- Was ist eine bedingte Einreise?
Nach alter Praxis wurden Ausländer, die sich ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufhielten, abgeschoben und mit einem fünfjährigen Einreiseverbot belegt. Mit dem Ausländer- und internationalen Schutzgesetz Nr. 6458, das 2014 in Kraft trat, wurde diesbezüglich jedoch eine neue Praxis eingeführt. Demnach können Personen, gegen die wegen Verstößen gegen das Visum ein Bußgeld verhängt wird, gegen Zahlung dieser Bußgelder das Land verlassen. Bei Zahlung der Strafe steht der Wiedereinreise in die Türkei nichts mehr im Wege.
Diese Personen können im Rahmen der bedingten Einreise V84 wieder legal in die Türkei einreisen. Allerdings müssen sie ihre Anträge auf Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 10 Tagen abschließen. Wer innerhalb dieser Frist keinen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellt oder seinen Antrag nicht abschließt, gilt weiterhin als nicht legal in der Türkei, weil er sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält. Damit besteht für sie die Gefahr einer erneuten Abschiebung.
- Was ist Deport und V84?
Das Einreiseverbot für Ausländer durch die Generaldirektion für Einwanderungsverwaltung oder das Gouverneursamt wird in der Öffentlichkeit auch als „Abschiebung“ bezeichnet. In diesem Fall werden Ausländer mit einem Einreiseverbot aus der Türkei in ihr eigenes Land oder in ein anderes Land abgeschoben. Das Einreiseverbot kann vorübergehend oder unbefristet sein.
1. Vorübergehendes Einreiseverbot:
– Ein vorübergehendes Einreiseverbot bedeutet, dass eine Person für einen bestimmten Zeitraum an der Einreise in die Türkei gehindert wird. Nach der neuen Verordnung kann ein Einreiseverbot für maximal 5 Jahre verhängt werden und dieser Zeitraum kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.
2. Unbefristetes Einreiseverbot:
– Ein unbefristetes Einreiseverbot bedeutet, dass eine Person nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne in die Türkei einreisen kann.
Verstößt der Ausländer gegen die Visum- oder Visumbefreiungsfrist und hält er sich ohne Aufenthaltserlaubnis in der Türkei auf oder arbeitet ohne Arbeitserlaubnis, wird ein vorübergehendes Einreiseverbot ausgesprochen. Wenn jedoch ein Ausländer, der gegen die Visum- oder Visumbefreiungsfrist gemäß V84 verstößt, das Land freiwillig verlässt und die Geldstrafe zahlt, wird das Einreiseverbot nicht verhängt. Der Ausländer, der die Strafe zahlt, kann unter Auflagen in die Türkei einreisen. Allerdings muss ein Ausländer, der unter Auflagen einreist, spätestens innerhalb von 10 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Wo kann man eine bedingte Einreise beantragen?
Anträge auf bedingte Einreise werden von der Generaldirektion für Migrationsmanagement entgegengenommen. Anträge können über die Provinzdirektionen für Einwanderungsmanagement oder über Ausländerabteilungsdirektionen gestellt werden, die der Generaldirektion für Migrationsmanagement unterstehen.
Die Schritte zur Bewerbung sind im Allgemeinen wie folgt:
1. Online-Bewerbung:
– Sie können sich online über die offizielle Website der Generaldirektion Migrationsmanagement bewerben. Dazu gehört das Ausfüllen des Bewerbungsformulars und das Hochladen der erforderlichen Unterlagen.
2. Persönliche Bewerbung:
– In manchen Fällen kann eine persönliche Antragstellung erforderlich sein. In diesem Fall muss der Antragsteller persönlich zu den der Generaldirektion Migrationsmanagement angeschlossenen Einheiten gehen und seinen Antrag stellen.
