Yabancıların Türkiye'de Mirası

Was Ist Im Falle Einer Ausländischen Erbschaft In Der Türkei Zu Tun?

Wie türkische Staatsbürger können auch Ausländer in der Türkei eine Erbschaft erwerben. Obwohl es dafür einige Bedingungen und Einschränkungen gibt, sind die Verfahren im Allgemeinen fast gleich.

Was kann ich tun, wenn ich ein Haus geerbt habe? Was ist zu tun, wenn ich ein Haus geerbt habe? Was ist zu tun, wenn ich ein Auto geerbt habe? Sie haben mir ein Testament hinterlassen, was passiert jetzt?“ Wenn Fragen wie diese auftauchen, werden wir in unserem Artikel detailliert untersuchen, welche Maßnahmen gegen die Erbschaft oder das Testament ergriffen werden können.

Wir werden diese Vorgänge und Arten von Erbschaften unter drei verschiedenen Untertiteln untersuchen: bewegliche Erbschaften, unbewegliche Erbschaften und Erbschaften, die durch Ersparnisse von Todes wegen oder Testamente erworben wurden;

1 Was ist zu tun, wenn ein Ausländer eine Immobilie erbt?

2) Was ist zu tun, wenn ein Ausländer eine bewegliche Sache erbt?

3. Was ist zu tun, wenn ein Ausländer ein Testament erbt?

1. Unbewegliches Erbe von Ausländern in der Türkei

Was is zu tun, wenn ein Haus, ein Geschäft, ein Grundstück oder ähnliches vererbt werden soll?

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch ist im Falle der Vererbung von unbeweglichem Vermögen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das unbewegliche Vermögen befindet. Dies ist im internationalen Recht als Grundsatz der ‘‘lex rei sitae’’ bekannt. Ein ausländischer Erbe, der eine Immobilie in der Türkei besitzt, ist verpflichtet, nach türkischem Recht zu verfahren.

Welche Dokumente sind für die Vererbung von unbeweglichem Vermögen erforderlich?

  • Erbschein (Inheritance Ilam): Dies ist ein Dokument, das die Erben des Erben ausweist. Er kann bei den Gerichten oder Notaren in der Türkei beantragt werden. Wenn dieses Dokument noch nicht vorliegt, wird ein Antrag beim Zivilgericht gestellt, zusammen mit anderen Dokumenten, die die Identität des Erben belegen.
  • Sterbeurkunde: Dies ist das offizielle Dokument über den Tod des Erben. Sie muss von den zuständigen Behörden des betreffenden Landes ausgestellt werden, und wenn es sich um eines der Länder handelt, die dem Apostille-Abkommen beigetreten sind, muss sie eine apostillierte und notariell beglaubigte türkische Übersetzung enthalten.
  • Ausweisdokumente: Reisepass oder Personalausweis des ausländischen Erben. Wenn der Ausländer einen Wohnsitz in der Türkei hat, müssen diese Wohnsitzdokumente ebenfalls vorgelegt werden.
  • Informationen zur Eigentumsurkunde in Bezug auf das unbewegliche Vermögen: Eigentumsurkunde, Informationen über die Abrechnung und die Eigentumsurkunde, falls vorhanden.
  • Testament, falls vorhanden: Wird ein testamentarisches Recht an der Immobilie beansprucht, muss eine beglaubigte Kopie des Testaments und dessen türkische Übersetzung vorgelegt werden.
  • Vollmacht: Da der Erbschein beim Friedensgericht beantragt wird, können Sie sicherstellen, dass Ihre Geschäfte mit einer Vollmacht in Form einer Verordnung mit Sondervollmacht abgewickelt werden, die von türkischen Konsulaten im Ausland oder Notaren in der Türkei ausgestellt werden muss.

