Antalya Yapı Kayıt Belgesi ve İmar Barışı

UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN WIRD DIE BAUGENEHMIGUNG AUFGEHOBEN?
WIE IST DAS VERFAHREN GEGEN DIE ANNULLIERUNG DER BAUGENEHMIGUNG? WIE KANN MAN EINE NICHTIGKEITSKLAGE GEGEN DIE LÖSCHUNG DER BAUGENEHMIGUNG EINREICHEN? WELCHE RECHTSMITTEL KÖNNEN NACH DER LÖSCHUNG DER BAUGENEHMIGUNG EINGELEGT WERDEN? WELCHE RECHTLICHEN SANKTIONEN WERDEN GEGEN DEN GEBÄUDEEIGENTÜMER VERHÄNGT, DESSEN GEBÄUDEEINTRAGUNGSBESCHEINIGUNG GELÖSCHT WIRD?

Zunächst ist festzustellen, dass das System zur Beantragung von Baugenehmigungen im Ministerium für Umwelt und Urbanisierung ausschließlich auf der Grundlage von Erklärungen eingerichtet wurde, die Anträge über elektronische Behördendienste (E-Government) eingingen und vor der Ausstellung der Baugenehmigung keine Prüfung stattfand.

In der allgemeinen Praxis beantragten die Bürger wissentlich oder unwissentlich Gebäude, die nicht unter den Zonenfrieden fallen, um eine Baugenehmigung zu erhalten, und erhielten eine Baugenehmigung, indem sie die Gebühr bezahlten.

Die von den Gemeinden oder den Provinzdirektionen für Umwelt und Urbanisierung durchgeführten Kontrollen führen dazu, dass das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung die Bescheinigungen über die Eintragung von Gebäuden, die nicht unter die Baugenehmigung fallen, sowie die Bescheinigungen über die Eintragung von Gebäuden, die gegen das Verfahren oder das Gesetz verstoßen, annulliert.

A – Gemäß dem vorläufigen Artikel 16 des Raumordnungsgesetzes Nr. 3194 und dem Kommuniqué über die Verfahren und Grundsätze für die Ausstellung von Baugenehmigungen können folgende Bauwerke nicht in den Genuss des Raumordnungsfonds kommen:

1- Bauwerke, die nach dem 31.12.2017 errichtet wurden

2- Bauten auf Grundstücken, die dem Privateigentum Dritter unterliegen

3- Gebäude auf Grundstücken, die dem Fiskus gehören und die aufgrund von abgeschlossenen Plänen als soziale Verstärkungsgebiete ausgewiesen und vom Finanzministerium den entsprechenden Institutionen zu diesem Zweck zugewiesen wurden

4- Gebäude, die sich innerhalb der im Bosporus-Gesetz Nr. 2960 festgelegten Küsten- und Vorhersagezone befinden, in dem Gebiet, dessen Grenzen und Koordinaten in der dem Gesetz beigefügten Skizze und Liste angegeben sind

5- Bauwerke, die sich auf der historischen Halbinsel von Istanbul befinden, in den Gebieten, deren Grenzen und Koordinaten in der Skizze und der Liste im Anhang zum Gesetz angegeben sind

6- Bauten, die sich in dem historischen Gebiet befinden, das in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e) des Gesetzes Nr. 6546 über die Einrichtung des Präsidiums für die historischen Stätten der Çanakkale-Kriege in Gallipoli bezeichnet ist.

Die Bescheinigungen über die Eintragung von Gebäuden, die vor dem 31. Dezember 2017 errichtet wurden, sind für alle anderen als die oben genannten Gebäude gültig.

B-Was sind das Annullierungsverfahren und die Gründe für die Annullierung der Baueintragungsbescheinigung?

Bekanntlich ist das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung befugt, das Gebäudeeintragungszertifikat zu annullieren. In der Praxis hat das Ministerium diese Befugnis an die Provinzialdirektionen für Umwelt und Urbanisierung delegiert.