Die Bearbeitung des Antrags kann in der Regel einige Werktage dauern. Bei positivem Antragsergebnis wird dem Antragsteller eine bedingte Einreiseerlaubnis erteilt. Mit dieser Erlaubnis kann man innerhalb von 10 Tagen in die Türkei einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Fällt der Antrag jedoch negativ aus, erhält der Antragsteller keine Einreiseerlaubnis und darf nicht in die Türkei einreisen. In diesem Fall steht dem Antragsteller ggf. das Recht zu, Widerspruch einzulegen oder sich erneut zu bewerben und die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen.
- Welche Dokumente sind für die bedingte Einreise erforderlich?
Für die bedingte Einreise in die Türkei erforderliche Dokumente können sein:
- Reisepass oder Reisedokument:
- Ein Reisepass oder Reisedokument, das ab dem Datum der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig ist.
- Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Geldbuße wegen Visa-Verstoßes bezahlt wurde:
- Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Strafe für einen Verstoß gegen das Visum für diejenigen, die zuvor ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in die Türkei eingereist sind, bezahlt wurde. Dieses Dokument ist bei der Generaldirektion Migrationsmanagement oder den zuständigen Einheiten erhältlich.
- Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis:
- Dies kann für diejenigen erforderlich sein, die nach der Einreise in die Türkei eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieses Antragsformular ist auf der offiziellen Website der Generaldirektion Migrationsmanagement oder bei den Einheiten erhältlich, bei denen der Antrag gestellt wird.
- Reisekrankenversicherung:
- Eine Reisekrankenversicherung, die für diejenigen obligatorisch ist, die sich bis zu 90 Tage in der Türkei aufhalten. Diese Versicherung ermöglicht den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen in der Türkei und muss für einen Zeitraum von 90 Tagen gültig sein.
- Einreise-/Ausreise-Flugdokumente:
- Flugticket- oder Reservierungsdokumente mit Angabe des Ein- und Ausreisedatums in die Türkei.
- Weitere erforderliche Dokumente:
- Andere Dokumente, die von der Generaldirektion Migrationsmanagement oder den zuständigen Einheiten angefordert werden können. Zum Beispiel ein Stellenangebotsschreiben für diejenigen, die aus geschäftlichen Gründen kommen, eine Zulassungsbescheinigung für diejenigen, die zu Bildungszwecken kommen usw.
Bei der Bewerbung gibt es einige Punkte zu beachten:
– Es ist wichtig, dass die Dokumente mit vollständigen und korrekten Informationen ausgefüllt werden.
– Dokumente müssen möglicherweise auf Türkisch oder Englisch eingereicht werden. Allerdings müssen nicht-türkische Dokumente übersetzt werden, die nicht eingereicht werden.
– Es kann erforderlich sein, neben Originalen auch Kopien von Dokumenten einzureichen.
– Bevor Sie sich bewerben, ist es wichtig, aktuelle Informationen auf der offiziellen Website der Generaldirektion Migrationsmanagement oder bei den zuständigen Stellen einzuholen.
- Wie erstelle ich einen bedingten V84-Eintrag?
Es ist nicht in allen Fällen möglich, eine V84-bedingte Eingabe vorzunehmen. Es gibt Punkte, auf die Ausländer achten sollten, die aufgrund eines Visumverstoßes unter Auflagen einreisen. Wir können die wichtigen Themen, um die es geht, wie folgt auflisten:
- Ein Ausländer, der gegen sein Visum verstößt, muss die Türkei verlassen, bevor eine Abschiebungsentscheidung getroffen wird.
- Der Ausländer muss die Strafe zahlen, die bei der Ausreise festgesetzt wird. Wenn die Person das Land verlässt, ohne die Geldstrafe zu zahlen, wird ihr die Einreise in die Türkei verboten.
- Wenn der Ausländer Staatsbürger eines der von der Visumpflicht befreiten Länder ist, kann er 1 Tag nach der Ausreise unter Auflagen in die Türkei einreisen. Wenn der Bürger jedoch Staatsbürger des Landes ist, in dem ein Visum erforderlich ist, muss er/sie zunächst ein Visum beantragen und dann unter Auflagen einreisen.
- Bei der bedingten Einreise V84 muss der Ausländer erklären, dass er eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 10 Tage beantragen und eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen wird.