Was können wir als Ihr Anwalt für Sie tun?

a) Erlangung des Erbscheins: Wenn es keine Streitigkeiten zwischen den Erben gibt, ist es zunächst notwendig, einen Erbschein zu erhalten, indem Sie einen Antrag beim Notar oder, falls vorhanden, beim Friedensgericht stellen. Als Ihr Anwalt können wir für Sie sowohl beim Notar als auch im gerichtlichen Verfahren einen Erbschein einholen.

b) Einholung der Verkehrswerte bei der Gemeinde: Bevor Sie bei der Gemeinde einen Antrag stellen und die Steuern zahlen, wird eine Verkehrswertberechnung durchgeführt, um den zu zahlenden Steuerbetrag zu ermitteln. Mit der Vollmacht, die Sie Ihrem Anwalt erteilen, kann dieser in Ihrem Namen einen Antrag bei der Gemeinde stellen und die entsprechenden Informationen und Unterlagen sowie die Dokumente zu den erforderlichen Verkehrswerten einholen.

c) Einleitung des Steuerverfahrens: Für die Übertragung von Grundstücken auf die Erben muss eine Erbschafts- und Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden. Nach der Erklärung ist die vom Finanzamt festzusetzende Steuer zu entrichten. Hierfür wird das Formular für die Grundsteuererklärung ausgefüllt. Diese Steuer ist ab dem 1. Januar 2024 fällig;

  • Wenn die Erbanteile der Kinder und des Ehegatten, einschließlich adoptierter Kinder, unter 1.609.552 TL liegen ( 3.221.082 TL für den Erbanteil des Ehegatten, wenn keine Kinder vorhanden sind), wird keine Steuer gezahlt.
  • Liegt der Betrag unter 37.059 TL bei Übertragungen, die ohne Vorauszahlung erfolgen, wird keine Steuer gezahlt. Da alle diese Vorgänge technische Kenntnisse erfordern, empfehlen wir Ihnen, sie über Ihren Anwalt abzuwickeln.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach folgendem Tarif für die Übertragungen durch Erbschaft oder unentgeltlich berechnet.

SteuerbemessungsgrundlageSteuersatz (%)
Vererbung durch ErbschaftBei unentgeltlichen Übertragungen
Für die ersten 1.700.000 TL110
Für die nächsten 4.000.000 TL315
Für die nächsten 8.700.000 TL520
Für die nächsten 17.000.000 TL725
Für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage  der 31.400.000 TL übersteigt1030

d) Übertragung der Eigentumsurkunde: Durch die Beantragung bei der Grundbuchdirektion wird sichergestellt, dass das unbewegliche Vermögen auf die Erben übertragen wird, und es werden Eintragungen und Eigentumsurkunden für alle Erben erstellt. Der Antrag kann gestellt werden, nachdem die Steuerzahlungen für die Übertragung der Eigentumsurkunde erfolgt sind. Ihr Rechtsanwalt, mit dem Sie auf dem Gebiet des Erbrechts zusammenarbeiten werden, kann diese Vorgänge mit einer Vollmacht, die eine besondere Ermächtigung enthält, für Sie durchführen.

e) Kontrolle von Beschränkungen in militärischen Zonen: Es sollte geprüft werden, ob es eine Situation gibt, die den ausländischen Erben beim Erwerb von Immobilien einschränkt. In einigen Ländern oder in bestimmten strategischen Gebieten kann es dem Erben untersagt sein, Eigentum zu erwerben. Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Erbrecht bei den durchzuführenden Nachforschungen ermöglicht es Ihnen daher, professionelle Unterstützung zu erhalten.

f) Aufteilung unter den Erben: Es sollte ausgehandelt werden, wie die Immobilie unter den Erben aufgeteilt werden soll. Wenn keine Einigung zwischen den Erben erzielt werden kann, kann ein Antrag bei Gericht gestellt werden, um über den Verkauf der Immobilie zu entscheiden. Ihr Anwalt kann das Gerichtsverfahren von Anfang bis Ende begleiten.

Wie wird das Erbe aufgeteilt?

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch gelten für die Aufteilung des Erbes die folgenden Regeln:

  • Gesetzliche Erben: Es wird eine gesetzliche Aufteilung zwischen dem Ehegatten, den Kindern und anderen gesetzlichen Erben vorgenommen (die gesetzliche Aufteilung wird nach türkischem Recht als ¼ Anteil für den Ehegatten und ¾ Anteil für die Kinder festgelegt. Gibt es keinen Ehegatten, gehen alle Anteile auf die Kinder über).
  • Reservierter Anteil: Nach türkischem Recht haben reservierte Anteilseigner (wie Ehepartner und Kinder) einen unveräußerlichen Anteil am Erbe (Erben mit reservierten Anteilen sind: Kind ½ Adoptivkind ½ Enkelkind ½ Mutter ¼ Vater ¼ Ehepartner 4/4 oder ¾.
  • Wenn das unbewegliche Vermögen verkauft und in Geld umgewandelt werden soll, werden die Anteile zwischen den Erben durch die Entscheidung des Friedensgerichtes festgelegt.