Die Provinzialdirektionen für Umwelt und Urbanisierung prüfen von Amts wegen die von den Gemeinden und Sonderverwaltungen der Provinzen eingereichten Meldungen sowie die Beschwerden der Bürger und annullieren die Baugenehmigung.

Die Gründe für die Annullierung der C-Gebäuderegistrierungsbescheinigung sind wie folgt

1- Feststellung, dass das Gebäude nach dem 31. Dezember 2017 gebaut wurde

2- Erhalt einer Baueintragungsbescheinigung für ein Gebäude, das sich in einem Gebiet befindet, das nicht unter den Zonenfrieden fällt,

3- Die Feststellung, dass die Grundstücks- oder Gebäudefläche geringer ist als sie sein sollte, ist kein Grund für die Annullierung der Baugenehmigung, wenn die Gebühr für die Baugenehmigung unvollständig bezahlt wurde. Wird der fehlende Betrag jedoch nicht innerhalb der von der Provinzialdirektion für Umwelt und Urbanisierung gesetzten Frist bezahlt, kann die Baugenehmigung widerrufen werden,

Wenn diese Probleme festgestellt werden, wird die Baugenehmigung von der Provinzdirektion für Umwelt und Urbanistik annulliert. Damit verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit und die Rechte des Bauherrn werden zurückgenommen.

Es ist zu beachten, dass, wenn der Gebäudeeigentümer die Gebühr für das Gebäudeeintragungszertifikat nach der Beantragung zu hoch bezahlt hat, wie in Absatz 10/2-b des Kommuniqués über das Gebäudeeintragungszertifikat angegeben, Fehler, die zu einer Überzahlung der Gebühr für das Gebäudeeintragungszertifikat führen (wie z. B. die Überdeklaration des Gebäudes oder der Grundstücksfläche), kein Grund für eine Annullierung sind.

Einer der wichtigsten Gründe für die Annullierung des Gebäudeeintragungszertifikats und der häufigste Grund für die Annullierung in der Praxis ist die Feststellung, dass “die Strukturen nach dem 31. Dezember 2017 errichtet wurden”.

In der Entscheidung der 5. Kammer für Verwaltungssachen des Regionalen Verwaltungsgerichts Istanbul vom 21.01.2020 mit der Nummer E:2019/2619, K:2020/94;

“… die Einholung von Google Earth-Satellitenbildern (Luftaufnahmen) der Immobilie für die Jahre 2017 und 2018 bei den zuständigen Institutionen und, falls dies für notwendig erachtet wird, die Klärung der Frage, ob das Gebäude vor oder nach dem 31.12.2017 errichtet wurde, mit der vor Ort durchzuführenden Entdeckung und Begutachtung durch einen Sachverständigen und die Feststellung, ob es sich bei dem streitgegenständlichen Gebäude um ein Gebäude handelt, für das kein Gebäudeeintragungszertifikat ausgestellt werden kann, durch die Auswertung des Sachverständigengutachtens zusammen mit den Fotografien und anderen Informationen und Dokumenten, die dem Antragsformular bezüglich des streitgegenständlichen Gebäudeeintragungszertifikats beigefügt sind”

sollte das Errichtungsdatum des Gebäudes ermittelt werden.

Wenn anhand der Luftbilder nicht festgestellt werden kann, wann das Gebäude errichtet wurde, und wenn der Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes verdächtig geworden ist und das Errichtungsdatum des Gebäudes nicht eindeutig bestimmt werden kann, entsteht eine Situation zugunsten des Gebäudeeigentümers, im Allgemeinen, wenn mit Beweisen wie einer während der Errichtung des Gebäudes erhaltenen Rechnung, einem aufgenommenen Foto, Zeugenaussagen oder einem zuvor aufbewahrten Bauurlaubsbericht nachgewiesen werden kann, dass das Gebäude vor dem 31. Dezember 2017 errichtet wurde, entsteht eine positive Situation für den Gebäudeeigentümer.

