung der Vormundschaftsbehörde und der Aufsichtsbehörde einholen, um die Staatsbürgerschaft beantragen zu können.(38) Personen, denen ein rechtlicher Betreuer bestellt wurde, können ihren Antrag selbst stellen (39), ohne die Genehmigung ihres rechtlichen Betreuers einzuholen, ebenso wie voll Geschäftsfähige.(40)

Diese Bestimmung des TPL unterscheidet sich von der Internationalen Privat- und Verfahrensordnung(41). (42) In Artikel 4 des TPL ist festgelegt, dass Staatenlose und Flüchtlinge ihren Wohnsitz oder, wenn es keinen Wohnsitz gibt, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort und, wenn es keinen Wohnsitz gibt, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, und wenn es keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort gibt, dann wird die Klage am Wohnsitz des Staatenlosen und des Flüchtlings eingereicht.

Akıntürk, T. – Ateş Karaman, D.: Zivilrecht Dersleri, Ankara 2009, S. 128 – 135.
Nomer, S. 81.
Artikel 16 des Zivilgesetzbuchs lautet: “Minderjährige und beschränkt Geschäftsfähige können ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter keine Verpflichtungen durch eigenes Handeln eingehen. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich beim unentgeltlichen Erwerb und bei der Ausübung von Rechten, die eng mit der Person verbunden sind.”
Artikel 463/2 des Zivilgesetzbuches regelt die “Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung der Person unter Vormundschaft”.
Artikel 429 des Zivilgesetzbuches ist wie folgt geregelt: “Einer volljährigen Person, bei der eine Einschränkung ihrer Handlungsfähigkeit zu ihrem Schutz für notwendig erachtet wird, obwohl kein ausreichender Grund für ihre Einschränkung vorliegt, wird ein rechtlicher Betreuer bestellt, der in folgenden Angelegenheiten zu Rate gezogen wird:
Einreichung einer Klage und Schlichtung,
Kauf, Verkauf, Verpfändung und Begründung anderer dinglicher Rechte an unbeweglichen Sachen,
Kauf, Verkauf und Verpfändung von begebbaren Wertpapieren,
Bauarbeiten außerhalb der Grenzen der ordentlichen Verwaltung,
Kreditvergabe und Kreditaufnahme,
Nicht die Hauptsumme nehmen,
Verzeihen,
Eingehen von Devisenverpflichtungen,
Übernahme einer Bürgschaft.
Unter denselben Voraussetzungen kann die Befugnis zur Verwaltung des Vermögens einer Person widerrufen werden, unbeschadet des Rechts, über die Erträge nach Belieben zu verfügen.”

Nomer, S. 81.
Artikel 4/a des Gesetzes über internationales Privatrecht und -verfahren ist wie folgt geregelt: “Für Staatenlose und Flüchtlinge gilt das Recht des Wohnsitzes oder, in Ermangelung dessen, das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts oder, in Ermangelung dessen, das Recht des Landes, in dem sich die Person zum Zeitpunkt der Klageerhebung befindet”.
Nomer, E.: Privatrecht der Staaten, Istanbul 2011, S. 287.
Es gilt das Recht des Landes, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Klageerhebung befindet. (43) Da ein Staatenloser, der sich seit fünf Jahren in der Türkei aufhält und die Absicht hat, sich in der Türkei niederzulassen, seinen Wohnsitz in der Türkei hat, ist das türkische Recht auf ihn anzuwenden. Die Feststellung, ob er/sie volljährig und geschäftsfähig ist, wird nach dem türkischen Zivilgesetzbuch getroffen. Entsprechende Regelungen finden sich in den Artikeln 10 und 13 des türkischen Zivilgesetzbuches. Es kann gesagt werden, dass Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben oder die besonderen Vorschriften für die Eheschließung erfüllen, und Minderjährige, die das fünfzehnte Lebensjahr vollendet haben, als Erwachsene gelten. Lebensjahr vollendet haben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Urteilsfähigkeit gegeben, wenn die Person nicht aufgrund von Minderjährigkeit, Geisteskrankheit, Trunkenheit oder aus einem dieser Gründe der Fähigkeit zum vernünftigen Handeln beraubt ist.

III. AUFENTHALTSBEDINGUNG IN DER TÜRKEI
Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch muss der Antragsteller, um die türkische Staatsbürgerschaft im Rahmen des allgemeinen Verfahrens zu erwerben, rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung fünf Jahre lang in der Türkei wohnen. (44) Dies ist auch im türkischen Zivilgesetzbuch geregelt. (45) Mit dieser Bestimmung soll sichergestellt werden, dass sich der antragstellende Ausländer an das Land und die Gesellschaft anpasst, für die er sich bewirbt. (46) Verschiedene Staaten sehen unterschiedliche Zeiträume vor, aber der Fünfjahreszeitraum steht im Einklang mit dem internationalen Recht. (47)

Der Fünfjahreszeitraum muss in Übereinstimmung mit dem türkischen Recht verbracht werden. Der Ausländer muss das Passgesetz und das Gesetz über Aufenthalt und Reisen von Ausländern einhalten. Der Ausländer muss mit einem Visum gemäß dem Passgesetz in die Türkei eingereist sein und eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß dem Gesetz über den Aufenthalt und das Reisen von Ausländern erhalten haben. (48) Wenn ein Ausländer auf andere Weise in die Türkei eingereist ist oder seine Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert hat, obwohl sie abgelaufen ist, kann sein Aufenthalt in der Türkei als Verstoß gegen das türkische Recht betrachtet werden. (49) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschriften

Erdem, S. 99.
Artikel 11.b der TVK Nr. 5901 ist wie folgt geregelt: “sich rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung fünf Jahre lang ununterbrochen in der Türkei aufgehalten zu haben”.
Güngör, S. 88; Artikel 15/1 -b des TCCPR ist wie folgt geregelt: “Rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung fünf Jahre lang ohne Unterbrechung in der Türkei gewohnt zu haben”.
Erdem, S. 101.
Güngör, S. 89.
Erdem, S. 102.
Doğan, S. 69.
Da der Antragsteller außerdem gegen Artikel 15 (50) des HKÜ verstößt, kann er die türkische Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 11 des HKÜ nicht erwerben. (51) Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist ebenfalls im HKÜ geregelt. (52) In Artikel 16 der Verordnung heißt es außerdem, dass der Antrag von Personen ohne Aufenthaltserlaubnis nicht angenommen wird. Der Aufenthalt eines Antragstellers, der eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, aber nicht die Absicht bekundet, sich in der Türkei niederzulassen, gilt nicht als gültiger Aufenthalt. (53) Artikel 71 des TCCPR enthält eine ähnliche Bestimmung. Demnach wird “der Aufenthalt in der Türkei ohne legale Aufenthaltserlaubnis oder mit einer Aufenthaltserlaubnis, die zu Zwecken wie Asyl oder Asylbewerber, Asylsuchende, Ausbildung, touristische Zwecke, Begleitung eines Kindes in der Ausbildung, Behandlung oder mit einem Ausweis des Personals einer ausländischen Mission, der diplomatische oder konsularische Immunität gewährt, erworben wurde, nicht als gültiger Aufenthalt für den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit anerkannt. “(54) In der Fortsetzung des Artikels wird jedoch geregelt, dass Aufenthaltserlaubnisse, mit Ausnahme von Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis zu touristischen Zwecken erhalten, mit einem Aufenthalt aus einem nachträglich für gültig erachteten Grund verbunden werden können und dass die früheren Zeiten in die Berechnung der Aufenthaltszeiten einbezogen werden. (55) Ein weiterer Punkt, der hier erwähnt werden sollte, ist die Situation ausländischer Studenten und ihrer Eltern, die türkische Staatsbürger oder Inhaber des Aufenthaltsrechts sind und die gemeinsam mit ihnen den Zweck des Aufenthalts in der Türkei angeben. Ein Problem stellt die Frage dar, ob die Studienzeit dieser ausländischen Studenten als Aufenthaltszeit angerechnet wird oder nicht. Diese Frage ist in der Gesetzgebung rätselhaft. Sie ist nicht eindeutig geregelt. In einem Fall aus dem Jahr 2014, der vor dem Staatsgerichtshof verhandelt wurde, beantragte ein ausländischer Student, der seit fünf Jahren mit seiner türkischstämmigen Mutter in der Türkei wohnte, die türkische Staatsbürgerschaft.

In Artikel 15 des TCC Nr. 5901 heißt es: “Der Aufenthalt eines Ausländers ist der Aufenthalt in der Türkei in Übereinstimmung mit dem türkischen Recht. Ein Ausländer, der die türkische Staatsangehörigkeit erwerben möchte, kann sich während der für den Antrag erforderlichen Aufenthaltsdauer insgesamt höchstens sechs Monate außerhalb der Türkei aufhalten. Die außerhalb der Türkei verbrachten Zeiten werden auf die in diesem Gesetz festgelegten Aufenthaltszeiten angerechnet.”
Erdem, S. 102.
Artikel 3/1-h des AEU-Vertrags lautet: “Aufenthalt: Die Anwesenheit des Ausländers in der Türkei mit einer legalen Aufenthaltserlaubnis”.
Artikel 16/2-c des AEUV ist wie folgt geregelt: “Aufenthalt: Die Anwesenheit eines Ausländers in der Türkei ohne legalen Aufenthaltstitel oder mit einem legalen Aufenthaltstitel, aber ohne die Absicht, sich in der Türkei niederzulassen, und zu Zwecken wie Asyl oder Asylbewerber, Asylsuchende, Ausbildung, Tourismus, Begleitung eines Kindes in der Ausbildung, Behandlung”.
Artikel 71/1-ç des AEUV ist wie folgt geregelt: “Der Aufenthalt in der Türkei ohne legale Aufenthaltserlaubnis oder mit einer Aufenthaltserlaubnis, die zu Zwecken wie Asyl oder Asylbewerber, Flüchtling, Asylsuchender, Bildung, Tourismus, Begleitung eines Kindes in der Ausbildung, Behandlung erlangt wurde, die nicht die Absicht erkennen lässt, sich in der Türkei niederzulassen, obwohl sie legal ist, oder mit dem Ausweis des Personals einer ausländischen Mission, der Immunität mit diplomatischen oder konsularischen Privilegien gewährt, wird nicht als gültiger Aufenthalt für den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit anerkannt.”
In Artikel 71/1-d des TWCIP heißt es: “Die Gründe für den Aufenthalt, die beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nicht akzeptiert werden, und die früheren Aufenthaltszeiten werden auch dann berücksichtigt, wenn die Person, die sich in der Türkei aufhält, später aus einem als gültig erachteten Grund mit dem Aufenthalt verbunden wird. Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis zu touristischen Zwecken in der Türkei aufhalten.”
Die Verwaltung lehnte den Antrag des Klägers mit der Begründung ab, dass der Kläger türkischer Staatsbürger sei. (56) Die Entscheidung des Gerichtshofs lautet wie folgt: “Da die Mutter des Klägers türkische Staatsbürgerin ist und in der Türkei wohnt, steht der Berücksichtigung der Zeiten, in denen der Kläger, der bei seiner Mutter wohnt, eine Ausbildung absolviert, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nichts im Wege, während die Zeiten, in denen sich andere Ausländer, die sich nicht in einer ähnlichen Situation wie der Kläger befinden, zu Ausbildungszwecken in der Türkei aufhalten, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass sich Ausländer, deren Eltern türkische Staatsangehörige sind oder die über ein Aufenthaltsrecht verfügen, das auf eine Niederlassung in der Türkei hindeutet, zu Ausbildungszwecken in der Türkei aufhalten, verhindert daher nicht, dass die zu Ausbildungszwecken in der Türkei verbrachte Zeit bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer berücksichtigt wird. Eine weitere Bestimmung des TVKUY besagt, dass die Aufenthaltserlaubnis bis zum Abschluss des Verfahrens zur Beantragung der Staatsbürgerschaft gültig bleiben muss. Im AEUV und in der Verordnung ist auch festgelegt, dass dieser Zeitraum ununterbrochen sein muss. Außerdem wird dieser Zeitraum rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung berechnet, und der Fünfjahreszeitraum muss am Tag der Antragstellung abgeschlossen sein. Das Gesetz erlaubt es dem Ausländer, die Türkei innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums zu verlassen, sofern er insgesamt zwölf Monate nicht überschreitet. Diese Zwölfmonatsfrist wurde mit der Änderung Nr. 7039 eingeführt. Vor dieser Änderung betrug diese Frist sechs Monate. Dieser Zwölfmonatszeitraum unterbricht die fünfjährige Aufenthaltsdauer nicht. Außerdem wird dieser Zeitraum auf die Aufenthaltsdauer in der Türkei angerechnet. (57) Dies ist eine Regelung zugunsten des Antragstellers. Das aufgehobene Gesetz Nr. 403 regelte, dass der Antragsteller sechs Monate im Ausland verbringen kann, dieser Zeitraum die fünfjährige Aufenthaltsdauer nicht unterbricht, aber dieser Zeitraum wird nicht auf die fünfjährige Aufenthaltsdauer angerechnet. (58)

