Wie erhält man ein Erbschaftszertifikat nach einem Erbe?
Was ist ein Erbschaftszertifikat? Ein Erbschaftszertifikat ist ein Dokument, das anzeigt, wer nach dem Tod des Verstorbenen Erbe sein kann. Gemäß Artikel 598 des türkischen Zivilgesetzbuches wird “denjenigen, die nach Antragstellung als gesetzliche Erben festgestellt werden, von einem Friedensgericht oder Notar ein Dokument ausgestellt, das ihren Erbschaftsstatus angibt”. Ausländische Staatsangehörige müssen jedoch ein Erbschaftszertifikat vom Gericht erhalten.
Ein Erbschaftszertifikat ist ein Dokument, das den Status als Erbe nachweist. Es dient als Beweismittel und wird bei Erbschafts- und Grundstücksübertragungsvorgängen benötigt. Ohne ein Erbschaftszertifikat kann nicht festgestellt werden, ob jemand den Status eines Erben hat. Wenn das Erbschaftszertifikat durch einen Bevollmächtigten beantragt werden soll, ist eine besondere Vollmacht erforderlich. Ohne eine spezielle Vollmacht können keine Bevollmächtigtenhandlungen durchgeführt werden.
Wie erhält man ein Erbschaftszertifikat? Um ein Erbschaftszertifikat zu erhalten, müssen offizielle Unterlagen wie Geburtsurkunden oder gerichtliche Dokumente vorgelegt werden, die die genetische Beziehung zum Verstorbenen nachweisen und von den Gerichten oder Standesämtern im Heimatland ausgestellt wurden. Anschließend sollte ein Antrag beim Friedensgericht gestellt werden, um die Ausstellung eines Erbschaftszertifikats zu beantragen, gefolgt von einem Antrag bei den Grundbuchämtern mit diesem Dokument. Dokumente wie gemäß den Gesetzen ausländischer Länder erstellte Testamente werden gemäß den Entscheidungen des Kassationsgerichts von türkischen Gerichten nicht akzeptiert. Daher wird ein Erbschein nach türkischem Recht von türkischen Gerichten ausgestellt. Benötigte Unterlagen für die Registrierung von beweglichem oder unbeweglichem Eigentum:
- Personalausweis mit einem aktuellen Passfoto
- Sterbeurkunde (mit Apostille-Beglaubigung, wenn im Ausland ausgestellt) und Erbschaftszertifikat
- Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (falls zutreffend)
- Kopie der Standesamtsunterlagen (abhängig davon, ob das Heimatland solche Unterlagen ausstellt)
- Erklärung über den Übergang, die unter Vorlage der Sterbeurkunde beim Finanzamt eingereicht werden muss, zusammen mit dem Nachweis der Beendigung der Steuerpflicht
- Alle erforderlichen Dokumente und zusätzlich von den Grundbuchämtern angeforderte Unterlagen sollten vorgelegt werden.
- Für das Grundstück sollte eine neue Urkunde erstellt werden, die die neuen Erben angibt.
Wenn Transaktionen beim Grundbuchamt oder beim Finanzamt mittels einer Vollmacht durchgeführt werden