Wurde die Gebühr für die Baugenehmigung zu viel gezahlt, kann die betreffende Person bei der Provinzialdirektion für Umwelt und Urbanisierung einen Antrag auf Rückerstattung des zu viel gezahlten Teils stellen. Reagiert die Verwaltung nicht innerhalb von 60 Tagen auf diesen Antrag, kann vor dem Verwaltungsgericht eine Klage auf Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags eingereicht werden.

Was kann nach der Annullierung der Baugenehmigung getan werden?

Gegen die Annullierung der Baugenehmigung sollte eine Klage eingereicht werden;

Nach der Löschung der Baugenehmigung drohen dem Gebäudeeigentümer ernsthafte Sanktionen. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Klage gegen das Vorgehen der Provinzdirektion für Umwelt und Städtebau in Bezug auf die Löschung der Baugenehmigung einzureichen, die der Grund für diesen ganzen Prozess ist. Andernfalls wird die Entscheidung über die Löschung der Baugenehmigung rechtskräftig, und es ist nicht möglich, Ergebnisse zu erzielen, selbst wenn der Gebäudeeigentümer gegen die anderen Geschäfte, die auf der Grundlage dieser Transaktion zustande gekommen sind, Klage erhebt, wenn die Klage nicht eingereicht wird. Unser Rat an den Gebäudeeigentümer, dessen Baugenehmigung aufgehoben wurde, lautet wie folgt: In diesem Fall sollte die Gemeinde auf jeden Fall ein Gerichtsverfahren einleiten und sich dabei von einem kompetenten Rechtsanwalt oder einer Anwaltskanzlei unterstützen lassen, der/die sich auf Baugenehmigungs- und Verwaltungssachen spezialisiert hat.

Bei welchem Gericht sollte die Löschungsklage gegen die Löschung der E-Gebäudebescheinigung eingereicht werden?

Da es sich bei der Maßnahme oder Entscheidung der Provinzdirektion für Umwelt und Urbanisierung über die Löschung der Gebäudeeintragungsbescheinigung um eine Verwaltungsmaßnahme handelt, muss die Klage gegen diese Maßnahme vor dem Verwaltungsgericht der Provinz eingereicht werden, in der sich das Gebäude befindet. Gibt es in der Provinz, in der sich das Gebäude befindet, kein Verwaltungsgericht, so ist die Klage bei dem Verwaltungsgericht einzureichen, das für diese Provinz zuständig ist.

F-Wann oder wie schnell sollte die Löschungsklage gegen die Löschung der Baugenehmigung eingereicht werden?

Gemäß dem Gesetz Nr. 2577 über Verwaltungsverfahren muss die Klage gegen die Löschung des Gebäudeeintragungszertifikats innerhalb einer Frist von 60 Tagen ab dem Datum der Bekanntgabe des Vorgangs eingereicht werden, d. h. ab dem Datum, das auf die Bekanntgabe der Entscheidung oder des Vorgangs durch die Provinzdirektion für Umwelt und Urbanisierung an den Gebäudeeigentümer folgt. Obwohl nicht zwingend vorgeschrieben, ist es möglich, gemäß Artikel 11 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577 vor der Einreichung einer Klage bei der Verwaltung Widerspruch einzulegen. Wenn diese Methode bevorzugt wird, sollten jedoch die Fristen für die Einreichung einer Klage beachtet werden. Dementsprechend: “Vor der Einreichung einer Verwaltungsklage können die betroffenen Personen innerhalb der Frist für die Einreichung einer Verwaltungsklage die Aufhebung, den Widerruf, die Änderung oder den Erlass einer neuen Maßnahme bei der höheren Behörde oder, wenn es keine höhere Behörde gibt, bei der Behörde, die die Maßnahme ergriffen hat, beantragen. Dieser Antrag unterbricht die bereits angelaufene Frist für die Einreichung einer Verwaltungsklage. Erfolgt innerhalb von dreißig Tagen keine Antwort, so gilt der Antrag als abgelehnt. Wird der Antrag abgelehnt oder gilt er als abgelehnt, beginnt die Frist für die Einreichung einer Klage erneut zu laufen, wobei die bis zum Datum der Antragstellung verstrichene Zeit berücksichtigt wird.”