Der Aufenthalt in der Türkei bedeutet nicht, dass der Ausländer einen Wohnsitz oder einen Aufenthaltsort hat; es reicht aus, dass der Ausländer in der Türkei wohnt. Der Zweck des Aufenthalts ist entscheidend. Es kann nicht behauptet werden, dass Flüchtlinge oder ein Wissenschaftler, der sich zu Forschungszwecken in der Türkei aufhält, oder ein Unternehmer, der für einen kurzen Zeitraum in die Türkei kommt, um ein Unternehmen zu gründen, zum Zweck des Aufenthalts in die Türkei gekommen sind. Daher werden sie nicht als gültige Einwohner betrachtet.(59)

10 D, 03.04.2014 T und E2013/5623- K.2014/2100
Güngör, S. 91.
Dal, K.: Nr. 403 Türkisches Staatsbürgerschaftsgesetz, Ankara 1965, S.32 ; Artikel 9 der Verordnung über die Durchführung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 403: “Der Aufenthalt eines Ausländers ist der Aufenthalt in der Türkei in Übereinstimmung mit dem türkischen Recht. Die Anwesenheit des Ausländers außerhalb der Türkei unterbricht die Aufenthaltsdauer nicht, sofern sie insgesamt sechs Monate nicht überschreitet. Die außerhalb der Türkei verbrachte Zeit wird jedoch nicht auf die Aufenthaltsdauer angerechnet”.
Ekşi, N. : Ausländer und internationales Schutzrecht, Istanbul 2018, S.165.
Das Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (LFIP) regelt die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Türkei zwischen Artikel 5 und Artikel 49 des Gesetzes. Nach Artikel 19 des Gesetzes müssen diejenigen, die sich länger als neunzig Tage in der Türkei aufhalten wollen oder die den durch ein Visum oder eine Visumbefreiung gewährten Zeitraum überschreiten wollen, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. (60) Die Aufenthaltserlaubnis wird bei den Konsulaten beantragt. (61) In besonderen Fällen ist es auch möglich, einen Antrag bei den Gouverneuren zu stellen. (62)

Der vorübergehende und dringende Schutz (63), der Inhabern von vorübergehendem Schutz, d. h. Personen, die ihr Land verlassen mussten und nicht in das Land zurückkehren können, das sie verlassen haben, massenhaft gewährt wird, berechtigt nur zum Aufenthalt in der Türkei. Diesen Personen wird ein Ausweis für vorübergehenden Schutz ausgestellt. Ihre Anwesenheit in der Türkei kann nicht als Aufenthaltsgenehmigung gewertet werden, die eine Voraussetzung für die Beantragung der Staatsbürgerschaft ist. Sie berechtigt auch nicht zum Übergang zu einer Aufenthaltserlaubnis.(64) Daher können diese Personen keinen Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft stellen.(65)

In der Akte des Antragstellers muss “ein von der Provinzpolizeidirektion auszustellendes Dokument mit den Daten der Ein- und Ausreise sowie der Einreise vorhanden sein, aus dem hervorgeht, dass sich der Antragsteller ab dem Datum der Antragstellung fünf Jahre lang ununterbrochen in der Türkei aufgehalten hat” (66).

Obwohl das Gesetz keine Regelung für den Fall enthält, dass der Auslandsaufenthalt zwölf Monate überschreitet, sollte dieser Zeitraum abgezogen werden.

In Artikel 19 des LFIP heißt es: “Ausländer, die sich länger als die durch ein Visum oder eine Visumbefreiung erlaubte Zeit oder länger als neunzig Tage in der Türkei aufhalten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten genutzt wird.”
Artikel 21/1 des LFIP lautet: “Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist bei den Konsulaten des Landes zu stellen, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt oder in dem er sich rechtmäßig aufhält.”
Artikel 22/1 des LFIP lautet: “In folgenden Fällen kann der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ausnahmsweise bei den Gouverneuren gestellt werden.”
Artikel 91/1 des LFIP lautet: “Vorübergehender Schutz kann Ausländern gewährt werden, die gezwungen waren, ihr Land zu verlassen, die nicht in das Land zurückkehren können, aus dem sie ausgereist sind, die in Massen an unseren Grenzen ankommen oder diese überschreiten, um dringenden und vorübergehenden Schutz zu suchen.”
In Artikel 25 der Verordnung über den vorübergehenden Schutz heißt es: “Der Ausweis über den vorübergehenden Schutz berechtigt zum Aufenthalt in der Türkei. Dieses Dokument wird jedoch nicht als gleichwertig mit der Aufenthaltserlaubnis oder den Dokumenten, die die Aufenthaltserlaubnis ersetzen, angesehen, gewährt nicht das Recht auf Übergang zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis, seine Dauer wird nicht auf die Gesamtdauer der Aufenthaltserlaubnis angerechnet und gibt dem Inhaber nicht das Recht, die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen.”
Nomer, S. 84.
Artikel 17/1 des TWKUY ist wie folgt geregelt: “Für den Ausländer, der die türkische Staatsangehörigkeit erwerben möchte und die erforderlichen Voraussetzungen für den Antrag erfüllt, wird von der Antragsbehörde ein Dossier mit den folgenden Unterlagen erstellt.”
Man kann sagen, dass dies bedeutet. In der Verordnung ist festgelegt, dass ein Auslandsaufenthalt von insgesamt mehr als sechs Monaten innerhalb des Aufenthaltszeitraums zu einer Unterbrechung des Aufenthalts führt.(67) In Artikel 16 der Verordnung ist außerdem festgelegt, dass Staatsbürgerschaftsanträge von Personen, die sich nicht fünf Jahre lang ununterbrochen im Land aufgehalten haben, nicht angenommen werden.(68) Daher sollte der Auslandsaufenthalt nicht länger als zwölf Monate dauern.

In der Verordnung ist geregelt, dass die Zeiten vor der Unterbrechung nicht berücksichtigt werden. (69) Dies ist wichtig für den späteren Antrag. Diese Daten werden bei der Berechnung der für den Folgeantrag erforderlichen Aufenthaltsdauer berücksichtigt. (70)

Eine Sonderregelung wurde für die Berechnung der Aufenthaltsdauer eingeführt, wenn der Antragsteller türkischer Abstammung war. Nach dem vorläufigen Artikel 1/b des TPL betrug die Dauer des Aufenthalts in der Türkei für diese Personen zwei Jahre. Diese Regelung galt jedoch nur für Anträge, die bis zum 31. 12. 2010 gestellt wurden. (71) Es gibt also keine solche Sondersituation mehr.

VORAUSSETZUNG FÜR DIE ENTSCHEIDUNG, SICH IN DER TÜRKEI NIEDERZULASSEN
Das TCC legt fest, dass der Ausländer, der die Staatsbürgerschaft beantragt, seine Absicht, sich in der Türkei niederzulassen, durch sein Verhalten bestätigen muss. (72) Diese Regelung steht im Einklang mit dem internationalen Recht. Denn die Absicht, sich in der Türkei niederzulassen, wird von einigen Ländern als stärkere Bindung angesehen als die Tatsache, in dem Land geboren zu sein. (73) Daher muss der Ausländer, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, nicht nur in der Türkei wohnen, sondern auch durch sein Verhalten zeigen, dass er beschlossen hat, sich in der Türkei niederzulassen.

