Institutionen, die von einer oder mehreren Personen gegründet und unterhalten werden, um einem bestimmten Zweck zu dienen. ‘Stiftung’ Es läutet. Stiftungen; Dabei handelt es sich um Vermögensgruppen mit privat und rechtlicher Rechtspersönlichkeit, die zu einem bestimmten sozialen, religiösen, kulturellen, erzieherischen oder mildtätigen Zweck gegründet wurden. Zur Erfüllung dieser Zwecke räumen reale oder juristische Personen bestimmte Güter und Rechte ein.
Stiftungen können von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Wenn der Gründer eine natürliche Person ist, muss er über die im türkischen Zivilgesetzbuch festgelegte Handlungsfähigkeit verfügen. Was die juristische Person betrifft, so ist diese zwar handlungsfähig, in ihrem Gründungsstatut muss jedoch eine Bestimmung enthalten sein, die besagt, dass sie eine Stiftung gründen und der Stiftung Vermögenswerte zuweisen kann.
Das türkische Zivilgesetzbuch Nr. 4721 enthält einige Bestimmungen zu Stiftungen. Informationen zu Öffnung, Einsichtnahme, Inhalt und Registrierung sind beispielsweise im entsprechenden Gesetz enthalten.
Der Stiftungswille, bei dem es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, lässt sich auf zwei unterschiedliche Arten erklären.
- Offizielle Urkunde (Stiftungsurkunde)
- Testamentarische Verfügung
Lassen Sie uns diese beiden Gewinnmöglichkeiten getrennt erklären.
Gründung Einer Stiftung Mit Offizieller Urkunde
Die Errichtung einer Stiftung mit Urkunde erfolgt durch die Verkündung des Testaments zusammen mit der vom Notar erstellten Urkunde. Auf diese Weise können natürliche oder juristische Personen eine Stiftung gründen. Um diesen Willen zum Ausdruck zu bringen, müssen reale Personen handlungsfähig sein.
Eine Kopie des vom Notar gemäß den in die Stiftungsurkunde aufzunehmenden Elementen ausgestellten Dokuments wird vom Notar ab dem Ausstellungsdatum an die Generaldirektion für Stiftungen gesendet. sieben Tage Es wird innerhalb verschickt.
Wer eine Stiftung gründen möchte, muss sich an die Vorbereitung der Stiftungsurkunde durch den Notar halten. innerhalb von 3 Monaten Die Eintragung muss beim zuständigen Gericht beantragt werden. Das zuständige Gericht hierfür ist das Zivilgericht erster Instanz am Wohnort. Im Falle der Eintragung in das vom Gericht geführte Stiftungsregister muss die Stiftung, wird Rechtspersönlichkeit erlangen.
Erfolgt innerhalb von 3 Monaten kein Registrierungsantrag, erfolgt die Antragstellung durch die Generaldirektion Stiftungen. Auf Antrag beim zuständigen Gericht werden die anfallenden Auslagen von der Generaldirektion Stiftungen übernommen, sofern sie von der jeweiligen Stiftung eingezogen werden.
Es ist auch möglich, eine Stiftung mit einer offiziellen Urkunde durch einen Vertreter zu gründen. Die Vertretungsbefugnis muss durch eine notarielle Vertretung Urkunde erteilt werden, aus der der Zweck der Stiftung sowie die zu übertragenden Güter und Rechte hervorgehen müssen. Befindet sich unter den Stiftern eine juristische Person, müssen diese dem Gericht die Stiftungsurkunde und den Beschluss der bevollmächtigten Stelle vorlegen, aus der hervorgeht, dass diese juristische Person eine Stiftung gründen und ihr Vermögen zuweisen kann.
Errichtung einer Stiftung durch Ersparnisse im Todesfall
Gemäß Artikel 526 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721: „Wer eine Erbschaft hinterlässt, des Nachlasses kann eine Stiftung errichten, indem sie deren ersparbaren Anteil ganz oder teilweise zuweist.“ Was versteht man unter einer Tagesdisposition? Wille Obwohl mit umstritten, sind Erbverträge.
Der Hinterlassene kann durch Zuteilung des gesamten oder eines Teils des verfügbaren Teils des Nachlasses eine Stiftung gründen. Selbstverständlich kann die Stiftung auch nach dem Tod des Stifters errichtet werden.
Um eine Stiftung zu errichten, die über den Tod hinaus wirksam wird, ist eine Sterbe Sparfähigkeit erforderlich. Dabei muss die Person, die die Stiftung gründet, testamentarisch sein. Entsprechend Personen mit Urteilsvermögen und über 15 Jahren Sie können eine Stiftung durch ein Testament errichten.
Wird die Stiftung durch eine Verfügung von Todes wegen errichtet, müssen die Elemente, die in der Stiftungsurkunde enthalten sein müssen, auch in den Text des Testaments aufgenommen werden. Wenn die der Stiftung, für die die Eintragung beantragt wird, zugeteilten Vermögenswerte und Rechte zur Erreichung des Zwecks nicht ausreichen; Sofern der Schenker keinen gegenteiligen Willen zum Ausdruck bringt, werden diese Güter und Rechte vom Richter einer Stiftung mit ähnlichen Zwecken zugewiesen.
Bei auf diese Weise errichteten Stiftungen muss der Friedensrichter eine Kopie der Stiftungsurkunde vorlegen. 7 Tage Sie leitet es an die Generaldirektion Stiftungen weiter. Ein Antrag auf Registrierung wird beim Gericht nach Benachrichtigung der betroffenen Parteien oder des Friedensrichters, der das Testament eröffnet hat, oder von Amts wegen durch die Generaldirektion Stiftungen gestellt.
Was Ist Eine Stiftungsurkunde? Was Sind Die Elemente?
Eine Stiftungsurkunde ist ein offizielles Dokument, das Bestimmungen über die Gründung, den Zweck, die Verwaltung und den Betrieb einer Stiftung enthält. Dieses Dokument ist notariell beglaubigt in Form einer Vereinbarung sollte gemacht werden. Das heißt, die Stiftungsurkunde muss von einem Notar erstellt und genehmigt werden.
Es gibt einige Mindest Elemente, die in der Stiftungsurkunde enthalten sein müssen. Lassen Sie uns diese obligatorischen Elemente Element für Element auflisten.
1. Name der Stiftung (Sie muss im Einklang mit Gesetz und Moral stehen. Sie muss dem Zweck der Stiftung entsprechen.)
2. Zweck der Stiftung (Es muss legal und spezifisch sein. Es muss kontinuierlich sein.)
3. Eigentum und Rechte, die dem Zweck der Stiftung eigen sind (Es muss dem oder den Gründern der Stiftung gehören. Es kann in Form von Bargeld, beweglichem oder unbeweglichem Vermögen vorliegen. Es muss den Mindestbetrag erfüllen.)
4. Organisations- und Führungsstil der Stiftung (Leitungsorgane, Aufgaben, Befugnisse, Arbeitsabläufe etc.)
5. Siedlung (mit deutlicher Darstellung des Tätigkeitsschwerpunktes der Stiftung)
Sofern der Stiftungszweck und die diesem Zweck zugeordneten Güter und Rechte in der Stiftungsurkunde hinreichend bestimmt sind, Sonstiges Mängel eine Ablehnung des Antrags auf Erlangung der Rechtspersönlichkeit der Stiftung ist nicht erforderlich. Solche Mängel können vom Gericht vor Erlass der Eintragung Entscheidung behoben werden; Nach der Errichtung wird sie auf Antrag der Aufsichtsbehörde vom Gericht des Stiftungs Standortes abgeschlossen.
In der Stiftungsurkunde später Änderungen vornehmen Es ist möglich. Änderungen der Stiftungsurkunde erfolgen auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Fünftel des Vorstands bzw. der Delegationsmitglieder, mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Gesamtzahl der Delegationsmitglieder und durch Beschluss des Gerichts. Darüber hinaus darf die vorzunehmende Änderung dem Stiftungszweck und dem der Stiftung zustehenden Vermögen oder Rechten nicht zuwiderlaufen.
Wie hoch ist das Mindestkapital für die Gründung der Stiftung?
Der für die Gründung einer Stiftung erforderliche Mindestkapital Betrag wird vom Stiftungsrat festgelegt und jedes Jahr neu bekannt gegeben. Jahr 2024 Dieser Betrag wurde im Durchschnitt auf 500.000 TL festgelegt. Dieser Betrag kann jedoch je nach Zweck der Stiftung und einigen Nebenfaktoren variieren.
Registrierung der Stiftung
- Die zur Eintragung beschlossene Stiftung wird in das beim Stiftungsgericht geführte Register eingetragen.
- Darüber hinaus ist sie im Zentralregister der Generaldirektion Stiftungen eingetragen.
- Wird der Eintragungsbeschluss von einem anderen Gericht erlassen, wird er zusammen mit den entsprechenden Unterlagen dem Gericht am Sitz der Stiftung zur Eintragung übermittelt.
- Nach Bekanntgabe des Ortes der Niederlassung durch das Gericht wird die im Zentralregister der Generaldirektion Stiftungen eingetragene Stiftung im Amtsblatt bekannt gegeben.
- Die Anmeldung und Bekanntgabe erfolgt nach den Bestimmungen der vom Präsidenten erlassenen Ordnung.
Der Eintragungsbeschluss des Gerichts über die Stiftung ist ab dem Datum der Bekanntgabe gültig. innerhalb von 1 Monat, kann vom Antragsteller oder der Generaldirektion Stiftungen angefochten werden. Darüber hinaus können die Generaldirektion Stiftungen oder Betroffene eine Nichtigkeitsklage einreichen, wenn Gründe vorliegen, die der Gründung der Stiftung entgegenstehen.
Auflösung der Stiftung
Gemäß der Bestimmung des Artikels im türkischen Zivilgesetzbuch Nr. 4721 können wir die Beendigung der Stiftung unter zwei getrennten Überschriften untersuchen:
1. Automatische Beendigung des Fundaments
2. Auflösung der Stiftung durch Gerichtsbeschluss
Lassen Sie uns diese beiden unterschiedlichen Enden separat erklären.
1. Spontane Auflösung der Stiftung
Wird der Stiftungszweck nicht mehr erreicht und ist eine Änderung nicht möglich, erlischt die Stiftung automatisch und wird durch Gerichtsbeschluss aus dem Register gelöscht.
Das Vermögen und die Rechte, die aus der Liquidation der Schulden automatisch aufgelöster Neu Stiftungen verbleiben, bestimmen sich nach den in der Stiftungsurkunde niedergelegten Bestimmungen; Bei Stiftungen, deren Satzung keine besondere Bestimmung vorsieht, erfolgt die Übertragung auf eine Stiftung mit ähnlichem Zweck per Gerichtsbeschluss und nach Stellungnahme der Generaldirektion der Stiftung.
2. Auflösung der Stiftung durch Gerichtsbeschluss
Eine Stiftung, bei der später festgestellt wird, dass sie verbotene Zwecke verfolgt oder verbotene Tätigkeiten ausübt, oder deren Zweck später verboten wird, erlischt, wenn eine Änderung ihres Zwecks nicht möglich ist. Die Auflösung der Stiftung erfolgt nach mündlicher Verhandlung auf Antrag der Aufsichtsbehörde oder der Staatsanwaltschaft.
Das Vermögen der durch Gerichtsbeschluss aufgelösten Stiftung wird an die Generaldirektion Stiftungen übertragen.
Ausländer gründen Stiftungen in der Türkei
Gemäß dem Stiftungsgesetz Nr. 2762 können Ausländer in der Türkei Stiftungen auf der Grundlage rechtlicher und faktischer Gegenseitigkeit gründen. Der oder die Gründer der Stiftung müssen nicht Staatsbürger der Republik Türkei sein. Allerdings muss die Mehrheit der in den Leitungsgremien von Stiftungen tätigen Personen ihren Wohnsitz in der Türkei haben.
Die Eröffnung von Zweigstellen oder Repräsentanzen ausländischer Stiftungen in der Türkei ist im Vereinsgesetz Nr. 5253 und der Verein Verordnung geregelt. Der diesbezügliche Antrag ist an die Generaldirektion für zivilgesellschaftliche Beziehungen des Innenministeriums zu richten.
Die Generaldirektion Stiftungen überwacht die Zweigstellen und Repräsentanzen ausländischer Stiftungen, die in der Türkei tätig sind, hinsichtlich ihres Zwecks und der Einhaltung der Gesetze.
Häufig Gestellte Fragen
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Was sind die Organe der Stiftung?
Die Stiftung hat nur ein Pflicht Organ. Gemäß dem im türkischen Zivilgesetzbuch erläuterten Artikel ist das Leitungsorgan (Kuratorium) der einzige Partner, der anwesend sein muss. Der Spender kann jedem anderen Organ als diesem Organ Raum geben. Einige Angaben, etwa zur Anzahl der Stiftungsorgane und deren Aufgaben, sind in der Stiftungsurkunde enthalten.
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Wann erlangt eine Stiftung Rechtspersönlichkeit?
Rechtspersönlichkeit erlangt die Stiftung durch die gerichtliche Eintragung ins Register, unabhängig davon, ob das Testament durch eine amtliche Urkunde oder durch eine Verfügung von Todes wegen erklärt wird.
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Was sind die Einnahmequellen von Stiftungen?
Die Erträge der Stiftung können je nach Stiftungszweck bzw. Kapitalform unterschiedlich ausfallen. Im Allgemeinen sind die Haupteinnahmequellen jedoch: Mieteinnahmen, Zinserträge, Spenden und Hilfsgelder.
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Wie viele Personen sind für die Gründung einer Stiftung erforderlich?
Für die Gründung einer Stiftung ist mindestens eine Person erforderlich. Eine Stiftung kann von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden.
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Zahlen Stiftungen Steuern?
Stiftungen zahlen aufgrund ihrer juristischen Personen keine Körperschaftssteuer. Darüber hinaus zahlen Stiftungen, die durch die Entscheidung des Präsidenten von der Steuer befreit sind, keine Steuern. Stiftungen, denen Steuerbefreiung gewährt wird, sind auf der Website der „Revenue Administration“ aufgeführt.
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Welches Gericht ist für die Errichtung der Stiftung zuständig und zuständig?
Unabhängig vom Gründungs Willen ist das zuständige Gericht, das über die Gründung der Stiftung entscheidet, das Zivilgericht erster Instanz am Sitz der Stiftung.
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Was passiert mit dem Eigentum an stiftung spezifischen Vermögenswerten?
Das Eigentum an den zugeteilten Gütern geht mit der Eintragung in das beim zuständigen Gericht geführte Register auf die Stiftung über. Mit anderen Worten: Mit der Rechtspersönlichkeit der Stiftung wird das Eigentum an den ihr zugeteilten Liegenschaften erworben.
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Erhalten Stiftungen Geld vom Staat?
Stiftungen; Sie können Sach- und Geldspenden von Privatpersonen, Institutionen und Organisationen im In- und Ausland entgegennehmen und Stiftungen und Vereinen mit ähnlichem Zweck im In- und Ausland Spenden und Sach- und Geldleistungen zukommen lassen.