G-Welche rechtlichen Sanktionen drohen dem Bauherrn im Verfahren nach der Löschung der Baugenehmigung?

In dem Verfahren nach der Löschung der Baugenehmigung wird eine Entscheidung über den Abriss und eine Geldstrafe gemäß dem Raumordnungsgesetz getroffen.
Da das Gebäude, dessen Baugenehmigung annulliert wurde, als Gebäude betrachtet wird, das “gegen das Raumordnungsgesetz verstößt”, benachrichtigt die Provinzdirektion für Umwelt und Urbanisierung auch die Gemeinde oder die Sonderverwaltung der Provinz und fordert Maßnahmen gegen den Gebäudeeigentümer in Übereinstimmung mit dem Raumordnungsgesetz.

Die Gemeinde oder die Sonderverwaltung der Provinz trifft gemäß den Artikeln 32 und 42 des Raumordnungsgesetzes Nr. 3194 folgende Entscheidungen und Maßnahmen gegen den Eigentümer des Gebäudes

Das Gebäude wird SEALED, d.h. es wird ein Gebäudeferienprotokoll über das Gebäude ausgestellt,
Die Information, dass das Gebäude gegen das Flächennutzungsgesetz verstößt, wird in den Erklärungen in den Grundbucheintragungen vermerkt.
Gemäß Artikel 42 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes wird ein Bußgeld verhängt,
Wird das Bauwerk nicht innerhalb der vorgegebenen Frist abgerissen oder der Widerspruch nicht beseitigt, wird gemäß Artikel 32 des Raumordnungsgesetzes eine BAUVERORDNUNG erlassen.
Wird das Bauwerk nicht abgerissen oder der Widerspruch nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, wird eine ZWEITE VERWALTUNGSGELDBUSSE gemäß Artikel 42 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes verhängt.
Gegen alle diese Vorgänge, einzeln oder zusammen, muss der Gebäudeeigentümer gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz Nr. 2577 innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe des Vorgangs eine Klage auf Aufhebung des Verwaltungsakts einreichen. Unser Rat an den Gebäudeeigentümer, der beschlossen hat, aufgrund der Aufhebung der Gebäudezulassungsbescheinigung Verwaltungssanktionen zu verhängen, lautet wie folgt: In diesem Fall sollte er/sie auf jeden Fall ein Gerichtsverfahren einleiten, indem er/sie sich die Unterstützung eines kompetenten Anwalts oder einer Anwaltskanzlei holt, der/die auf Gemeinde-, Planungs- und Verwaltungsfälle spezialisiert ist.

Gegen den Bauherrn wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Vergehens der “Falschangabe” bei der Ausstellung des amtlichen Dokuments eingeleitet.

Gemäß Absatz 8/2 und Unterabsatz 10/2-b des Kommuniqués über die Gebäudeeintragungsbescheinigung wird, wenn beschlossen wird, die Gebäudeeintragungsbescheinigung aus den oben genannten Gründen zu annullieren, die Provinzdirektion für Umwelt und Urbanisierung nach der Annullierung eine Strafanzeige gegen den antragstellenden Gebäudeeigentümer einreichen, der eine falsche Erklärung gemäß Artikel 206 des türkischen Strafgesetzbuches wegen des Verbrechens der “falschen Erklärung bei der Ausstellung offizieller Dokumente” abgegeben hat. Daraufhin wird eine strafrechtliche Untersuchung durch die Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet, und es kann eine öffentliche Klage mit einem Strafantrag eingereicht werden.