67 Art. 71/1- c AEUV lautet: “Hält sich der Ausländer innerhalb des Aufenthaltszeitraums insgesamt länger als sechs Monate außerhalb der Türkei auf oder hält er sich länger als sechs Monate in der Türkei auf, ohne eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu besitzen oder ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, so endet der Aufenthaltszeitraum und die davor liegenden Aufenthaltszeiten werden nicht berücksichtigt.”

68 Art. 16/2 der TWCIP ist wie folgt geregelt: “Die Antragsbehörde führt eine Vorprüfung bei dem Ausländer durch, der die türkische Staatsangehörigkeit erwerben möchte”.

69 Art. 71/1-c AEUV lautet: “Hält sich der Ausländer innerhalb seines Aufenthaltszeitraums insgesamt länger als sechs Monate außerhalb der Türkei auf oder hält er sich länger als sechs Monate in der Türkei auf, ohne eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu besitzen oder ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, wird sein Aufenthaltszeitraum unterbrochen und die davor liegenden Aufenthaltszeiten werden nicht berücksichtigt.”

70 Güngör, S. 90.

71 Der vorläufige Artikel 1 des Gesetzes über die Aufenthaltsgenehmigung besagt: “Die in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b) festgelegte Aufenthaltsdauer wird für türkischstämmige Ausländer bis zum 31.12.2010 auf zwei Jahre festgesetzt.”

72 11.1.c) Mit ihrem Verhalten bestätigen sie, dass sie beschlossen haben, sich in der Türkei niederzulassen,

73 Güngör, S. 93.

Mit dieser Bestimmung soll bestätigt werden, dass sich der Antragsteller an die türkische Gesellschaft angepasst hat und dass er entschlossen ist, diese Anpassung beizubehalten. Daher muss der Ausländer diese Anpassung und seine Entschlossenheit, diese Anpassung beizubehalten, durch sein Verhalten bestätigen. (74) Das Gesetz regelt nicht, welche Art von Verhalten bestätigt, dass der Ausländer beschlossen hat, sich in der Türkei niederzulassen. (75) Es gibt jedoch eine Bestimmung in der Verordnung, die dieses Verhalten festlegt. Die in dieser Vorschrift genannten Verhaltensweisen sind jedoch nicht zahlenmäßig begrenzt, sondern in Form von Stichproben. Die Bestimmung des Gesetzes besagt, dass “die Entscheidung, sich in der Türkei niederzulassen, durch den Erwerb von Immobilien in der Türkei, die Gründung eines Unternehmens, die Tätigung einer Investition, die Verlegung des Handels- und Geschäftszentrums in die Türkei, die Beschäftigung an einem Arbeitsplatz, für den eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, und ähnliche Handlungen oder die Eheschließung mit einem türkischen Staatsbürger, die Beantragung der Familienzusammenführung, das Vorhandensein eines Elternteils, eines Vaters, eines Geschwisters oder eines Kindes, das bereits die türkische Staatsbürgerschaft erworben hat, oder der Abschluss der Ausbildung in der Türkei bestätigt wird. “(15/1.c) als Beweis dafür, dass der antragstellende Ausländer die Absicht hat, sich in der Türkei niederzulassen.(76) Mit anderen Worten, diese Verhaltensweisen stellen eine Vermutung dar, dass die Person, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, die Absicht hat, in der Türkei zu leben.(77) Diese Beispiele können vervielfältigt werden.

In Artikel 16 der Verordnung wird davon ausgegangen, dass Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, sich aber zu Zwecken wie Asyl, Bildung, Tourismus, Begleitung ihrer Kinder zum Studium, Behandlung usw. in der Türkei aufhalten.(78) Daher wird erklärt, dass die Anträge dieser Personen nicht angenommen werden. In diesem Fall regelt die Verordnung sowohl die Tatsache, dass der Ausländer seine Ausbildung in der Türkei abgeschlossen hat, als ein Verhalten, das auf die Absicht hinweist, sich in der Türkei niederzulassen, als auch, dass ihre Anträge nicht angenommen werden. An diesem Punkt macht das Gesetz widersprüchliche Aussagen. Nach Gülin Güngör

Aybay, R: Staatsbürgerschaftsgesetz, Ankara 1982, S. 124.
Erdem, S. 103.
Güngör, S. 93.
Doğan, S. 71.
Artikel 16 des TCC besagt, dass “die Ehe mit einem türkischen Staatsbürger nicht direkt die türkische Staatsbürgerschaft verleiht. Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind und deren Ehe fortbesteht, können jedoch beantragen, die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Die Antragsteller müssen
a) in familiärer Einheit leben,
b) keine Tätigkeit ausüben, die mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbar ist,
c) keinen Zustand aufweisen, der ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen könnte”.
Er argumentiert, dass “unabhängig von der Art der in der Türkei erhaltenen Ausbildung, wenn sie durch andere Faktoren gestützt wird, dies je nach Art des Falles als ein Verhalten erscheinen kann, das darauf hinweist, dass der Antragsteller beschlossen hat, sich niederzulassen” (79)

BEDINGUNG DES NICHTVORLIEGENS EINER GEFÄHRLICHEN KRANKHEIT
Eine weitere Bedingung des TCC für die Annahme des Antrags eines Ausländers auf Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf dem allgemeinen Weg ist, dass der Ausländer nicht an einer Krankheit leidet, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. (80) Die öffentliche Gesundheit gehört zu einer besonderen Kategorie des öffentlichen Interesses wie die nationale Sicherheit und die öffentliche Moral. (81) Die Bestimmung zielt nicht darauf ab, dass der Antragsteller keine Krankheit hat, sondern dass er keine Krankheit hat, die eine Gefahr für diejenigen darstellt, mit denen er in der Gesellschaft in Kontakt kommt. (82) Aids oder Tuberkulose können in diesem Zusammenhang ein gutes Beispiel sein. Welche Krankheiten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen, sollte nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt des Antrags des Antragstellers bestimmt werden. (83) Nach Ansicht von Bahadır Erdem handelt es sich bei Artikel 11 Buchstabe ç TPC um eine Bestimmung, deren Rechtmäßigkeit im Hinblick auf die Menschenrechte umstritten ist. (84) Darüber hinaus stellt Gülin Güngör den Nutzen in Frage, der sich aus dem Zweck der Bestimmung ergibt, und argumentiert, dass sie umstritten ist, weil die Bestimmung verlangt, dass Personen, die seit mindestens fünf Jahren in der Türkei leben und mit der türkischen Gesellschaft in Kontakt sind, keine Krankheit haben, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen würde. (85)

Im Gegensatz zur Verordnung über die Durchführung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 403 enthält die TWCIP keine Erläuterungen dazu, was eine Krankheit ist, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt. Während die TWCIP die Formulierung “eine Krankheit, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt” für ausreichend hält (86), heißt es in der Verordnung zur Anwendung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 403: “Eine Krankheit, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt, ist eine Krankheit, die eine Gefahr für den Antragsteller selbst, die Personen, mit denen er in Kontakt kommt, und seine Umgebung darstellt,

Güngör, S. 93.
Artikel 11/ç des TCC besagt, dass “das Kind die Staatsbürgerschaft eines beliebigen Staates aufgrund eines von seinen Eltern ausgestellten
Dokument, das beweist, dass er/sie nicht gewinnen konnte”.

