Was bedeutet die Abschiebungsentscheidung?
Ausländische Staatsangehörige in unserem Land können abgeschoben werden, wenn sie bestimmte gesetzliche Bestimmungen nicht einhalten. Dieses Verfahren kommt dann zum Einsatz, wenn in der Türkei lebende Ausländer illegal einreisen, gegen Visabestimmungen verstoßen oder sich trotz Widerruf ihrer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis noch in der Türkei aufhalten. Diese Personen werden auf Polizeistationen gebracht, unter behördliche Überwachung gestellt und ein Abschiebeverfahren eingeleitet.
Abschiebungsentscheidungen und Verwaltungshaftentscheidungen für Ausländer werden getroffen, wenn die im Ausländer- und internationalen Schutzgesetz Nr. 6458 festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Die für diese Entscheidungen befugten Behörden sind im Allgemeinen Gouverneure und Einwanderungsbehörden der Provinzen.
Dabei werden die Rechte ausländischer Staatsangehöriger und rechtliche Verfahren respektiert. Liegen jedoch die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen vor, werden die betroffenen Personen durch einen Abschiebungsbeschluss aus dem Land ausgewiesen und können für einen bestimmten Zeitraum mit einem Wiedereinreiseverbot belegt werden.
Wer trifft die Abschiebungsentscheidung?
Abschiebungsentscheidungen werden von den Gouverneursämtern auf Anweisung der Generaldirektion für Migrationsmanagement oder von Amts wegen getroffen.
Gegen den abgeschobenen Ausländer kann nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze ein Einreiseverbot für maximal 5 Jahre verhängt werden. Bei ernsthafter Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit kann diese Frist jedoch auf maximal 10 Jahre verlängert werden. Für die Dauer des Einreiseverbots spielen die Begründung der Abschiebungsentscheidung und die Besonderheiten des Falles eine wichtige Rolle.
Abgeschobene Ausländer können in bestimmten Fällen in Verwaltungshaft genommen werden. Er hat jedoch das Recht, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen. Es ist wichtig, die Hilfe eines Anwalts für Ausländerrecht in Anspruch zu nehmen, um die Abschiebungsentscheidung aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Andernfalls wird die Abschiebung zügig durchgeführt.
Was sind die Gründe für eine Abschiebung?
Gemäß Artikel 54 des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz sind die Situationen, in denen Abschiebungsentscheidungen von Gouverneuren getroffen werden können, nachstehend aufgeführt:
- Nach dem türkischen Strafgesetzbuch müssen diejenigen, die zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder mehr verurteilt wurden,
- Personen, die Beziehungen zu Terrororganisationen oder gewinnorientierten kriminellen Organisationen haben,
- Diejenigen, die mit falschen Angaben oder falschen Dokumenten in die Türkei eingereist sind,
- Diejenigen, die ihren Lebensunterhalt mit illegalen Mitteln verdienen,
- Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellen,
- Diejenigen, die ihr Visum überschritten haben oder deren Visum annulliert wurde,
- Personen, deren Aufenthaltserlaubnis annulliert wurde oder deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist,
- Wer ohne Arbeitserlaubnis arbeitet,
- Wer gegen gesetzliche Ein- oder Ausreisebestimmungen verstößt,
- Wer trotz Verbots in die Türkei einreist,
- Diejenigen, deren Anträge auf internationalen Schutz abgelehnt oder annulliert wurden,
- Unter denjenigen, deren Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurden, waren diejenigen, die die Türkei nicht verlassen haben,
- Diejenigen, die eine ernsthafte Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen,
- Personen, die wegen Straftaten verurteilt wurden, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen.
Die Abschiebungsentscheidung wird bekannt gegeben und dem Ausländer wird eine Frist von mindestens fünfzehn Tagen und bis zu einem Monat eingeräumt. Innerhalb dieser Frist muss er das Land verlassen. Wer nicht innerhalb dieser Frist abreist, wird in Verwaltungshaft genommen. Wenn der Ausländer das Land verlässt oder von den Strafverfolgungsbehörden gefasst wird, wird er in Abschiebezentren überstellt. Nach Abschluss der Verfahren kann er in das Land seiner Staatsangehörigkeit, das Transitland oder ein Drittland abgeschoben werden.