Unser Rat an den Bauherrn, gegen den aufgrund der Entscheidung über die Verhängung von Verwaltungssanktionen wegen der Löschung der Bauzulassungsbescheinigung ermittelt wird, lautet wie folgt: In diesem Fall sollte er sich in dem gegen den Bauherrn eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafverfahren auf jeden Fall durch einen kompetenten Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei verteidigen lassen, der/die auf Strafsachen, kommunale Angelegenheiten und Baugenehmigungen spezialisiert ist.

Gegen den Bauherrn wird ein Ermittlungsverfahren wegen “Verursachung von Gebietsverschmutzung” eingeleitet.

Handelt es sich bei dem Bauwerk, das durch die Annullierung der Baugenehmigung zu einem “Verstoß gegen die Bebauungsvorschriften” geworden ist, um ein GEBÄUDE, das sich innerhalb der Gemeindegrenzen oder an Orten befindet, die einer besonderen Bebauungsregelung unterliegen, wird von der zuständigen Gemeinde- oder Provinzverwaltung gemäß Artikel 184 des türkischen Strafgesetzbuches eine Untersuchung beantragt und von der Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet.

Befindet sich das Gebäude, für das die Baugenehmigung aufgehoben wird, in Gebieten, die unter Sondergesetze wie das Bosporus-Gesetz Nr. 2863 oder das Gesetz Nr. 2960 über den Schutz des Kultur- und Naturerbes (Bosporus, Naturschutzgebiet, archäologisches Schutzgebiet, historisches Schutzgebiet, städtisches Schutzgebiet usw.) fallen, wird ein Verfahren gemäß den Bestimmungen der intellektuellen Kumulierung nach Artikel 44 des türkischen Strafgesetzbuches in Bezug auf das Verbrechen der Gebietsverschmutzung und des Widerspruchs gegen das entsprechende Sondergesetz durchgeführt.

Unser Rat an den Gebäudeeigentümer, gegen den aufgrund der Entscheidung über die Verhängung von Verwaltungssanktionen wegen der Annullierung der Baugenehmigung ermittelt wird, lautet wie folgt: In diesem Fall sollte er sich in dem gegen den Gebäudeeigentümer eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafverfahren auf jeden Fall durch einen kompetenten Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei verteidigen lassen, der/die auf Strafsachen, Gemeinde- und Bebauungsrechtsfälle spezialisiert ist.

Die dem Gebäudeeigentümer zuvor erteilte Genehmigung für die Eröffnung und den Betrieb von Arbeitsstätten wird von der zuständigen Behörde aufgehoben.

In Artikel 6/8 des Kommuniqués über die Gebäuderegistrierungsbescheinigung ist geregelt, dass die Eröffnungs- und Betriebsgenehmigung für den Arbeitsplatz ausgestellt wird, ohne dass für die Gebäude, für die eine Gebäuderegistrierungsbescheinigung ausgestellt wird, eine Nutzungsbescheinigung beantragt wird. Aus diesem Grund wird nach der Annullierung des Gebäudeeintragungszertifikats auch die auf der Grundlage dieses Dokuments ausgestellte Erlaubnis zur Eröffnung einer Arbeitsstätte und zum Arbeiten annulliert.

Darüber hinaus werden auch Lizenzen, Genehmigungen und Dokumente wie z. B. die Bescheinigung für ein Tourismusunternehmen, die Lizenz für einen Kraftstoffhändler, die Lizenz für eine Gesundheitseinrichtung und die Lizenz für eine Privatschule, die in Übereinstimmung mit speziellen Gesetzen auf der Grundlage der Gebäuderegistrierungsbescheinigung ausgestellt wurden, für ungültig erklärt.

Gemäß dem Gesetz Nr. 2577 über das Verwaltungsverfahren muss gegen die Entscheidung über die Annullierung der Lizenz für die Eröffnung und den Betrieb von Arbeitsstätten oder anderer damit verbundener Lizenzen innerhalb von 60 Tagen nach der Benachrichtigung des Gebäudeeigentümers beim Verwaltungsgericht, in dem sich das Gebäude befindet, Klage eingereicht werden.