Gözler, K. – Kaplan, G: Einführung in das Verwaltungsrecht, Bursa 2012, S. 242.
Erdem, S. 104.
Doğan, V: Türkisches Staatsangehörigkeitsrecht, Ankara 2004, S. 80.
Erdem, S. 104.
Güngör, S. 94.
Artikel 15/1-ç des TWKUY: “Nicht an einer Krankheit leiden, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt”.
(87) Nach dem TVKUY hingegen muss der Gesundheitszustand der Person

(87) Nach dem TVKUY hingegen muss der Gesundheitszustand der Person durch ein vom Gesundheitsministerium erstelltes ärztliches Gutachten nachgewiesen werden.

DAS ERFORDERNIS EINES GUTEN LEUMUNDS
Eine weitere Voraussetzung für Ausländer, die den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf dem allgemeinen Weg gemäß dem TCC beantragen, ist, dass der Antragsteller über gute Sitten verfügen muss. (11.1.d.) Diese Anforderung kann als Beibehaltung eines Lebensstils ausgedrückt werden, der den türkischen Sitten und Traditionen und den Werten der türkischen Gesellschaft entspricht. (88) Sein/ihr Verhalten muss von der Gesellschaft begrüßt werden. Als Beispiel für das Verhalten einer Person mit guten Sitten kann angeführt werden, dass sie mit ihrer Kunst und ihrem Beruf für sich selbst und die Gesellschaft von Nutzen ist. (89) In der Verordnung wird erläutert, was es bedeutet, gute Sitten zu haben. Nach dem TVKUY ist eine Person mit guten Sitten eine Person, die “zeigt, dass sie gute Sitten hat, indem sie mit dem Verantwortungsbewusstsein handelt, das für das Zusammenleben in der Gesellschaft erforderlich ist, ihrer Umgebung mit ihrem Verhalten Vertrauen gibt und keine schlechten Gewohnheiten hat, die von der Gesellschaft nicht erwünscht sind und den Werten der Gesellschaft widersprechen” (90) Ausgehend von den Erklärungen der Verordnung ist es ziemlich schwierig, Personen mit guten Sitten zu identifizieren. Der Begriff ist äußerst vage und variabel. Ein Verhalten, das in einem bestimmten Zeitraum als sittlich einwandfrei angesehen wird, kann in der Zukunft als das Gegenteil wahrgenommen werden. Darüber hinaus schafft die Frage, wie die türkische Gesellschaft zu bestimmen ist, die den Entscheidungsmechanismus für den Ausdruck der guten Sitten in der türkischen Gesellschaft darstellt, Verwirrung. Unter diesen Umständen wäre der angemessenste Ausdruck für gute Sitten “eine Bedingung, die das Recht auf Ermessen der Verwaltung vorsieht” (91).

Die guten Sitten stehen im Zusammenhang mit den besonderen Kategorien des öffentlichen Interesses der öffentlichen Moral und der öffentlichen Ordnung. In der Verordnung zur Durchführung der TVK Nr. 403 heißt es außerdem, dass Handlungen wie Diebstahl, Schmuggel, Betrug, Fälschung und Täuschung Verhaltensweisen sind, die eine Person mit guten Sitten nicht tun würde.

87 Güngör, S. 94

88 Nomer, S. 85.

89 Doğan, S. 72.

90 Artikel 15/1 des TCCPR besagt, dass “der Aufenthalt eines Ausländers darin besteht, sich in der Türkei in Übereinstimmung mit dem türkischen Recht aufzuhalten. Ein Ausländer, der den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit beantragt, kann sich innerhalb des für den Antrag erforderlichen Aufenthaltszeitraums insgesamt höchstens sechs Monate außerhalb der Türkei aufhalten. Die außerhalb der Türkei verbrachten Zeiten werden auf die in diesem Gesetz festgelegten Aufenthaltszeiten angerechnet.”

91 Erdem, S. 105.

(92) Es ist klar, dass diese Verhaltensweisen nicht mit dem Grundsatz der guten Sitten vereinbar sind. Bei der Erwähnung des Gebots der guten Sitten sollte auch Artikel 16 Absatz ç des TCCPR erwähnt werden. Nach diesem Artikel werden die Anträge von Personen, “die wegen einer Straftat verfolgt werden oder die verurteilt oder inhaftiert sind”(93), nicht angenommen.(94)

Es ist Aufgabe der Sicherheitsdirektion der Provinz, zu entscheiden, ob die Person über gute Sitten verfügt oder nicht. (95) Darüber hinaus können Personen, die Straftaten gegen die sexuelle Freiheit begangen haben, nicht als sittlich einwandfrei angesehen werden, selbst wenn die Folgen der von ihnen begangenen Taten durch Amnestie beseitigt wurden. (96) Denn die Tatsache, dass die Verurteilungen und die Folgen der von diesen Personen begangenen Taten beseitigt wurden, ändert nichts daran, dass diese Personen diese Verhaltensweisen gegen die öffentliche Moral an den Tag gelegt haben.

VII. DIE VORAUSSETZUNG, AUSREICHEND TÜRKISCH SPRECHEN ZU KÖNNEN
Nach dem HKÜ ist Voraussetzung für die Annahme eines Antrags auf Erwerb der Staatsbürgerschaft auf dem allgemeinen Weg, dass der Antragsteller ausreichend Türkisch sprechen kann. (97) Die Fähigkeit, die Sprache des Landes zu sprechen, dessen Staatsbürgerschaft der Antragsteller erwerben möchte, ist eine Vermutung dafür, dass der Antragsteller in der Lage sein wird, sich an die in diesem Land lebende Gesellschaft anzupassen. (98) In diesem Fall muss der Antragsteller über ausreichende Türkischkenntnisse verfügen, um zu verstehen, was gesagt wird, und um sich ausdrücken zu können. (99) In Artikel 15 des HKÜ wird das Erfordernis, ausreichend Türkisch sprechen zu können, erläutert als “in der Lage sein, Türkisch ausreichend zu sprechen, um sich an das gesellschaftliche Leben anzupassen”. In der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes Nr. 403 wird Türkisch hingegen als die Fähigkeit definiert, Türkisch zumindest so gut zu sprechen, dass man sich ausdrücken und das Gesagte verstehen kann. (100) Gemäß Artikel 19 TVKUY wird die Fähigkeit der Bewerber, Türkisch zu sprechen, von der Kommission beurteilt.

