Touristisches Visum
Dies ist die Art von Visum, die ausländische Bürger, die zu touristischen Zwecken in die Türkei kommen, beantragen müssen. Wenn der Ausländer nicht von der Visumpflicht befreit werden kann, muss er vor der Einreise in die Türkei ein Touristenvisum beantragen. Touristenvisa können bei den türkischen Auslandsvertretungen im Ausland oder über E-Visa beantragt werden. Staatsangehörige von Ländern, für die kein E-Visum beantragt werden kann, müssen sich an die türkische Auslandsvertretung in ihrem Land wenden und ein Visum in ihren Reisepass eindrucken lassen. Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ausländer, die keine Möglichkeit haben, ein e-Visum zu beantragen, müssen bei der Beantragung beim türkischen Konsulat einen Reisepass, ein Lichtbild, für den Reisezweck geeignete Dokumente, eine Hotelflugbuchung, ausreichende finanzielle Nachweise und eine Reisekrankenversicherung vorlegen.
Geschäftsvisum
Ausländische Staatsangehörige, die zu kommerziellen Zwecken in die Türkei reisen wollen und nicht von der Visumpflicht befreit sind, müssen vor der Einreise ein Geschäftsvisum beantragen. Der Antrag auf ein Geschäftsvisum kann als e-Visum oder über die türkischen Auslandsvertretungen in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, gestellt werden. Für die Beantragung bei den türkischen Konsulaten muss die Person einen Reisepass, ein Foto, eine Geschäftseinladung des Unternehmens in der Türkei und finanzielle Unterlagen vorlegen. Für die Beantragung eines kommerziellen Visums für die Türkei muss ein Reisepass vorgelegt werden, der noch mindestens 6 Monate über das Ende der geplanten Reise hinaus gültig ist.
Studentenvisum
Personen, die in die Türkei kommen, um hier Bildungsaktivitäten durchzuführen, sollten vor der Einreise in die Türkei ein Studentenvisum beantragen. Der Umfang der Ausbildung kann ein Bachelor-, Master- oder Doktortitel sein. Da die Bildungsaktivitäten länger als 90 Tage dauern werden, kann kein E-Visum beantragt werden. Studentenvisa sollten über die türkischen Konsulate in dem Land beantragt werden, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt. Es ist zu beachten, dass das beantragte Visum eine Art Aufenthaltstitel ist. Bei der Beantragung muss auch eine Aufnahmebescheinigung oder eine Einladung der Bildungseinrichtung in der Türkei vorgelegt werden. Außerdem sollte der Student nachweisen, wie er während seines Aufenthalts in der Türkei seinen Lebensunterhalt bestreiten wird. Diese finanziellen Nachweise können ein Bankkonto, Verpflichtungserklärungen oder Stipendien sein.
Visum zur Familienzusammenführung
Es handelt sich um eine Art von Visum, das der Ehepartner, die Kinder unter 18 Jahren oder die Angehörigen des Ausländers in der Türkei bei den türkischen Konsulaten im Ausland beantragen. Bei diesem Antrag werden auch die legalen Aufenthaltsbedingungen des in der Türkei lebenden Ausländers geprüft. Das Visum zur Familienzusammenführung in der Türkei ist eine Art Aufenthaltstitel. Mit anderen Worten, es berechtigt den Antragsteller, länger als 90 Tage in der Türkei zu leben. Bei der Beantragung muss nachgewiesen werden, dass die Person in der Türkei über ein Einkommen verfügt. Außerdem muss dieses Einkommen ausreichen, um die Versorgung und die Kosten der Familienmitglieder, die in die Türkei kommen werden, zu decken. Bei der Beantragung werden Reisepass, Foto, Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn der Antragsteller ein Ehepartner oder ein Kind ist) und Einkommensnachweise der Person in der Türkei vorgelegt.