Unser Rat an den Gebäudeeigentümer, gegen den eine Verwaltungssanktion wegen der Annullierung der Baugenehmigung verhängt wurde, lautet wie folgt: In diesem Fall sollte die Gemeinde auf jeden Fall ein Gerichtsverfahren einleiten, indem sie sich die Unterstützung eines kompetenten Anwalts oder einer Anwaltskanzlei holt, der/die ein Experte für Baugenehmigungs- und Verwaltungsfälle ist.

Das Abonnement für Wasser, Strom und Erdgas, das dem Bauherrn zuvor erteilt wurde, wird aufgehoben.

In Absatz 3 des vorläufigen Artikels 16 des Raumordnungsgesetzes Nr. 3194 ist geregelt, dass Wasser, Strom und Erdgas vorübergehend an Gebäude angeschlossen werden können, die eine Baueintragungsbescheinigung erhalten haben, wobei die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegte Teilnehmergruppe berücksichtigt wird. Daher werden nach der Annullierung der Gebäudeeintragungsbescheinigung auch die Wasser-, Strom- und Erdgasabonnements, die auf der Grundlage dieses Dokuments erteilt wurden, annulliert. In diesem Fall wird der Gebäudeeigentümer zu einem nicht abonnierten Nutzer.

Wurden dem Gebäudeeigentümer zuvor Grundstücke des Staates oder der Gemeinde verkauft, so wird der Verkauf dieser Grundstücke annulliert.

Im 7. und 8. Absatz des vorläufigen Artikels 16 des Raumordnungsgesetzes Nr. 3194 ist geregelt, dass, wenn die Gebäude, für die eine Baugenehmigung erteilt wurde, auf Grundstücken errichtet wurden, die dem Schatzamt oder der Gemeinde gehören, diese Grundstücke auf Antrag an die Inhaber der Baugenehmigung und ihre Rechts- oder Vertragsnachfolger verkauft werden.

Gemäß Absatz 11/2 des Allgemeinen Kommuniqués Nr. 396 über den nationalen Grundbesitz wird in der Eigentumsurkunde der verkauften Immobilien vermerkt: “Diese Immobilie wurde auf der Grundlage des Gebäudeeintragungszertifikats mit der Nummer …………. verkauft. Wenn dieses Dokument aus irgendeinem Grund annulliert wird, wird das Verkaufsgeschäft annulliert und die Immobilie auf den Namen des Schatzamtes eingetragen, und der gezahlte Preis wird dem Rechtsinhaber ohne Zinsen zurückerstattet.”

Nach der Annullierung der Gebäudeeintragungsurkunde werden also auch die auf der Grundlage dieser Urkunde getätigten Verkaufsgeschäfte annulliert, der gezahlte Preis wird ohne Zinsen zurückerstattet, und im Namen der Gebäudeeigentümer wird Ecrimisil aufgelaufen.

Obwohl die auf der Grundlage des Gebäudeeintragungszertifikats vorgenommenen Änderungen des Typs und der Eigentumswohnungen nach der Löschung des Gebäudeeintragungszertifikats nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wird im Grundbuch ein Warnvermerk eingetragen.

Im fünften Absatz des vorläufigen Artikels 16 des Raumordnungsgesetzes ist geregelt, dass eine Änderung des Typs und des Wohnungseigentums für ein Gebäude mit einer Gebäudeeintragungsbescheinigung ohne Beantragung einer Nutzungsbescheinigung vorgenommen werden kann.