Artikel 16/ç der Verordnung über die Durchführung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 403 lautet: “Muss gute Sitten haben. Mit anderen Worten, er/sie sollte keine Person sein, die der Gesellschaft und der Nachbarschaft, in der er/sie lebt, schadet, er/sie sollte keine Verbrechen und Handlungen wie Diebstahl, Schmuggel, Fälschung und Betrug, die von der Öffentlichkeit nicht akzeptiert werden, zu seiner/ihrer Gewohnheit und seinem/ihrem Beruf gemacht haben, und er/sie sollte eine Person sein, die als nützliches Element für sich selbst, seine/ihre Familie und die Gesellschaft, in der er/sie lebt, arbeitet, sowohl in dem Land, in dem er/sie lebt, als auch in der Türkei.”
In Artikel 16/ç des TVKUY ist geregelt, “wer wegen einer Straftat verfolgt wird oder verurteilt oder inhaftiert ist”.
Güngör, S. 92.
Artikel 18/1 – b der TWCIP regelt, “ob er/sie gute Sitten hat oder nicht”.
Nomer, S. 85.
Artikel 11/1-e des TCC Nr. 5901 ist geregelt als “ausreichend Türkisch sprechen können”.
Doğan, S. 73.
Güngör, S. 97.
In Artikel 10/e des TVKUY heißt es: “Der Antragsteller muss die türkische Sprache zumindest so weit beherrschen, dass er sich äußern und das Gesagte verstehen kann. Dies wird von den Direktionen für Volksbildung dokumentiert.”
(101) Die der Kommission erteilte Ermächtigung ist wichtig, um eine Bewertung entsprechend der spezifischen Situation des Einzelnen vorzunehmen, da die Teilhabe am Leben jedes Menschen auf unterschiedlichen Ebenen erfolgt. Es ist nicht möglich, dass verschiedene Generationen auf demselben Niveau an der Gesellschaft teilhaben.(102) Bewerber mit Sprach- und Hörbehinderungen können ihre Vorstellungsgespräche schriftlich führen, sofern ihre Behinderung durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wird.(103) Gegen diese Bedingung wurde während der Geltung der TVK Nr. 403 häufig verstoßen. Vor allem bei der Einbürgerung ausländischer Sportler wurde häufig gegen diese Bedingung verstoßen.(104) Es ist wichtig, dieser Bedingung Beachtung zu schenken und sie im Hinblick auf die Harmonisierung von Ausländern, die die Staatsbürgerschaft erwerben werden, mit der türkischen Gesellschaft nicht zu ignorieren.

VIII. DAS ERFORDERNIS EINES AUSREICHENDEN EINKOMMENS ODER EINER BESCHÄFTIGUNG FÜR DEN LEBENSUNTERHALT
Eine weitere Bedingung, die von Ausländern, die sich auf dem allgemeinen Weg einbürgern lassen wollen, erfüllt werden muss, ist, dass sie “über ein Einkommen oder eine Beschäftigung in der Türkei verfügen, die ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen sichert” (105) Das Gesetz hält es nicht für angemessen, dass Personen, die keine Beschäftigung haben, die kein Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, die Bedürfnisse ihrer Verwandten wie ihrer Kinder, ihres Ehepartners, ihrer Eltern zu befriedigen, und die auf die Hilfe anderer Personen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, die türkische Staatsbürgerschaft erwerben. Es liegt auf der Hand, dass damit verhindert werden soll, dass diese Personen dem Staat zur Last fallen.(106) Die Antragsbehörden erstellen für die Antragsteller ein Dossier mit Unterlagen, die belegen, dass sie über ein Einkommen verfügen, das ihren Lebensunterhalt oder ihre Erwerbstätigkeit sichert.(107) Die unterhaltsberechtigten Personen des Ausländers werden gemäß den Bestimmungen des türkischen Zivilgesetzbuches bestimmt.(108)

Artikel 19/ç des TVKUY ist als “Türkischkenntnisse” geregelt.
Güngör, S. 97.
In Artikel 19 des TVKUY heißt es: “Wenn es durch ein ärztliches Gutachten festgestellt wird, werden die Befragungen von Personen, die nicht sprechen oder hören können, von Personen durchgeführt, die ihre Zeichen verstehen, oder schriftlich, wenn sie lesen und schreiben können.”
Doğan, S. 73.
Paragraph 11/1-f des TPL Nr. 5901 lautet wie folgt: “Ein Einkommen oder eine Beschäftigung in der Türkei zu haben, die den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen sichert.”
Güngör, S. 97-98.
Artikel 18/1 Unterabsatz des TWKUY ist wie folgt geregelt: “Die Antragsbehörde erstellt im Namen des Ausländers, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte und die erforderlichen Voraussetzungen für den Antrag erfüllt, ein Dossier, das aus den folgenden Dokumenten besteht”.
Erdem, S. 107.
(109) Die Anwendung der Bestimmungen des türkischen Zivilgesetzbuches, d.h. des türkischen Rechts, bei der Bestimmung, wem der Ausländer im Rahmen dieser Bedingung zum Unterhalt verpflichtet ist, steht auch im Einklang mit den Regeln des internationalen Privatrechts, da im internationalen Privatrecht das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Unterhaltsgläubigers angewandt wird. (110)

KEINE BEHINDERUNG DER NATIONALEN SICHERHEIT UND DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG
Die gemeinsame Bedingung für den Erwerb der Staatsbürgerschaft ist, dass der Antragsteller nicht an einem Zustand leidet, der ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellt (Artikel 16.C, 17, 11, 12, 13, 43 des TCC). Diese Bedingung ist auch für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft allgemein in Artikel 11 Buchstabe g des TCC geregelt.(111) Diese gemeinsame Bedingung ist auch im zweiten und dritten Absatz von Artikel 35 der Verordnung enthalten. Außerdem wird hinzugefügt, dass das Untersekretariat der Nationalen Nachrichtendienstorganisation und die Generaldirektion für Sicherheit um Archivrecherchen gebeten werden können, um eine Situation festzustellen, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen kann.(112) . Mit der Regelung des Buchstaben g in Artikel 11 des HKÜ wird angestrebt, dass die Personen, die als türkische Staatsbürger eingebürgert werden sollen, keine gefährlichen Eigenschaften im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung aufweisen. Das Innenministerium verfügt nämlich über einen Ermessensspielraum, um den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Ausländer, die solche bedenklichen Merkmale aufweisen, zu bestimmen.