Was sind Abschiebeverfahren und wie läuft das Verfahren ab?
Das Abschiebungsverfahren in der Türkei wird in Fällen angewendet, in denen Ausländer ihren Rechtsstatus in der Türkei verletzen oder die Sicherheit des Landes gefährden. Einzelheiten dieses Prozesses umfassen normalerweise die folgenden Schritte:
1. Feststellung eines Verstoßes: Es wird festgestellt, dass der Ausländer seinen rechtlichen Status in der Türkei verletzt oder die Sicherheit des Landes gefährdet. Zu diesen Verstößen können beispielsweise die Überschreitung der Gültigkeitsdauer eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei, illegale Arbeit, die Begehung von Straftaten, die die öffentliche Ordnung stören, oder die Beteiligung an Aktivitäten, die die nationale Sicherheit gefährden, gehören.
2. Entscheidungsfindung und Benachrichtigung: Nachdem ein Verstoß festgestellt wurde, wird von den zuständigen Behörden eine Abschiebungsentscheidung getroffen. Diese Entscheidung wird dem Ausländer schriftlich mitgeteilt. Die Entscheidung gibt ihm eine bestimmte Frist, das Land zu verlassen.
3. Ausreisefrist: Nach Bekanntgabe der Abschiebungsentscheidung wird dem Ausländer in der Regel eine Frist von einem Monat eingeräumt und er wird aufgefordert, innerhalb dieser Frist die Türkei zu verlassen.
4. Verwaltungsüberwachung und Nachverfolgung: Verlässt der Ausländer das Land nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, kann er unter Verwaltungsüberwachung gestellt werden. Während dieses Verfahrens wird der Ausländer möglicherweise streng überwacht und es werden die notwendigen Vorkehrungen für die Abschiebung getroffen.
5. Festnahme und Überstellung: Überschreitet der Ausländer die im Abschiebeverfahren vorgesehene Zeit oder flüchtet er, kann er von den Strafverfolgungsbehörden gefasst werden. Der gefangene Ausländer wird zunächst ins Krankenhaus gebracht und untersucht. Anschließend werden sie an einen von der Einwanderungsbehörde der Provinz für solche Situationen bestimmten Ort gebracht. Hier werden Unterlagen zur Abschiebung der ausländischen Person erstellt. Anschließend werden sie in ausländische Rückführungszentren überstellt.
6. Abschiebezentren und Verfahren: In Abschiebezentren werden die Abschiebungsverfahren des Ausländers abgeschlossen. Dabei werden Identität und Status des Ausländers geprüft und notwendige Vorkehrungen getroffen.
7. Abschiebung: Sobald die Verfahren abgeschlossen sind, werden entsprechende Vorkehrungen getroffen, damit der Ausländer das Land verlässt oder in das vorgesehene Zielland geschickt wird. Dabei werden die Rechte des Ausländers und internationale Standards berücksichtigt.
Was ist eine Aufforderung zum Verlassen (Call to Leave)?
Die für Personen, für die eine Abschiebungsentscheidung ergangen ist, festgelegte Frist zur Ausreise aus der Türkei wird als „Ausreiseaufforderung“ oder „Ausreiseaufforderung“ bezeichnet. Diese Frist beträgt in der Regel mindestens 15 Tage, kann jedoch je nach den in der Abschiebungsanordnung genannten Voraussetzungen auf bis zu 30 Tage verlängert werden. Von ihnen wird erwartet, dass sie das Land innerhalb dieser Frist verlassen und diese Frist einhalten.
Im Rahmen des Abschiebungsverfahrens wird ein Dokument namens „Exit Permit Document“ ausgestellt, für das keine Gebühren anfallen. In einigen gesetzlich vorgesehenen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass diese Frist nicht gewährt wird und das Dokument nicht ausgestellt wird. Diese Situationen sind:
- Personen, die Gefahr laufen zu fliehen oder sich zu verirren,
- Wer gegen gesetzliche Ein- oder Ausreisebestimmungen verstößt,
- Diejenigen, die gefälschte Dokumente verwenden,
- Wer versucht, mit gefälschten Dokumenten eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder erhalten hat,
- Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Sicherheit darstellen.