Bezüglich des Status der zuvor erlangten Umwandlungs- und Wohnungseigentumsgeschäfte nach der Löschung des Gebäudeeintragungszertifikats heißt es: “Für den Fall, dass das Gebäudeeintragungszertifikat, das auf dem Geschäft nach dem in der Grundbuchdirektion getätigten Geschäft beruht, von der Provinzdirektion für Umwelt und Urbanisierung gelöscht wird und unsere Direktion davon in Kenntnis gesetzt wird, reicht es aus, einen Warnhinweis im Erklärungsteil der Eintragung der mit dem Gebäudeeintragungszertifikat behandelten unbeweglichen/unabhängigen Teile anzubringen.”

Mit anderen Worten, nach der Stornierung der Gebäudeeintragungsbescheinigung wird die auf der Grundlage dieses Dokuments vorgenommene Änderung des Typs und des Wohnungseigentums nicht storniert, sondern es reicht aus, einen Warnhinweis im Abschnitt Erklärungen der Eintragung der unbeweglichen/unabhängigen Teile der unbeweglichen/unabhängigen Teile mit der Gebäudeeintragungsbescheinigung anzubringen. Dies führt dazu, dass das betreffende Gebäude nicht anrechenbar ist.

Wie aus den oben erläuterten Rechtsgrundlagen hervorgeht, drohen dem Gebäudeeigentümer nach der Löschung der Gebäudeeintragungsbescheinigung ernsthafte Sanktionen. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Klage gegen das Umwelt- und Urbanisierungsverfahren in Bezug auf die Annullierung der Baugenehmigung einzureichen, die der Grund für diesen ganzen Vorgang ist. Andernfalls wird es nicht möglich sein, Ergebnisse zu erzielen, selbst wenn eine Klage gegen andere Transaktionen eingereicht wird, die auf der Grundlage dieser Transaktion errichtet wurden. Wir empfehlen dem Gebäudeeigentümer, der mit Sanktionen konfrontiert ist, dringend, einen kompetenten Anwalt oder eine Anwaltskanzlei, die auf kommunale, zonale und verwaltungstechnische Fälle spezialisiert ist, mit dem Kampf und der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.

WIE KANN DIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE EINTRAGUNG VON GEBÄUDEN AUF GRUNDSTÜCKEN, DIE SICH IN PRIVATEIGENTUM DRITTER BEFINDEN, GELÖSCHT WERDEN? WIE KÖNNEN DIE PERSONEN, DEREN RECHTE VERLETZT WURDEN, DIE GEGEN SIE ERTEILTE BAUGENEHMIGUNG ANNULLIEREN?
Nicht jede erteilte Baugenehmigung wird als rechtsgültig anerkannt und kann auch zu einer gewissen Rechtswidrigkeit führen. Zum Beispiel

Erhält nur einer der Anteilseigner eine Baugenehmigung für Gebäude, die entgegen der Zoneneinteilung auf gemeinsamen Grundstücken errichtet wurden, indem er angibt, dass das Gebäude ihm gehört, werden die Eigentumsrechte der anderen Anteilseigner verletzt.
Wenn nicht klar ist, von wem die auf Staatsland und Waldgebieten errichteten Gebäude gebaut wurden, werden die Rechte der tatsächlichen Rechtsinhaber verletzt, wenn Personen, die kein Recht an dem von jemand anderem errichteten illegalen Gebäude haben, eine Baugenehmigung erhalten.
Da es auch nicht möglich ist, als juristische Person eine Baugenehmigung für illegale Gebäude in Genossenschaften oder auf Grundstücken, Gemeinschaftsflächen und sozialen Einrichtungen zu beantragen, können die von Privatpersonen zu erwerbenden Baugenehmigungen für diese Bereiche dazu verwendet werden, von den Bewohnern des Grundstücks in Zukunft Vorteile zu erhalten.
Die von Personen, die die Gemeinschaftsflächen eines Wohnhauses nutzen, erhaltene Baugenehmigung kann die Eigentumsrechte anderer Stockwerkseigentümer verletzen.
Die Baugenehmigung für Weideflächen, die zur gemeinsamen Nutzung zugewiesen wurden, kann die Rechte anderer Nutzer beeinträchtigen.
Wie lassen sich diese Verletzungen der Eigentumsrechte beseitigen, wenn die oben erläuterten und beispielhaft aufgeführten rechtlichen Probleme bestehen? Wie wird die Löschung der Baugenehmigung, die gegen das Gesetz verstößt und die Eigentumsrechte anderer verletzt, vorgenommen? Und vor allem: Ist es möglich, die Baugenehmigungen, die die Rechte anderer verletzen, aufzuheben?