Daher ist es nicht erforderlich, eine solche Bedingung im Gesetz zu regeln. (113) Auch wenn diese Bedingung nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt ist, sollte sie geprüft werden. Dies liegt daran, dass diese Bedingung im Gesetz Nr. 403 nicht ausdrücklich genannt wird. Allerdings wurde diese Bedingung auch im Rahmen des TCC Nr. 403 analysiert. Obwohl diese Bedingung im TCC Nr. 403 nicht ausdrücklich geregelt war, wurde sie auch während der Geltungsdauer des oben genannten Gesetzes geprüft, die ausdrückliche Regelung dieser Frage im TCC Nr. 5901 ist in Artikel 66 der Verfassung geregelt.

Doğan, S. 73.
Çelikel, A. – Erdem, B.: Internationales Privatrecht, Istanbul 2016, S. 293.
Artikel 11/g des TVK Nr. 5901 lautet wie folgt: “Keine Bedingung, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen könnte”.
112 In Artikel 35/2 des TVKUY heißt es: “Eine Archivrecherche wird beim Untersekretariat der Nationalen Nachrichtendienstorganisation und bei der Generaldirektion für Sicherheit beantragt, um festzustellen, ob der Ausländer nicht in einer Situation ist, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung beim Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft gemäß den Artikeln 11, 12, 16 und 17 des Gesetzes darstellt.

Nomer, S. 87.
Nach Artikel 66 der Verfassung “wird die Staatsbürgerschaft unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen erworben und geht nur in den gesetzlich festgelegten Fällen verloren”.

In der Begründung zu diesem Artikel werden die Bedingungen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen, ausführlicher erläutert. In der Präambel heißt es: “Durch die Auferlegung dieser Bedingung wird verhindert, dass diejenigen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen, und diejenigen, die Aktivitäten gegen die Interessen und die Integrität des Landes ausüben, diejenigen, die solche Aktivitäten unterstützen, diejenigen, die mit solchen Personen oder Organisationen in Verbindung stehen, und diejenigen, die an Aktivitäten beteiligt sind, die die öffentliche Ordnung stören, wie Aufruhr, Sabotage, Spionage, Waffen- und Drogenhandel, Fälschung von Dokumenten usw., die türkische Staatsbürgerschaft erwerben.” Es ist jedoch anzumerken, dass die Situationen in dieser Begründung die Situationen betreffen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung auf einem Mindestniveau darstellen. (115)

Der TVKUY regelt, wie die Situationen zu untersuchen sind, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen. Nach den Bestimmungen der Verordnung wird das Vorliegen einer Situation, die ein Hindernis für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellt, vom Unterstaatssekretariat der Nationalen Nachrichtenorganisation und der Generaldirektion für Sicherheit festgestellt. Falls erforderlich, wird auch eine Archivrecherche durchgeführt. Auch Beamte können mit Genehmigung der Kommission Nachforschungen anstellen. Die Gültigkeitsdauer der durchgeführten Nachforschungen beträgt ein Jahr, bei Bedarf werden neue Nachforschungen angestellt. Das Verfahren der Untersuchung wird von den zuständigen Institutionen und dem Ministerium festgelegt.(72; 1, 3, 4) Über das Ergebnis der Untersuchung sollte klar berichtet werden.(35.4) Es ist jedoch zu beachten, dass die Ergebnisse der Untersuchung auf konkreten Daten beruhen sollten und keine abstrakten Beweise verwendet werden dürfen.(116) Denn andernfalls führen Untersuchungen, die auf abstrakten Beweisen beruhen, zu subjektiven und verwerflichen Ergebnissen. Auch die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes Nr. 403 geht in eine ähnliche Richtung. In der Verordnung heißt es: “Die Generaldirektion für Sicherheit ist zu befragen, ob die Person im Rahmen der Grundsätze des vom Innenministerium angenommenen Durchführungsprotokolls über den Umfang des Begriffs “anstößig” als sicherheitspolitisch bedenklich gilt.

Erdem, S. 109.
Erdem, S. 109.
Doğan, S. 75.
Die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten bittet das Untersekretariat des Nationalen Nachrichtendienstes um die Mitteilung seines Status im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung. Die von hier zu übermittelnden Informationen und Stellungnahmen können als Grundlage für den Abschluss der Verfahren herangezogen werden.”

In der TVK Nr. 403 wurde auch eine streng geheime Weisung erlassen. Ausländer wurden auf der Grundlage dieser Richtlinie nicht eingebürgert, auch wenn sie die im Gesetz und in der Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllten. Der Staatsrat hat Entscheidungen auf der Grundlage dieser Richtlinie im Allgemeinen bestätigt, weil es angemessen ist, Ausländern die türkische Staatsbürgerschaft nicht zu verleihen, wenn ihr Verhalten mit den politischen, sozialen und rechtlichen Interessen des Staates unvereinbar ist. Allerdings verstößt dies auch gegen das Legalitätsprinzip. Denn die im Gesetz festgelegten Bedingungen verlieren in der Praxis ihre Bedeutung. Nach unserem geltenden Recht ist die Verwaltung befugt, Personen zu identifizieren, deren Verhalten mit den politischen, sozialen und rechtlichen Interessen des Staates unvereinbar ist, und ihnen die Staatsbürgerschaft zu entziehen. (117)

Im fünften Unterabsatz von Artikel 72 der Verordnung werden Situationen geregelt, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen, und es wird erklärt, dass Personen, die solche Verhaltensweisen an den Tag legen, die türkische Staatsbürgerschaft nicht erwerben können. In diesem Artikel heißt es: “Er/sie hat sich an Aktivitäten beteiligt, die auf den Sturz der verfassungsmäßigen Staatsordnung abzielen, hat mit denjenigen, die sich an solchen Aktivitäten beteiligt haben, zusammengearbeitet oder sie materiell unterstützt, hat sich an Aktivitäten beteiligt, die sich gegen die unteilbare Integrität der Republik Türkei mit ihrem Land und ihrer Nation im In- oder Ausland richten, hat sich an Aktivitäten beteiligt, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen, die in den Anwendungsbereich des Anti-Terror-Gesetzes Nr. 3713 fallen, hat sich an Rebellion, Spionage und Hochverrat beteiligt, Wer an Waffen- und Rauschgiftschmuggel, Menschenschmuggel und Menschenhandel beteiligt ist oder mit diesen in Verbindung steht, und wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, auch wenn sie aufgeschoben, abgelaufen ist, die Urteilsverkündung verschoben, aufgeschoben, in Geld umgewandelt oder begnadigt wurde, außer bei fahrlässigen Straftaten, kann die türkische Staatsbürgerschaft nicht erwerben”. (118)

Doğan, S. 75.

  1. 5 (5) Als Ergebnis der von den zuständigen Institutionen durchgeführten Untersuchungen wurde festgestellt, dass er/sie an Aktivitäten beteiligt war, die auf den Umsturz der von der Verfassung festgelegten staatlichen Ordnung abzielen, dass er/sie mit denjenigen, die an diesen Aktivitäten beteiligt waren, zusammengearbeitet oder sie materiell unterstützt hat, dass er/sie an Aktivitäten im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die unteilbare Integrität der Republik Türkei mit ihrem Land und ihrer Nation im In- oder Ausland im Rahmen des Anti-Terror-Gesetzes Nr. 3713 beteiligt war, Diejenigen, die nachweislich an Spionage- und Hochverratsdelikten, Waffen- und Rauschgiftschmuggel, Menschenschmuggel und Menschenhandel beteiligt waren oder damit in Kontakt standen, sowie diejenigen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, auch wenn die Strafe aufgeschoben, abgelaufen, die Urteilsverkündung aufgeschoben, in Geld umgewandelt oder begnadigt wurde, können die türkische Staatsbürgerschaft nicht erwerben, außer bei fahrlässigen Straftaten.
    Ein weiterer zu beachtender Punkt ist die Zweideutigkeit der Begriffe “nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung”. Viele andere Situationen als die oben genannten können eine Bedrohung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung darstellen. In diesem Fall, wie auch in den vorangegangenen Fällen, ist es notwendig, von einem Ermessensspielraum der Verwaltung zu sprechen. (119)

Allerdings muss die Verwaltung ihre Entscheidungen über Einbürgerungsanträge begründen.(120) Dies ist eine Forderung des Legalitätsprinzips. Andernfalls wird die Ausübung dieser Befugnis durch die Verwaltung zu einer Begünstigung von Einzelpersonen durch die Verwaltung und verliert ihre Eigenschaft als rechtsstaatliche Regel. Daher können wir nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass Ausländer, die die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen, die türkische Staatsbürgerschaft erhalten, denn obwohl die Verwaltung ihre Ermessensbefugnis nicht als Begünstigung nutzen sollte, gibt es eine Ermessensbefugnis der Verwaltung hinsichtlich der Annahme von Staatsbürgerschaftsanträgen. Nach Ansicht von Vahit Doğan ist diese Ermessensbefugnis der Verwaltung mit dem Legalitätsprinzip unvereinbar, da gemäß Artikel 66 der Verfassung die Staatsbürgerschaft unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen erworben wird und mit dieser der Verwaltung eingeräumten Befugnis zusätzliche Bedingungen auferlegt werden. (121)

Ein letzter Punkt ist hier hervorzuheben: die Harmonisierung der Bestimmungen der LFIP und der TVK. Nach der LFIP dürfen Ausländer keine für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung ungünstigen Bedingungen aufweisen, um in das Land einzureisen(122), oder sie dürfen keine gefährlichen Bedingungen im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung aufweisen, um ein Visum zu erhalten.(123) Der Grund, warum diese Bedingung für Ausländer, die die Bedingung, keine gefährlichen Bedingungen im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu haben, in der LFIP erfüllen, bei der Annahme von Staatsbürgerschaftsanträgen nach der TVK neu geregelt wird, ist, dass diese Antragsteller diese Bedingungen fünf Jahre lang aufrechterhalten müssen.(124) Andernfalls haben die in der LFIP geforderten Bedingungen keine Bedeutung.

Erdem, S. 108.
Ekşi, N: Entscheidungen der 10. Kammer des Staatsrats zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht, Istanbul 2012, S. 74.
Doğan, S. 75.
Artikel 9/7 der LFIP lautet wie folgt: “Aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit kann die Generaldirektion die Zulassung bestimmter Ausländer von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen.”
In Artikel 15.ç der LFIP heißt es: “Personen, die eine der Krankheiten in sich tragen, die als Gefahr für die öffentliche Gesundheit angesehen werden”.
Doğan, S. 75.
SCHLUSSFOLGERUNG
Die Bedingungen, unter denen Ausländer die türkische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung im Allgemeinen, d.h. durch ordentliche Einbürgerung, erwerben können, wurden oben ausführlich untersucht. Diese Bedingungen sind in Artikel 11 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 unter dem Titel “Antragsbedingungen” geregelt. Diese Bedingungen, wie die allgemeinen Einbürgerungsbedingungen aus dem Titel, gelten eigentlich nur für den Weg der Einbürgerung der türkischen Staatsangehörigkeit im Allgemeinen. Die Staatsbürgerschaft wird erworben, wenn der Ausländer, der diese Bedingungen erfüllt, von der zuständigen Behörde zugelassen wird. Diese Bedingungen sind in acht Paragraphen aufgeführt. Volljährigkeit und Einsichtsfähigkeit, fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt in der Türkei, Nachweis des Entschlusses, sich in der Türkei niederzulassen, keine Krankheit, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellt, eine Person mit guten Sitten, ausreichende Türkischkenntnisse, ein Einkommen oder eine Beschäftigung, die den Lebensunterhalt für sich selbst und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen in der Türkei sichert, Die türkische Staatsbürgerschaft von Ausländern wird unter der Voraussetzung angenommen, dass sie die Bedingungen der Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 und anderer einschlägiger Gesetze erfüllen, wobei es, wie wir bereits erwähnt haben, im Ermessen der Verwaltung liegt, ob diese Personen eingebürgert werden oder nicht. Denn, wie wir zu Beginn unseres Artikels bei der Erläuterung der Systematik des Gesetzes erwähnt haben, ist der Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung im Allgemeinen ein Zustand des Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit durch die Entscheidung der zuständigen Behörde. Obwohl die umfassendsten Bedingungen für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft in diesem Artikel enthalten sind, versuchen, da es sich um einen Zustand des allgemeinen Erwerbs handelt, Ausländer vieler Kategorien, die im Gesetz geregelt sind, wie z.B. diejenigen, die noch nie türkische Staatsbürger waren, die nicht von besonderen Bestimmungen profitieren, die türkische Staatsbürgerschaft auf diese Weise zu erwerben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder die türkische Staatsbürgerschaft auf diese Weise erwerben kann, da, wie bereits erwähnt, Ausländer mit vorübergehendem Schutzstatus zum Beispiel keinen Antrag auf Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf diese Weise stellen können. Daher können, wie oben ausführlich dargelegt, Ausländer, die die von den zuständigen türkischen Behörden festgelegten Bedingungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit erfüllen, die türkische Staatsangehörigkeit erwerben.

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