- Ausländer, die mit der bedingten Einreise V84 in die Türkei einreisen, müssen innerhalb von 10 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. An dieser Stelle wird dringend empfohlen, die Verfahren mit einem Anwalt für Ausländerrecht durchzuführen, damit das Verfahren schnell und korrekt abläuft.
- Was sind Visa-Verstöße und ihre Arten?
Ein Visumverstoß ist eine Situation, die auftritt, wenn der Visuminhaber gegen die Bedingungen des Visums verstößt. Visuminhaber können innerhalb eines bestimmten Zeitraums in das Land einreisen und sich je nach Visumtyp für eine bestimmte Zeit im Land aufhalten. Wenn der Visuminhaber jedoch die Visumbedingungen nicht einhält, begeht er einen Visumverstoß. Visaverstöße können absichtlich oder unabsichtlich erfolgen und unterschiedliche Konsequenzen haben.
Arten von Visa-Verstößen
- Verstoß gegen veraltete Visa: Visuminhaber können zwischen den angegebenen Daten innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums in das Land einreisen und sich innerhalb der angegebenen Frist im Land aufhalten. Bleibt der Visuminhaber jedoch außerhalb der Visumsfrist weiterhin im Land oder reist er vor der Gültigkeitsdauer des Visums in das Land ein, begeht er/sie einen früheren Visumsverstoß.
- Verstoß gegen ein ungültiges Visum: Visuminhaber erhalten ein Visum, indem sie bei der Visumbeantragung bestimmte Dokumente einreichen und die Visumanforderungen erfüllen. Wenn der Visuminhaber jedoch die Richtigkeit der bei der Visumerteilung eingereichten Dokumente ändert oder die Visumbedingungen nicht einhält, begeht er einen Verstoß gegen das ungültige Visum.
- Verstoß gegen mehrfache Einreisevisa: Einige Visumarten gestatten dem Visuminhaber, innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehr als einmal in das Land einzureisen. Wenn der Visuminhaber jedoch das Recht auf mehrfache Einreise innerhalb der festgelegten Grenzen überschreitet oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums häufig in das Land ein- und ausreist, verstößt er gegen das Visum für die mehrfache Einreise.
- Aktivitäten, die gegen die Visabestimmungen verstoßen: Visuminhaber dürfen keine anderen Aktivitäten als den Zweck der Einreise in das Land ausüben, für das sie ein Visum erhalten haben. Beispielsweise kann eine Person, die mit einem Touristenvisum reist, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, oder eine Person, die mit einem Studentenvisum reist, darf nicht arbeiten. Wenn der Visuminhaber Aktivitäten durchführt, die gegen die Visumbedingungen verstoßen, verstößt er gegen die Visumbedingungen.
- Wie erhält man eine Aufenthaltserlaubnis nach einer bedingten Einreise?
Was die Vorgehensweise nach der Anmeldung durch Unterzeichnung des V84-Informationsformulars zur bedingten Einreisegenehmigung betrifft, müssen wir zunächst sagen, dass Ihnen nur 10 Tage zusätzliche Zeit zur Verfügung stehen. Als erstes müssen Sie eine ausländische private Krankenversicherung abschließen und einen Termin zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vereinbaren. Es ist nicht wichtig, dass der Termin für die Ernennung diesen Zeitraum von 10 Tagen überschreitet. Wichtig ist, dass Sie den Termin für die Ernennung innerhalb der gesetzlichen Frist festlegen.
Zu den für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel:
– Reisepass oder Reisedokument
– Dokument mit bedingter Einreisegenehmigung
– Anmeldeformular
– Bevölkerungsregistrierung
– Quittung über die Zahlung der Aufenthaltserlaubnisgebühr
– Erforderliche medizinische Berichte (in einigen Fällen)
– Weitere erforderliche Dokumente (variiert je nach Art der erhaltenen Aufenthaltserlaubnis)
Zusammen mit diesen Dokumenten müssen Ausländer einen Antrag bei der Provinz- oder Bezirksdirektion für Einwanderungsverwaltung stellen, bei der sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
- Was passiert, wenn die 10-Tage-Frist nach der bedingten Einreise versäumt wird?