2. Bewegliches Erbe von Ausländern in der Türkei

Was kann man tun, wenn man güter wie Fahrzeuge, Geld, Boote, Schmuck, Gold usw. geerbt hat?

Für bewegliche Vermögenswerte gilt das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte. Dies ist im internationalen Recht als lex nationalis bekannt. Wenn jedoch die Übertragung der beweglichen Erbschaften in der Türkei erfolgt, müssen die entsprechenden Verfahren gemäß dem türkischen Recht durchgeführt werden..

Welche Unterlagen sind für die Übertragung von beweglichen Erbschaften erforderlich?

  • Erbschein (Erbschaftsdekret): Er muss von einem Notar oder einem Gericht ausgestellt werden, wenn es um die Übertragung von beweglichem Vermögen geht.
  • Sterbeurkunde: Auch hier handelt es sich um das amtliche Dokument über den Tod des Erben und seine notariell beglaubigte Übersetzung.
  • Dokumente im Zusammenhang mit beweglichem Vermögen: Bankkontoinformationen, Fahrzeugscheine, Wertpapierbescheinigungen usw. Alle Arten von Dokumenten im Zusammenhang mit beweglichem Vermögen.
  • Identitäts- und Aufenthaltsdokumente: Identitäts- und Reisepassdaten des ausländischen Erben.
  • Bevollmächtigung: Da beim Zivilgericht ein Antrag auf Erteilung des Erbscheins gestellt wird, ist eine Vollmacht in Form einer Verordnung mit einer Sondervollmacht erforderlich, die von türkischen Konsulaten im Ausland oder Notaren in der Türkei ausgestellt werden muss.

Was können wie als Ihr Anwalt für zu tun?

Erhalt der Erbscheinbescheinigung: Für die Vertailung der beweglichen Güter unter den Erben muss zunaechst der Erbschein beantragt werden.

a) Kommunikation mit Banken: Für die Übertragung von Bankkonten können wir als Ihre Anwälte rechtliche Unterstützung leisten, indem wir mit den zuständigen Bankfilialen in Kontakt treten und die Übertragung aller Erbschaften, wie etwa Bargeld, Bankschließfächer oder andere Werte, auf die Erben veranlassen.

b) Übertragung von Fahrzeugen und Wertpapieren: Wir können alle erforderlichen Schritte zur Übertragung von Fahrzeugen an die Straßenverkehrsbehörde und von Wertpapieren an die zuständigen Institutionen als Ihre Anwälte durchführen.

c) Steuererklärung: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer für bewegliche Güter wird je nach Wert der Güter berechnet und beim zuständigen Finanzamt erklärt. Als Ihr Anwalt können wir für Sie alle diese Vorgänge von Anfang bis Ende überwachen und durchführen.

Wie wird das Erbe verteilt?

Erbschaft von beweglichen Gütern: Bei beweglichen Gütern wird die Erbteilung gemäß dem Recht des Landes des Erblassers durchgeführt. Das türkische Zivilgesetzbuch greift nicht direkt in die Aufteilung der beweglichen Güter ein. Da jedoch die Übertragung des Vermögens in der Türkei erfolgt, ist es notwendig, die zuständigen türkischen Behörden zu kontaktieren.

3. Das Testament, das an einen Ausländer in der Türkei hinterlassen wurde

Was kann getan werden, wenn ein Erbe durch ein Testament hinterlassen wurde?

Im Falle eines Erbes durch Testament wird nach dem Recht des Landes verfahren, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte. Wenn das Testament jedoch Immobilien betrifft, wird in diesem Fall das Recht des Ortes angewendet, an dem sich die Immobilie befindet (also das Recht der Türkei)

Welche Dokumente sind für die testamentarische Erbfolge Erfoldlich?

  • Testament: Ein amtlich beglaubigtes, notariell beurkundetes und ins Türkische übersetztes Testament.
  • Erbschein (falls vorhanden): Ein Dokument, aus dem hervorgeht, wer die Erben im Sinne des Testaments sind.
  • Sterbeurkunde: Offizielles Dokument, das den Tod des Erben angibt, und seine notariell beglaubigte Übersetzung.
  • Bevollmächtigung: Da beim Zivilgericht ein Antrag auf Erteilung des Erbscheins gestellt werden muss, ist eine Vollmacht in Form einer Verordnung mit einer besonderen Vollmacht erforderlich, die von türkischen Konsulaten im Ausland oder Notaren in der Türkei ausgestellt werden muss.