Visum aus humanitären Gründen oder für Opfer von Menschenhändlern
Diese Visumtypen werden in Ausnahmefällen an Einzelpersonen vergeben. Bei Visa, die aus humanitären Gründen erteilt werden, erfolgt die Prüfung durch das Innenministerium der Republik Türkei. In Fällen, in denen es für die Person unzumutbar ist, die Türkei zu verlassen, im Falle des Kindeswohls usw. wird es zwingend erteilt. Das Visum für Opfer von Menschenhandel ist ein Visum, das für 30 Tage an Personen erteilt wird, die Opfer von Menschenhandel sind oder bei denen der dringende Verdacht besteht, dass sie Opfer von Menschenhandel sind. Beide Visumverfahren werden in der Türkei bei Bedarf vom Innenministerium durchgeführt.
Türkei: Befreiung von den Visumspflichten
Die Visumbefreiung kann in Fällen in Anspruch genommen werden, die sich aus Befreiungsabkommen zwischen der Republik Türkei und ausländischen Staaten ergeben. Die Befreiung von der Visumpflicht ermöglicht es Ausländern, die in die Türkei kommen, ohne ein Visum einzureisen. Die Länder, für die in der Türkei Visumfreiheit gilt, werden vom Außenministerium bekannt gegeben. Staatsangehörige der folgenden Länder können für kurzfristige Besuche in der Türkei von der Visumpflicht befreit werden. In allen Fällen müssen Personen, die länger als 90 Tage in die Türkei einreisen wollen, eine dem Reisezweck entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bürger von Ländern, die im Rahmen von Abkommen, an denen die Republik Türkei beteiligt ist, von der Visumpflicht befreit sind
Ausländer, die zum Zeitpunkt der Einreise in die Türkei eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis besitzen
Inhaber ausländischer Reisepässe mit Stempel, die gemäß dem Passgesetz ausgestellt und gültig sind
Personen, die die türkische Staatsbürgerschaft mit einem Antrag auf Verzicht auf die Staatsbürgerschaft gemäß dem Gesetz verlieren
Personen, die aufgrund höherer Gewalt türkische Luft- und Seehäfen benutzen werden
Personen, die in der Hafenstadt angekommen sind und die Hafenstadt und ihre Umgebung zu touristischen Zwecken für einen Zeitraum von nicht mehr als 72 Stunden besuchen werden
Länder im Geltungsbereich der Visumbefreiung
Deutschland | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen können für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit werden. |
Andora | Inhaber von amtlichen und gewöhnlichen Pässen können für einen Zeitraum von 90 Tagen visumfrei reisen |
Argentinien | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen können 90 Tage lang visumfrei reisen |
Albanien | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Die Befreiung gilt auch für den Transit |
Österreich | 90 Tage lang visumfrei reisen |
Aserbaidschan | Reisen für 90 Tage ohne Visum |
Weißrussland | Inhaber von amtlichen und gewöhnlichen Pässen sind für einen Zeitraum von 30 Tagen von der Visumpflicht befreit. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nach der ersten Einreise nicht überschreiten. |
Belgien | Für Reisen, die 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten, gilt in der Türkei Visumfreiheit |
Belize | Inhaber von amtlichen und gewöhnlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Vereinigte Arabische Emirate | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind für einen Zeitraum von 90 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses können ein E-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen erhalten |
Bolivien | Inhaber von amtlichen und gewöhnlichen Pässen sind für Reisen bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit |
Bosnien und Herzegowina | Visumbefreiung für bis zu 90 Tage |
Brasilien | Visumbefreiung für bis zu 90 Tage |
Brunei | Alle Passinhaber sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Bulgarien | Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines personalisierten Reisepasses sind bis zu 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. |
Burkina Faso | Inhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses müssen ein E-Visum für die Türkei beantragen. |
Burundi | Inhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Personal- und Dienstpässen können unter bestimmten Bedingungen ein e-Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage beantragen. |
Algerien | Inhaber von Dienstpässen sind von der Visumpflicht für die Türkei befreit. Algerische Staatsbürger unter 15 Jahren und über 65 Jahren sind ebenfalls von der Visumpflicht befreit. Alle anderen können unter bestimmten Bedingungen ein e-Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage beantragen. |
Dschibuti | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind von der Visumpflicht befreit. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können Inhaber eines öffentlichen Reisepasses ein 30-tägiges e-Visum für die einmalige Einreise beantragen. |
Tschad | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind von der Visumpflicht befreit. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können Passinhaber für ein Visum für die Türkei ein 30-tägiges elektronisches Einreisevisum beantragen. |
Tschechische Republik | 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, die 90 Tage nicht überschreiten, können von der Visumpflicht befreit werden. |
China | Inhaber eines offiziellen Reisepasses sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein e-Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage beantragen. |
Dänemark | 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, die 90 Tage nicht überschreiten, können von der Visumpflicht befreit werden. |