Diesen Personen kann keine Abschiebungsfrist gewährt werden und die erforderlichen Verfahren können direkt von den zuständigen Behörden eingeleitet werden. Für diese Personen erfolgt die Abschiebung schneller und es gibt keine Ausreisezeit.
Wer kann nicht abgeschoben werden?
Die Abschiebungsentscheidung ist keine Entscheidung, die jeder treffen kann; es gibt einige Kriterien. Wer nicht abgeschoben werden kann, ist in Artikel 55 des Gesetzes Nr. 6458 aufgeführt. Allerdings kann von Personen, die nicht abgeschoben werden können, verlangt werden, dass sie sich an einer bestimmten Adresse aufhalten und die Meldungen in der gewünschten Weise und innerhalb der erforderlichen Frist abgeben. Ausländer, für die kein Abschiebungsbescheid erlassen werden kann, sind:
- Ausländer, die ernsthafte Anhaltspunkte dafür haben, dass dem Ausländer in dem Land, in das er abgeschoben wird, die Todesstrafe, Folter, eine unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung droht,
- Ausländer, deren Reise aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Probleme, ihres Alters oder einer Schwangerschaft als riskant gilt,
- Ausländer, die wegen lebensbedrohlicher Krankheiten in Behandlung sind und in dem Land, in das sie abgeschoben werden, keine Behandlungsmöglichkeiten haben,
- Ausländer, die Opfer psychischer, physischer oder sexueller Gewalt geworden sind, können bis zum Abschluss der Behandlung nicht abgeschoben werden.
Gibt es Einspruch und Klage gegen den Abschiebungsbeschluss?
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit einer automatischen Aufhebung der Abschiebungsentscheidung ohne Einspruch oder Klage besteht. Zu diesem Zweck darf der Ausländer, für den eine Abschiebungsentscheidung ergangen ist, innerhalb der festgelegten Frist nicht in die Türkei einreisen. In diesem Fall erlischt die Strafe automatisch. Sollte diese Frist jedoch nicht eingehalten werden, gibt es drei Möglichkeiten vorzugehen: Eröffnung eines Stornierungsfalls, Einspruch und Einholung eines Visums mit Vermerk.
Gegen den Abschiebungsbeschluss muss zunächst Einspruch eingelegt werden. Die Abschiebungsentscheidung wird der Person, über die die Abschiebungsentscheidung getroffen wird, unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Der Ausländer, der die Benachrichtigung erhält, kann innerhalb von 15 Tagen beim Gericht Berufung einlegen. Das zuständige Gericht für die Aufhebungsklage gegen die Abschiebungsentscheidung ist das Verwaltungsgericht, da es sich bei der Abschiebungsentscheidung um eine Verwaltungsentscheidung handelt. Auch hier ist das zuständige Gericht das Gericht, bei dem die Verwaltung ihren Sitz hat, die ein Verwaltungsverfahren einleitet und diese Entscheidung trifft. Wird die Abschiebungsentscheidung gerichtlich aufgehoben, wird das Abschiebungsverfahren je nach Abschiebungsgrund eingestellt. Das bedeutet, dass kein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt werden muss. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Abhängig vom Abschiebungsgrund ist es möglich, dass das Abschiebungsverfahren auch bei Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens fortgeführt wird. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich an das Verfassungsgericht zu wenden. Andernfalls wird der Ausländer auch dann abgeschoben, wenn gegen den Abschiebungsbeschluss Einspruch erhoben wird.
Der Ausländer, gegen den eine Abschiebungsentscheidung ergangen ist, kann innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung an ihn oder seinen gesetzlichen Vertreter Klage einreichen. Nach Ablauf der 7-Tage-Frist ist eine Klage gegen den Abschiebungsbeschluss nicht mehr möglich.
Die Bedeutung des Anwalts bei Abschiebungsentscheidungen
Es ist zu betonen, dass es sich bei der Abschiebungsentscheidung um eine ausländerrechtliche Entscheidung handelt. Da es insbesondere bei der Einreichung einer Klage und der Einlegung von Einsprüchen auf Fristen ankommt, ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen tatsächlich eine Notwendigkeit. Andernfalls kann der Verlust von Rechten und Interessen nicht verhindert werden. Wenn gegen einen Ausländer eine Abschiebungsentscheidung getroffen wird und eine Klage eingereicht wurde, wird mit Ausnahme einiger Ausnahmefälle der Ausgang dieser Klage abgewartet. Mit anderen Worten: Der Ausländer lebt weiterhin im Land. Da sich diese und ähnliche Situationen jedoch je nach den Besonderheiten des konkreten Falles unterscheiden können, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden, der sich auf seinem Gebiet auskennt, um detaillierte Informationen einzuholen und den richtigen Rechtsweg zu wählen.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Abschiebestrafe berechnet?
Die Abschiebungsstrafe variiert je nach Land des Ausländers, der Dauer des Visumverstoßes und der Frage, ob er bereits ein Visum hatte. Ausländer, die gegen das Visum verstoßen, können sich vor der Ausreise an den Grenztoren über die Höhe der Strafe informieren, die sie zahlen müssen.
Wie wird die Abschiebestrafe gezahlt?
Ein Ausländer, dem wegen eines Visumverstoßes eine Geldstrafe auferlegt wird, muss diese Geldstrafe vor der Ausreise aus dem Land bezahlen. Bußgelder bei Verstößen gegen das Visum können an die Büros für Visaverstöße an den Flughäfen gezahlt werden.
Wie kann ich eine Abschiebung abfragen?
Der Ausländer, über den eine Abschiebungsentscheidung getroffen wurde, kann sich an den Grenztoren und bei den türkischen Botschaften oder Konsulaten im eigenen Land darüber informieren.
Welche gesetzlichen Rechte habe ich nach Erhalt einer Abschiebungsentscheidung?
Nach Erhalt einer Abschiebungsentscheidung können Sie Ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen. Zu diesen Rechten gehören Möglichkeiten wie Einspruch, die Beauftragung eines Anwalts und die Vorlage von Unterlagen zur Erläuterung Ihrer Situation.
Kann ich nach Erhalt einer Abschiebungsentscheidung wieder in die Türkei einreisen?
Wenn Sie nach Erhalt einer Abschiebungsentscheidung wieder in die Türkei einreisen möchten, müssen Sie je nach den Faktoren, die Ihre Situation beeinflussen, möglicherweise unterschiedliche Verfahren befolgen. Es ist wichtig, die zuständigen Behörden zu kontaktieren und detaillierte Informationen zu diesem Thema einzuholen.
Kann ich in andere Länder reisen, wenn ich eine Abschiebungsentscheidung treffe?
Nach einer Abschiebungsentscheidung ist eine Reise in andere Länder möglicherweise nicht mehr möglich. Denn viele Länder erteilen abgeschobenen Personen kein Visum. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Visapolitik anderer Länder zu recherchieren.
Welche Unterstützung erhalten Menschen, die eine Abschiebungsentscheidung getroffen haben?
Personen, die eine Abschiebungsentscheidung treffen, erhalten in der Regel rechtlichen Beistand. Darüber hinaus kann Hilfe von internationalen Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen in Anspruch genommen werden. Abhängig von Ihrer Situation erhalten Sie möglicherweise Unterstützung für Ihre Wohn- und Grundbedürfnisse.
Werde ich nach Erhalt einer Abschiebungsentscheidung in ein anderes Land abgeschoben?
Nachdem Sie eine Abschiebungsentscheidung getroffen haben, können Sie abhängig von den Faktoren, die Ihre Situation beeinflussen, aus der Türkei in ein anderes Land geschickt werden. Allerdings kann es je nach Ihrer Situation und bestehenden internationalen Vereinbarungen variieren, in welches Land Sie geschickt werden und welches Verfahren dabei angewendet wird.