Türkiye'de Vize Süreleri

Touristisches Visum

Dies ist die Art von Visum, die ausländische Bürger, die zu touristischen Zwecken in die Türkei kommen, beantragen müssen. Wenn der Ausländer nicht von der Visumpflicht befreit werden kann, muss er vor der Einreise in die Türkei ein Touristenvisum beantragen. Touristenvisa können bei den türkischen Auslandsvertretungen im Ausland oder über E-Visa beantragt werden. Staatsangehörige von Ländern, für die kein E-Visum beantragt werden kann, müssen sich an die türkische Auslandsvertretung in ihrem Land wenden und ein Visum in ihren Reisepass eindrucken lassen. Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ausländer, die keine Möglichkeit haben, ein e-Visum zu beantragen, müssen bei der Beantragung beim türkischen Konsulat einen Reisepass, ein Lichtbild, für den Reisezweck geeignete Dokumente, eine Hotelflugbuchung, ausreichende finanzielle Nachweise und eine Reisekrankenversicherung vorlegen.

Geschäftsvisum

Ausländische Staatsangehörige, die zu kommerziellen Zwecken in die Türkei reisen wollen und nicht von der Visumpflicht befreit sind, müssen vor der Einreise ein Geschäftsvisum beantragen. Der Antrag auf ein Geschäftsvisum kann als e-Visum oder über die türkischen Auslandsvertretungen in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, gestellt werden. Für die Beantragung bei den türkischen Konsulaten muss die Person einen Reisepass, ein Foto, eine Geschäftseinladung des Unternehmens in der Türkei und finanzielle Unterlagen vorlegen. Für die Beantragung eines kommerziellen Visums für die Türkei muss ein Reisepass vorgelegt werden, der noch mindestens 6 Monate über das Ende der geplanten Reise hinaus gültig ist.

Studentenvisum

Personen, die in die Türkei kommen, um hier Bildungsaktivitäten durchzuführen, sollten vor der Einreise in die Türkei ein Studentenvisum beantragen. Der Umfang der Ausbildung kann ein Bachelor-, Master- oder Doktortitel sein. Da die Bildungsaktivitäten länger als 90 Tage dauern werden, kann kein E-Visum beantragt werden. Studentenvisa sollten über die türkischen Konsulate in dem Land beantragt werden, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt. Es ist zu beachten, dass das beantragte Visum eine Art Aufenthaltstitel ist. Bei der Beantragung muss auch eine Aufnahmebescheinigung oder eine Einladung der Bildungseinrichtung in der Türkei vorgelegt werden. Außerdem sollte der Student nachweisen, wie er während seines Aufenthalts in der Türkei seinen Lebensunterhalt bestreiten wird. Diese finanziellen Nachweise können ein Bankkonto, Verpflichtungserklärungen oder Stipendien sein.

Visum zur Familienzusammenführung

Es handelt sich um eine Art von Visum, das der Ehepartner, die Kinder unter 18 Jahren oder die Angehörigen des Ausländers in der Türkei bei den türkischen Konsulaten im Ausland beantragen. Bei diesem Antrag werden auch die legalen Aufenthaltsbedingungen des in der Türkei lebenden Ausländers geprüft. Das Visum zur Familienzusammenführung in der Türkei ist eine Art Aufenthaltstitel. Mit anderen Worten, es berechtigt den Antragsteller, länger als 90 Tage in der Türkei zu leben. Bei der Beantragung muss nachgewiesen werden, dass die Person in der Türkei über ein Einkommen verfügt. Außerdem muss dieses Einkommen ausreichen, um die Versorgung und die Kosten der Familienmitglieder, die in die Türkei kommen werden, zu decken. Bei der Beantragung werden Reisepass, Foto, Heirats- oder Geburtsurkunde (wenn der Antragsteller ein Ehepartner oder ein Kind ist) und Einkommensnachweise der Person in der Türkei vorgelegt.

Visum aus humanitären Gründen oder für Opfer von Menschenhändlern

Diese Visumtypen werden in Ausnahmefällen an Einzelpersonen vergeben. Bei Visa, die aus humanitären Gründen erteilt werden, erfolgt die Prüfung durch das Innenministerium der Republik Türkei. In Fällen, in denen es für die Person unzumutbar ist, die Türkei zu verlassen, im Falle des Kindeswohls usw. wird es zwingend erteilt. Das Visum für Opfer von Menschenhandel ist ein Visum, das für 30 Tage an Personen erteilt wird, die Opfer von Menschenhandel sind oder bei denen der dringende Verdacht besteht, dass sie Opfer von Menschenhandel sind. Beide Visumverfahren werden in der Türkei bei Bedarf vom Innenministerium durchgeführt.

Türkei: Befreiung von den Visumspflichten

Die Visumbefreiung kann in Fällen in Anspruch genommen werden, die sich aus Befreiungsabkommen zwischen der Republik Türkei und ausländischen Staaten ergeben. Die Befreiung von der Visumpflicht ermöglicht es Ausländern, die in die Türkei kommen, ohne ein Visum einzureisen. Die Länder, für die in der Türkei Visumfreiheit gilt, werden vom Außenministerium bekannt gegeben. Staatsangehörige der folgenden Länder können für kurzfristige Besuche in der Türkei von der Visumpflicht befreit werden. In allen Fällen müssen Personen, die länger als 90 Tage in die Türkei einreisen wollen, eine dem Reisezweck entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Bürger von Ländern, die im Rahmen von Abkommen, an denen die Republik Türkei beteiligt ist, von der Visumpflicht befreit sind

Ausländer, die zum Zeitpunkt der Einreise in die Türkei eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis besitzen

Inhaber ausländischer Reisepässe mit Stempel, die gemäß dem Passgesetz ausgestellt und gültig sind

Personen, die die türkische Staatsbürgerschaft mit einem Antrag auf Verzicht auf die Staatsbürgerschaft gemäß dem Gesetz verlieren

Personen, die aufgrund höherer Gewalt türkische Luft- und Seehäfen benutzen werden

Personen, die in der Hafenstadt angekommen sind und die Hafenstadt und ihre Umgebung zu touristischen Zwecken für einen Zeitraum von nicht mehr als 72 Stunden besuchen werden

Länder im Geltungsbereich der Visumbefreiung

DeutschlandInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen können für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit werden.
AndoraInhaber von amtlichen und gewöhnlichen Pässen können für einen Zeitraum von 90 Tagen visumfrei reisen
ArgentinienInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen können 90 Tage lang visumfrei reisen
AlbanienInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Die Befreiung gilt auch für den Transit
Österreich90 Tage lang visumfrei reisen
AserbaidschanReisen für 90 Tage ohne Visum
WeißrusslandInhaber von amtlichen und gewöhnlichen Pässen sind für einen Zeitraum von 30 Tagen von der Visumpflicht befreit. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nach der ersten Einreise nicht überschreiten.
BelgienFür Reisen, die 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten, gilt in der Türkei Visumfreiheit
BelizeInhaber von amtlichen und gewöhnlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
Vereinigte Arabische EmirateInhaber eines amtlichen Reisepasses sind für einen Zeitraum von 90 Tagen von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses können ein E-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen erhalten
BolivienInhaber von amtlichen und gewöhnlichen Pässen sind für Reisen bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit
Bosnien und HerzegowinaVisumbefreiung für bis zu 90 Tage
BrasilienVisumbefreiung für bis zu 90 Tage
BruneiAlle Passinhaber sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
BulgarienInhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines personalisierten Reisepasses sind bis zu 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit.
Burkina FasoInhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses müssen ein E-Visum für die Türkei beantragen.
BurundiInhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Personal- und Dienstpässen können unter bestimmten Bedingungen ein e-Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage beantragen.
AlgerienInhaber von Dienstpässen sind von der Visumpflicht für die Türkei befreit. Algerische Staatsbürger unter 15 Jahren und über 65 Jahren sind ebenfalls von der Visumpflicht befreit. Alle anderen können unter bestimmten Bedingungen ein e-Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage beantragen.
DschibutiInhaber eines amtlichen Reisepasses sind von der Visumpflicht befreit. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können Inhaber eines öffentlichen Reisepasses ein 30-tägiges e-Visum für die einmalige Einreise beantragen.
TschadInhaber eines amtlichen Reisepasses sind von der Visumpflicht befreit. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können Passinhaber für ein Visum für die Türkei ein 30-tägiges elektronisches Einreisevisum beantragen.
Tschechische Republik90 Tage innerhalb von 180 Tagen, die 90 Tage nicht überschreiten, können von der Visumpflicht befreit werden.
ChinaInhaber eines offiziellen Reisepasses sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein e-Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage beantragen.
Dänemark90 Tage innerhalb von 180 Tagen, die 90 Tage nicht überschreiten, können von der Visumpflicht befreit werden.
Dominikanische RepublikInhaber eines offiziellen Reisepasses sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein e-Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage beantragen.
Äquator90 Tage innerhalb von 180 Tagen, die 90 Tage nicht überschreiten, können von der Visumpflicht befreit werden.
El Salvador90 Tage innerhalb von 180 Tagen, die 90 Tage nicht überschreiten, können von der Visumpflicht befreit werden.
IndonesienInhaber eines amtlichen Reisepasses sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein e-Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage beantragen.
EstlandInhaber von Amts-, Dienst- und gewöhnlichen Reisepässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit (für die Türkei gelten besondere Visumspflichten).
ÄthiopienInhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Dienst- und gewöhnlichen Reisepässen benötigen ein Konsularvisum.
MarokkoInhaber von Dienst- und Privatpässen sind innerhalb von 180 Tagen für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit.
FidschiInhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von gewöhnlichen und amtlichen Pässen können ein e-Visum erhalten.
ElfenbeinküsteInhaber von Diplomatenpässen sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Dienst- und gewöhnlichen Reisepässen können auf Antrag ein elektronisches Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage erhalten.
PhilippinenInhaber von Amts- und Dienstpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von persönlichen Reisepässen können auf Antrag ein einmaliges e-Visum für 30 Tage erhalten.
PalästinaInhaber von Diplomaten-, Amts- und Dienstpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von persönlichen Reisepässen können auf Antrag ein einmaliges e-Visum für 30 Tage erhalten.
FinnlandInhaber von Diplomaten-, Amts- und gewöhnlichen Pässen sind innerhalb von 180 Tagen für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht in der Türkei befreit.
FrankreichInhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.
GabunInhaber von Amts-, Dienst- und Diplomatenpässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein e-Visum beantragen
GambiaInhaber von Amts-, Diplomaten- und Dienstpässen sind bis zu 30 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Inhaber von persönlichen Reisepässen können auf Antrag ein einmaliges e-Visum für 30 Tage erhalten.
GhanaInhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von persönlichen Reisepässen können auf Antrag ein einmaliges e-Visum für 30 Tage erhalten.
GuineaInhaber von Diplomatenpässen sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Dienst- und gewöhnlichen Reisepässen können auf Antrag ein elektronisches Visum für die einmalige Einreise für 30 Tage erhalten.
GrenadaInhaber von Diplomatenpässen sind in der Türkei für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Andere Bürger können ein e-Visum erhalten.
GuatemalaInhaber von Diplomatenpässen und personalisierten Pässen sind von der Visumpflicht befreit.
GuyanaInhaber von Dienst- und Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Andere können bei den Konsulaten ein Visum für 15 Tage beantragen.
Republik SüdafrikaInhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Andere können ein E-Visum erhalten.
GeorgienInhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit.
SüdsudanInhaber von Diplomatenpässen sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses können ein Konsularvisum beantragen.
KroatienInhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.
IndienInhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.
NiederlandeInhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.
HondurasInhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.
HongkongInhaber von SAR-Pässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von BNO-Pässen können ein e-Visum erhalten.
IrakInhaber von Diplomatenpässen sind von der Visumpflicht befreit. Inhaber von amtlichen und öffentlichen Reisepässen können auf Antrag ein e-Visum für die einmalige Einreise in die Türkei für 30 Tage erhalten.
Vereinigtes KönigreichInhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.
IranInhaber von Diplomaten-, Amts- und öffentlichen Pässen sind für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen von der Visumpflicht befreit.
IrlandInhaber eines Spezialpasses sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von Diplomatenpässen sind visumpflichtig.
SpanienInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit.
IsraelInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit.
SchwedenInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit.
SchweizInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit.
ItalienInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit.
IslandInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit.
JamaikaInhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein e-Visum für mehrere Einreisen für 90 Tage erhalten.
JapanInhaber von amtlichen und gewöhnlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumspflicht in der Türkei befreit.
KambodschaInhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber von gewöhnlichen Reisepässen können auf Antrag ein Konsularvisum für 7 Tage erhalten.
KamerunInhaber von Dienstpässen (Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen), die Mitglieder offizieller Delegationen sind, sind für einen Zeitraum von höchstens neunzig (90) Tagen von der Visumpflicht befreit. Die Gesamtaufenthaltsdauer beträgt nicht mehr als neunzig (90) Tage innerhalb der letzten einhundertachtzig (180) Tage.
MontenegroInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
KatarInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
KasachstanInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
KeniaInhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines persönlichen Reisepasses können ein Konsularvisum für 90 Tage zur mehrfachen Einreise erhalten.
KirgisistanInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
KolumbienInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
Republik KongoInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
Demokratische Republik KongoInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
KosovoInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
Costa RicaInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
KuwaitInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
Nord-MazedonienInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
KubaWährend Inhaber von amtlichen Pässen von der Visumpflicht befreit sind, können andere Bürger ein Konsularvisum für 7 Tage erhalten.
LettlandInhaber von amtlichen Pässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit, Inhaber von persönlichen Pässen 30 Tage lang.
LibyenInhaber eines amtlichen Reisepasses sind von der Visumpflicht befreit. Personen unter 16 und über 55 Jahren sind von der Visumpflicht befreit. Personen im Alter von 17-54 Jahren können ein 30-tägiges E-Visum für die Türkei erhalten.
LitauenInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
LibanonInhaber von amtlichen und öffentlichen Reisepässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit, wenn sie zu touristischen Zwecken reisen
LuxemburgInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
UngarnInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
MalaysiaInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
MaliInhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit.
MaltaInhaber von amtlichen Pässen und personalisierten Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
MexikoInhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit.
ÄgyptenInhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit.
MongoleiInhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit.
MoldawienInhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit.
MonacoInhaber von amtlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit.
MauretanienInhaber eines amtlichen Reisepasses sind für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit.
NamibiaInhaber eines amtlichen Reisepasses sind für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit.
NigerInhaber eines amtlichen Reisepasses sind für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit.
NicaraguaInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
NorwegenInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
UsbekistanInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
PakistanInhaber von amtlichen Pässen sind für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit.
PanamaInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
ParaguayInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
PeruInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
PolenInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
PortugalInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
RumänienInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
RuandaInhaber von amtlichen und Dienstpässen sind neunzig (90) Tage lang von der Visumpflicht befreit.
Russische FöderationInhaber eines persönlichen Reisepasses sind 60 Tage lang von der Visumpflicht befreit, Inhaber eines Diplomatenpasses 90 Tage lang und Inhaber eines amtlichen Reisepasses 30 Tage lang.
San MarinoInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
SenegalInhaber von amtlichen Pässen sind für Reisen in die Türkei für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit.
SeychellenInhaber von amtlichen Pässen sind für neunzig (90) Tage von der Visumpflicht befreit.
SerbienInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
SingapurInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
SlowenienInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
SlowakeiInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
SudanInhaber von Diplomatenpässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht für Touristen befreit.
Saudi-ArabienInhaber von Diplomatenpässen sind 90 Tage lang von der Visumpflicht für Touristen befreit.
ChileInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
TadschikistanInhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
TansaniaInhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
ThailandInhaber eines amtlichen Reisepasses sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
TunesienInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit
TurkmenistanInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit
UgandaInhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit
UkraineInhaber von Diplomaten- und gewöhnlichen Pässen sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
OmanInhaber eines amtlichen Reisepasses sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
UruguayInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit
JordanienInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit
VatikanstadtInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit
VenezuelaInhaber eines amtlichen Reisepasses sind 30 Tage lang von der Visumpflicht befreit, Inhaber eines persönlichen Reisepasses sind 90 Tage lang von der Visumpflicht befreit
VietnamInhaber eines amtlichen Reisepasses sind bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit
JemenInhaber eines amtlichen Reisepasses sind bis zu 30 Tage von der Visumpflicht befreit
NeuseelandInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit
GriechenlandInhaber von amtlichen und öffentlichen Pässen sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit
SambiaInhaber von Diplomatenpässen sind für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit

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