Dominikanische Republik | Inhaber eines offiziellen Reisepasses sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein e-Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage beantragen. |
Äquator | 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, die 90 Tage nicht überschreiten, können von der Visumpflicht befreit werden. |
El Salvador | 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, die 90 Tage nicht überschreiten, können von der Visumpflicht befreit werden. |
Indonesien | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein e-Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage beantragen. |
Estland | Inhaber von Amts-, Dienst- und gewöhnlichen Reisepässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit (für die Türkei gelten besondere Visumspflichten). |
Äthiopien | Inhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Dienst- und gewöhnlichen Reisepässen benötigen ein Konsularvisum. |
Marokko | Inhaber von Dienst- und Privatpässen sind innerhalb von 180 Tagen für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. |
Fidschi | Inhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von gewöhnlichen und amtlichen Pässen können ein e-Visum erhalten. |
Elfenbeinküste | Inhaber von Diplomatenpässen sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Dienst- und gewöhnlichen Reisepässen können auf Antrag ein elektronisches Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage erhalten. |
Philippinen | Inhaber von Amts- und Dienstpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von persönlichen Reisepässen können auf Antrag ein einmaliges e-Visum für 30 Tage erhalten. |
Palästina | Inhaber von Diplomaten-, Amts- und Dienstpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von persönlichen Reisepässen können auf Antrag ein einmaliges e-Visum für 30 Tage erhalten. |
Finnland | Inhaber von Diplomaten-, Amts- und gewöhnlichen Pässen sind innerhalb von 180 Tagen für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht in der Türkei befreit. |
Frankreich | Inhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. |
Gabun | Inhaber von Amts-, Dienst- und Diplomatenpässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein e-Visum beantragen |
Gambia | Inhaber von Amts-, Diplomaten- und Dienstpässen sind bis zu 30 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Inhaber von persönlichen Reisepässen können auf Antrag ein einmaliges e-Visum für 30 Tage erhalten. |
Ghana | Inhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von persönlichen Reisepässen können auf Antrag ein einmaliges e-Visum für 30 Tage erhalten. |
Guinea | Inhaber von Diplomatenpässen sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Dienst- und gewöhnlichen Reisepässen können auf Antrag ein elektronisches Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage erhalten. |
Grenada | Inhaber von Diplomatenpässen sind in der Türkei für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Andere Bürger können ein e-Visum erhalten. |
Guatemala | Inhaber von Diplomatenpässen und personalisierten Pässen sind von der Visumpflicht befreit. |
Guyana | Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Andere können bei den Konsulaten ein Visum für 15 Tage beantragen. |
Republik Südafrika | Inhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Andere können ein E-Visum erhalten. |
Georgien | Inhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. |
Südsudan | Inhaber von Diplomatenpässen sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses können ein Konsularvisum beantragen. |
Kroatien | Inhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. |
Indien | Inhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. |
Niederlande | Inhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. |
Honduras | Inhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. |
Hongkong | Inhaber von SAR-Pässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von BNO-Pässen können ein e-Visum erhalten. |
Irak | Inhaber von Diplomatenpässen sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber von amtlichen und öffentlichen Reisepässen können auf Antrag ein e-Visum für die einmalige Einreise in die Türkei für 30 Tage erhalten. |
Vereinigtes Königreich | Inhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. |
Iran | Inhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit. |
Irland | Inhaber eines Spezialpasses sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Diplomatenpässen sind visumpflichtig. |
Spanien | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. |
Israel | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. |
Schweden | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. |
Schweiz | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. |
Italien | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. |
Island | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. |
Jamaika | Inhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein e-Visum für mehrere Einreisen für 90 Tage erhalten. |
Japan | Inhaber von amtlichen und gewöhnlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumspflicht in der Türkei befreit. |
Kambodscha | Inhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von gewöhnlichen Reisepässen können auf Antrag ein Konsularvisum für 7 Tage erhalten. |
Kamerun | Inhaber von Dienstpässen (Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen), die Mitglieder offizieller Delegationen sind, sind für einen Zeitraum von höchstens neunzig (90) Tagen von der Visumpflicht befreit. Die Gesamtaufenthaltsdauer beträgt nicht mehr als neunzig (90) Tage innerhalb der letzten einhundertachtzig (180) Tage. |