Zunächst ist festzustellen, dass in der Verordnung über den Zonenfrieden, die am 11.05.2018 als vorläufiger Artikel 16 des Zonengesetzes verabschiedet wurde, festgelegt ist, dass die Baugenehmigung nicht für Gebäude auf privatem Grund und Boden und für Gebäude, die sich auf den der Allgemeinheit gehörenden Flächen für soziale Zwecke befinden, ausgestellt werden kann, und zwar mit der Bestimmung: “Die Gebäude, die sich auf den Immobilien befinden, die dem Privateigentum Dritter unterliegen, und die Gebäude, die sich auf den dem Fiskus zugewiesenen Flächen für soziale Zwecke befinden, können nicht von den Bestimmungen dieses Artikels profitieren”.

Da die für diese Orte ausgestellten Gebäudeeintragungszertifikate nicht gültig sein können, können die Personen, deren Eigentumsrechte verletzt werden, oder die Person, die sich als Rechtsinhaber ausgibt, die Löschung des Gebäudeeintragungszertifikats beantragen, indem sie bei der Provinzdirektion für Umwelt und Urbanisierung, zu der die Immobilie gehört, einen Verwaltungsantrag gemäß Artikel 10 des İYUK stellen. Da das Gebäudeeintragungszertifikat den Dritten, deren Rechte verletzt werden, nicht direkt zugestellt wird, muss für die Löschung des Gebäudeeintragungszertifikats zunächst ein Antrag bei der Verwaltungsbehörde gestellt werden, die dieses Dokument ausgestellt hat, und die Löschung des Dokuments beantragt werden. Wird der Antrag der betroffenen Person oder die Löschung der Gebäudeeintragungsbescheinigung negativ oder gar nicht beantwortet, kann der Rechtsinhaber eine Löschungsklage bei dem Verwaltungsgericht einreichen, in dessen Bezirk sich das Gebäude befindet, das von der dritten Partei genutzt wird.

An dieser Stelle ist es wichtig, einen Punkt hervorzuheben: Wenn die Person nicht direkt gegen die Löschung des Gebäudeeintragungszertifikats geklagt hat, sondern einen Antrag bei der Verwaltung gestellt hat, sollte sie die Fristen beachten. Nach dem İYUK gilt der Antrag als abgelehnt, und die Klagefrist beginnt zu laufen, wenn die Verwaltung nicht innerhalb von 60 Tagen auf den Antrag reagiert. Lehnt die Verwaltungsbehörde den Löschungsantrag ab, kann innerhalb von 60 Tagen beim Verwaltungsgericht eine Klage auf Löschung der Baugenehmigung eingereicht werden.

Das Gericht kommt zu einem Ergebnis, indem es alle von den Parteien vorzulegenden Beweise gemeinsam prüft. Zu diesem Zeitpunkt sind der Antrag des Gebäudeeigentümers auf Erteilung der Baugenehmigung und seine Anlagen, die in dem betreffenden Gebäude gemachten Entdeckungen, das Sachverständigengutachten über die Entdeckung und die Struktur, die von der Verwaltung beschafften Satellitenbilder usw. wichtige Beweise. Wir empfehlen, dass dieses Verfahren, das viele Details und rechtliche Schritte erfordert, mit der Unterstützung eines kompetenten und fachkundigen Anwalts für Verwaltungsrecht, Kommunalrecht und Raumordnungsrecht durchgeführt wird.

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