Was können wir als Ihr Anwalt für Sie tun?

a) Vollstreckung des Testaments durch ein türkisches Gericht: Wenn das Testament in der Türkei für gültig erklärt werden soll, muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden, um festzustellen, ob das Testament den türkischen Gesetzen entspricht. Als Ihr Anwalt können wir diesen Antrag in Ihrem Namen stellen und Ihnen sowohl zu Beginn als auch während des gesamten Verfahrens die notwendige rechtliche Unterstützung bieten.

b) Inkraftsetzung des Testaments: Mit einer gerichtlichen Entscheidung wird die Gültigkeit des Testaments festgestellt und dieses vollstreckt. Ihr Erbschaftsanwalt kann diesen Antrag in Ihrem Namen stellen.

c) Übertragung von Immobilien: Wenn das Testament Immobilien betrifft, muss ein Antrag beim Grundbuchamt gestellt werden, um die Übertragung vorzunehmen. Wie bereits erwähnt, können die Anträge beim Grundbuchamt durch Ihren Erbschaftsanwalt mit einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht durchgeführt werden.

d) Übertragung von beweglichen Vermögenswerten: Wenn das Testament bewegliche Vermögenswerte betrifft, wird der Anwalt durch Kontaktaufnahme mit Banken und relevanten Institutionen die Übertragung der Vermögenswerte für Sie durchführen.

Wie wird das Erbe aufgeteilt?

  • Reservierte Aktionäre: Wenn das Testament die vorbehaltenen Anteile verletzt, können die vorbehaltenen Anteilseigner ihre Anteile bei Gericht einfordern.
  • Verletzt das Testament die Rechte der Vorbehaltsaktionäre nicht, wird die Erbschaft nach den Bestimmungen des Testaments aufgeteilt

Die Bedeutung der rechtlichen Unterstützung

Wie wichtig ist die Zusammenarbeit mit einem Anwalt im Erbrecht?

Professionelle juristische Unterstützung in Rechtsverfahren ist entscheidend für den Schutz Ihrer Rechte und die effiziente Abwicklung des Prozesses. Ein Rechtsanwalt sichert Ihre Rechte in jeder Phase, von der Stellung der erforderlichen Anträge im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften bis hin zur Weiterverfolgung des Verfahrens vor den Behörden. Auch technische und prozessuale Abläufe wie die Feststellung der Viktimisierung, die korrekte Erhebung von Beweisen und der Schriftverkehr mit den Beteiligten können durch Anwälte effektiv abgewickelt werden.

Gerade in sensiblen Angelegenheiten wie Erbrecht, Testamente, Testamentsanerkennungen und Testamentsvollstreckungen ist ein rechtzeitiges Eingreifen von entscheidender Bedeutung. Mit der Unterstützung eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts ist es möglich, in solchen Rechtsfällen die Abläufe richtig zu steuern, Rechtsverluste zu verhindern und die geeignetsten Strategien zu entwickeln.

Die Anwaltskanzlei Güneş & Güneş bietet ihren Mandanten mit ihren Fachleuten effektive und strategische Lösungen in vielen Bereichen, insbesondere im Erbrecht. Wir sind bereit, Ihre individuellen Rechte zu schützen und Ihnen die Unterstützung zu geben, die Sie in den von Ihnen benötigten rechtlichen Angelegenheiten benötigen. Mit 25 Jahren Erfahrung stehen wir an Ihrer Seite, um Lösungen für alle Ihre rechtlichen Probleme zu finden.

HÄUFIG GESTELLTEN FRAGEN

1. Können ausländische Personen in der Türkei Erben werden?

Ja, das können sie. Nach türkischem Recht steht die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Erbenstellung in der Türkei nicht entgegen. Aus den Melderegistern sollte jedoch klar hervorgehen, ob ausländische Staatsangehörige einen Erbanspruch haben.

2. Welches Landesrecht wird bei Streitigkeiten über das Erbrecht von Ausländern angewandt?

Handelt es sich bei der zu vererbenden Immobilie um eine in der Türkei gelegene Immobilie, so ist das türkische Recht unmittelbar anwendbar. Handelt es sich bei dem zu vererbenden Vermögen jedoch um eine bewegliche Sache, wird das nationale Recht der verstorbenen Person angewandt.