Montenegro | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Katar | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Kasachstan | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Kenia | Inhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein Konsularvisum für 90 Tage zur mehrfachen Einreise erhalten. |
Kirgisistan | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Kolumbien | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Republik Kongo | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Demokratische Republik Kongo | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Kosovo | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Costa Rica | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Kuwait | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Nord-Mazedonien | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Kuba | Während Inhaber von amtlichen Pässen von der Visumpflicht befreit sind, können andere Bürger ein Konsularvisum für 7 Tage erhalten. |
Lettland | Inhaber von amtlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit, Inhaber von persönlichen Pässen 30 Tage lang. |
Libyen | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind von der Visumpflicht befreit. Personen unter 16 und über 55 Jahren sind von der Visumpflicht befreit. Personen im Alter von 17-54 Jahren können ein 30-tägiges E-Visum für die Türkei erhalten. |
Litauen | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Libanon | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Reisepässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit, wenn sie zu touristischen Zwecken reisen |
Luxemburg | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Ungarn | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Malaysia | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Mali | Inhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. |
Malta | Inhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Mexiko | Inhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. |
Ägypten | Inhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. |
Mongolei | Inhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. |
Moldawien | Inhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. |
Monaco | Inhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. |
Mauretanien | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit. |
Namibia | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit. |
Niger | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit. |
Nicaragua | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Norwegen | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Usbekistan | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Pakistan | Inhaber von amtlichen Pässen sind für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit. |
Panama | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Paraguay | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Peru | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Polen | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Portugal | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Rumänien | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Ruanda | Inhaber von amtlichen und Dienstpässen sind neunzig (90) Tage lang von der Visumpflicht befreit. |
Russische Föderation | Inhaber eines persönlichen Reisepasses sind 60 Tage lang von der Visumpflicht befreit, Inhaber eines Diplomatenpasses 90 Tage lang und Inhaber eines amtlichen Reisepasses 30 Tage lang. |
San Marino | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Senegal | Inhaber von amtlichen Pässen sind für Reisen in die Türkei für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit. |
Seychellen | Inhaber von amtlichen Pässen sind für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit. |
Serbien | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Singapur | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Slowenien | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Slowakei | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Sudan | Inhaber von Diplomatenpässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht für Touristen befreit. |
Saudi-Arabien | Inhaber von Diplomatenpässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht für Touristen befreit. |
Chile | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Tadschikistan | Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Tansania | Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Thailand | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Tunesien | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Turkmenistan | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit |
Uganda | Inhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit |
Ukraine | Inhaber von Diplomaten- und gewöhnlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Oman | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Uruguay | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit |
Jordanien | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit |
Vatikanstadt | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit |
Venezuela | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind 30 Tage lang von der Visumpflicht befreit, Inhaber eines persönlichen Reisepasses sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit |
Vietnam | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |
Jemen | Inhaber eines amtlichen Reisepasses sind bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit |
Neuseeland | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit |
Griechenland | Inhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit |
Sambia | Inhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit |