Sperrung des Zugriffs auf eine Website oder Webseite: Es handelt sich um die Sperrung des Zugriffs auf die URL auf der Website, auf der sich der rechtswidrige Inhalt befindet, und, wenn der Verstoß auf diese Weise nicht beseitigt werden kann, des Zugriffs auf die gesamte Website aus Gründen wie Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder der Privatsphäre, Kriminalität, öffentliches Interesse usw. mit Inhalten wie Nachrichten, Videos, Fotos, Kommentare usw., die im Internet veröffentlicht wurden.
Die Entfernung/Löschung von Inhalten aus dem Internet ist die Entfernung oder Löschung von im Internet veröffentlichten Nachrichten, Videos, Fotos, Kommentaren usw., die einen Verstoß gegen das Gesetz darstellen. Die Entfernung/Löschung von Inhalten kann nur durch den Hosting- oder Inhaltsanbieter erfolgen.
Die grundlegenden Regeln für die Regulierung von Sendungen über das Internet, die Entfernung illegaler Inhalte und die Sperrung des Zugangs zu Websites sind im Gesetz Nr. 5651 „Gesetz über die Regulierung von Veröffentlichungen im Internet und die Bekämpfung von durch diese Veröffentlichungen begangenen Straftaten“ geregelt.
Haftung und Begriffe im Internetrecht
Im Internetrecht werden bestimmte Begriffe verwendet, um die persönliche Haftung für im Internet veröffentlichte Inhalte zu bestimmen. Bei der Beantragung einer Entscheidung über die Entfernung von Inhalten aus dem Internet oder die Sperrung des Zugangs bzw. bei den im Rahmen des Gesetzes Nr. 5651 erhobenen Einwänden sollten die folgenden Begriffe beachtet werden:
E-Detection; Es handelt sich um die Erkennung von Daten oder Informationen auf jeder Webseite oder jedem Social-Media-Konto im Internet auf einer 7 Tage/24 Stunden Basis durch die Union der Notare der Türkei durch URL-basiertes Scannen. Die Person, die die elektronische Erkennung beantragt, sendet die URL, deren Inhalt sie erkennen möchte, an die Datenbank der Notarkammer, erhält eine Antragsnummer für die elektronische Erkennung und wendet sich mit dieser Antragsnummer innerhalb der Arbeitszeit an einen beliebigen Notar, der die Online-Erkennung auf Papier festhält und vom Notar genehmigt. Mit der E-Detection-Methode werden über das Internet begangene Straftaten oder Handlungen, die zu privatrechtlichen Streitigkeiten führen, definitiv festgestellt. Die Webseite der Notarkammer, die für die E-Detektion verwendet wird: E-Detection Application Page
Anbieter von Inhalten; ist jeder, der Informationen oder Inhalte in Form von Texten, Kommentaren, Tonaufnahmen, Fotos, Videos oder auf andere Weise im Internet bereitstellt. Zum Beispiel jede Person, die ein Video auf youtube hochlädt, ein Leser, der auf einer Nachrichtenseite kommentiert, ein Artikelschreiber in einer Zeitung, ein Mitglied, das einen Eintrag auf einer ekşisözlük-Seite vornimmt, usw. Alle Internetnutzer werden als Inhaltsanbieter bezeichnet. Der Inhaltsanbieter ist nicht für die Inhalte verantwortlich, die einem anderen gehören und zu denen er einen Link anbietet. Wenn jedoch aus der Art und Weise der Darstellung klar ersichtlich ist, dass er sich den Inhalt, zu dem er einen Link anbietet, zu eigen macht und darauf abzielt, dass der Nutzer auf den betreffenden Inhalt zugreift, haftet er nach den allgemeinen Bestimmungen (Art. 5/2 des Gesetzes Nr. 5651).
Der„Inhaber der Eigentumsrechte“, „Betreiber“ oder „Hosting“-Dienstleister (der Ort, an dem der Inhalt der Website gehostet wird) der Website, auf die Internetnutzer (Inhaltsanbieter) zugreifen, wird als Hosting-Anbieter definiert. Der Hosting-Anbieter ermöglicht es den Internetnutzern, Inhalte bereitzustellen. So ist beispielsweise der Eigentümer der Zeitung Hürriyet oder das Unternehmen, das Hosting-Dienste für die Zeitung Hürriyet anbietet, ein Hosting-Anbieter. Die Autoren der Zeitung oder Nutzer, die die Nachrichten kommentieren, sind ebenfalls Inhaltsanbieter. Der Hosting-Provider ist nicht verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Inhalte zu kontrollieren oder zu untersuchen, ob eine illegale Aktivität vorliegt (Artikel 5 des Gesetzes Nr. 5651). Sie können die Liste der Hosting-Anbieter hier einsehen: Liste der Hosting-Anbieter
Zugangsprovider; bezieht sich auf alle Arten von realen oder juristischen Personen, die den Zugang zum Internet bereitstellen, mit Namen wie Turkcell, Superonline, TTNET, Kablonet usw., die den Nutzern einen kabelgebundenen oder drahtlosen Zugang zur Internetumgebung bieten. Der Zugangsanbieter ist das Unternehmen, das dem Nutzer gegen eine bestimmte Gebühr den Zugang zum Internet ermöglicht. Der Begriff „Internetdienstanbieter“ (ISP) wird auch für reale oder juristische Personen verwendet, die den Zugang bereitstellen. Wird beispielsweise ein Internetpaket von Turkcell für 25 TRY erworben, so gilt Turkcell als „Zugangsanbieter“, d. h. als Internetdienstleister. Der Zugangsanbieter ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhalt der über ihn abgerufenen Informationen rechtswidrig ist und ob er eine Haftung erfordert. Der Access-Provider ist jedoch verpflichtet, den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten, die von einem seiner Nutzer veröffentlicht werden, zu sperren, wenn er davon Kenntnis erlangt (Art. 6 des Gesetzes Nr. 5651).
Internet-Massennutzungsanbieter sind reale oder juristische Personen, die den Nutzern die Möglichkeit bieten, die Internetumgebung an einem bestimmten Ort und für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Wenn z. B. ein Café seinen Kunden die Nutzung seines W-LANs gestattet, ein Hotel, ein Restaurant, eine Schule usw., werden alle Eigentümer dieser Orte als „Anbieter von Internet-Massennutzung“ bezeichnet. Natürliche oder juristische Personen, die in Internet-Lounges, Internet-Cafés oder ähnlichen, der Öffentlichkeit zugänglichen Orten gegen ein bestimmtes Entgelt Dienste zur kollektiven Nutzung des Internets anbieten, werden als „Anbieter der kollektiven Nutzung des Internets zu gewerblichen Zwecken“ bezeichnet. Unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle Zwecke handelt oder nicht, sind alle Anbieter von Diensten zur kollektiven Internetnutzung verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu strafbaren Inhalten zu sperren und Aufzeichnungen über die Nutzung zu führen, die Familie und Kinder zu schützen, Straftaten zu verhindern und Kriminelle zu identifizieren.
DieIP-Adresse (IP-Nummer) ist die Nummer, die der Nutzer erhält, wenn er sich von zu Hause, vom Arbeitsplatz oder vom Mobiltelefon aus mit dem Internet verbindet. Die IP-Adresse ist eine Art Identität, die jedem Computer, der mit dem Internet verbunden ist, vom System gesondert zugewiesen wird. Da IP-Adressen begrenzt sind, geben Internetdienstanbieter (Zugangsanbieter, z. B. TTNET) dem Nutzer, der sich mit dem Internet verbindet, jedes Mal eine eigene IP-Adresse, und wenn die Internetverbindung des Nutzers getrennt wird, erhält ein anderer Nutzer, der sich mit dem Internet verbindet, die gleiche IP-Adresse.
Domänenname; alle Seiten im Internet werden in Abhängigkeit von einem Domänennamen veröffentlicht. Zum Beispiel ist „https://barandogan.av.tr“ ein Domain-Name und es gibt Hunderte von Webseiten mit eigenem Inhalt, die mit diesem Domain-Namen verbunden sind.
URL (Universal Resource Locator); ist die offene Adresse, die Internetnutzer in der Adressleiste sehen, wenn sie im Internet surfen. Wir haben bereits erwähnt, dass die Website „https://barandogan.av.tr“ ein Domänenname ist, und die URL ist die spezifische Adresse einer der Seiten, die mit diesem Domänennamen verbunden sind. Eine URL-Adresse lautet zum Beispiel wie folgt: https://www.gunesgunes.com/
Vereinigung der Zugangsanbieter (ESB): Die Vereinigung der Zugangsanbieter wurde gegründet, um die Umsetzung von Entscheidungen über Zugangssperren außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 8 des Gesetzes Nr. 5651 zur Regelung von Straftaten zu gewährleisten. Der Verband ist eine private juristische Person (Artikel 6/A des Gesetzes Nr. 5651). Die Entscheidungen über die Sperrung des Zugangs werden dem Verein zur Umsetzung übermittelt. Die an den Verein gerichtete Mitteilung gilt als an den Zugangsanbieter (turkcell, ttnet, etc.) selbst gerichtet. Website des Verbandes: Verband der Zugangsanbieter
Präsidium für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK): Es handelt sich um eine öffentliche Einrichtung mit öffentlicher Rechtspersönlichkeit, Verwaltungs- und Finanzautonomie und einem besonderen Haushalt. Die BTK ist eine speziell ermächtigte Institution, die direkt Zugangssperren anordnen kann, ohne dass eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, insbesondere bei Straftaten, die über das Internet begangen werden, bei Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre und in Fällen von Verzögerung. Die Webseite der BTK: Präsidium für Informations- und Kommunikationstechnologien
Bedingungen für die Entfernung von Inhalten (Videos, Fotos, Nachrichten, Kommentare usw.) aus dem Internet und die Sperrung des Zugangs
Die Bedingungen für die Entfernung von Inhalten wie Bildern, Videos, Nachrichten, Kommentaren usw., die im Internet veröffentlicht wurden, sind in Artikel 8 und 9 des Gesetzes Nr. 5651 geregelt. In den folgenden Fällen ist es möglich, die im Internet veröffentlichten Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu dem betreffenden Abschnitt (URL) der Website, der die Inhalte enthält, zu sperren:
Entfernung von Inhalten oder Sperrung des Zugangs wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte,
Entfernung von Inhalten oder Sperrung des Zugangs aufgrund der Begehung einer Straftat,
Entfernung von Inhalten oder Sperrung des Zugangs aufgrund einer Verletzung des Rechts auf Privatsphäre,
Entfernung von Inhalten oder Sperrung des Zugriffsdienstes aufgrund von Verstößen gegen das Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke,
Entfernung von Inhalten oder Sperrung des Zugangs aufgrund der Ausübung des Rechts, im Internet vergessen zu werden,
Entfernung von Inhalten oder Sperrung des Zugangs aus Gründen des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Ordnung.
Es sollte besonders darauf hingewiesen werden, dass Personen, die sich durch Sendungen im Internet belästigt fühlen, das Recht haben, sich an den Inhalts- und Hosting-Anbieter zu wenden und die Entfernung des Inhalts zu verlangen.
Was ist die BTK-Zugangssperre? Wie kann sie entfernt werden?
Die BTK-Zugangssperre ist ein Regulierungs- und Kontrollmechanismus, der von der Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) eingeführt wurde. Im Rahmen der Internetvorschriften in der Türkei geht es darum, den Zugang zu bestimmten Inhalten, Websites oder digitalen Plattformen zu beschränken. Dieser Prozess kann im Einklang mit Gesetzen oder Gerichtsentscheidungen aus verschiedenen Gründen durchgeführt werden und zielt darauf ab, Internetnutzer am Zugriff auf bestimmte Inhalte zu hindern. Um die Funktionsweise und die rechtliche Infrastruktur näher zu verstehen, ist es sinnvoll, die wichtigsten Gründe für Zugangsbeschränkungen, die Methoden der Umsetzung und die Befugnisse des ICTA zu untersuchen:
1. rechtliche Grundlage
Die Befugnisse der ICTA zur Sperrung des Zugangs sind in der Türkei durch verschiedene Gesetze geregelt. Insbesondere das Gesetz Nr. 5651 über die Regulierung von Veröffentlichungen im Internet und die Bekämpfung von Straftaten, die durch diese Veröffentlichungen begangen werden, stellt in dieser Hinsicht die grundlegende rechtliche Regelung dar. Dieses Gesetz verleiht der ICTA bestimmte Befugnisse, um im Internet begangene Straftaten zu überwachen und zu verhindern. Insbesondere die folgenden Situationen können zu einer Sperrung des Zugangs führen:
Öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit: Inhalte, die die öffentliche Sicherheit bedrohen und die Einheit des Staates gefährden.
Verletzung der Persönlichkeitsrechte: Bei der Veröffentlichung von Inhalten, die die Persönlichkeitsrechte verletzen, wie z.B. Diffamierung und Verleumdung.
Verletzung der Privatsphäre des Privatlebens: Veröffentlichung von Informationen über das Privatleben von Personen ohne deren Zustimmung.
Obszönität und Verstoß gegen die guten Sitten: Verbreitung von Inhalten, die gegen die allgemeine Moral der Gesellschaft verstoßen.
Verstöße gegen das Urheberrecht: Unerlaubte Nutzung oder Verbreitung von geistigen und künstlerischen Werken.
Illegale Aktivitäten: Förderung illegaler Aktivitäten wie Glücksspiel, Propaganda für terroristische Organisationen, Drogenhandel.
2. Verfahren der Zugangssperrung
Das Verfahren zur Sperrung des Zugangs erfolgt in mehreren Stufen:
Mitteilung und Beschwerde: Die Einleitung einer Zugangssperre beginnt in der Regel mit einer Beschwerde oder Anzeige. Die Beschwerde kann von den Opfern oder den Behörden direkt bei der ICTA oder bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden.
Gerichtliche Entscheidung: Eine Zugangssperre wird in der Regel durch Gerichtsbeschluss verhängt. Das Gericht kann eine Zugangssperre für Inhalte anordnen, die als illegal eingestuft werden. Wenn diese Entscheidung der ICTA mitgeteilt wird, weist die ICTA die betreffenden Internet-Diensteanbieter (ISP) an, und der Inhalt wird gesperrt.
Direktes Eingreifen der ICTA: In Notfällen (z. B. bei Inhalten, die die nationale Sicherheit gefährden, Kindesmissbrauch usw.) kann die ICTA eine vorübergehende Zugangssperre ohne Gerichtsbeschluss verhängen. In einem solchen Fall reicht die ICTA ihren Antrag bezüglich des Inhalts bei Gericht ein und muss innerhalb von 24 Stunden eine gerichtliche Entscheidung einholen.
3. technische Praktiken
Zugangssperren können technisch auf verschiedene Weise durchgeführt werden:
DNS-basierte Sperrung: Nutzer werden durch DNS-Server am Zugriff auf eine gesperrte Website gehindert. Diese Art der Sperrung kann jedoch durch Änderung der DNS-Einstellungen überwunden werden.
IP-Blockierung: Die IP-basierte Blockierung kann als wirksamere Methode eingesetzt werden. In diesem Fall werden IP-Adressen, die direkt mit der Website verbunden sind, blockiert.
URL-basierte Blockierung: Der Zugriff wird über die URL einer bestimmten Webseite blockiert. Dies wird verwendet, um nur bestimmte Inhalte anzusprechen, ohne den Zugriff auf eine Website vollständig zu blockieren.
Deep Packet Inspection (DPI): Diese Technik bietet eine detailliertere Analyse des Internetverkehrs und kann bestimmte Inhalte oder Websites effektiver blockieren. Allerdings sind solche Technologien im Allgemeinen komplexer und kostspieliger.
4. Einspruchs- und Beseitigungsverfahren
Anbieter von Inhalten oder Internetnutzer, denen der Zugang gesperrt wurde, können gegen diese Entscheidungen vor Gericht klagen. Wenn das Gericht entscheidet, dass keine Rechtsverletzung vorliegt, wird die Zugangssperre aufgehoben. Darüber hinaus kann eine vorübergehende Sperrung durch das ICTA durch eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben werden.
5. soziale Medien und internationale Plattformen
In den letzten Jahren haben Zugangsbeschränkungen auf Social-Media-Plattformen Aufmerksamkeit erregt. Da die Plattformen der sozialen Medien einen großen Teil der Nutzer in der Türkei ausmachen, werden die Beiträge auf diesen Plattformen genau überwacht. Das Social-Media-Gesetz von 2020 (Regulation on Social Network Providers on the Internet) schreibt vor, dass Social-Media-Plattformen mit mehr als einer Million täglichen Nutzern eine Vertretung in der Türkei eröffnen müssen. Diese Verordnung ermöglicht es der ICTA, schneller und wirksamer gegen Social-Media-Unternehmen vorzugehen. Diese Plattformen können mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie sich nicht an das Gesetz halten, oder ihre Bandbreite kann um 90 % reduziert werden, wenn bestimmte Inhalte nicht entfernt werden.
6. soziale und wirtschaftliche Auswirkungen von Zugangssperren
Zugangssperren sind nicht nur ein rechtliches Problem, sondern auch ein Problem mit wirtschaftlichen und sozialen Folgen. So kann die Sperrung kommerzieller Websites oder sozialer Medienplattformen der digitalen Wirtschaft schaden, da sie den Nutzern den Zugang zu diesen Plattformen verwehrt. Auch im Hinblick auf die Presse- und Meinungsfreiheit sind Zugangssperren Gegenstand von Diskussionen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die BTK-Zugangssperre ein wichtiger Mechanismus zur Regulierung und Kontrolle des digitalen Raums in der Türkei ist. Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen dient sie dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Beseitigung krimineller Elemente, aber ihre Umsetzung kann manchmal mit Rechten wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung kollidieren.
Warum wir?
Die Entfernung von Inhalten aus dem Internet oder die Sperrung des Zugangs gehören zu den Vorgängen, die rechtlich komplex sind und schwerwiegende Folgen haben können. Die Identifizierung rechtswidriger Inhalte, die Stellung der erforderlichen Anträge, die Befolgung von Gerichtsentscheidungen und die ordnungsgemäße Ausführung von Anträgen auf Zugangssperrung erfordern Fachwissen und detaillierte Kenntnisse. Falsche oder unvollständige Schritte können zu langwierigen Verfahren oder zum Verlust von Rechten führen.
Daher spielt die Unterstützung durch einen professionellen Anwalt in solchen Verfahren eine entscheidende Rolle. Ein Anwalt sichert Ihre Rechte in jeder Phase, von der Stellung der notwendigen Anträge im Rahmen des Gesetzes Nr. 5651 bis zur Weiterverfolgung des Verfahrens vor der Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien und Kommunikation (ICTA) oder dem Gericht. Darüber hinaus können technische und verfahrenstechnische Verfahren wie die Feststellung der Viktimisierung, die korrekte Sammlung von Beweisen und die Korrespondenz mit Inhaltsanbietern und Hosting-Providern auf digitalen Plattformen ebenfalls effektiv über einen Anwalt abgewickelt werden. Insbesondere in Fällen wie der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, der Verletzung der Privatsphäre oder des Schutzes von Urheberrechten ist ein rechtzeitiges Eingreifen von entscheidender Bedeutung.
Als Anwaltskanzlei Güneş & Güneş stehen wir Ihnen mit unserer 25-jährigen Erfahrung und unseren Dienstleistungen in 4 Sprachen zur Seite, um die rechtlichen Probleme zu lösen, die sich Ihnen in der digitalen Welt stellen. Wir bieten unseren Mandanten effektive und strategische Lösungen bei Zugangssperren, Internetrechten und allen rechtlichen Prozessen im digitalen Bereich. Ganz gleich, ob Sie professionelle Unterstützung beim Schutz Ihrer persönlichen Rechte oder bei der Sicherung der digitalen Vermögenswerte Ihres Unternehmens benötigen, wir sind bereit, Ihnen auf bestmögliche Weise zu helfen.