3. Spielt das nationale Recht des ausländischen Erben eine Rolle?

Nein, das tut es nicht. Entscheidend ist das nationale Recht des Erben. Es spielt keine Rolle, welchem nationalen Recht der ausländische Erbe unterliegt.

4. Was sollten ausländische Erben tun, die in den türkischen Standesamtsregistern nicht als Erben anerkannt sind?

Die Person, die ein Erbe hinterlassen hat, und ihre ausländischen Erben sind möglicherweise nicht in den türkischen Standesamtsregistern eingetragen. In einem solchen Fall sollten sie bei den türkischen Gerichten einen Erbschein beantragen, zusammen mit den Dokumenten, die von den Gerichten des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene besaß, oder von den Bevölkerungsbehörden dieses Landes ausgestellt wurden und aus denen hervorgeht, dass die ausländische Person der Erbe des Verstorbenen ist.

5. Können ausländische juristische Personen in der Türkei Erben sein?

Nein, das können sie nicht. Da das Erbrecht ein menschenbezogenes Recht ist, können juristische Personen in der Türkei nicht als Erben eingesetzt werden. Es ist jedoch möglich, dass ausländische juristische Personen durch ein Testament in der Türkei Eigentum erwerben.

6. Welche steuerlichen Pflichten haben ausländische Erben in der Türkei?

Ausländische Erben unterliegen auch in der Türkei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Für die Zahlung dieser Steuer, die auf den Wert des Erbes berechnet wird, müssen die gesetzlichen Fristen beachtet werden.

7. Wie werden geerbte Immobilien in der Türkei übertragen?

Um eine Immobilie in der Türkei zu übernehmen, müssen ausländische Erben einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen und die erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Erbschein einreichen und die Immobilie auf ihren Namen eintragen lassen.

8. Ist es für Ausländer möglich, in der Türkei ein Erbe zu hinterlassen?

Ja, Ausländer können in der Türkei ein Testament machen und ein Erbe nach türkischem Recht hinterlassen. Sie können ihr unbewegliches oder bewegliches Vermögen in der Türkei testamentarisch auf bestimmte Personen übertragen.

9. Wie lange dauert das Erbschaftsverfahren für Ausländer in der Türkei?

Das Erbschaftsverfahren für Ausländer kann unterschiedlich lange dauern, je nachdem, wie vollständig die Dokumente sind und wie die erforderlichen Verfahren durchgeführt werden. Wenn Verfahren wie Anerkennung und Vollstreckung hinzukommen, kann das Verfahren länger dauern, aber im Durchschnitt dauert es ein paar Monate.

10. Können ausländische Personen in der Türkei auf ihr Erbrecht verzichten?

Ja, ausländische Personen können in der Türkei auf ihr Erbrecht verzichten. Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch ist ein Erbschaftsverzicht durch eine Vereinbarung mit dem Erben möglich. Diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und vor einem Notar bestätigt werden.

11. Muss der ausländische Erbe in der Türkei bei einem Erbfall vor Gericht erscheinen?

Nein, der ausländische Erbe ist nicht verpflichtet, persönlich vor Gericht zu erscheinen. Der ausländische Erbe kann einem Rechtsanwalt in der Türkei eine Vollmacht erteilen, um das Gerichtsverfahren zu verfolgen. Die Vollmacht kann bei den zuständigen Konsulaten der Türkei angefordert werden.

12. Welche Steuern zahlen ausländische Staatsangehörige, wenn sie in der Türkei erben?

Ausländische Erben unterliegen in der Türkei der Erbschafts- und Übertragungssteuer. Die Steuer wird nach dem Wert des unbeweglichen oder beweglichen Vermögens berechnet, und die Erben müssen sich nach Erhalt des Erbscheins bei den Finanzämtern melden.

13. Gibt es Steuerbefreiungen für ausländische Erben in der Türkei?

Gemäß den Abkommen mit einigen Ländern kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Wenn der ausländische Erbe in seinem Heimatland Erbschaftssteuer gezahlt hat, kann diese Steuer in der Türkei abgezogen werden. Die Steuerabkommen der Türkei mit den betreffenden Ländern sollten überprüft werden.

14. Was muss ein ausländischer Erbe tun, wenn er/sie die geerbte Immobilie in der Türkei verkaufen will?

Der ausländische Erbe muss sich zunächst einen Erbschein besorgen, um die geerbten Immobilien oder Grundstücke zu verkaufen. Für den Verkauf von Immobilien kann er/sie sich an das Grundbuchamt wenden und das Verkaufsverfahren einleiten. Die Einkünfte aus dem Verkauf können in der Türkei steuerpflichtig sein, und es wäre von Vorteil, einen Steuerberater in dieser Angelegenheit zu konsultieren.

15. Welches Gericht ist bei Streitigkeiten zwischen ausländischen Erben zuständig?

Bei Streitigkeiten über unbewegliches Vermögen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das unbewegliche Vermögen befindet. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit beweglichem Vermögen wird in der Regel das Recht des Landes angewandt, dessen Staatsangehörigkeit der Erbe besitzt, aber türkische Gerichte sind für Fälle zuständig, die in der Türkei eingereicht werden.

16. Können ausländische Erben die Erbschaft in der Türkei ausschlagen?

Ja, auch ausländische Erben können das Erbe in der Türkei ausschlagen. Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch muss die Ausschlagung der Erbschaft innerhalb von drei Monaten erfolgen. Diese Frist beginnt mit dem Datum, an dem der Erbe von der Erbschaft erfährt und die Ausschlagung bei den türkischen Gerichten beantragt wird.

17. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Vollmacht für das Erbrecht von ausländischen Personen in der Türkei erteilt werden?

Ausländische Erben können einem Rechtsanwalt in der Türkei eine Vollmacht für die Durchführung von Erbschaftsverfahren erteilen. Diese Vollmacht kann bei den Konsulaten der Türkischen Republik im Ausland oder bei Notaren im Ausland eingeholt werden. Die beim Konsulat ausgestellte Vollmacht ist unmittelbar gültig; die beim Notar ausgestellte Vollmacht kann mit einer Apostille in der Türkei gültig gemacht werden.

18. Kann es ein Pfandrecht oder eine Hypothek auf das Erbschaftsvermögen von Ausländern in der Türkei geben?

Ja, wenn der Erbe Schulden auf dem in der Türkei verbliebenen Nachlassvermögen hat, gehen diese Schulden auf die Erben über. Die Erben können das Erbe ausschlagen, um nicht für die Schulden verantwortlich zu sein. Besteht ein Pfandrecht oder eine Hypothek auf der Immobilie, können die Erben aufgefordert werden, diese Schulden zu begleichen oder das Pfandrecht zu löschen.

19. Kann ein ausländischer Erbe Erbschaftsgut vor der Teilung der Erbschaft nutzen?

Da das Erbschaftsgut als Gemeinschaftseigentum der Erben gilt, ist es nicht möglich, es vor der Teilung allein zu nutzen. Ohne die Zustimmung aller Erben kann ein Erbe das unbewegliche oder bewegliche Vermögen nicht nutzen oder verkaufen.

20. Wann kann ein ausländischer Erbe die Erbschaft in der Türkei geltend machen?

Nach dem Tod des Erben kann der ausländische Erbe das Erbe ab dem Zeitpunkt des Erhalts des Erbscheins beanspruchen. Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, das beweist, dass der Erbe der Erbe ist, und wird von den türkischen Gerichten ausgestellt.

21. Wie berechnen ausländische Erben ihren Anteil am Erbe?

Die Erbanteile ausländischer Erben werden nach dem türkischen Zivilgesetzbuch ermittelt. Es gelten die Erbschaftsgrundsätze, die auf der Blutsverwandtschaft beruhen. Wenn der Verstorbene einen Ehepartner und Kinder hat, wird der Erbteil auf diese Personen aufgeteilt. Sind keine Kinder vorhanden, kommen andere Erben (Eltern, Geschwister) ins Spiel.

22. Können ausländische Personen in der Türkei ein Testament machen?

Ja, ausländische Personen können in der Türkei ein Testament errichten. Das Testament muss in Übereinstimmung mit dem türkischen Recht erstellt werden. Ein Testament, das in der Türkei vor einem Notar errichtet wird, gilt als der sicherste Weg. Darüber hinaus kann das Testament auch schriftlich und mit Zeugen errichtet werden.

23. Hat ein Ausländer in der Türkei ein Recht auf einen reservierten Anteil am Erbe?

Nach türkischem Recht haben Erben mit einem Pflichtteil einen bestimmten Anteil am Nachlass des Erblassers. Bei den Personen mit einem Pflichtteil handelt es sich im Allgemeinen um die Kinder, den Ehepartner und in bestimmten Fällen um die Eltern des Erben. Die Pflichtteilsansprüche ausländischer Erben sind nach den allgemeinen Regeln des türkischen Rechts geschützt.

24. Was geschieht, wenn ausländische Erben keinen Erbschein erhalten?

Ausländische Erben müssen sich einen Erbschein ausstellen lassen, um ihr Erbe in der Türkei geltend machen zu können. Ohne dieses Dokument können sie keinen Anspruch auf das Erbe erheben und das Erbe kann nicht geteilt werden.

25. Können ausländische Personen in der Türkei Immobilien, die der Erbschaft unterliegen, mieten?

Ja, ausländische Personen können die durch Erbschaft erworbenen Immobilien in der Türkei mieten. Allerdings müssen ihre Rechte an der Immobilie im Grundbuch eingetragen und die erforderlichen rechtlichen Verfahren abgeschlossen werden.

26. Was ist zu tun, wenn es zu Streitigkeiten zwischen ausländischen Erben kommt?

Wenn es zwischen den ausländischen Erben Streit über die Aufteilung des Erbes gibt, können sich die Parteien an das zuständige Gericht in der Türkei wenden und eine Klage auf Aufteilung des Erbes einreichen. Das Gericht entscheidet über die gerechte Aufteilung des Erbes nach dem türkischen Zivilgesetzbuch.

27. Welche Rechte haben ausländische Personen an geerbtem Eigentum in der Türkei?

Ausländer haben in der Türkei genauso wie türkische Staatsbürger Eigentumsrechte an geerbtem Eigentum. Sie können ihre Eigentumsrechte an unbeweglichen und beweglichen Gütern eintragen lassen, diese Güter nutzen oder verkaufen.

28. Kann man in der Türkei ein Nießbrauchsrecht an geerbtem Eigentum bestellen?

Ja, ausländische Erben können ein Nießbrauchsrecht an in der Türkei vererbten Immobilien erwerben. Das Nießbrauchsrecht ist das Recht, eine Immobilie zu nutzen, und dieses Recht kann durch das Testament des Erben oder durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien begründet werden.

29. Welche Dokumente werden benötigt, wenn ausländische Erben ihre Immobilien in der Türkei übertragen wollen?

Um eine Immobilie in der Türkei zu übertragen, müssen ausländische Erben bei dem Grundbuchamt, in dem sich die Immobilie befindet, einen Erbschein, Ausweispapiere und Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Erbschafts- und Übertragungssteuer bezahlt wurde, vorlegen. Darüber hinaus kann bei der Übertragung der Eigentumsurkunde auch ein notariell beglaubigter Übersetzer erforderlich sein.

30. Wie werden Streitigkeiten zwischen ausländischen Erben beigelegt?

Wenn es Streitigkeiten zwischen ausländischen Erben gibt, werden diese vor türkischen Gerichten ausgetragen. Dabei kann es um Fragen wie die Aufteilung des Erbes, das Eigentumsrecht oder die Begleichung von Schulden gehen. Die Unterstützung eines Anwalts ist in diesem Prozess wichtig.

31. Können ausländische Personen die Erbschaft in der Türkei ausschlagen?

Ja, ausländische Personen können das in der Türkei hinterlassene Erbe ausschlagen. Dazu müssen sie eine Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft bei Gericht einreichen. Die Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate ab dem Tag, an dem der Erbe erfährt, dass er der Erbe ist.

32.  Müssen Ausländer Schulden im Rahmen der Erbschaft in der Türkei begleichen?

Wenn es Schulden auf dem Nachlass des Erben in der Türkei gibt, kann der ausländische Erbe für diese Schulden haften. Es besteht auch das Recht, die Erbschaft auszuschlagen, um zu verhindern, dass die Schulden mit der Erbschaft übergehen. Wird das Erbe angenommen, müssen die Schulden bezahlt werden.

33. Können ausländische Personen, die in der Türkei erben, ihr Vermögen pfänden?

Ja, wenn der Erbe Schulden hat und die Erben diese Schulden nicht bezahlen, kann eine Beschlagnahme erfolgen. Daher sollten die Erben das Erbe unter Berücksichtigung der Schulden und anderer Verpflichtungen annehmen oder ausschlagen.

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