Ausländer, die unter Auflagen in die Türkei einreisen, müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ausländer, die innerhalb dieser Frist keine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen mit einem Abschiebungsbescheid und einem Einreiseverbot in die Türkei rechnen. Wird ein Einreiseverbot erlassen, kann der betreffende Ausländer nicht erneut in den Genuss der bedingten Einreise kommen. In diesem Fall kann die Person das Einreiseverbot nur durch die Beantragung eines „kommentierten Visums“ aufheben. Aus diesem Grund ist es für Ausländer, die unter Auflagen einreisen, wichtig, innerhalb von 10 Tagen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zu stellen und die Gründe für diesen Antrag zu dokumentieren. Die vollständige und korrekte Einreichung des Antrags gewährleistet einen reibungslosen Ablauf und verringert das Risiko einer Abschiebungsentscheidung.
Was ist ein kommentiertes Visum? Welche Dokumente sind erforderlich?
Visa, die im Abschnitt „Zweck“ des Visumetiketts Ausdrücke wie „Behandlung“, „Familienzusammenführung“, „Bildung“, „Arbeit“, „Amtspflicht“, „Tourismus“ enthalten, werden als „Visa mit Anmerkung“ bezeichnet. Mit einem kommentierten Visum können Ausländer, denen die Einreise in die Türkei verboten ist, legal in das Land einreisen. Wenn Ausländer in die Türkei einreisen möchten, können sie bei den türkischen Konsulaten oder Botschaften im eigenen Land ein gültiges Visum beantragen, sofern ihr Einreisegrund berücksichtigt wird. Um ein gültiges Visum zu erhalten, ist jedoch die Angabe eines triftigen und nachweisbaren Grundes zwingend erforderlich. Nur so kann ein Visum für einen besonderen Zweck beantragt werden. Wenn Sie beispielsweise mit einer Arbeitserlaubnis in die Türkei einreisen möchten, muss bei Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitserlaubnisantrag gestellt werden. Die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen sind das Antragsformular, eine notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses des Ausländers, ein biometrisches Lichtbild und amtliche Dokumente, die den Grund für die Visumerteilung dokumentieren (z. B. ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis).
- Wie lauten die Einreiseverbotsfristen für Personen, die sich nicht an die Einreisebestimmungen halten?
Für diejenigen, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach der bedingten Einreise einen Termin vereinbaren, wird ein schrittweises Einreiseverbot verhängt. Diese Einreiseverbotsfristen sind wie folgt:
- 3-monatiges Einreiseverbot für Personen, die bis zu 3 Monate zu spät anreisen
- 6-monatiges Einreiseverbot für diejenigen, die 3-6 Monate zu spät kommen
- Wer mit einer Verspätung von 6 Monaten bis 1 Jahr abreist, muss mit einem einjährigen Einreiseverbot rechnen. Dieses Verbot kann sich abhängig von der Dauer Ihres Verstoßes auf bis zu 5 Jahre verlängern.
- Was kann getan werden, wenn der Antrag auf bedingte Einreise abgelehnt wird?
Wird der Antrag auf bedingte Einreise abgelehnt, stehen dem Antragsteller mehrere Möglichkeiten des Rechtswegs zur Verfügung. Hier sind diese Klagen:
1. Einreichen eines Verwaltungsfalls:
– Der Antragsteller kann bei Ablehnung seines Antrags Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Verwaltungsgerichte prüfen die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandlungen. In dieser Klage kann verlangt werden, die Rechtmäßigkeit des zur Ablehnung des Antrags geführten Geschäfts zu prüfen und diesen gegebenenfalls zu stornieren.
2. Einspruch:
– Gegen die Ablehnungsentscheidung der Generaldirektion Migrationsmanagement kann direkt Einspruch erhoben werden. Der Antragsteller legt auf der Grundlage des Dokuments, das die Ablehnungsentscheidung enthält, Berufung bei der Einwanderungsbehörde ein. Das Ergebnis der Berufung kann zu einer Überprüfung der Ablehnungsentscheidung führen.
3. Einreichen eines Klageverfahrens:
– Fällt der Widerspruch negativ aus oder ist mit dem Erfolg des Widerspruchs nicht zu rechnen, kann der Antragsteller Verwaltungsklage einreichen. Verwaltungsklagen werden eingereicht, um Verwaltungsverfahren unter gerichtliche Kontrolle zu bringen. Der Verwaltungsstreitprozess wird vor den Verwaltungsgerichten fortgesetzt.
4. Inanspruchnahme von Beratungs- und Anwaltsdienstleistungen:
– Es kann sinnvoll sein, im Rahmen des Einspruchs oder der Klage gegen den ablehnenden Bescheid eine anwaltliche Beratung oder Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann dem Antragsteller dabei helfen, die geeignetsten Schritte gegen die Ablehnungsentscheidung zu unternehmen und den Rechtsweg zu leiten.
5. Antragstellung beim Obersten Verwaltungsgericht:
– Als Ergebnis des Verwaltungsverfahrens kann die Partei, die mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht zufrieden ist, sich an das Oberste Verwaltungsgericht wenden. Das Oberste Verwaltungsgericht prüft die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und prüft sie auf ihre Rechtmäßigkeit.
Diese Rechtsbehelfe können dem Antragsteller bei der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Ablehnungsentscheidung behilflich sein. Welche Vorgehensweise zu wählen ist, hängt von der Art des Antrags, dem Ablehnungsgrund und der Situation des Antragstellers ab. In allen Fällen ist es wichtig, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um den Rechtsweg zu steuern und die am besten geeigneten Schritte festzulegen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
- Wie lange dauert es, bis ein Antrag auf bedingte Einreise abgeschlossen ist?
Antwort: Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf bedingte Einreise kann im Allgemeinen zwischen einigen Werktagen und einigen Wochen variieren.
- Wie hoch ist das Bußgeld bei bedingter Einreise?
Antwort: Obwohl das Bußgeld je nach Art und Dauer des Visumverstoßes variiert, wird es im Allgemeinen auf einen bestimmten Betrag festgesetzt. Dieser Betrag wird von der Generaldirektion Migrationsmanagement festgelegt.
- Wie viele Tage kann ich mit bedingter Einreise in der Türkei bleiben?
Antwort: Die Anzahl der Tage, die man mit bedingter Einreise in der Türkei bleiben kann, ist in der Einreiseerlaubnis angegeben, die durch Zahlung der Strafe für einen Verstoß gegen das Visum ausgestellt wird. Im Allgemeinen kann dieser Zeitraum zwischen 15 und 90 Tagen variieren.
- Ist eine Krankenversicherung für die bedingte Einreise obligatorisch?
Antwort: Ja, eine Reisekrankenversicherung ist für Ausländer, die bei der Einreise in die Türkei unter Auflagen bis zu 90 Tage bleiben, obligatorisch. Diese Versicherung bietet die Möglichkeit, Gesundheitsdienstleistungen in der Türkei in Anspruch zu nehmen.
- Kann ich nach der bedingten Einreise in der Türkei arbeiten?
Antwort: Wer mit bedingter Einreise in die Türkei einreist, darf keiner anderen Tätigkeit als den im Einreiseerlaubnisdokument genannten Zwecken nachgehen. Wer zum Arbeiten in der Türkei bleibt, muss zudem eine Arbeitserlaubnis einholen.
- Wie unterscheidet sich die bedingte Einreise von der visumfreien Einreise?
Antwort: Die bedingte Einreise ist eine legale Einreisemethode, bei der jemand, der zuvor gegen ein Visum verstoßen und eine Strafe gezahlt hat, diesen Verstoß korrigieren muss. Bei der visumfreien Einreise handelt es sich um einen Antrag für Besucher aus bestimmten Ländern, der es ihnen ermöglicht, ohne Visum in die Türkei einzureisen, sofern sie zuvor festgelegte Bedingungen erfüllen.